Umfrage

Jetzt mitraten: Welche Strafen blühen "König" Fitzek in den drei Strafverfahren wegen Fahren ohne Führerschein?

Drei Mal Freispruch wegen erwiesener Immunisierung (DDR-Impfpass wurde vorgelegt)
4 (10.8%)
Dessau: 3 Monate auf Bewährung; Hof: 6 Monate auf Bewährung; Wittenberg: 18 Monate ohne Bewährung
4 (10.8%)
Drei Mal mit zwei Würfeln Monate Haftstrafe zur Bewährung und richterliche Ermahnungen
2 (5.4%)
Wittenberg: Verfahrensfehler und Einstellung; Dessau: Vier Wochen zur Bewährung; Hof: 12 Monate ohne Bewährung
13 (35.1%)
Drei Mal lebenslänglich plus 15 Jahre bei Feststellung der besonderen Dämlichkeit des Angeklagten
4 (10.8%)
Urteil mit Gesamtstrafenbildung: 24 Monate; versuchte Flucht im Wasserauto von Polizeihündin Larissa vereitelt
10 (27%)

Stimmen insgesamt: 27

Umfrage geschlossen: 23. Februar 2016, 23:31:18

Autor Thema: Gerichtsverfahren Führerschein  (Gelesen 163826 mal)

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Offline Der Plöngler

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #480 am: 9. April 2015, 17:57:33 »
Also bleibt nur die Nichtzulassungsbeschwerde.

Die bleibt dem Zopf nach dem Antragsverfahren zur Berufung, die hemmt aber die Rechtskraft nicht.
"To clean Shilo, place in boiling water or on the top shelf of the dishwasher."
 

Offline echt?

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #481 am: 9. April 2015, 18:05:22 »
Ich würde eine weiße Fahne oder eine Karte von Südamerika stiften.
Ich bremse nicht für Nazis!
 
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Offline Der Plöngler

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #482 am: 9. April 2015, 18:11:15 »
Nun, das nächsste Spielchen, das der unsaubere Zopf treiben wird, ist die Verhinderung der Zustellung. Plönglers Tip: Im Gefängnis ist eine Zustellung leicht zu bewirken.
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Müllmann

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #483 am: 9. April 2015, 19:16:02 »


Nun, das nächsste Spielchen, das der unsaubere Zopf treiben wird, ist die Verhinderung der Zustellung.

Kann er nicht, da er in dem Verfahren anwaltlich vertreten ist. Das Urteil wird an Rico S zugestellt.
 
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Offline Wittenberger

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #484 am: 9. April 2015, 19:21:59 »
Vielleicht kann man das alles auch in verständliches deutsch übersetzen und gleichzeitig implizite Annahmen ausräumen:

[Insbesondere ist hier kein Zulassungsgrund des § 124 VwGO ersichtlich.

Wer entscheidet das eigentlich? Das Du keinen Zulassungsgrund erkennen kannst ist ja nett, bedeutet aber erstmal nicht viel: Bitte erklären, wer das in welchem Zeitraum entscheidet.

Der Antrag auf Zulassung der Berufung hemmt die Rechtskraft des Urteils, § 124a Abs. 4 VwGO; je nachdem, wie schnell die vom OVG den Fall vom Tisch fegen, wird es also noch ein wenig dauern, bis das Urteil rechtkräftig wird (zwei Monate + x, Zustellungsdauer plus Antragsbegründungsfrist plus Entscheidungsdauer).

Das ist jetzt das gleiche - oder etwas anderes?

Also bleibt nur die Nichtzulassungsbeschwerde.

Die bleibt dem Zopf nach dem Antragsverfahren zur Berufung, die hemmt aber die Rechtskraft nicht.

Ja - was denn nun? Du widersprichst Dir doch gerade selbst: Erst "hemmt Rechtskraft", dann "hemmt Rechtskraft nicht".

An der Stelle ist die Frage eine völlig andere: Mehrere Verfahren sind wegen dieses Verwaltungsgerichtsverfahrens ausgesetzt. Werden die jetzt terminiert, weil die Rechtskraft übergangsweise irgendwie gegeben ist? Oder werden diese Gerichte fein warten, bis über die Zulassung zur Berufung entschieden ist?

Nun, das nächsste Spielchen, das der unsaubere Zopf treiben wird, ist die Verhinderung der Zustellung. Plönglers Tip: Im Gefängnis ist eine Zustellung leicht zu bewirken.

Die andere Version wäre, dass die Kollegen der Polizei mal wieder einen Betriebsausflug machen ...

Herr Müllmann: Herzlichen Dank für das große persönliche Engagement!
 

