Bin gerade am überlegen, ob ich nicht dem Herrn Gerichtspräsident des Amtsgerichtes Tiergarten auch einen Brief schreibe?
Nicht ganz so lang wie der von Heringsheld... dafür aber die unwahren Behauptungen, die Ferdi aufstellt, ein wenig zurecht zu rücken. Als "Angeklagter" mag er ja glauben, er könne das Blaue vom Himmel lügen! Aber wenn man eine "Dienstaufsichtsbeschwerde verfasst - mit ziemlich schweren Vorwürfen (Strafvereitelung im Amt...) - dann sollte man schon bei der Wahrheit bleiben (und selbst für "Satire" - das benutzt er ja gerade solo gerne, ist da keinerlei Platz)!!
Worum es geht? 16 Seiten wirres Gestocher, weil er plötzlich wohl nicht mehr damit zufrieden ist, keine 1.000.- Euros bezahlen zu müssen:
http://die-dnv.de/KopieDienstaussichtsbeschwerde04022016AGTG.pdfJa richtig: Er hat dem Gerichtspräsidenten eine "Dienstaufsichtsbeschwerde" wegen der Richterin und dem Staatsanwalt geschwurbelt! Weil die waren ganz ganz gemein zu ihm! Jedenfalls scheint nicht alles so nach SEINEM Plan gelaufen zu sein:
- die Verlesung der Anklage
- die Anklage/Strafbefehl überhaupt
- die Körpersprache der Richterin/Staatsanwalt
- Einstellung zweier weiterer Verfahren im Vorfeld
Die den Schriftsatz eindeutig ablehnende und negativ bewertende Koerpersprache des Staatsanwaltes, insbesondere entaeussert ueber die ins Auge fallenden Kopf-, Gesichts- und Handgesten, die zeugen- schaftlich alle zu bestaetigen sind, wie durch den Zuhoerer, Herrn xxxx und den Angeklagten selbst als Unterzeichner, widersprach jeglichem angemessenen Verhalten eines Beteiligten vor einem deutschen Strafgericht und haette bei gleichem un- gebuehrlichen Verhalten durch den Angeklagten sicherlich zu einer entsprechenden Ord- nungsstrafe zu dessen Nachteil durch das verhandelnde Gericht gefuehrt.
Immerhin verrät Ferdi (ich habe die Anklage ja leider nie gesehen), weshalb er so dicht an einer Verurteilung vorbei geschrammt ist:
"Gestapo"!!
(Auch wenn er versucht hat es zu "relativieren" - macht es auch nicht besser:
"wie die Gestapo"...)
Ferdi hat dann wohl versucht, darüber mit der Richterin zu diskutieren.
Zu diesem Zeitpunkt war ich ja noch am Eingang zum Gerichtsgebäude vor der Kontrolle - wäre als Zeuge aber wohl eh nicht in den Genuss der Diskussion gekommen. Deshalb reine Spekulation: Ob er ihr versucht hat, sein "Rechts - Links" Modell zu erklären? Also das, was unterdessen wohl noch der einzige "Programmpunkt der DNV ist:
Der NSU, die RAF, die NPD, die Antifa-SA sind alles linke sozialistische Vereinigungen des Staates als Inszenierung des VS gegen politisch "Rechts", um politisch "Rechts" nachhaltig und durchgehend oeffentlich zu diskreditieren, das seit ueber 80 Jahren gar nicht mehr parlamentarisch in Erscheinung getreten ist.
Frau Richterin war wohl schon vorgewarnt und hat
...als ihm mehrmals von der Richterin ins Wort gefallen wurde, dies unterstrichen mit der woertlichen Feststellung, „es bliebe bei einer Beleidigung“ des Strafanzeigenden und „man wuerde mit ihm nicht weiter ueber den Begriff „Gestapo“ diskutieren wollen“.
Dann ist man wohl ziemlich schnell auf die Einstellung des Verfahrens gekommen. Ferdi hatte ja schliesslich das was er wollte:
...zumal er durch die vorausgehende Akteneinsicht nun endlich im Besitz der ladungsfaehigen Anschrift des Strafanzeigenden ist, die es ihm ermoeglicht, gegen den Anzeigenden, insbesondere zivilrechtlich und parallel trotzdem strafrechtlich, vor- gehen zu koennen.
