Örmhm... dass sein Ausweis beim Vorzeigen "in natura" kaum zur Urkundenfälschung geeignet ist, glaube ich auch.
Hierauf möchte ich zurück kommen.
Es wird aus meiner Sicht der vermutete und dann richterlich nicht bestätigte Kennzeichenmissbrauch als Blaupause genommen und als feststehend angenommen, dass alle Phantasieprodukte nicht verwechslungsfähig sind.
An dieser Sicht habe ich große Zweifel.
Man muss sich erinnern, wie das Urteil zu Stande kam. Der Richter fragte einen Mitarbeiter des Straßenverkehrsamtes, ob das wie ein staatliches Kennzeichen aussieht, was der Beamte verneinte. Daraus schloss der Richter, dass eine Verwechslungsgefahr nicht bestünde.
Schon damals war die Frage, ob hier möglicherweise ein Fehlurteil vorliegt. Das wurde dann aber meines Wissens nicht weiter verfolgt. Ich halte es schon für möglich, dass ein anderer Richter zu einer anderen Ansicht gekommen wäre. Es ist durchaus möglich, dass ein Beamter einer beliebigen Kleinstadt denkt, dass ein gültiges, gegebenenfalls ausländisches Kennzeichen vorliegt: Das Schild war mindestens in der Art verwechslungsfähig, dass es grundsätzlich wie ein KFZ-Schild aussieht, mit allen Merkmalen eines solchen Schildes.
Ähnlich verhält es sich mit dem Pass. Ich halte es für durchaus möglich, dass ein Richter zu der Erkenntnis kommt, dass hier etwas vorliegt, was schon den Eindruck eines Passes erweckt. Zwar haben Grenzbeamte und Beamte der Meldeämter riesige Kataloge mit allen weltweit gültigen Pässen. Da ein Pass aber auch zu anderen Zwecken verwendet werden kann ist die Frage ob wirklich jede in Frage kommende Firma den großen Katalog der gültigen Pässe im Zugriff hat. Das ist wohl zu verneinen. Und auf diesem Weg entstehen doch auch die "Erfolgsmeldungen" der verschiedenen Reichsspinner: Jemanden übertölpelt.
Mein Argument war aber die maschinenlesbare Zone, die bei seinem Pass bewusst maschinenlesbar gestaltet ist (mit korrekten Prüfsummen!).
Was die Sicht nochmals bestätigt.