Autor Thema: Jürgen Elsässer ruft Bundeswehrsoldaten zu Militärputsch auf  (Gelesen 9255 mal)

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https://juergenelsaesser.wordpress.com/2015/09/13/aufruf-an-unsere-soldaten-sichert-die-deutschen-grenzen/

Zitat

13. September 2015 • 11:28
Aufruf an unsere Soldaten: Sichert die deutschen Grenzen!

Die Entscheidung Bundeskanzlerin zur Grenzöffnung ist Hochverrat. Eine Regierungschefin hat nicht das Recht, Volk und Staat zu zerstören. Ein Aufruf von Jürgen Elsässer, Chefredakteur COMPACT-Magazin

(Liebe Leser, bitte leitet diesen Aufruf an Soldaten weiter und verbreitet ihn über die sozialen Netzwerke)

Soldaten der Bundeswehr!

Bei Eurem Gelöbnis habt Ihr geschworen:

    „Ich schwöre, der Bundesrepublik Deutschland treu zu dienen und das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes tapfer zu verteidigen, so wahr mir Gott helfe.“

Im Unterschied zur Wehrmacht im Dritten Reich seid Ihr nicht auf eine Person an der Spitze des Staates vereidigt – damals Adolf Hitler, aktuell Angela Merkel –, sondern auf das Volk insgesamt und die freiheitliche Ordnung, in der es lebt. Das heißt: In einer Situation, wo von der Staatsspitze selbst Gefahr für dieses Volk und seine Freiheit ausgeht, seid Ihr nicht mehr an Befehle dieser Staatsspitze gebunden.

Diese Situation ist jetzt erreicht. Über alle fatalen Entscheidungen der Bundesregierung in den letzten Jahren – etwa die sogenannte Euro-Rettung und die neue Frontstellung gegenüber Russland –, konnte man unterschiedlicher Meinung sein. Jedenfalls haben diese Entscheidungen Deutschland nicht unmittelbar bedroht und sind im Falle einer politischen Bewusstwerdung noch korrigierbar.

In der aktuellen Situation droht jedoch akute Gefahr für das Volk und den Staat, denen Ihr Treue geschworen hat. Mit der kürzlichen Entscheidung der Bundeskanzlerin zur bedingungslosen Öffnung unserer Grenzen wird die Existenz beider aufs Spiel gesetzt: Der Zustrom von Millionen Fremder – die Prognose von einer Million für 2015 ist jetzt schon unrealistisch, künftig werden drei bis fünf Millionen (so der ehem. Bürgermeister von Berlin-Neukölln, Heinz Buschkowsky, SPD) vorhergesagt – ist nicht verkraftbar. Frau Merkel ist offenbar gewillt, diese Zerstörungspolitik fortzusetzen. Am Freitag sagte sie: “Das Grundrecht für politisch Verfolgte kennt keine Obergrenze; das gilt auch für die Flüchtlinge, die aus der Hölle eines Bürgerkrieges zu uns kommen.” Damit hat sie jeden Bürger der kriegszerrissenen Staaten in Afrika und Nahost bis hin zu Afghanistan und Pakistan nach Deutschland eingeladen.

Mittlerweile ist bereits die bloße Registrierung der über München Einreisenden unmöglich geworden. Die Polizei kann nicht mehr sagen, wer zu uns kommt, und ob darunter Kriminelle und Terroristen sind. Die Neuankömmlinge bleiben auch nur zum Teil in den Auffanglagern, viele tauchen sofort unter.

Das heißt: Wir befinden uns bereits im Notstand. Die Bundesregierung hat die Kontrolle verloren – oder besser gesagt: absichtlich aus der Hand gegeben. Damit hat sie ihre Legitimität verloren! Auch die ansonsten regierungsfreundliche Frankfurter Allgemeine Zeitung stellt dazu in ihrem Leitartikel vom gestrigen Samstag fest: “Wenn jetzt Entscheidungen getroffen werden, deren Auswirklungen nicht beherrschbar sind, so stellt sich deshalb die Frage, ob eine Regierung dazu legitimiert ist. Mit Recht hat das Bundesverfassungsgericht im Zuge der europäischen Einigung hervorgehoben, dass Deutschland sich unter diesem Grundgesetz nicht als Staat auflösen darf. Keine Bundesregierung ist dazu befugt, die staatliche Ordnung aus den Angeln zu heben.”

Genau das aber passiert: Die Bundesregierung löst durch die Stimulierung eines unkontrollierten Massenzustroms den Staat auf, hebt die staatliche Ordnung aus den Angeln! In dieser Situation kommt es auf Euch an, Soldaten der Bundeswehr: Erfüllt Euren Schwur und schützt das deutsche Volk und die freiheitliche Ordnung! Besetzt die Grenzstationen, vor allem die Grenzbahnhöfe, und schließt alle möglichen Übergänge vor allem von Süden. Wartet nicht auf Befehle von oben! Diskutiert die Lage mit Euren Kameraden und werdet selbst aktiv! Nur Ihr habt jetzt noch die Machtmittel, die von der Kanzlerin befohlene Selbstzerstörung zu stoppen. Euer Motto sei, was als Titel über dem zitierten FAZ-Leitartikel stand: “Deutschland muss Deutschland bleiben”!

Jürgen Elsässer, Chefredakteur von COMPACT-Magazin
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§89 StGB? Nur mal so als Idee.
Mahatma Gandhi hatte mal gesagt: „Wer Unrecht duldet, ohne sich dagegen zu wehren, macht sich mitschuldig“.
 
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Damit sich die Nichtjuristen (z.B. ikke) das gurgeln sparen:

§89 StGB

Zitat
§ 89
Verfassungsfeindliche Einwirkung auf Bundeswehr und öffentliche Sicherheitsorgane

(1) Wer auf Angehörige der Bundeswehr oder eines öffentlichen Sicherheitsorgans planmäßig einwirkt, um deren pflichtmäßige Bereitschaft zum Schutz der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder der verfassungsmäßigen Ordnung zu untergraben, und sich dadurch absichtlich für Bestrebungen gegen den Bestand oder die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder gegen Verfassungsgrundsätze einsetzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) § 86 Abs. 4 gilt entsprechend.

Ok - wer will? Wer hat noch nicht? :whistle:
 
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@SanktHubertus: Unter planmäßig verstehe ich aber nicht, nur einen Blogartikel zu verfassen, sondern an Bundeswehrangehörige direkt heranzutreten. Liege ich da richtig?
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@SanktHubertus: Unter planmäßig verstehe ich aber nicht, nur einen Blogartikel zu verfassen, sondern an Bundeswehrangehörige direkt heranzutreten. Liege ich da richtig?
Da ich leider kein Juristisch kann, kann ich Dir darauf keine fundierte Antwort geben.
Ich meine jedoch, dass der Text durchaus von geeigneter Stelle überprüft werden sollte. Erst recht, wenn dieser auch als Print in Compact veröffentlicht werden würde. Dies auch, um Elsässer über die strafrechtliche Überprüfung informieren zu können, damit ihm klar wird, dass man ihm solch eine Shice nicht ungehindert durchgehen lässt - ganz egal, was am Ende dabei herauskommt. Ich recherchiere das mal, wie das am besten zu handhaben ist.
 
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Ich recherchiere das mal, wie das am besten zu handhaben ist.

Danke. Viell. kommt auch noch Hilfe von den Rechtsgelehrten hier im Forum. Denke da z.B. an @Der Plöngler oder @Rima882.
Weiß jemand, wo Elsässer wohnt, bzw. welches Bundesland zuständig wäre?
« Letzte Änderung: 13. September 2015, 17:57:47 von Reichsverweser »
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Elsässer wohnt in Leipzig, zuständig ist also Sachsen.
Da allerdings Tatort Internet ist, erst einmal jedes Bundesland zuständig.

Onlinewache Sachsen:

https://www.polizei.sachsen.de/onlinewache/onlinewache.aspx
Mahatma Gandhi hatte mal gesagt: „Wer Unrecht duldet, ohne sich dagegen zu wehren, macht sich mitschuldig“.
 
