Umfrage

Jetzt mitraten: Welche Strafen blühen "König" Fitzek in den drei Strafverfahren wegen Fahren ohne Führerschein?

Drei Mal Freispruch wegen erwiesener Immunisierung (DDR-Impfpass wurde vorgelegt)
4 (10.8%)
Dessau: 3 Monate auf Bewährung; Hof: 6 Monate auf Bewährung; Wittenberg: 18 Monate ohne Bewährung
4 (10.8%)
Drei Mal mit zwei Würfeln Monate Haftstrafe zur Bewährung und richterliche Ermahnungen
2 (5.4%)
Wittenberg: Verfahrensfehler und Einstellung; Dessau: Vier Wochen zur Bewährung; Hof: 12 Monate ohne Bewährung
13 (35.1%)
Drei Mal lebenslänglich plus 15 Jahre bei Feststellung der besonderen Dämlichkeit des Angeklagten
4 (10.8%)
Urteil mit Gesamtstrafenbildung: 24 Monate; versuchte Flucht im Wasserauto von Polizeihündin Larissa vereitelt
10 (27%)

Stimmen insgesamt: 27

Umfrage geschlossen: 23. Februar 2016, 23:31:18

Autor Thema: Gerichtsverfahren Führerschein  (Gelesen 164465 mal)

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Offline Königlicher Hofnarr

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #630 am: 17. Juni 2015, 00:39:31 »
oder weil die Kamera läuft  :whistle:
Peter Fitzek: „... dann kommen Dinge aus mir raus, die ich vorher gar nicht wusste!"
 

Offline Lisa

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #631 am: 17. Juni 2015, 00:59:36 »
Warte mal, Jo Conrad und PIF. Und einer von beiden ist der Dümmste? Da komm ich durcheinander.
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Offline Leela Sunkiller

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #632 am: 17. Juni 2015, 01:03:32 »

Warte mal, Jo Conrad und PIF. Und einer von beiden ist der Dümmste? Da komm ich durcheinander.

Ich lieg grad unterm Tisch vor lachen  XD
"Das ist alles legal, sonst säße ich schon längst im Knast!" Peter Fitzek, rechtskräftig verurteilt und eingeknastet.
 

Offline Noldor

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #633 am: 17. Juni 2015, 01:11:05 »

Warte mal, Jo Conrad und PIF. Und einer von beiden ist der Dümmste? Da komm ich durcheinander.

Ich lieg grad unterm Tisch vor lachen  XD

Also ich komme da nicht durcheinander. Klar ist Jo Conrad dümmer als Fitzek. Nur weiss Jo Conrad aus seiner Dummheit mehr Profit zu machen als Fitzek mit seinem überbordendem IQ.
 

Offline Leela Sunkiller

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #634 am: 17. Juni 2015, 01:12:49 »
Das stimmt allerdings. Vor allem, zieht Jo den Schmarrn schon länger durch als Fitzel irgendwas.
"Das ist alles legal, sonst säße ich schon längst im Knast!" Peter Fitzek, rechtskräftig verurteilt und eingeknastet.
 

Offline Lisa

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #635 am: 17. Juni 2015, 01:38:19 »
Jo weiß, dass er dumm ist. Fitzek hält sich für intelligent.
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Offline Noldor

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #636 am: 17. Juni 2015, 01:46:58 »
Jo weiß, dass er dumm ist. Fitzek hält sich für intelligent.

Aber Jo deckt mit seiner Dummheit seinen Lebensunterhalt, ja den Sinn seines Lebens.

Aber man muss doch inteligent genug sein um zu checken wie man die Dümmeren einfangen kann.

Und daran scheint es dem Fitzek zu fehlen. Der müsste sich halt als König  mal zu dem Plebs hinunterbegeben, um mit seinen Jüngern auf Tuchfühlung zu gehen.

Aber das kommt doch für IHRE ABGEHOBENHEIT nicht in Frage.

