Offline Wittenberger

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #485 am: 9. April 2015, 19:33:51 »
Presseschau:

http://www.mz-web.de/wittenberg-graefenhainichen/x,20641128,30388100.html
"Und die Richter entschieden, dass der Landkreis Wittenberg die Fahrerlaubnis zu recht löschen ließ (Az: 7A117/14HAL)."

http://www.mdr.de/sachsen-anhalt/dessau/urteil-fitzek-hat-keine-fahrerlaubnis100.html
"Nach der Urteilsverkündung erklärte Fitzek: "Ob ich das darf oder nicht, ich mach es trotzdem." Er werde gegen das Urteil in Berufung gehen."

http://www.mdr.de/sachsen-anhalt/halle/nachrichten120.html#anchor2 (Komplettzitat, da veraltend)
"Verwaltungsgericht watscht den "König von Deutschland" ab

Das Verwaltungsgericht Halle hat eine Klage des selbsternannten Königs von Deutschland abgewiesen. Damit gab das Gericht der Führerscheinstelle in Wittenberg recht. Die Beamten dort hatten gesagt, dass König Peter Fitzek, der seinen Führerschein abgegeben hatte, damit auch auf seine Fahrerlaubnis verzichtet habe. Genauso sieht das auch das Verwaltungsgericht in Halle. Peter Fitzek sieht das anders. Er hat sich seinen eigenen Führerschein ausgestellt, weil er meint noch eine Fahrerlaubnis zu besitzen. Auf jeden Fall will der König in Berufung gehen und weiter Auto fahren - das hat er im Gerichtsaal angekündigt."

http://www.radiosaw.de/streit-um-koeniglichen-fuehrerschein
"Riesen Andrang heute am Verwaltungsgericht in Halle. Auch Lutz van der Horst von der "heute-Show" war da."

http://www.radiobrocken.de/nachrichten (Komplettzitat da veraltend)
" Donnerstag, 9. April 2015
König von Wittenberg verliert Führerschein

Die nächste Pleite für den selbsternannten König von Wittenberg: Am Verwaltungsgericht Halle verliert er den Prozess um seinen Führerschein. Der König will Deutschland nicht anerkennen - hat deshalb seine offizielle Fahrerlaubnis vor drei Jahren zurückgegeben und einen Fantasie-Führerschein seines Königsreichs gebasteltet. Nun entscheiden die Richter: der Landkreis Wittenberg hat seine alte Fahrerlaubnis zu recht löschen lassen. Bereits vor einigen Wochen hatte er einen Prozess verloren - damals ging es um eine illegale Krankenkasse, die er gegründet hatte."

 
 
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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #486 am: 9. April 2015, 19:44:07 »
Nach der Urteilsverkündung erklärte Fitzek: "Ob ich das darf oder nicht, ich mach es trotzdem."

Dafür lieben wir ihn  :love10: :love9: :shaun:
Peter Fitzek: „... dann kommen Dinge aus mir raus, die ich vorher gar nicht wusste!"
 
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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #487 am: 9. April 2015, 19:51:51 »
Nach der Urteilsverkündung erklärte Fitzek: "Ob ich das darf oder nicht, ich mach es trotzdem."

Dafür lieben wir ihn  :love10: :love9: :shaun:
Und was passiert? Nichts! Ich hasse Ossis (und die aus dem Westen importierten Leuchten in der Verwaltung)
Angst und Unmöglichkeit sind aus meinem Wortschatz gestrichen
 
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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #488 am: 9. April 2015, 19:55:11 »
@Wittenberger Ich versuch mal den weiteren Weg verständlich aufzuzeichnen: Peter wird beim Oberverwaltungsgericht Berufung einlegen (lassen). Nach § 142 Verwaltungsgerichtsordnung ist in der Regel in diesem Fall keine Berufung zulässig, wenn das Gericht dies nicht ausdrücklich gesagt hat. Zugelassen werden könnte die Berufung aber, wenn  (1.) er (juristisch nachvollziehbar) begründen könnte, warum das Urteil schwere inhaltliche Fehler aufweist, (2.) der Fall sehr kompliziert war (was er wohl nicht war) (3.) wenn die Rechtsfrage besonders relevant wäre (was bei einer simplen Führerscheinsache nicht der Fall ist), (4.) wenn die Entscheidung des Gerichts von einem Urteil eines der höchsten Gerichte abweichen würde (da kenne ich mich grad zu wenig aus, ich vermute aber, dass das nicht der Fall ist), oder aber (5.) wenn während des Prozesses Fehler zu einer falschen Entscheidung geführt haben. Erst wenn die Berufung dann vom OVG abgeschmettert wurde, wird das Urteil umgesetzt. Danach kann er aber noch Beschwerde einlegen, weil seine Berufung abgewiesen wurde. Das ändert aber dann erst einmal nichts daran, dass die Folgen des Urteils in Kraft treten. Pluralpeter könnte danach noch binnen drei Monaten nach der Entscheidung diese vor dem Bundesverfassungsgericht angehen, weil er sich in seinen (Prozess)grundrechten verletzt fühlt. Da sehe ich aber keine Aussicht auf Erfolg, da der Prozess gemäß der VwGO durchgeführt wurde und ansonsten keine Besonderheiten darin zu sehen sind, die eine Verfassungsbeschwerde ermöglichen würden. Die Klage würde also höchstwahrscheinlich nicht zur Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht zugelassen. Ich hoffe das war jetzt sowohl juristisch korrekt aber für Laien verständlich formuliert.
 

