Autor Thema: Dresden, 27.11.2015: Seminar - Umgang mit Reichsbürgern i.d. Verwaltung  (Gelesen 3109 mal)

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Offline Reichsverweser

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Quelle: Sächsisches Kommunales Studieninstitut Dresden
http://www.sksd-dd.de/

http://sksd-dd.de/dateien/Aktuelles/b0108-15.pdf

Zitat
Rechtssicherer Umgang der Verwaltung mit „Reichsbürgern“

Zielgruppe  Führungskräfte, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Kommunalverwaltungen

Ihr Nutzen  Das Seminar erläutert Ihnen die Ideologie und Rechtslage sogenannter
„Reichsbürger“ und macht deutlich, wie Sie in der Kommunalverwaltung mit
Anträgen und Verlautbarungen von „Reichsbürgern“ umgehen können.

Inhalt 
1. Welche Ideologie vertreten „Reichsbürger“?

2. Erfahrungsaustausch und Fragen der Teilnehmenden

3. Welche rechtlichen Grundlagen unterstützen / widerlegen die Auffas-
sung von „Reichsbürgern“?

4. Hinweise zum Umgang mit „Reichsbürgern“ an Hand praktischer
Fälle, z. Bsp.
- „Reichsbürger“ als Gemeinderatsmitglieder
- Rückgabe Personanlausweis und Reisepass
- Durchsetzung Meldepflicht
- KfZ-Zulassung

5. Wie sieht die Verwaltungsrechtsprechung zum „Reichsbürger“ aus?

Dozententeam  Prof. Dr. Werner J. Patzelt (Politikprofessor) und Sabine Korzen (Juristin)

Nummer  B-01-08/15-01
Neuer Termin  27. November 2015 von 09:00 bis ca. 16:00 Uhr
Anmeldeschluss 30. Oktober 2015
Ort  SKSD, Schulgasse 2, 01067 Dresden (Raum s. Aushang 5. Etage)
Entgelt  102,00 €  Mitglieder des Zweckverbandes
             132,00 €  Nichtmitglieder

Ihre Ansprechpartnerin: im pdf unten
« Letzte Änderung: 16. September 2015, 13:08:41 von Reichsverweser »
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Offline be-eh

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Re: Dresden, 27.11.2015: Seminar - Umgang mit Reichsbürgern i.d. Verwaltung
« Antwort #1 am: 16. September 2015, 13:09:46 »
Dozententeam  Prof. Dr. Werner J. Patzelt (Politikprofessor) und Sabine Korzen (Juristin)

Patzelt, Patzelt, was war da nochmal, achso, ja richtig.

Patzelt, der PEGIDA-Versteher.

Der erklärt jetzt den Leuten aus der Kommunalverwaltung, wie man auf Reichsbürger reagiert. Vielleicht sind die dann am Ende "Reichi-Versteher"?
 

Offline echt?

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Re: Dresden, 27.11.2015: Seminar - Umgang mit Reichsbürgern i.d. Verwaltung
« Antwort #2 am: 16. September 2015, 13:10:39 »
Das örtliche Landgericht hat eine Handreichung zum Umgang ausgegeben.
Ich bremse nicht für Nazis!
 

Offline Reichsverweser

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Re: Dresden, 27.11.2015: Seminar - Umgang mit Reichsbürgern i.d. Verwaltung
« Antwort #3 am: 16. September 2015, 13:14:03 »
Irgendwie kam mir der Name Patzelt auch bekannt vor. Ist auch nicht gerade billig, zumal der VfS solche Schulungen auch kostenlos anbietet.

Edit: Thema kann dann wohl gelöscht werden. Wenn's die Infos auch in Sachsen mehrfach umsonst gibt, dann will ich das Kohle machen mit dem Thema nicht noch fördern.
« Letzte Änderung: 16. September 2015, 13:25:56 von Reichsverweser »
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Offline A.R.Schkrampe

Dozententeam  Prof. Dr. Werner J. Patzelt (Politikprofessor) und Sabine Korzen (Juristin)
Patzelt, Patzelt, was war da nochmal, achso, ja richtig.
Patzelt, der PEGIDA-Versteher.
Der erklärt jetzt den Leuten aus der Kommunalverwaltung, wie man auf Reichsbürger reagiert. Vielleicht sind die dann am Ende "Reichi-Versteher"?

Im Moment ist da wieder was:

http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2017-03/werner-patzelt-pegida-brandstiftung-auto-sachsen
 
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Offline Brüllaffe

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Naja vielleicht sollte man Pazelt nicht so sehr in eine Richtung schieben, weil er in der Öffentlichkeit manchmal doch sehr daneben haut und ihm zugute halten, dasser versucht sich dem Thema als Wissenschaftler zu nähern. Hier mal ein differenzierter Artikel über den Extremismuskongress der AFD in Berlin, wo er auch als Redner aufgetreten ist.

http://www.zeit.de/politik/deutschland/2017-03/afd-extremismus-kongress-pazderski
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Offline dieda

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♥♥♥en gibt es je leider immer, aber sowas passiert nun ausgerechnet in der Nacht, nachdem die Toten Hosen der Pegida die Show gestohlen hatten, also jenem Montagsrestauflauf, der ja selbst schon ganz offen von der "AntiAntifa" begleiten wird, bzw. früher auch von den leibhaftigen Rädelsführern der "Gruppe Freital" begleitet wurde, welche sogar einem selbst sehr rechten Freitaler NPD- Stadtrat zu rechtsextrem sind. :facepalm:
Ich fand das ja schon seltsam, dass dann hinterher völlig überraschend und nach langer Ruhe angebliche "auswärtige Linke" im Dresdner Szenekiez Randale machen mussten. Ob nun wirklich so viele auswärtige ♥♥♥en so rein "zufällig" an dem Abend da waren, oder ob eher die Freunde von Sellner, Elsässer und Co. ihren den Frust ablassen mussten, ist nämlich fraglich und der Versuch, alle(!) Antipegida- Demonstranten von rechtsaußen zu diskreditieren, ist ja auch nichts Neues.