 

Offline Lisa

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #637 am: 17. Juni 2015, 10:46:34 »
Das verhält sich ein wenig so, wie mit der alten Frage nach Gottes Allmacht.
Wenn Gott allmächtig ist, kann er einen Stein schaffen, den niemand anheben kann. Wenn er ihn aber nicht anheben kann, wo ist dann seine Allmacht?
Wenn Jo seine Dummheit bei jedem seiner Vorträge so eindrucksvoll zur Schau stellt, dass er davon leben kann, wo ist dann seine Dummheit, wenn er doch davon leben kann?
@Noldor
Begeben wir uns doch zum Schlichter Manuel und lassen mal "dumm" definieren.
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Offline Flux W. WIld

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #638 am: 16. Juli 2015, 08:01:24 »
Noch ein interessantes Urteil, das zeigt was den Bezopften wegen seines selbstgemalten Führerschein blühen könnte:
http://www.fr-online.de/gericht/rechte-in-hessen-strafe-fuer-fahren-mit--reichsfuehrerschein-,1472814,31225992.html

Für den Karnevalsprinz aus Wittenberg könnte es dabei deutlich schlimmer kommen, da Uwe H wohl im Besitz einer Fahrerlaubnis ist.

Grundsätzlich könnte die Urteilsbegründung auch auf seinen Reisepass angewandt werden. Da sollte vielleicht Manuel auch mal aufpassen und zusehen, dass er seinen echten Ausweis schnell wieder bekommt.
 
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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #639 am: 26. August 2015, 01:38:00 »
Es geht voran:
http://koenigreichdeutschland.org/de/neuigkeit/schriftwechsel-strafbefehl-und-gerichtstermin.html
Schriftwechsel - Strafbefehl und Gerichtstermin

Zitat
Fahrerlaubnis 3.0.
 
Wieder einmal strebt die Bundesrepublik ein Verfahren wegen angeblichen "Fahrens ohne Fahrerlaubnis" mit Peter I. an.

Es ist bereits das dritte unabhänig voneinander stattfindende Verfahren. Bislang ist man nirgendwo über den ersten Rechtszug hinausgekommen. Das einzige Verfahren, das bis zum Oberlandesgericht (OLG) wegen angeblichem Kennzeichenmißbrauch geführt werden konnte, hat Peter vor dem OLG Naumburg zu seinen Gunsten entscheiden können.
Auch viele andere Verfahren werden immer nur in der ersten Instanz verhandelt und versinken dann im Sande.
Dort wird dann auch meist nicht Recht gesprochen, sondern gebeugt und Peter wird medienwirksam verurteilt. Da man weiß, daß es in den nächsten Instanzen schon ganz anders aussehen könnte, unterläßt man es dann weiter zu verhandeln und verzichtet lieber auf den weiteren Verfahrensweg.
So zum Beispiel im Verfahren Marion Puschendorf vom Königreich Deutschland ./. Bundesrepublik Deutschland.
Da liegt das Verfahren nun beim Oberlandesgericht. Auslöser war ein 50,- Euro Bußgeldbescheid wegen der Verweigerung, einen Personalausweis anzunehmen und statt dessen die Identitätskarte des Königreiches Deutschland als alleinigen Identitätsnachweis innezuhaben. Peter hat für das gleiche Vergehen, hier das öffentliche Zerreißen seines BRD-Reisepasses in der Stadtverwaltung Wittenberg und die Weigerung, ein Dokument der BRD anzunehmen, einen Bußgeldbescheid von über 3000,- Euro erhalten! Wir werden den sog "Bußgeldbescheid" demnächst veröffentlichen. Seid also gespannt!
 
In einigen Fällen kommt es auch vor, daß gar nicht erst eine Anklage getätigt wird, käme dann doch die Illegalität einiger BRD - Aktionen sog. "Behörden", die auch mal "irre Anstalten" wie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin sein können, schnell ans Licht.
Dies ist so schon geschehen vor dem AG Dessau, wo das Verfahren wegen angeblicher Versicherungsgeschäfte immer noch auf den zweien Durchgang bei einem Landgerichtsprozeß wartet.
 
