Autor Thema: Urteil wegen unerlaubter Versicherungsgeschäfte  (Gelesen 4094 mal)

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Offline BlueOcean

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Urteil wegen unerlaubter Versicherungsgeschäfte
« am: 19. September 2015, 01:51:34 »
Das so lange vermisste Urteil des Amtsgericht Dessau-Rosslau ist endlich aufgetaucht; die Verurteilung von Fitzek Anfang des Jahres wegen unerlaubter Versicherungsgeschäfte. Also genau das ominöse Urteil, das vom KRD wochenlang (teilweise bis heute) und lauthals als große Entlastung und Beweis der "fast-gar-nicht-Illegalität" gefeiert wurde. Das seltsame Urteil, das dann nicht einmal einem Fachverlag zur Verfügung gestellt werden durfte, weil es bei genauerer Betrachtung wohl doch dem Ansehen von König und Reich schaden könne. Wobei zwar sehr fraglich was es da noch zu ruinieren gibt aber Fitzek ist bekanntlich von eitlem Geblüte.

Aber was steht nun in dem so lange vorenthaltenen Urteil? Gar nicht mal viel. So kurz und bündig und deutlich, dass man nie begreifen wird weswegen gegen dieses Urteil 279 Seiten Begründung einer Sprungrevision nötig gewesen sein sollen.
Fitzek hat unerlaubte Versicherungsgeschäfte getätigt und seine mehr oder weniger schwachen Ausflüchte sind weitgehend unbeachtlich. Besonders gefreut hat mich, dass das Gericht den Versuchen von Fitzek alles Michaela in die Schuhe zu schieben eine völlige Absage erteilt. Und von den gesammelten Phantastereien mit denen Fitzek weite Strecken der Verhandlung gefüllt hat findet sich im Urteil - zurecht und zu Recht - einfach NICHTS.

Und in einem weiteren Nichts, das man in diesem Urteil findet (also, äh.. ich meine...), ist wohl auch der königliche Hund begraben weswegen das Dokument so lange versteckt werden musste. Denn was haben Fitzek und die seinen damals nicht geprahlt und sich aufgeplustert wie weitgehend der Richter doch ihre Darstellungen bestätigt habe. Aus der vergleichsweise geringen Geldstrafe ("nur" 4200 EUR) wurde munter abgeleitet, dass es bei Fitzeks Geschäften höchstens kleine Unachtsamkeiten gegeben haben. Ein Zitat des Richters wurde clever entstellt, so dass viele meinten der Richter habe Fitzek bei seinen Projekten durchaus gute Ansichten unterstellt (in Wirklichkeit hatte der Richter nicht mehr gesagt, als dass Fitzek dieses behauptet habe).

Von all diesen LÜGEN und schrägen Darstellungen findet sich im Urteil NICHTS. Absolut rein gar nichts. Fitzek ist einfach nur Straftäter und hat seine Taten in dem Wissen begangen, dass er nicht dazu befugt war. Seine Phantastereien wie auch seine juristische Amateur-Akrobatik und sein Dampfgeschwafel sind für das Gericht bedeutungslos und ändern kein Jota an seiner Verantwortlichkeit und seiner Schuld. Zu seinen Gunsten sprechen höchstens sekundäre Argumente wie dass er bislang nicht einschlägig vorbestraft war.

Auf 120 Tagessätze lautet das Urteil, also ein viertel Jahr. Die geringe Zahlsumme ist also auch dem Umstand geschuldet, dass Herr König es nicht (mehr) so dicke hat. Aber die wesentliche und sehr deutliche Botschaft lautet: WEIL ES EBEN NICHT LEGAL IST.
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Offline Fottzilla

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Re: Urteil wegen unerlaubter Versicherungsgeschäfte
« Antwort #1 am: 19. September 2015, 11:36:58 »
Interessant. Der Richter war nur noch nicht bereit dafür. Das hat den Bezopften aber noch nie davon abgehalten, hinterher genau das Gegenteil zu erzählen, Beispiel Pass.