Damit hatte ich ja schon gerechnet! Immerhin hat er jetzt drei Jahre dafür gebraucht...
Da er derzeit noch tief in der Aufklärungsarbeit rund um die "Rigaer Strasse" eingebunden ist und unserem allerbosteren Staatsanwalt die täglichen "Einsatzbefehle" übermitteln muss, dürfte es wohl noch ein Weilchen dauern...
Dabei hatte er -
damit kommen wir zum Kern seiner Klage - so einfach vorgestellt: Quasi beide Widrigkeiten mit einem mal vom Tisch! Und nicht nur ich sondern auch Frau Richterin/Staatsanwalt machen ihm da einen Strich durch die Rechnung:
Vorstehende Hauptverhandlung haette sich der Unterzeichner sehr gern gewuenscht ge- habt, dass diese vollstaendig stattgefunden haette, da der Angeklagte alle ihn entlas- tenden Beweismittel haette dem Gericht vorlegen koennen. Der Strafanzeigende waere im Ergebnis in einer sauber und nach rechtsstaatlichen Gesichtspunkten gefuehrten Ver- handlung seiner vorgeworfenen Straftaten durch den Unterzeichner ueberfuehrt worden.
Wahrscheinlich zog sich vor seinem geistigen Auge schon meine "Verhaftung" noch im Gerichtssaal durch den Gerichtsdiener ab...
Bekanntermaßen wurde aus diesem Traum leider nichts! Ferdi kassiert einen zweitklassigen "Freispruch", musste seine - wahrscheinlich um seine Autorität und Kompetenz zu unterstreichen - häusliche Gesetzessammlung einpacken und einen lächelnden Zeugen ziehen lasse. Was für eine Schmach! Nicht mal den einen mitgereisten
Zuhörer Anhänger konnte er von seiner juristischen Brillanz überzeugen, wie der Justiz und "Anzeigeerstatter" vorgeführt hätte!
Die Dienstaufsichtsbeschwerde beschäftigt sich dann aber erstmal der bei anderen Reichsbürgern auch so beliebten Rüge der "förmlichen Zustellung"... Zumal ihm ja auch eine "Eingangbestaetigung" auf der Kopie versagt blieb. Eine weitere Rüge gibt es von Ferdi dann noch dafür, das zwei weitere Verfahren gegen ihn von der Staatsanwaltschaft einfach eingestellt wurden!
(Dabei handelt es sich wohl um die von Dritten eingereichten Anzeigen zu dem "Schulhof" (?) und "Totschlags in der Ukraine")
Hatte Ferdi diese Beiträge doch als "sogenannten Lockbeitrag" extra eingestellt, um meiner Adresse habhaft zu werden! Und dann stellt der Staatsanwalt einfach ein und Ferdi darf nicht mal in die Akten schauen! Wäre bitter enttäuscht gewesen, da keinen "Theobald" zu finden...
Aber von diesem perfiden Plan konnte ja der nicht eingeweihte Staatsanwalt auch nichts wissen.
Das zudem keine "Entlastungszeugen", die Ferdi wohl beim schwurbeln der "Gestapo" Beiträge über die Schulter gesehen - womöglich sogar an diesen mitgewirkt haben (
) zum Verfahren zugelassen wurden - alles böse Justiz die vollkommen gegen ihn voreingenommen ist! Immerhin, scheinen sie noch nicht zur Antifa gehörig...
Nach 8 ½ Seiten scheint sich Ferdi so richtig in Rage geschwurbelt zu haben. Was bisher noch unter "hätte hätte Fahrradkette" fällt, wandelt sich langsam in eine Sammlung unwahrer Behauptungen!
Es fängt mit einer Unterstellung an:
...Ihre Staatsanwaltschaft wollte den Strafanzeigenden weiter vor einem rechtlichen Zugriff durch den Unterzeichner schuet- zen.