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Ein Polizist auf meiner Wache war sich auch nicht sicher, er meinte, er kennt diese Szene, die wären bekannt dafür Dinge haarscharf an Straftatbeständen vorbei zu formulieren.
Habe dann in Leipzig auf der Wache angerufen. Email schreibe ich auch noch mit Bitte um Prüfung. Edit: Email ist raus.

Was die Bundeswehr angeht, gibt es Überlegungen sie unterstützend einzusetzen: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/fluechtlinge-deutschland-fuehrt-voruebergehend-grenzkontrollen-ein-a-1052704.html

Nochn Edit: Ganz vergessen. Der Polizist aus Leipzig war nett aber etwas fahrig. Er sagte, er wird es an den Staatsschutz weitergeben. Er bat mich die Email zu schreiben, aber ich fragte, weil ich nicht sicher war nochmal explizit nach, ob er es wirklich an den Staatsschutz weiterleitet, weil er mir eben so fahrig vorkam. Dies bejahte er dann. Woll'n wir's hoffen.
« Letzte Änderung: 13. September 2015, 19:01:27 von Reichsverweser »
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Offline Reichsflugscheibe

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Mal kuckn, ob der auch am 9.11. mit nem Freikorps in München versucht die Republik zu stürzen, dann nach Landsberg in Festungshaft kommt und ein entsetzliches Schwurbelbuch schreibt.
 

Offline Reichsverweser

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...dann nach Landsberg in Festungshaft kommt und ein entsetzliches Schwurbelbuch schreibt.

Dasselbe hab' ich mich neulich beim Fitzek gefragt. ;)
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Offline Rima882

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Danke. Viell. kommt auch noch Hilfe von den Rechtsgelehrten hier im Forum. Denke da z.B. an @Der Plöngler oder @Rima882.

Wenn man so nett gebeten wird, will man sich doch nicht zurückhalten. Vorab: Ich bin kein Experte für Staatsschutzdelikte und habe auf die Schnelle auch keine diesbezügliche Fachliteratur zur Hand. Etwas aus der Hüfte geschossen, fällt mir zu den einzelnen objektiven Tatbestandsmerkmalen (wie gesagt ohne Absicherung durch Fachliteratur) folgendes ein:

1) Einwirkung auf Angehörige der Bundeswehr: wird man wohl noch relativ problemlos annehmen können
2) Dabei "planmäßiges" Vorgehen: Das Vorliegen dieses Merkmals ist bei einem (bisher) einmaligen Blog-Aufruf eher zweifelhaft, wobei die erkennbare Strategie, nämlich die Weiterverbreitung des Aufrufes an Soldaten, aber eher schon an einen Plan denken lässt, also mag man dieses Merkmal (gerade) noch bejahen.
3) "um deren (Anmerkung: der Soldaten) pflichtmäßige Bereitschaft zum Schutz der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder der verfassungsmäßigen Ordnung zu untergraben": Das ist schon eher sehr zweifelhaft, die Soldaten sollen ja nach dem Wortlaut des Aufrufes gerade zum Schutz der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland tätig werden, ein ausdrücklicher Aufruf zum systematischen Ungehorsam oder gar zu einem Militärputsch kann man den - nicht ungeschickten - Formulierungen des Pamphlets auch noch nicht entnehmen.
4) "und sich dadurch für Bestrebungen gegen den Bestand oder die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder gegen Verfassungsgrundsätze einsetzt": Auch das ist hier im Zweifel eher nicht festzustellen, Elsässer will den Staat ja nicht beseitigen, sondern ihn laut dem Wortlaut seiner Erklärung (und etwas anderes Greifbares, dass dieser Erklärung entgegensteht, haben wir nicht) gerade schützen und erhalten. Die mit dem Aufruf bezweckte Abwehr der Einreise von weiteren Flüchtlingen mag zwar das Grundrecht auf Asyl beeinträchtigen, aber verbale Attacken gegen ein einzelnes Grundrecht sind im Zweifel noch kein Einsatz gegen Verfassungsgrundsätze (das wären z.B. Demokratie und Rechtsstaatlichkeit als Ganzes).