Also warum erinnert mich nun das abgefackelte Auto von Prof. Patzelt "zufällig" in selbiger Nacht viel, viel, eher an diesen Fall?
http://www.rbb-online.de/panorama/beitrag/2017/01/berlin-autobrandanschlaege-motiv-wut-auf-linke-szene.html

Nur wird bei dem Schweigekartell und den offenen Drohungen gegen alle "Verräter" oder "Aussteiger" bis hin zu unverhohlenen Morddrohungen wie bei der "Gruppe Freital" leider nur der Kommissar Zufall helfen können. 
« Letzte Änderung: 29. März 2017, 16:49:08 von dieda »
D adaistische I lluminatinnen für die E rleuchtung D es A bendlandes

Tolereranzparadoxon: "Denn wenn wir die uneingeschränkte Toleranz sogar auf die Intoleranten ausdehnen, (...) dann werden die Toleranten vernichtet werden und die Toleranz mit ihnen.“ Karl Popper
 

Offline Rechtsfinder

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Im Moment ist da wieder was:

http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2017-03/werner-patzelt-pegida-brandstiftung-auto-sachsen

Qualitätsjournalismus pur.

Zitat von: Die ZEIT
Unbekannte haben das Auto des Dresdner Politikprofessors Werner Patzelt angezündet. (…) Das OAZ ermittelt wegen Sachbeschädigung.

Was fällt uns auf? Richtig: Ein Auto brennt ab und die sächsische Polizei ermittelt wegen Sachbeschädigung. Ich behaupte mal: Jeder andere hätte wohl wegen Brandstiftung ermittelt. Jetzt ist ja der Witz, dass es eben doch eine fahrlässige Sachbeschädigung gebe (gibt es nicht, Sachbeschädigung ist ein Vergehen, fahrlässig begangene Vergehen sind nur bei besonderer gesetzlicher Anordnung strafbar, diese fehlt bei der Sachbeschädigung), da ja bei Brandstiftung auch notwendigerweise eine Sachbeschädigung mit verwirklicht wird, gefühlt so alt wie das Jurastudium selbst.

Aber solche dogmatischen Feinheiten außer Acht: Zwischen Brandstiftung und Sachbeschädigung liegen Welten. Aber was wäre das Sonnenstaatland ohne Verschwörungstheorien? Ich hätte da ein paar im Angebot:

a) Die ZEIT hat wirklich mies recherchiert und der Redakteur nicht mitgedacht. Das mit der "Brandstiftung" müsste echt jedem Reichi auffallen und die merken bekanntlich kaum noch etwas.
b) Das OAZ hat wirklich mies recherchiert und ermittelt wegen Sachbeschädigung, weils an der Polizeischule nur bis zum § 303 StGB gereicht hat und für § 306 StGB nicht mehr genug Soli da war.
c) Das OAZ hat gut recherchiert, steckt aber mit den linksextremen Brandstiftern unter einer Decke und will sie vor harter Strafe schützen und ermittelt stattdessen lieber wegen Sachbeschädigung in der Hoffnung, dass es niemand merkt.
d) Wie c, nur dass die Brandstifter in Wahrheit rechtsextrem sind und es den linken in die Schuhe schieben wollen. Kann ich mir aber nicht vorstellen, sowas, in Sachsen…

Fürchterlich. So früh am Morgen und ich will schon was Hochprozentiges. Das schafft mich noch…
Eine von VRiBGH Prof. Dr. Thomas Fischer erfundene Statistik besagt, dass 90% der Prozessgewinner die fragliche Entscheidung für beispielhaft rechtstreu halten, 20% der Unterlegenen ihnen zustimmen, hingegen von den Verlierern 30% sie für grob fehlerhaft und 40% für glatt strafbar halten.
 
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Offline A.R.Schkrampe

Sachbeschädigung ist schon korrekt, denn strafrechtlich ist Brandstiftung auf Gebäude bezogen.

Deswegen guckt die Kripo bei gelegten Bränden, ob Gebäude oder Gebäudeteile gebrannt haben.
 

Müll Mann

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Sachbeschädigung ist schon korrekt, denn strafrechtlich ist Brandstiftung auf Gebäude bezogen.

Falsch. Ein Blick ins Gesetz fördert die Rechtskenntnis:

Zitat
§ 306
Brandstiftung

(1) Wer fremde
   1.    Gebäude oder Hütten,
   2.    Betriebsstätten oder technische Einrichtungen, namentlich Maschinen,
   3.    Warenlager oder -vorräte,
   4.    Kraftfahrzeuge, Schienen-, Luft- oder Wasserfahrzeuge,
   5.    Wälder, Heiden oder Moore oder
   6.    land-, ernährungs- oder forstwirtschaftliche Anlagen oder Erzeugnisse

in Brand setzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.

(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.
https://dejure.org/gesetze/StGB/306.html
 
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Offline A.R.Schkrampe

Ah, danke für den Hinweis. Kraftfahrzeuge spielen bei meinen Brandschäden keine Rolle, deswegen sind nur die Absätze 1 bis 3 sowie 6 von Belang.