Autor Thema: Fahrerlaubnis und Führerschein  (Gelesen 29931 mal)

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Offline Manuel

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Re: Fahrerlaubnis und Führerschein
« Antwort #60 am: 8. November 2013, 15:06:03 »
Zitat
Aus irgendwelchen Gründen ist Fitzek die Fahrerlaubnis abhanden gekommen. D.h. er hat sie für einen bestimmten Zeitraum oder gänzlich verloren. Und ohne Fahrerlaubnis darf man nicht fahren! Egal ob man Meier oder Fitzek heißt. Mit welcher Begründung stellt sich denn Fitzek über Meier?
Tut er ja nicht. Das "Abhandenkommen" der Fahrerlaubnis wurde erst durch das Amtsgericht "offiziell" bestätigt, und seitdem fährt er auch nicht mehr.

Zitat
Würde man deiner Logik folgen, wäre die jahrzehntelange wissenschaftliche Arbeit auf den Gebieten der Soziologie und Politikwissenschaft hinfällig.
Nein, wieso? Die Erkenntnisse und Ergebnisse aus dieser Arbeit gehen ja nicht dadurch verloren, dass man einen anderen Weg wählt. Außerdem wurde in der jahrzehntelangen wissenschaftlichen Arbeit auf den genannten Gebieten die Staatsform, die wir hier aufbauen wollen, gar nicht untersucht, weil es sie so in dieser Zusammenstellung noch nicht gegeben hat.
 

Offline kairo

Re: Fahrerlaubnis und Führerschein
« Antwort #61 am: 8. November 2013, 15:13:31 »
Das "Abhandenkommen" der Fahrerlaubnis wurde erst durch das Amtsgericht "offiziell" bestätigt, und seitdem fährt er auch nicht mehr.

Wenn vom Gericht "bestätigt" wurde, dass er keine hatte, dann hatte er schon zu diesem Zeitpunkt keine mehr, und wenn er dennoch auf den öffentlichen Straßen der Bundesrepublik gefahren ist, so war das vorher schon rechtswidrig. Ganz einfach. Denn wie du richtig sagst, hat ihm das Gericht die Fahrerlaubnis nicht entzogen. Man kann jemandem nur entziehen, was er hat.
 

Marty McFly

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Re: Fahrerlaubnis und Führerschein
« Antwort #62 am: 8. November 2013, 15:54:47 »
Zitat
Würde man deiner Logik folgen, wäre die jahrzehntelange wissenschaftliche Arbeit auf den Gebieten der Soziologie und Politikwissenschaft hinfällig.
Außerdem wurde in der jahrzehntelangen wissenschaftlichen Arbeit auf den genannten Gebieten die Staatsform, die wir hier aufbauen wollen, gar nicht untersucht, weil es sie so in dieser Zusammenstellung noch nicht gegeben hat.

Man muss nicht jede Vision wissenschaftlich untersuchen, da reichen auch Einschätzungen von anerkannten Wissenschaftlern über die fehlende Notwendigkeit einer Forschung.
Schon allein die Einschätzung eures Treibens durch das hiesige Forum gibt diesbezüglich einen Wink.

PS: Und du glaubst gar nicht, wie viele hier einen anerkannten akademischen Grad haben.
 

Offline Manuel

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Re: Fahrerlaubnis und Führerschein
« Antwort #63 am: 8. November 2013, 16:07:03 »
Zitat
Wenn vom Gericht "bestätigt" wurde, dass er keine hatte, dann hatte er schon zu diesem Zeitpunkt keine mehr, und wenn er dennoch auf den öffentlichen Straßen der Bundesrepublik gefahren ist, so war das vorher schon rechtswidrig.
Wir bezweifeln doch auch gar nicht, dass die BRD das so sieht. Allerdings kann die Klarheit, die erst durch das Urteil gegeben wurde, nicht rückwirkend angewendet werden, da wir keine Zeitmaschine haben.