Das ist auch der Fall, wegen angeblich getätigter unerlaubter erlaubnispflichtiger Bankgeschäfte. Ein Strafverfahren findet gar nicht erst statt! Hier wurden lediglich Fakten zur Zerschlagung geschaffen. Selbst klare Aufforderungen und Bitten von Peter an die Staatsanwaltschaft während einer anderen Verhandlung, doch endlich mal ein Strafverfahren gegen ihn zu beginnen, werden ignoriert. Man weiß bei der Staatsanwaltschaft wohl schon jetzt, daß man am Ende nur verlieren würde und dann die Staatsanwaltschaft und die BaFin dumm dastehen würden. So könnte dann auch jeder sehen, daß die BRD eben KEIN Rechtstaat ist.
 
Seid also gespannt auf das neue Verfahren und gern könnt Ihr auch zur "Verhandlung" kommen. Peter wird bestimmt wieder seinen Spaß haben ;-)

[attachment=0][/attachment]
[attachment=1][/attachment]


Verstehe ich jetzt nicht. Im Mai wird vom Gericht eine Strafe festgesetzt und jetzt soll er zur Verhandlung kommen? Es ist laut Aktenzeichen dasselbe Verfahren. Da Peter es ja nun nicht mehr für nötig erachtet, zu Gericht zu erscheinen wird er wohl schon einen längeren Urlaub planen.
edit: Ah nein. Er hat wohl Einspruch eingelegt und ist dann zur Hauptverhandlung nicht erschienen.

« Letzte Änderung: 26. August 2015, 01:49:20 von hotztheplotz »
 
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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #640 am: 26. August 2015, 01:56:19 »
[attachment=0][/attachment]

@Rechtsgelehrte im Forum: Was bedeutet denn in der Rechtsmittelbelehrung in Anhang 1 - Strafbefehl_AG_Potsdam_Fuehrerschein der Satz: "In diesem Beschluss darf von den Feststellungen des Strafbefehls nicht zu ihrem Nachteil abgewichen werden"?
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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #641 am: 26. August 2015, 03:15:53 »
....
edit: Ah nein. Er hat wohl Einspruch eingelegt und ist dann zur Hauptverhandlung nicht erschienen.[/size]

Hast Du eine Glaskugel? Der Termin ist am 15. September; wir haben - glaubt der Plöngler jedenfalls - derzeit August.
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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #642 am: 26. August 2015, 03:25:11 »
....
@Rechtsgelehrte im Forum: Was bedeutet denn in der Rechtsmittelbelehrung in Anhang 1 - Strafbefehl_AG_Potsdam_Fuehrerschein der Satz: "In diesem Beschluss darf von den Feststellungen des Strafbefehls nicht zu ihrem Nachteil abgewichen werden"?

Wenn der Einspruch sich nur auf die Höhe der Tagessätze beschränkt, darf das Gericht nicht das Strafmaß (Anzahl der Tagessätze) oder den Schuldspruch verändern, wenn durch Beschluss, also ohne mündliche Verhandlung entschieden wird.
Wird dagegen gegen den Strafbefehl insgesamt Einspruch eingelegt, dann ist eine reformatio in peius ('Verschlimmböserung') möglich, da eine Verhandlung stattfindet.
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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #643 am: 26. August 2015, 03:37:46 »
[attachment=0][/attachment]

@Rechtsgelehrte im Forum: Was bedeutet denn in der Rechtsmittelbelehrung in Anhang 1 - Strafbefehl_AG_Potsdam_Fuehrerschein der Satz: "In diesem Beschluss darf von den Feststellungen des Strafbefehls nicht zu ihrem Nachteil abgewichen werden"?

Das ist geregelt in § 411 Abs.1 Satz 3 Strafprozessordnung ("Ja, aber die Bereinigungsgesetze haben doch schwurbel, schwurbel..." :violent1:). Im Gesetz steht jedenfalls: "Hat der Angeklagte seinen Einspruch auf die Höhe der Tagessätze einer festgesetzten Geldstrafe beschränkt, kann das Gericht mit Zustimmung des Angeklagten, des Verteidigers und der Staatsanwaltschaft ohne Hauptverhandlung durch Beschluss entscheiden; von der Festsetzung im Strafbefehl darf nicht zum Nachteil des Angeklagten abgewichen werden; gegen den Beschluss ist sofortige Beschwerde zulässig.

