Man muss schon noch ein paar Flaggen klauen bevor das grossartige Probleme macht...
Ich fürchte, das hängt wesentlich davon ab, vor welche Gerichtsbarkeit der Unhold (die Unholde? Die Unholdin(nen)?) gezerrt wird (werden). Sollte(n) er (sie) sich vor einem Bundesdeutschen Gericht verantworten müssen, stimme ich Dir zu.
Sollte wider Erwarten die bezopfte Ermittlungsbehörde des KRD jedoch einen Fahndungserfolg landen und den Schwerstkriminellen vor den bezopften Reichskadi bringen, ist aller Voraussicht und Erfahrung nach mit drakonischen Strafmaßnahmen zu rechnen: Zwei Doppelstunden therapeutische Vorträge täglich mit Prof.Dr.phil.psych.usw.usf. Blala Fiduziar über die Dauer von mindestens einem Monat bei Toast und
LeitungsRegenwasser ohne Bewährung, sowie zur Bewährung auszusetzen, weitere 10 Einheiten Stuhlkreis ohne Stimm-und Rederecht, sind wohl zu befürchten.
Die Kosten des Verfahrens sowie der Durchführung der Strafmaßnahmen sind vom Delinquenten nebst Überlassungsurkunde sofort und in bar an die bezopfte Gerichtskasse zu entrichten. Bei Widerworten oder dem Schneiden von Grimassen (darunter fällt alles außer Grinsen) wird die Summe aus didaktischen Gründen verdoppelt.