Was bewog wohl den Sohn des Horsts, gerade jetzt das Urteil eben doch zugänglich zu machen?
"Ich klaue doch nicht von mir selbst" - Fitzek über das Geld anderer Leute

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Offline simplicius simplicissimus

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Re: Urteil wegen unerlaubter Versicherungsgeschäfte
« Antwort #2 am: 19. September 2015, 12:13:28 »
Das AG Dessau wird wohl dem Beck-Verlag die Veröffentlichung gestattet haben.

Bevor also Dritte den desaströsen Inhalt offenlegen und sogar fachlich auswerten, ist es nicht ganz so schlimm für PIF, wenn er selbst noch damit rausrückt, um Verschleierungsvorwürfen zu entgehen. Nützen wird es allerdings nichts.
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Offline Mr. Devious

Re: Urteil wegen unerlaubter Versicherungsgeschäfte
« Antwort #3 am: 19. September 2015, 12:48:43 »
Ich frage mich ja immer noch, warum die Staatsanwaltschaft einerseits unerlaubte Versicherungsgeschäfte anklagt und andererseits Peters Verkehrsvergehen nicht.

Die unerlaubten Versicherungsgeschäfte waren in rechtlicher Hinsicht anscheinend Neuland, und auch in tatsächlicher Hinsicht (Verantwortlichkeit) ist die Beweisführung schwieriger als bei Verkehrsvergehen. Die Staatsanwältin hat ja nach Müllmanns Berichten im Prozess keine gute Figur abgegeben. Hat da etwa die BAFin Druck gemacht, Anklage zu erheben?
Ich weiß nicht immer, was ich will, aber ich weiß immer, was ich nicht will.
 

Offline simplicius simplicissimus

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Re: Urteil wegen unerlaubter Versicherungsgeschäfte
« Antwort #4 am: 19. September 2015, 13:42:20 »
Bei den Angelegenheiten Fahren ohne Fahrerlaubnis wird man wohl auf eine rechtskräftige Entscheidung in der Verwaltungsrechtssache warten und dann kommt es gebündelt für Peterle.

Die Staatsanwältin in dem Verfahren war nicht die tatsächliche Sachbearbeiterin, sondern nur die Sitzungsvertreterin. 
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Offline Vogelalarm

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Re: Urteil wegen unerlaubter Versicherungsgeschäfte
« Antwort #5 am: 19. September 2015, 13:49:22 »
Im Urteil ist das erste mal nicht vom "Sklaven Gohr" sondern vom "Zeugen Gohr" die rede. Brachte mich zum schmunzeln  :shhh:
"[...]Oder aber wir definieren den Begriff der "Sklaverei" neu[...]"
"[...]Wie definieren wir den Begriff der Demokratie?[...]"
"[...]Dann müsste man definieren, was der Grund für das bessere Singen ist[...]"
"[...]Würde sagen, erstmal definieren, was "harte Knechtschaft" bedeutet [...]"
 

Offline Zartbitterschokolade

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Re: Urteil wegen unerlaubter Versicherungsgeschäfte
« Antwort #6 am: 19. September 2015, 14:32:33 »
Ich frage mich ja immer noch, warum die Staatsanwaltschaft einerseits unerlaubte Versicherungsgeschäfte anklagt und andererseits Peters Verkehrsvergehen nicht.

Die unerlaubten Versicherungsgeschäfte waren in rechtlicher Hinsicht anscheinend Neuland, und auch in tatsächlicher Hinsicht (Verantwortlichkeit) ist die Beweisführung schwieriger als bei Verkehrsvergehen. Die Staatsanwältin hat ja nach Müllmanns Berichten im Prozess keine gute Figur abgegeben. Hat da etwa die BAFin Druck gemacht, Anklage zu erheben?