Schwierig dürfte es auch beim sogenannten subjektiven Tatbestand werden, insbesondere beim Vorsatz bezüglich Merkmal 3) und bei der Absicht bezüglich Merkmal 4). Auch wenn Elsässer eventuell nicht gerade der Sympathieträger der Nation ist, ersetzt dies nicht die zweifelsfreie Feststellung der Voraussetzungen der Strafbarkeit.

Generell muss man dazu sagen, dass die Staatsschutzvorschriften, zu denen auch die Regelung in § 89 StGB gehört, sehr restriktiv ausgelegt werden, d.h. es muss schon in jeder Hinsicht und bei jeder Voraussetzung der Straftat einiges vorliegen, um zur Strafbarkeit zu gelangen. Wenn man dorthin gelangt, hagelt es nämlich in der Regel heftige Strafen und daher muss das Ganze verhältnismäßig sein. Und gerade solche Strafvorschriften werden in weniger demokratischen Staaten gern benutzt, um durch ihre exzessive Anwendung Kritiker der Obrigkeit mundtot zu machen. Bei solchen Gelegenheiten zeigt sich damit auch, dass das, was die Reichsdeppen so gern als "BRiD" diffamieren, viel mehr individuelle Freiheiten bietet, als unsere Patienten wahrhaben wollen. Das gilt dann aber - ob es einem/einer nun gefällt oder nicht - auch für Akteure (sorry für das Frühwald-Vokabular), deren Einstellung man nicht teilt oder sogar für so unerträglich hält, dass man am liebsten :violent1:...

Also dürfte hier im Ergebnis eher keine Strafbarkeit vorliegen. Dies schließt aber nicht aus, dies - wie offenbar schon geschehen - einmal an kompetenterer Stelle, d.h. durch die Staatsschutzabteilungen der Polizei sowie durch den zuständigen Sonderdezernenten der Staatsanwaltschaft, prüfen zu lassen.

« Letzte Änderung: 13. September 2015, 19:54:48 von Rima882 »
Seinlassen ist das Sicheinlassen auf das Seiende.

(Martin Heidegger)
 

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sowie durch den zuständigen Sonderdezernenten der Staatsanwaltschaft
Das war der entscheidende Hinweiß. Der bekommt am Dienstag Post.
Danke @Rima882 für Deine ausführliche Einschätzung.
 
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Offline Reichsverweser

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Danke @Rima882 und +1! Aber wie @SanktHubertus schon schrieb. Ganz egal was dabei rauskommt (so wie es momentan und nach Deiner ausführlichen Erläuterung aussieht eher nichts), Hauptsache, die zuständigen Behörden haben ihn auf dem Radar und das Aktenbündel/die Datenbank füllt sich.

@Mitbürger: Schiebt dem Riema882 doch mal n bissl Karma rüber. Das'n guter!
« Letzte Änderung: 13. September 2015, 20:09:07 von Reichsverweser »
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Offline aargks

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@Mitbürger: Schiebt dem Riema882 doch mal n bissl Karma rüber. Das'n guter!

Done & Danke @Rima882 !
 
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Offline tobias-vom-rias

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Da der Blog eine zu geringe Reichweite hat wird es wohl nicht zu einer Verurteilung kommen.
Desweiteren sind mit den § mehr direkte persöhnliche Kontakte oder Anbahnungsversuche an Soldaten oder deren Angehörige gemeint.
Zum Beispiel das beliebte Spiel bei der Frau anrufen, dessen Mann gerade im Einsatz ist und sich als Kompaniefeldwebelvorstellen und den vermeintlichen Tod des Soldaten melden.

Nichts destrotrotz hab ich das mal einem Freund und noch aktiven Feldjäger geschickt, mit bitte um Prüfung und evtl. Einleitung weiterer Maßnahmen und oder Übersendung an zuständige Stellen.
Ich geh jetzt Raptoren streicheln, Löwen sind mir zu kuschelig!

"Seit ich meine Tabletten wieder nehme, reden die Möbel kein Wort mehr mit mir. Eingeschnapptes, zickiges Pack!"
 
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