Autor Thema: "Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen"  (Gelesen 2799 mal)

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Offline Preiselbauer

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Eine Frage für die Experten, es geht um das "Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen".

http://www.gesetze-im-internet.de/nam_ndg/

Das ist von 1938, eine Allgemeine Verwaltungsvorschrift gibt es von 1980, zuletzt geändert 2014.

http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_11081980_VII31331317.htm

Ich habe nichts Gegenteiliges gefunden, aber das NamÄndG gilt noch immer. Dort steht zum Beispiel in §1: "Der Familienname eines deutschen Staatsangehörigen oder eines Staatenlosen, der seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Deutschen Reich hat, kann auf Antrag geändert werden."

Warum wurde das Gesetz nicht inzwischen mal soweit geändert, dass da die Begriffe wie "Deutsches Reich" rausgeflogen sind? Reichsdeppen argumentieren ja damit, dass da noch Deutsches Reich steht, was wohl bedeutet, wir sind noch das Deutsche Reich.

Offline GeneralKapitalo

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Ich bin zwar kein Jurist, und Leute wie z.B @BlueOcean könnten das sicher genauer ausführen, aber ich versuche mich trotzdem mal.

Es gibt in der deutschen Gesetzgebung, jede Menge sogenanntes vorkonstitutionelles Recht (https://de.wikipedia.org/wiki/Vorkonstitutionelles_Recht), dass also offensichtlich aus Zeiten, vor dem GG stammt. Es ist schlicht und ergreifend nicht die Praxis, die Texte, nur wegen bestimmter Bezeichnungen zu verändern, da Juristen, die in den meisten Fällen mit solchen Gesetzen arbeiten schließlich wissen was gemeint ist. An unsere Deppchen denkt, der Gesetzgeber halt schlicht nicht. Interessant auch, dass Staatsangehörigkeitsgesetz wurde auch erste 2000, im Rahmen einer größeren Reform umbenannt. Bis 2000 hieß es noch immer Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz.
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Offline Preiselbauer

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Ah, Danke, "Vorkonstitutionelles Recht" war das Stichwort. (https://de.wikipedia.org/wiki/Vorkonstitutionelles_Recht).

Und siehe da, ist sogar alles im Grundgesetz geregelt.


Offline kairo

Reichsdeppen argumentieren ja damit, dass da noch Deutsches Reich steht, was wohl bedeutet, wir sind noch das Deutsche Reich.

Sind wir ja ... die Bundesrepublik ist staatsrechtlich identisch mit dem Deutschen Reich. Nur der Name und ein paar Äußerlichkeiten haben sich geändert.
 

Offline Happy Hater

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Reichsdeppen argumentieren ja damit, dass da noch Deutsches Reich steht, was wohl bedeutet, wir sind noch das Deutsche Reich.

Sind wir ja ... die Bundesrepublik ist staatsrechtlich identisch mit dem Deutschen Reich. Nur der Name und ein paar Äußerlichkeiten haben sich geändert.

Wobei genau das das wirklich Ironische in Bezug auf die Reichsdeppen ist: Die holen sich auf die Identität "Deutsches Reich / BRD" begeistert einen runter, weil das Deutsche Reich ist ja toll und ein Staat und überhaupt super, aber dass diese Identität dann logisch gesehen auch bedeutet, dass die BRD ein Staat sein muss, wenn das Deutsche Reich einer war, das wird schlichtweg ignoriert.  ;D
 
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Offline Mad Dog

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Hi.

Die BRiD Gmbh und Co. KG Ltd. UG AG (a.G.) ist doch nur die von den Besatzern eingesetzte Verwaltung des Deutschen Reiches, welches bis heute handlungsunfähig ist.
Von dem Geschwurbel ausgehend, ist das Deppengeschwätz wieder in sich logisch.

Greetz
Mad Dog
"Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist."
(Beschluss AG Duisburg 46 K 361/04 vom 26.01.2006)