Autor Thema: PHK Harald Schreyer - der Mann ohne Geltungsbereich  (Gelesen 14003 mal)

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Offline Evil Dude

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Re: PHK Harald Schreyer - der Mann ohne Geltungsbereich
« Antwort #60 am: 30. April 2019, 12:03:27 »
Es dürfte trotz allem eine "ganz vernünftige" Rente rausspringen und er ist bereits um die 60.
Dann kann er sich ja jetzt ganz der "lukrativen" Seminartätigkeit bei Verfassungsfeinden widmen und noch mal "so richtig Kasse machen"!
Maaßen hatte nicht so viel Glück!  ;D
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Offline hair mess

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Re: PHK Harald Schreyer - der Mann ohne Geltungsbereich
« Antwort #61 am: 30. April 2019, 12:08:31 »
Das bleibt erfahrungsgemäß weit hinter den Erwartungen zurück, da das Beamtenbrutto rel. niedrig ist.
Und die Nebentätigkeiten werden sich im Rahmen halten.
Die Heimatgemeinde ist zerschlagen und wie die einzelnen
Protagonisten weitermachen habe ich leider aus den Augen verloren.
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Re: PHK Harald Schreyer - der Mann ohne Geltungsbereich
« Antwort #62 am: 3. Mai 2019, 15:22:50 »
Kommt zu der evtl. Nachversicherung in der RV nicht auch der Wegfall der Heilfürsorge hinzu? Das dürfte so richtig wehtun, denn in die GKV reinzukommen dürfte schwer sein und mit >60 Jahren in eine private KV einzusteigen, dürfte ausgesprochen teuer werden.
"Macht nichts", sagte Ford, "auch Rom wurde nicht an einem Tag niedergebrannt."
 
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Offline hair mess

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Re: PHK Harald Schreyer - der Mann ohne Geltungsbereich
« Antwort #63 am: 3. Mai 2019, 15:51:54 »
Bei der GKV wird er über die Pflichtversicherung als Rentner reinfallen.
Auch gar nicht so teuer.
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dtx

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Re: PHK Harald Schreyer - der Mann ohne Geltungsbereich
« Antwort #64 am: 3. Mai 2019, 15:54:52 »
Kommt zu der evtl. Nachversicherung in der RV nicht auch der Wegfall der Heilfürsorge hinzu? Das dürfte so richtig wehtun, ...

Nö, wieso? Auch Fürsorgeempfänger müssen sich absichern, nämlich für die Hälfte der Kosten, die Vater Staat nicht zahlt.

Bei der GKV wird er über die Pflichtversicherung als Rentner reinfallen.

Kommt drauf an, wo er bisher war.


 

Offline hair mess

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Re: PHK Harald Schreyer - der Mann ohne Geltungsbereich
« Antwort #65 am: 3. Mai 2019, 16:14:14 »
Bisher, zur hälfte Privatversichert mit Beihilfeanspruch.
Das jedoch wird durch die Entlassung einbezahlt.
Dann werden seine Bruttogehälter seit Verbeamtung aufaddiert und so in die Rentenkasse einbezahlt,
als wären für die Dauer der Tätigkeit jeweils die Durchschnittsbeträge verdient worden.
Das Brutto ist jetzt nicht sonderlich hoch, weil nie in Arbeitslosenversicherung, etc. einbezahlt wurde.
Meist führt das zu einer saumäßigen Rente.
Aber durch die Einzahlung in die Rentenkasse muss ihn - meines Wissens - die AOK erstmal aufnehmen.
Die Rente enthält ja einen KV-Anteil.
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dtx

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Re: PHK Harald Schreyer - der Mann ohne Geltungsbereich
« Antwort #66 am: 23. Oktober 2019, 19:00:59 »
Bisher, zur Hälfte Privatversichert mit Beihilfeanspruch.
...
Aber durch die Einzahlung in die Rentenkasse muss ihn - meines Wissens - die AOK erstmal aufnehmen.

Nö (sorry, daß mir das jetzt erst auffällt).
Siehe dazu  § 5 Abs. 1 Satz 1 Punkt 11 SGB V
(die sogenannte 9/10-Regelung, die da lautet:

(1) Versicherungspflichtig sind
...
11. Personen, die die Voraussetzungen für den Anspruch auf eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllen und diese Rente beantragt haben, wenn sie seit der erstmaligen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bis zur Stellung des Rentenantrags mindestens neun Zehntel der zweiten Hälfte des Zeitraums Mitglied oder nach § 10 versichert waren, ...)

"Mitglied" heißt, da es hier um das SGB V geht, gesetzlich krankenversichert. Und § 10 regelt die Familienversicherung. Beides ist also bei ihm nicht einschlägig.

Die Rente enthält ja einen KV-Anteil.

Als privatversicherter Rentner würde er von der DRV einen Zuschuß zur PKV erhalten.