Ich bin zwar kein Jurist, und Leute wie z.B
@BlueOcean könnten das sicher genauer ausführen, aber ich versuche mich trotzdem mal.
Es gibt in der deutschen Gesetzgebung, jede Menge sogenanntes vorkonstitutionelles Recht (
https://de.wikipedia.org/wiki/Vorkonstitutionelles_Recht), dass also offensichtlich aus Zeiten, vor dem GG stammt. Es ist schlicht und ergreifend nicht die Praxis, die Texte, nur wegen bestimmter Bezeichnungen zu verändern, da Juristen, die in den meisten Fällen mit solchen Gesetzen arbeiten schließlich wissen was gemeint ist. An unsere Deppchen denkt, der Gesetzgeber halt schlicht nicht. Interessant auch, dass Staatsangehörigkeitsgesetz wurde auch erste 2000, im Rahmen einer größeren Reform umbenannt. Bis 2000 hieß es noch immer Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz.