Mal eine frage eines Juristichen Laien,
das Fahren ohne Fahrerlaubnis bedingt den Verlust des Versicherungsschutzes, auch des Haftpflichtschutzes richtig?
Das Führen von Fahrzeugen ohne (Haftpflicht)Versicherungsschutzes ist untersagt. Richtig?
Wird eine Person bei einem Verkehrsunfall verletzt, besteht ein öffentliches Interesse an der Aufklärung und Strafverfolgung?
Wird die zuständige Staatsanwalt nicht tätig, könnte man dann nicht, auch als nicht betroffener, eine Dienstaufsichtsbeschwerde und untätigkeitsklage gegen die Staatsanwaltschaft anstreben?, um so ein wenig Würze und schnelligkeit in die Verfahren zu bekommen?
Immerhin geht eine Gefahr für die Öffentliche Sicherheit aus den vergangen, aktuellen und zukünftig zu erwartenden Delikten hervor.
Oder stell ich mir das zu einfach vor?