Zitat
Man muss nicht jede Vision wissenschaftlich untersuchen, da reichen auch Einschätzungen von anerkannten Wissenschaftlern über die fehlende Notwendigkeit einer Forschung.
Tja, wenn anerkannte Wissenschaftler etwas als nicht notwendig erachten, es zu erforschen, dies von anderen Menschen aber anders gesehen wird, dann sehe ich kein Problem darin, wenn einfach jeder sein Ding macht und den anderen gewähren lässt. Nur weil irgendwer etwas nicht wissen will, heißt das nicht, dass jeder darauf verzichten muss.

Zitat
PS: Und du glaubst gar nicht, wie viele hier einen anerkannten akademischen Grad haben.
Schön.
 

Offline Das Chaos

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Re: Fahrerlaubnis und Führerschein
« Antwort #64 am: 8. November 2013, 16:15:03 »
Allerdings kann die Klarheit, die erst durch das Urteil gegeben wurde, nicht rückwirkend angewendet werden, da wir keine Zeitmaschine haben.

Das ist kein Problem der Zeitmaschine, sondern der Anwendung des § 17 StGB (Verbotsirrtum) und da wird auch das Berufungsgericht zu keinem anderen Schluß kommen. Wenn jemand sich nicht sicher ist über die Konsequenzen rechtlichen Handelns (was ich bei Fitzek bezweifle, denn aus seinen Äußerungen ist zu entnehmen, dass er es drauf angelegt hat) ist, dann muss er sich rechtlichen Rat holen. Ansonsten ist ihm die Unkenntnis zuzurechnen.
In orientalischen und westlichen Schöpfungsmythen ist der Drache ein Sinnbild des Chaos, ein gott- und menschenfeindliches Ungeheuer

Und es erschien ein anderes Zeichen im Himmel, und siehe, ein großer, roter Drache, der hatte sieben Häupter und zehn Hörner Offenb. 12,3
 

Offline Gerd Winter

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Re: Fahrerlaubnis und Führerschein
« Antwort #65 am: 8. November 2013, 16:27:44 »
Zitat
Aus irgendwelchen Gründen ist Fitzek die Fahrerlaubnis abhanden gekommen. D.h. er hat sie für einen bestimmten Zeitraum oder gänzlich verloren. Und ohne Fahrerlaubnis darf man nicht fahren! Egal ob man Meier oder Fitzek heißt. Mit welcher Begründung stellt sich denn Fitzek über Meier?
Tut er ja nicht. Das "Abhandenkommen" der Fahrerlaubnis wurde erst durch das Amtsgericht "offiziell" bestätigt, und seitdem fährt er auch nicht mehr.

Das ist doch schon mal was, wenn er sich daran hält ;). Ihr stellt doch jeden Schnuffel ins Netz. Wo ist denn eine Kopie des Schreibens, dass er zur Rückgabe seiner Lizenz mitgereicht hat? So ein Briefchen wie bei deiner Ausweisrückgabe. Oder hat er da mal ganz ausnahmweise kein Pamphlet verfasst?
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Offline Manuel

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Re: Fahrerlaubnis und Führerschein
« Antwort #66 am: 8. November 2013, 17:00:04 »
Zitat
Wenn jemand sich nicht sicher ist über die Konsequenzen rechtlichen Handelns (was ich bei Fitzek bezweifle, denn aus seinen Äußerungen ist zu entnehmen, dass er es drauf angelegt hat) ist, dann muss er sich rechtlichen Rat holen. Ansonsten ist ihm die Unkenntnis zuzurechnen.
Die rechtlichen Konsequenzen waren ihm bewusst. Wir behaupten ja auch nicht, dass wir uns nicht sicher wahren bzgl. der Fahrerlaubnis auf dem Gebiet der BRD, sondern dass es die BRD nicht war.

Zitat
Wo ist denn eine Kopie des Schreibens, dass er zur Rückgabe seiner Lizenz mitgereicht hat? So ein Briefchen wie bei deiner Ausweisrückgabe.
Es gibt so ein Schreiben namens "Rückgabe des Führerscheins der Bundesrepublik Deutschland / Auflösung des Vertrages", woraufhin Peter das Formular zur Aufgabe der Fahrerlaubnis bekommen hat (welches er dann nicht unterschrieben hat, weil er das ja nicht wollte). Veröffentlicht ist das noch nicht, soweit ich weiß. Wird's aber noch. Hab viel eingescannt in letzter Zeit.
 

