Vielleicht kann mir einer der anderen Juristen bzw. Mario-Kenner helfen? Was will der die ganze Zeit mit § 677 BGB? Der regelt doch nur die Pflichten des Geschäftsführer bei der Geschäftsführung ohne Auftrag. Ich raff echt nicht, selbst bei verquerem Reichsdeppendenken, wie man daraus eine Anspruchsgrundlage für Schadensersatz zimmern kann.
EDIT: Höhö, das ist ja auch genial. Beruft sich permanent auf sein staatliches BGB, aber wenn es dann um seine ominösen Strafzahlungen geht, bestimmt er einfach mal selbst "Die Verjährung ist bis zur Herstellung des deutschen Rechtsstaates ausgesetzt"...
Mario ist der Auffassung, dass die Beschlagnahme von seinen Gegenständen oder auch die Durchsuchung seiner Wohnung eine Geschäftsführung darstellt (Polizei handelt im Privatrecht), und weil er keinen Auftrag dafür erteilt hat, ist es eben Geschäftsführung ohne Auftrag. Sein Mangel an juristischer oder überhaupt irgendeiner Bildung ("wozu brauch ick Jura studieren wenn ick Kriechsrecht habe") besorgt das übrige, und schon zimmert er aus § 677 BGB einen Schadensersatzanspruch. Keine Ahnung, ob er sich das selbst ausgedacht hat, oder ob es von irgendeiner einschlägigen Website stammt (vermutlich letzteres, Mario ist nicht sonderlich kreativ).
Ähnlichen Unfug hat er auch im Gespräch mit dem Polizeibeamten geäußert, wegen dessen Veröffentlichung mutmaßlich jetzt die Wohnungsdurchsuchung stattfand (Titel des Videos war "Private als "POLIZEI" Kruppstr handeln ohne Rechtsgrundlagen oder nicht ? Film 1043"). Grund für seinen Anruf war, dass die Polizei seinen "Personenausweis" beschlagnahmt hatte wegen des Verdachts der Urkundenfälschung.
Damal habe ich Mario per Youtube-Comment geraten, nach § 98 Abs. 2 Satz 2 StPO die gerichtliche Entscheidung über die Beschlagnahme seines "Personenausweises" zu beantragen und ihm sogar das zuständige Gericht inkl. Adresse rausgesucht, einfach weil ich mal überprüfen wollte, ob er überhaupt einer rationalen Argumentation zugänglich ist oder völlig dem Wahn verfallen. Seine Antwort lautete (Orthographie, Grammatik und Zeichensetzung wie im Original):
Wenn ich diesen Weg gehen würde, würde ich kongluentes Verhalten anlegen, wenn ich diesen Weg einschlage. Immer noch nicht begriffen, nur der Alliierte kann ein Befehl ausgeben und genau so ist zu verfahren, zurückweisen, beim Scheint "Amtsgericht" sich mit freien natürlichen Menschen ausweisen, darauf dürfen die juristisch nicht handeln-also ein Beweis des gelebten Rechtsstillstand wofür nun der Engländer über Den Haag für die Rechtsbeugung aufkommen muss
Womit meine Frage dann beantwortet war.