Müllmann sagt, dass die StA Dessau die Führerscheingeschichte ja angeklagt hat. Jedenfalls die in Zuständigkeit des AG Dessau-Rosslau.
Die gleiche StA ist auch für Anklagen vor dem AG Wittenberg zuständig, in dessen Zuständigkeit sich ja der überwiegende Teil der Schwarzfahren vom Verunfallten zugetragen haben.
Sind wohl verschiedene Sachbearbeiter zuständig, daher die unterschiedliche Handhabung.
Vermutlich will sich da wer Arbeit sparen. Zuerst wird ein Pilotverfahren gemacht, die Sache in Dessau.
Für die Sachen in Wittenberg kann man dann bei den Kollegen abschreiben. Und auch der Richter in Wittenberg kann das Urteil dann abschreiben und ist vielleicht einer Verurteilung gewogener.
Am wenigsten verständlich ist, warum das LG Hannover sich so viel Zeit läßt. Da geht es doch auch um Fahrten, die zu Zeiten eines Fahrverbotes stattgefunden haben, also zum Beispiel während des Fahrverbotes von dem Bußgeldbescheid aus Gransee, der Basis für das Verfahren in Potsdam ist.
Egal ob Fahrerlaubnis erloschen durch Führerscheinrückgabe oder nicht, da könnte das LG Hannover auch entscheiden ohne auf die Nichtzulassung der Berufung beim OVG Magdeburg zu warten.


« Letzte Änderung: 19. September 2015, 14:38:40 von Zartbitterschokolade »
Mahatma Gandhi hatte mal gesagt: „Wer Unrecht duldet, ohne sich dagegen zu wehren, macht sich mitschuldig“.
 
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Re: Urteil wegen unerlaubter Versicherungsgeschäfte
« Antwort #7 am: 19. September 2015, 20:14:53 »
Von all diesen LÜGEN und schrägen Darstellungen findet sich im Urteil NICHTS. Absolut rein gar nichts. Fitzek ist einfach nur Straftäter und hat seine Taten in dem Wissen begangen, dass er nicht dazu befugt war. Seine Phantastereien wie auch seine juristische Amateur-Akrobatik und sein Dampfgeschwafel sind für das Gericht bedeutungslos und ändern kein Jota an seiner Verantwortlichkeit und seiner Schuld.


Für Staatshörige :

Aus Fitzionen wurde Tat. Der Täter wurde bestraft.
« Letzte Änderung: 19. September 2015, 20:35:39 von Autsch ! »
Die Mainstreampresse lügt immer. Das Königreich Deutschland und auch alles, was aus dem Königreich kommt und mit ihm zu tun hat, ist wahrhaftig. (KRD Website)
 

Offline DC71

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Re: Urteil wegen unerlaubter Versicherungsgeschäfte
« Antwort #8 am: 21. September 2015, 02:58:06 »
Auf 120 Tagessätze lautet das Urteil, also ein viertel Jahr. Die geringe Zahlsumme ist also auch dem Umstand geschuldet, dass Herr König es nicht (mehr) so dicke hat. Aber die wesentliche und sehr deutliche Botschaft lautet: WEIL ES EBEN NICHT LEGAL IST.
Immerhin 120 Tagessätze, was ich jetzt nicht wenig finde. Damit ist immerhin die "magische" Grenze von 90 Tagessätzen, nach der man als vorbestraft gilt, überschritten.

Wobei das beim König natürlich eh witzlos ist angesichts der Eintragungen im Bundeszentralregister.   ;)
Früher war "Internet for Porn". Heute scheint "Internet for rechte Verschwörungstheoretiker" zu sein. Ich will das Früher zurück...
 

Offline Anti Reisdepp

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Re: Urteil wegen unerlaubter Versicherungsgeschäfte
« Antwort #9 am: 21. September 2015, 03:29:11 »
Auf 120 Tagessätze lautet das Urteil, also ein viertel Jahr.