Dieser unzulaessige Schutz eines dringend Verdaechtigen kommt aber einer Strafver- eitelung im Amt gleich, denn Ihr Staatsanwalt, Herr Istunsbekannt, musste bereits ein Ermittlungsverfahren gegen den im Verfahren gegen den Unterzeichner massgeblichen Strafantragsteller einstellen, weil er diesen nicht identifizieren und dessen ladungsfae- hige Anschrift ermitteln konnte, da dieser als Pseudonym, wie unter anderen als „Teobald Tiger“ und „IWoelkChen“ u.s.w. auftrat. Nur durch den gerechtfertigten Schrift- satz des Unterzeichners, der jedoch gleichwohl die Grundlage der Anklage fuer eine angebliche Verleumdung darstellte, konnte der Strafantragsteller als Linksextremer Oberhetzer aus ANTIFA-SA Stadt mit den vorstehenden Pseudonymen als gerichtsfest identisch ermittelt werden.
Offenbar ist Ferdi nie auf die Idee gekommen, das es sich bei denjenigen, die gegen ihn eine Anzeige erstatte haben um verschiedene Personen handeln könnte. So sehr ist er darauf versessen, mich "auszuschalten"!
Wie oben bereits ausgefuehrt, erschien der einzige Zeuge als Belastungszeuge nicht fristgerecht, will heissen, dieser erschien erst nach protokollierter Beschlussfassung der Einstellung nach Paragraph 153 StPO vor dem zustaendigen Gericht.
Dieser gab auf Befragen durch die Richterin an, sich durch die Einlasskontrolle ver- spaetet zu haben. Wegen der von diesem nachweislich angestifteten und bedingten Pogrome gegen den Gewerbebetrieb des Unterzeichners und den sonstigen Be- drohungen von dessen Seite zum Nachteil der ganzen Familie des Unterzeichners, ueberwacht der parteieigene Gegenverfassungsschutz den Strafanzeigenden seit einiger Zeit. Auf Grund eines Fotos zu dessen Person im Internet und einer aktuellen Ei- genaufnahme war ein Erkennen sowohl im Bahnverkehr, als auch bei der Einlass- kontrolle im Gerichtsgebaeude kein Problem fuer das Observationsteam, und von die- sem kann bestaetigt werden, dass der Strafanzeigende die Verzoegerung bewusst her- beigefuehrt hat, wohl wissend, dass er vom Unterzeichner mit allen rechtlich erheblichen Beweisen, die am Ende gegen ihn sprechen koennten, konfrontiert werden wuerde.
Jaja der berühmt berüchtigte "parteieigene Gegenverfassungsschutz"!
Ich wurde also (angeblich) überwacht? Wahrscheinlich hat er Zugriff auf die elektronischen Fahrkarten der Bundesbahn?
Gut, ich habe mich nicht verfolgt gefühlt und auch vor dem Gerichtsgebäude bzw. in der Schlange am Einlass stand niemand, der für diesen Gegendingsdabums hätte herhalten können! Aber wer weiss: Geheimwaffen, Drohne... Aber Ferdi hat ja keine Mühen und Kosten gescheut und ist heimlich extra nach Pforzheim gefahren (nachdem er endlich die Adresse hatte
), um mich abzulichten. Zumal ich offenbar im Internet relativ wenig abgelichtet wurde (einmal!!).
Oder einfach: Eine glatte Lüge!Nicht gut! Bei einer Dienstaufsichtsbeschwerde sollte man schon bei der Wahrheit bleiben! Und nicht Dinge behaupten, die relativ einfach zu widerlegen sind! Dürfte dem Herrn Gerichtspräsident nicht gefallen!