Offline Königlicher Hofnarr

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #489 am: 9. April 2015, 20:01:16 »
@veneficus: Warte mal ab. Bis dahin darfst du die unterhaltsame Show genießen. Die Sprüche nach einem Prozess sind immer die besten!
« Letzte Änderung: 9. April 2015, 20:03:29 von Königlicher Hofnarr »
Peter Fitzek: „... dann kommen Dinge aus mir raus, die ich vorher gar nicht wusste!"
 
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Syssi

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #490 am: 9. April 2015, 20:04:28 »
Gebt dem Manne doch endlich seine Flugscheibe!
 
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Müllmann

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #491 am: 9. April 2015, 20:11:11 »
Ergänzung noch zu @Nestor
Eine Urteilsverfassungsbeschwerde hemmt die Rechtskraft des Urteils nicht.
 

Offline hotztheplotz

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #492 am: 9. April 2015, 20:36:38 »
@Müllmann
Der Typ, der in Bild#1 hinter Fitzek und #2 hinter Marco an der Wand steht (der im Anzug). Ist das nicht der Betreiber des KRD-Blog?

Zitat von der MDZ

Zitat
Nach der Urteilsverkündung lächelt er in die Kameras, aber es sieht ein wenig gezwungen aus. „Genau das wollte ich doch“, sagt Peter Fitzek
:liar:

Zitat
Der König, der seine Chancen auf einen Erfolg seiner Klage gegen den kalten Entzug zuvor mit 50 zu 50 eingeschätzt hatte, hört es mit einem schmalen Schmunzeln. Er braucht dann aber doch keine fünf Minuten, um die Niederlage zum Sieg zu erklären. „Mal sehen, ob das die nächste Instanz genauso sieht“, sagt er. Bis dahin ändere sich für ihn nichts, er werde weiter ausschließlich mit seinem selbstgemachten Führerschein des „Königreichs Deutschland“ unterwegs sein. „Das Urteil von heute hat ja keine Rechtskraft.
« Letzte Änderung: 9. April 2015, 20:41:19 von hotztheplotz »
 

Offline Königlicher Hofnarr

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #493 am: 9. April 2015, 20:56:02 »
Die Zitate stammen aus dem MZ-Artikel, der nochmal neu geschrieben wurde:
http://www.mz-web.de/wittenberg-graefenhainichen/-koenig--aus-wittenberg-selbsternannter-koenig-unterliegt-im-gerichtsstreit-um-fahrerlaubnis,20641128,30388100.html

@Müllmann: Wenn man auf das 2. Foto klickt, kommt eine Fehlermeldung. Der Link darunter geht.
Peter Fitzek: „... dann kommen Dinge aus mir raus, die ich vorher gar nicht wusste!"
 

Offline A.R.Schkrampe

Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #494 am: 9. April 2015, 21:10:16 »
...
Der hat mich hinterher auch gleich zusammengeschissen, dass ich nicht fotografieren darf. War ein Justizwachtmeister in Zivil. Zu Marco hat er nix gesagt :(
...

Da kann ja jeder kommen. Hast Du Dir den Amtsausweis zeigen lassen und auf den latenten Stillstand der Rechtspflegefälle durch spirituelle Geistvernetzung hingewiesen?  ???


Nun ja, das Tomtom benötigen sie jetzt vielleicht nicht mehr?
http://www.amazon.de/gp/registry/wishlist/25918ILDK201H/ref=cm_wl_sortbar_v_page_1
...

Mein neues Tomtom erinnert mich an Mahjo. Bei den neuen Versionen werden die Ortsnamen ausgesprochen - strikt auf Deutsch (weil die Sprechtexte aus deutsch ausgesprochenen Silben zusammengepopelt sind). Es gibt also auch dort ein ßottampptonn - wir wir mit Grausen bei unserer letzten Tour durchs Königreich
( das echte natürlich , nicht der KRD-Bums) feststellen mußten.
« Letzte Änderung: 9. April 2015, 21:18:05 von A.R.Schkrampe »