Autor Thema: YT-Ablage  (Gelesen 870072 mal)

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Offline Reichsschlafschaf

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Re: YT-Ablage
« Antwort #2685 am: 5. Februar 2019, 09:17:00 »
im Hintergrund hält eben jener Entenkasper die Klobürste als Zepter hoch.

Eine köstliche Szene!    ;D

Dennoch bin ich mit der Doku nicht so recht zufrieden.
Notiert habe ich mir

- der Kommentar behauptet. das SEK sollte das Haus von Plan „stürmen“. Das ist typischer SPIEGEL-Unsinn. Den Ausdruck "Sturmgewehr" lieben sie ja auch sehr. Das SEK war nur zur Amtshilfe für den Vertreter der Unteren Waffenbehörde dabei. Plan hätte auf höfliches Klingeln aufmachen können und die Beamten ihre Arbeit tun lassen. Einen Angriffsbefehl zum Sturm gab es nicht.
- Widera wird als „Reichsdeutscher“ bezeichnet. Diese Selbstbezeichnung der Deppen sollte man unterlassen. Dennis Ingo Schulz z.B. bezeichnet sich gern selbst so.
- Der Verfassungsschutzchef von Brandenburg drückt sich ungeschickt aus, wenn er erzählt, RD bekämen ein „Heimatschein“ und nicht sagt, daß der Schein von den RD kommt. Es entsteht der Eindruck, so etwas käme von einer Behörde.
- Der Kommentar verweist nicht darauf, daß sich das Urteil des BverfG von 1973 durch die Wiedervereinigung erledigt hat
- warum wird Fitzes Fantasie nicht als „sogenanntes Königreich“ bezeichnet?
- warum wird Rüdi nicht das genannt, was er ist: ein ehemaliger NPD-ler, der rechtskräftig wegen Anstiftung zur Brandstiftung verurteilt wurde?
- zum Schluß wird behauptet, die Legitimität von Demokratie und Rechtsstaat seinen „infragegestellt“. Man hätte sagen können „in deren Augen infragegestellt“ oder ähnlich. Aber so bin ich mit dieser Doku (die offenbar vom SPIEGEL verantwortet wird) nicht zufrieden!
Mein Fazit: schlampig gemacht, da wäre mehr drin gewesen.

Man sollte immer damit rechen, daß völlig Ahnungslose so etwas sehen, für die bringt diese Doku wenig Aufhellung. Die bekommen eher den Eindruck, Reichsdeppentum sei halt "irgendwie schlecht", aber nicht aus welchem Grund. Bzw. welche Typen sich da tummeln.
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

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Offline Neubuerger

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Re: YT-Ablage
« Antwort #2686 am: 5. Februar 2019, 10:36:50 »
Eine Runde Mitleid für Frauke Petry. Muss ja schlimm um sie stehen, wenn sie schon eine Homestory mit der Lügenpresse macht. Rumopfern kann sie noch immer gut, von Selbstkritik keine Spur.

Aber schon toll, das sie mit der Homestory so eine gute Gelegenheit zur Selbstdarstellung bekommt. Demnächst auch bei Björn Höcke, damit das Programm ja ausgewogen ist? Und Antaios macht die Bücherauswahl für das literarische Quartett?
« Letzte Änderung: 5. Februar 2019, 10:53:15 von Neubuerger »
Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 

Online klingsor3

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Re: YT-Ablage
« Antwort #2687 am: 5. Februar 2019, 12:28:20 »
Telefonat mit einem "Reichsbürger Gerhard Pütz". Aber es geht vor allem um Sexchats bei WhatsApp.  :scratch:

"Als kommissarischer SHAEF-Souverän in staatlicher Selbstverwaltung ist es meine heilige Pflicht, die Menschenrechte der BRiD-Insassen gemäß der Haager Landkriegsordnung gegen die Wortmarke-Schergen der EU-SSR und der NWO GmbH zu verteidigen - so wahr mir Putin und die Bereinigungsgesetze helfen!"
 

Offline Reichskasper Adulf Titler

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Re: YT-Ablage
« Antwort #2688 am: 5. Februar 2019, 12:31:32 »
WOW! Da hat er ja einen ausgemachten Intellektuellen an der Strippe.
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Offline Gutemine

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Re: YT-Ablage
« Antwort #2689 am: 5. Februar 2019, 21:02:24 »
Wieder einer, der auf die Reichsbürgerschiene abdriftet dank "GEZ". Das kommt davon, wenn man meint auf Youtube und Facebook Jura studieren zu können.

Wobei, machen Anabolika nicht auch Hirnzellen kaputt?  :scratch: :scratch:


Beamtendeutsch ist unverständlich, vor allem, wenn man mit verstehendem Lesen so oder so Schwierigkeiten hat.


