"Vorwärts in die Vergangenheit" von Gerhard Schumacher oder „Eine Nebelwand für den reichsideologischen Durchblick?“
Nach eingehendem Studium des o.g. Pamphlets, will ich gleich mal in die sachliche Diskussion einsteigen und hoffe, dass der Verfasser (oder wer oder was auch immer es sein mag) konstruktiv mitliest aber auch alle anderen aufmerksamen Leser sind herzlich eingeladen, dieser Schrift die notwendige und konstruktive Kritik und Distanz zukommen zu lassen.
P.S. Ich freue mich schon auf den Punkt, an dem ich mal wieder als Reichsdepp oder Sonstiges beleidigt werde. (Anscheinend könnt Ihr dann einfach an einem gewissen Punkt nicht mehr inhaltliche Leistung bringen oder?)
Also, auf auf Ihr „Papnasen“ vom Sonnstaatland, es geht ran an die Diskussion.
Zitat: Seite 229, Recht, Gesetz und Gerichte in Deutschland
„Art. 116 (2) GG über die Nichtigkeit von Ausbürgerungen während der Nazizeit bezieht sich
auf Personen, denen die deutsche Staatsangehörigkeit aberkannt wurde (s. u.) und hat
mit dem Wegfall der Staatsangehörigkeit der Länder nichts zu tun“
Frage: Auf welcher Grundlage (Quelle) ist diese Aussage zurückzuführen?