Offline Das Chaos

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Re: Fahrerlaubnis und Führerschein
« Antwort #67 am: 8. November 2013, 17:08:20 »

Die rechtlichen Konsequenzen waren ihm bewusst.

Das schließt den Verbotsirrtum definitiv aus.

Zitat
Wir behaupten ja auch nicht, dass wir uns nicht sicher wahren bzgl. der Fahrerlaubnis auf dem Gebiet der BRD, sondern dass es die BRD nicht war.

Ach, und warum hat der Anwalt des Staates genau das angeklagt, wenn er sich nicht sicher gewesen ist? Der Fahrerlaubnisbehörde (auch eine staatliche Stelle) war das von vorneherein klar. Wer in  der BRD soll sich also nicht bewusst gewesen sein?
...und worüber?
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Offline Gerd Winter

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Re: Fahrerlaubnis und Führerschein
« Antwort #68 am: 8. November 2013, 17:18:37 »
Es gibt so ein Schreiben namens "Rückgabe des Führerscheins der Bundesrepublik Deutschland / Auflösung des Vertrages", woraufhin Peter das Formular zur Aufgabe der Fahrerlaubnis bekommen hat (welches er dann nicht unterschrieben hat, weil er das ja nicht wollte). Veröffentlicht ist das noch nicht, soweit ich weiß. Wird's aber noch. Hab viel eingescannt in letzter Zeit.

Wenn man nach "verzichtserklärung fahrerlaubnis Formular" googelt findet man eine Vielzahl derartige Formulare. Das sieht aber in jeder Stadt anders aus. Daher schätze ich mal, dass man das auch mit einem formlosen Schreiben erledigen kann. Du selbst schreibst ja: "Es gibt so ein Schreiben namens "Rückgabe des Führerscheins der Bundesrepublik Deutschland / Auflösung des Vertrages". Was nun?
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Offline Manuel

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Re: Fahrerlaubnis und Führerschein
« Antwort #69 am: 8. November 2013, 17:27:18 »
Zitat
Ach, und warum hat der Anwalt des Staates genau das angeklagt, wenn er sich nicht sicher gewesen ist?
Viel wichtiger ist die Frage, warum er es nicht schon viel früher getan hat bzw. warum die Situation von den Behörden nicht früher geklärt worden ist. Am 13.09.2012 wurde der Führerschein sowie eine Erklärung abgegeben. Es war offensichtlich, dass er nicht auf die Fahrerlaubnis verzichten wollte und dies auch nicht getan hat, und dass er weiter fahren würde, mit eigener Fahrerlaubnis. Daraufhin ist niemand tätig geworden. Die Anklage kam erst Monate später. Warum?

Zitat
Der Fahrerlaubnisbehörde (auch eine staatliche Stelle) war das von vorneherein klar.
Offensichtlich nicht, denn das Formular für die Aufgabe der Fahrerlaubnis blieb unausgefüllt, der Führerschein wurde aber dennoch in Verwahrung genommen. Eine für alle Beteiligten geklärte Situation sieht anders aus.

Zitat
Du selbst schreibst ja: "Es gibt so ein Schreiben namens "Rückgabe des Führerscheins der Bundesrepublik Deutschland / Auflösung des Vertrages". Was nun?
Wie "was nun"? Das genannte Schreiben sagt aus, dass er den Führerschein der BRD zurückgeben möchte, ohne dabei auf die Fahrerlaubnis zu verzichten, da diese durch das KRD gegeben ist. Es war ein Angebot an die BRD, welches abgelehnt wurde, was aber erst das Gerichtsurteil klargemacht hat. Was ist denn jetzt noch unklar?
 

Offline Das Chaos

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Re: Fahrerlaubnis und Führerschein
« Antwort #70 am: 8. November 2013, 17:34:37 »
...... ohne dabei auf die Fahrerlaubnis zu verzichten, da diese durch das KRD gegeben ist.

NEEEEIIIIN!!!!!!

Das KRD kann keine Fahrerlaubnis vergeben, die in der BRD gültig ist.