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Re: YT-Ablage
« Antwort #2690 am: 6. Februar 2019, 10:46:16 »
Das kommt davon, wenn man das Eiweis innerhalb des Schädelknochens an die Oberarme transferiert.
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Offline Reichskasper Adulf Titler

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Re: YT-Ablage
« Antwort #2691 am: 6. Februar 2019, 11:10:31 »
was ist Eiweis?
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Müll Mann

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Re: YT-Ablage
« Antwort #2692 am: 6. Februar 2019, 18:18:59 »


Die Blitzbirne von Blaupause.TV ist auf eine Meldung aus 2013 gestoßen, dass die EU Umerziehungslager einzuführen gedenkt. Er bemängelt, dass man davon gar nix mehr in der Presse  hören würde. Auf die Idee, dass eas daran liegen könnte, dass die Meldung Bullshit war, kommt er nicht.  :facepalm:
 

Offline echt?

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Re: YT-Ablage
« Antwort #2693 am: 6. Februar 2019, 18:42:57 »
Nie im Schlafanzug vor die Kamera treten!
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Re: YT-Ablage
« Antwort #2694 am: 6. Februar 2019, 20:00:30 »
-snip-

Wäre ja schon toll, wenn ich Verwaltungsstreitsachen dank aufschiebender Wirkung des Widerspruchs zum Widerspruchsbescheid zum Widerspruchv (usw. usf. etc. pp.) hinauszögern könnte bis zum geht nicht mehr... oder bis ein hoher Kostenbescheid ergeht... ach ne, dem kann ich ja dann auch ad nauseam widersprechen.  :facepalm:

Und wie immer nur darum, dass man durch die Bank weg seine verdammten Steuern und Abgaben nicht leisten will. Was ein Lulli.
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Müll Mann

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Re: YT-Ablage
« Antwort #2695 am: 6. Februar 2019, 20:09:55 »
oder bis ein hoher Kostenbescheid ergeht... ach ne, dem kann ich ja dann auch ad nauseam widersprechen.

Irgendwann stolpern sie ja vielleicht doch mal über den § 80 VwGO, insbesondere über Absatz 2 Nr. 1

Zitat
Die aufschiebende Wirkung entfällt nur
   1.    bei der Anforderung von öffentlichen Abgaben und Kosten,
...
« Letzte Änderung: 6. Februar 2019, 20:19:38 von Müll Mann »
 
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Re: YT-Ablage
« Antwort #2696 am: 6. Februar 2019, 20:17:55 »
Aber das ist doch Willensbruch, wenn nicht gar Völkermord!  :o
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Re: YT-Ablage
« Antwort #2697 am: 6. Februar 2019, 20:27:45 »
oder bis ein hoher Kostenbescheid ergeht... ach ne, dem kann ich ja dann auch ad nauseam widersprechen.

Irgendwann stolpern sie ja vielleicht doch mal über den § 80 VwGO, insbesondere über Absatz 2 Nr. 1

Zitat
Die aufschiebende Wirkung entfällt nur
   1.    bei der Anforderung von öffentlichen Abgaben und Kosten,
...

Siehste, ich bezahl meinen Rundfunkbeitrag. Wusste nicht, dass ein Widerspruch da nicht aufschiebt. :D
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Re: YT-Ablage
« Antwort #2698 am: 7. Februar 2019, 11:23:20 »
Hier ist die ultimative Methode zur Abwehrung der GEZ-Forderungen!
Die Vollstrecker sind nämlich meist auf der Seite der Schuldner!
Besonderer Trick: An das Gewissen des Vollstreckers appellieren!

 :facepalm:

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Re: YT-Ablage
« Antwort #2699 am: 7. Februar 2019, 11:50:06 »
 :banghead:

Nein, Forderungen verjähren gemäß § 195 BGB nach drei Jahren, also 36 Monaten, aber die Verjährung beginnt gemäß § 199 Abs. 1 BGB mit dem Ende des Jahres in dem die Forderung entstanden ist. Forderungen verjähren also nicht nach 36 Monaten sondern erst zum Ende des 4. Kalenderjahres nach Entstehen der Forderung. Sie fallen daher NICHT monatsweise raus.

Die Verjährung wird auch nicht durch eine Mahnung gehmemmt sondern nur durch Verhandlungen über die Forderungen oder Rechtsverfolgung. Wenn ihr Blitzbirnen also die Endlosklageveriante verfolgt, dann ist für die Klagedauer die Verjährung gehemmt.

Bedrohung von Vollstreckungsbediensteten ist auch immer eine gute Idee. Die "unverbindliche Zusage" ist auch super.