Das ist ein bisschen wie "dies sind die ersten 114 Minuten des Seminars "Macht der Gedanken I"
Laufzeit: 1 Stunde 14 Minuten". Wohl des Königs Akademie besucht?  ;)
In einem sozialen Umfeld in dem der Wahnsinn regiert, ist der Irrsinn Norm.
 
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Offline R2D2

Re: Urteil wegen unerlaubter Versicherungsgeschäfte
« Antwort #10 am: 21. September 2015, 04:18:58 »
Auf 120 Tagessätze lautet das Urteil, also ein viertel Jahr.

Das ist ein bisschen wie "dies sind die ersten 114 Minuten des Seminars "Macht der Gedanken I"
Laufzeit: 1 Stunde 14 Minuten". Wohl des Königs Akademie besucht?  ;)

Nicht nur der König dehnt sich, auch die königlichen Jahre, oder die königliche Zeitrechnung, werden ab und zu gedehnt oder gestaucht. Das hat mit den interdimensionalen Schöpfungsgesetzen zu tun.  ;)
« Letzte Änderung: 21. September 2015, 04:21:59 von R2D2 »
Möge die Macht der Gedanken mit euch sein!
 
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Re: Urteil wegen unerlaubter Versicherungsgeschäfte
« Antwort #11 am: 22. September 2015, 00:37:32 »
Auf 120 Tagessätze lautet das Urteil, also ein viertel Jahr.

Das ist ein bisschen wie "dies sind die ersten 114 Minuten des Seminars "Macht der Gedanken I"
Laufzeit: 1 Stunde 14 Minuten". Wohl des Königs Akademie besucht?  ;)

LOL :) Also...

I. Definiert mein Manuel den Tag problemlos auf 32 Stunden und dann passt es ideal.
II. Haben mir die Intervisionalen unlängst vertraglich zugesichert, dass das Jahr 480 Tage hat.
III. Habe ich niemals geschrieben, dass 120 Tage ein viertel Jahr ergeben würde.
IV. Weil es legal ist.
V. Ist alles ein Komplott der Bankenmafia und der BaFin.
VII. Gibt es Krieg und Weltuntergang wenn mir jemand widerspricht.
IX. Ist die Kalenderverwaltung schuld. Mein Kalender ist völlig zugewachsen.
Y. Lügenpresse, Lügenpresse, Lügenpresse.

Das sind zehn gute Gründe gegen die sich nichts sagen lässt! Krieg ich jetzt Diplom???
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Offline Happy Hater

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Re: Urteil wegen unerlaubter Versicherungsgeschäfte
« Antwort #12 am: 22. September 2015, 01:44:56 »
Punkt IX ist echt geil.  ;D
 

Offline Lisa

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Re: Urteil wegen unerlaubter Versicherungsgeschäfte
« Antwort #13 am: 22. September 2015, 12:40:12 »
Von all diesen LÜGEN und schrägen Darstellungen findet sich im Urteil NICHTS. Absolut rein gar nichts. Fitzek ist einfach nur Straftäter und hat seine Taten in dem Wissen begangen, dass er nicht dazu befugt war. Seine Phantastereien wie auch seine juristische Amateur-Akrobatik und sein Dampfgeschwafel sind für das Gericht bedeutungslos und ändern kein Jota an seiner Verantwortlichkeit und seiner Schuld.


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Trifft
Zitat
Vision wird Tat
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Offline simplicius simplicissimus

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Re: Urteil wegen unerlaubter Versicherungsgeschäfte
« Antwort #14 am: 22. September 2015, 13:07:06 »
...
Auf 120 Tagessätze lautet das Urteil...

Mehr als 90 Tagessätze, das steht dann schon im normalen Führungszeugnis.
Ist er damit überhaupt noch fähig, ein Führer zu sein oder verlangt die Führereigenschaft eine gewisse Mindestmenge an Tagessätzen?
Wahrscheinlich wird er ohnehin alles bisher in dieser Richtung dagewesene toppen, fleißiges Sammeln lohnt sich halt.
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