Die erste Frage ist doch, was richtig ist. Danach kommt die Frage, ob man sein Recht auch durchsetzen kann.
Wenn jemand eh im Unrecht ist, kommt es auf die zweite Frage gar nicht mehr an. Ich würde den Reichskloppies nicht vorspiegeln, dass wir schon bei der 2. Frage sind.
Aber genau das ist doch der Punkt:
Die komplette Argumentation der Reichies basiert schon auf falschen Annahmen. Ein Blick in das Geschichtsbuch oder aber auch in die Tageszeitung zeigen deutlich auf, dass im Völkerrecht de facto über de jure steht. Wittenberger hat in seiner Ausführung vollkommen recht, die BRD existiert de facto. Dies steht als Tatsache im Raum. Auch wenn bei der 4+2-Konferenz geschludert wurde, ändert sich diese Tatsache nicht.
De jure war der Eingriff der USA im Irak vollkommen daneben, de facto interessiert es kein Schwein, es gibt niemanden, der den Amis dafür auf die Finger klopft.
Noch schöneres Beispiel: Das Geschichtsbuch zeigt ganz deutlich auf, dass Friedensverträge das Papier nicht wert sind, auf dem sie stehen. Man muss sogar dankbar sein, dass die BRD keinen mit den Alliierten aufsetzen lässt, bedenkt man allein, welche Kosten mit dem diplomatischen Klabim drumherum einhergehen. De jure mag so ein Stück Papier schön sein, man kann das Völkerrecht aber weder einklagen noch irgendwie anders geltend machen.
Am Ende des Tages regeln wirtschaftliche, militärische und geheimdienstliche Argumente, wie sich die Staaten untereinander verhalten. Dieser Satz ist ganz wesentlich für das Verständnis, wie es auf diesem Planeten so läuft. Und lässt sich anhand der Tageszeitung von heute belegen - allein das Verhalten der Regierung in Bezug auf die Veröffentlichung der Selektoren erscheint doch äusserst fragwürdig.
Warum führe ich das aus? Nun, auf folgendem Grund: Vor der ersten Frage steht noch eine. Auf welche Basis kann ich mich überhaupt berufen.
Peter als Beispiel zitiert immer wieder die Konvention von Montevideo. Er verkennt dabei aber vollständig, dass er sich nicht einmal darauf berufen
kann. Es geht vollkommen am Wesen des Völkerrechts vorbei, dass man einen Paragraphen rezitiert und meint, sein Recht darauf berufen zu können.
Ich bin sehr dankbar darum, dass genau dies innerhalb der BRD beispielsweise im Bürgerrecht weitestgehend möglich ist. Ich betone es aber ganz explizit, im Völkerrecht ist es nicht so. Völkerrechtliche Vertragswerke haben
nicht den Charakter eines verbindlichen Regelwerks, an welches sich alle Parteien halten müssen. Es sind Absichtserklärungen, geschlossen für eine bestimmte Zeit und unter bestimmten Parteien. Mehr nicht.
Kurzum, Peter fehlt alles.
Er hat keine verbindliche, völkerrechtliche Grundlage, auf der er sein Rechtskonstrukt aufsetzen
kann.
Seine Interpretation eben jener nicht vorhandenen Grundlage ist obendrauf noch
falsch.
Selbst wenn er recht hätte, wäre er nicht in der Lage, seinen Anspruch
durchzusetzen.
Das verbindet ihn mit all den anderen, historischen Hasardeur vor ihm. Staatsgründungen sind eben nicht so einfach.