Wie wir sehen, ist die vorliegende Belehrung des Amtsgerichts damit genau genommen nicht ganz korrekt ("Skandal, Rechtsbruch, Willkür !!!"), denn es geht hier nicht um die "Feststellungen", also die Angaben zur Tat im Strafbefehl, sondern um die dortige "Festsetzung" der Geldstrafe. Bei einem derart beschränkten Einspruch darf - durch Beschluss, also ohne Hauptverhandlung - also nur die Höhe des Tagessatzes geändert werden und diese darf in dem Beschluss nicht höher ausfallen als im Strafbefehl.

Manchmal sind die in den Akten enthaltenen Angaben zu den wirtschaftlichen Verhältnissen des Beschuldigten ja recht dürftig und da sind Staatsanwaltschaft und Gericht auf Schätzungen der Einkünfte angewiesen. Wenn diese Schätzung zu hoch ausgefallen ist, kann man das hier elegant und einfach ohne Gerichtstermin korrigieren.

Was mir bei diesem Fall nicht ganz einleuchtet, ist die Verfolgung jedes einzelnen Verstoßes in gesonderten Verfahren. Sinnvoller wäre es, fünf oder sechs Verstöße seiner Ho(hl)heit zu sammeln (das dürfte maximal zwei Monate dauern) und dann Anklage zu erheben (also keinen Strafbefehl beantragen), um seiner Durchlocht dann einmal das volle Programm zu bieten, inklusive Freiheitsstrafe (wobei Bewährung keineswegs sicher wäre) und Einziehung des Pkw (soweit in seinem Eigentum befindlich). Dieses Vorgehen wäre zwar schlecht für die Arbeitsstatistik der Staatsanwaltschaft, aber gut für die Allgemeinheit. So könnte man die Verfahren nach Einspruch zwar immer noch verbinden, aber so eine einheitliche Anklage mit Auflistung einer Serie von Verstößen wirkt doch ganz anders. Und man müsste dann nicht mit relativ viel Aufwand eine nachträgliche Gesamtstrafe bilden.

Oh, ich sehe gerade, Der Plöngler war zum Einspruch schneller als ich. Na ja, doppelt hält besser, und mir ist ja noch was Zusätzliches eingefallen.
« Letzte Änderung: 26. August 2015, 03:47:02 von Rima882 »
Seinlassen ist das Sicheinlassen auf das Seiende.

(Martin Heidegger)
 
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Offline Der Plöngler

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #644 am: 26. August 2015, 04:11:34 »
....
Was mir bei diesem Fall nicht ganz einleuchtet, ist die Verfolgung jedes einzelnen Verstoßes in gesonderten Verfahren. Sinnvoller wäre es, fünf oder sechs Verstöße seiner Ho(hl)heit zu sammeln (das dürfte maximal zwei Monate dauern) und dann Anklage zu erheben (also keinen Strafbefehl beantragen), um seiner Durchlocht dann einmal das volle Programm zu bieten, inklusive Freiheitsstrafe (wobei Bewährung keineswegs sicher wäre) und Einziehung des Pkw (soweit in seinem Eigentum befindlich). Dieses Vorgehen wäre zwar schlecht für die Arbeitsstatistik der Staatsanwaltschaft, aber gut für die Allgemeinheit. So könnte man die Verfahren nach Einspruch zwar immer noch verbinden, aber so eine einheitliche Anklage mit Auflistung einer Serie von Verstößen wirkt doch ganz anders. Und man müsste dann nicht mit relativ viel Aufwand eine nachträgliche Gesamtstrafe bilden.
....

Grundsätzlich stimmt der Plöngler zu, aber wenn Du schaust, ist der Verstoß aus 2012; und in Potsdam. Man hat da wohl die Verjährung vermeiden wollen. Wieweit der Verstoß zur Gesamtstrafenbildung im Verfahren in Hannover beiträgt oder in das Berufungsurteil einfließen kann, bin ich jetzt zu träge nachzuschauen.
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