Autor Thema: Auf den Hund gekommen  (Gelesen 1655 mal)

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Offline Ceilo

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Auf den Hund gekommen
« am: 22. Juli 2015, 23:13:44 »
Im Streit um die Hundesteuer vors Verwaltungsgericht zu ziehen, kann im Grunde ein sinnvolles Vorgehen sein. Weniger sinnvoll ist es, dort dann zu beantragen, "festzustellen, dass der erste Bürgermeister die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt,", "festzustellen, dass die Klägerin nicht der freiwilligen Gerichtsbarkeit unterstellt ist" oder "den gesamten Vortrag an den 'zuständigen Höchsten Gerichtshof für Alliiertes Besatzungsrecht' in London weiter zu reichen". Eine Hundebesitzerin tat aber genau das, so dass das angerufene VG München (Urteil vom 31.07.2008 - M 10 K 08.2052) die Klage wegen fehlenden Rechtsschutzbedürfnisses abgewiesen hat, weil derartige Ansprüche der Klägerin "unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt" zustünden. Wuff!

https://openjur.de/u/469415.html