Sonst noch was? Neben den div. auf der DNV Seite einsehbaren Strafanzeigen von Ferdi gibt es wohl noch ein paar... Eine hat wohl damit zu tun, das Ferdi weitere Patronen in seinen Briefkasten
gelegt gefunden hat. Dank seiner anderen Strafanzeigen dürfte der zuständige Staatsanwalt aber her zur Erkenntnis gekommen sein, das er solche Geschichten nicht weiter verfolgt:
In Bezug auf die erneute Bedrohung durch Einwerfen zweier Gewehrpatronen in den Briefkasten des gemeinsamen Gewerbebetriebes des Unterzeichners, gab es durch Ermittlungsbehoerden bis heute keine Kontaktaufnahme. Weder wurden die Beweis- mittel abgeholt, noch sonstige Massnahmen gegenueber dem Betroffenen getaetigt. Der Unterzeichner hat die beiden Patronen nun gesichert an seiner Wohnanschrift zur Ab- holung liegend. Angesichts der schwere eines solchen Deliktes ist die Nichtreaktion daher mehr als befremdlich, zumal es die insgesamt dritte Bedrohung dieser Art ist zum Nachteil des Unterzeichners, dessen Ehefrau und seiner beiden Kinder.
Zumal Ferdi sich abschliessend auch noch versucht, mit allerlei fremden Federn zu schmücken - um es mal plastisch auszudrücken:
Hinsichtlich der Angelegenheit „Rigaer Strasse 94“ laesst sich dies sogar einwandfrei gerichtsfest nachweisen, weil die hergereichten Fotos (*) und sonstigen Be- weismittel von unserer Seite dazu nicht weiter verwertet und Ihrer Staatsanwaltschaft zugeleitet wurden und auch keine weitergehenden Kontaktaufnahmen und darauf ba- sierend ein Informationsaustausch stattfand. Erst das Einbinden der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe, ueber die 11 dort parallel eingereichten Strafanzeigen wegen versuchten Mordes gegen die Antifa-SA, im Bereich Rigaer Strasse, fuehrten am Ende zu den bis- herigen erfolgreichen Massnahmen im Haus Nr. 94. Beschaemend fuer den Unter- zeichner als Polizeibeamter ist dabei der Umstand, dass alle einst von ihm beim Staatschutz an- und vorgetragenen und nachgewiesenen Beweismittel schwerer Straf- taten, auch tatsaechlich im betreffenden Haus gefunden werden konnten. Bedauerlich ist auch, dass trotz Taeterbeschreibung und Hauszuordnung noch kein Taeter der Antifa-SA bei Ihnen vor Gericht steht.
* Ferdis "Beweisfotos waren bestimmt außerordentlich wichtig: Bilder div. Graffiti an Hausfassaden, ein Plastersteinhaufen...
Da man Ferdi sooooo wenig in die Strafverfolgung, Beweismittelsicherung etc. eingebunden hat, läßt ihn dies nun zu drastischen Mitteln greifen:
Wie Sie den Angaben des Unterzeichners in seinen drei Schriftsaetzen entnehmen koen- nen, haben wir auf Grund des Fehlverhaltens Ihrer Richterin und des Staatsanwaltes sogar die Zusammenarbeit mit jeglichen Sicherheitsbehoerden bis auf Weiteres suspendiert.
Höre ich da gedämpftes Gläserklirren in den betroffenen Amtsstuben?
Und ob sich der werte Gerichtspräsident eines schmunzeln erwehren kann, wenn er dies liest:
Auch wenn unsere Drohnenueberwachung rechtlich unzulaessig waere oder rechtlich eine Grauzone darstellt, koennen die von uns betrachteten Straftaten auf dem Steuerungsbildschirm wie „Augenzeugen vor Ort“ eine rechtliche Bedeutung haben. Der Staatsschutz und Ihre Staatsanwaltschaft zeigte bisher daran aber kein Interesse, was wir respektieren, aber nicht akzeptieren.
...lasse ich mal dahingestellt!
Nachdem Ferdi jetzt ziemlich genau einen Monat mit diesem Brief gewartet hat, um offensichtlich alle Fristen, die das Urteil womöglich doch noch aufheben könnten, verstreichen zu lassen, kommt er mit ner ziemlich ulkigen Forderung:
Der Unterzeichner verweist an dieser Stelle auf seine Strafanzeige als Wiedereinsetzung in ein bereits eingestelltes Verfahren an Ihren Staatsanwalt auf die auch im in Rede stehenden Verfahren, das hier mit einer Beschwerde angegriffen wird, hingewiesen wurde.
Aber das wollte er ja auch mal mit den Bundestagswahlen...