Zitat
Es war ein Angebot an die BRD, welches abgelehnt wurde, was aber erst das Gerichtsurteil klargemacht hat. Was ist denn jetzt noch unklar?

Fitzek kann der BRD kein unsinniges Angebot machen, er hat sich an die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland zu halten. Wenn er das nicht kapiert wird er sich länger in Gemeinschafts-Duschräumen waschen müssen.
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Re: Fahrerlaubnis und Führerschein
« Antwort #71 am: 8. November 2013, 17:39:03 »
Zitat
Du selbst schreibst ja: "Es gibt so ein Schreiben namens "Rückgabe des Führerscheins der Bundesrepublik Deutschland / Auflösung des Vertrages". Was nun?
Wie "was nun"? Das genannte Schreiben sagt aus, dass er den Führerschein der BRD zurückgeben möchte, ohne dabei auf die Fahrerlaubnis zu verzichten, da diese durch das KRD gegeben ist. Es war ein Angebot an die BRD, welches abgelehnt wurde, was aber erst das Gerichtsurteil klargemacht hat. Was ist denn jetzt noch unklar?

Also hat er doch eine formlose Verzichtserklärung abgegeben. Dann hat sich doch alles geklärt!
Es sei denn das Schreiben taucht auf. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass darin so spitzfindig zwischen FS und FE unterschieden wurde. Denn bis vor ein paar Tagen wusstet ihr doch noch gar nicht, dass da ein Unterschied besteht oder habe ich da was falsch verstanden? Ist ja auch keine Schande da P.F. eine DDR-Biografie hat und dort hießen die Lappen Fahrerlaubnis. Da gab es diese Unterscheidung gar nicht. Wäre ja auch völlig unlogisch wenn P.F. mit einer Fahrerlaubnis der BRD fahren wöllte! 
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Offline Noldor

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Re: Fahrerlaubnis und Führerschein
« Antwort #72 am: 8. November 2013, 17:41:07 »
Als Schweizer weiss ich nicht genau wie das in Deutschland gehandhabt wird, aber wenn ich hier den  bei uns Führerschein genannten Ausweis freiwillig abgebe gebe den Behörden zu verstehen, dass ich nicht mehr selber ein Fahrzeug fahren will. Und wenn mal abgegben darf ich nicht mehr fahren. Da hilft mir die Ausrede ich hätte einen Ausweis, ausgestellt von meinem Königreich Vorgarten mit Exclave Balkonien auch nicht weiter.
 

Offline Manuel

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Re: Fahrerlaubnis und Führerschein
« Antwort #73 am: 8. November 2013, 17:45:05 »
Zitat
Also hat er doch eine formlose Verzichtserklärung abgegeben. Dann hat sich doch alles geklärt!
Nein. Es hat sich noch nicht geklärt, ob die Fahrerlaubnis des KRD in der BRD anerkannt wird. Momentan ist das nicht so, aber das letzte Wort ist ja auch noch nicht gesprochen.

Zitat
Denn bis vor ein paar Tagen wusstet ihr doch noch gar nicht, dass da ein Unterschied besteht oder habe ich da was falsch verstanden?
Ja, hast du.
 

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Re: Fahrerlaubnis und Führerschein
« Antwort #74 am: 8. November 2013, 19:39:34 »
Zitat
Also hat er doch eine formlose Verzichtserklärung abgegeben. Dann hat sich doch alles geklärt!
Nein. Es hat sich noch nicht geklärt, ob die Fahrerlaubnis des KRD in der BRD anerkannt wird. Momentan ist das nicht so, aber das letzte Wort ist ja auch noch nicht gesprochen.

Einen Karnevalsführerschein wird niemals jemand anerkennen, und eine Fahrerlaubnis kann Fitzek nicht erteilen. Was schreibst du da für Quatsch?
Fitzek hat sich ohne Führerschein und ohne Fahrerlaubnis mit einem Auto im öffentlichen Straßenverkehr bewegt, offenbar schon seit längerem. Wann hat er denn seine Lizenz abgegeben. Er wird doch eine Quittung bekommen haben, stell die doch mal ins Netz!
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