Wenn ich den Strafbefehl richtig verstehe, dann bezog sich dieser insbesondere auf diesen Abschnitt in den "Mahnungen":
Wenn sie das alles für einen Scherz halten sollten, dann wird ihnen spätestens das Lachen vergehen, wenn ich diese Rechnung an international tätige Inkassoorganisationen verkaufe. Gerne auch zum Preis der hälftigen oder einem Bruchteil der Forderung, da es mir nicht vordergündig darum geht mich zu bereichern. Wie diese dann, -mitunter vielleicht auch skrupellosen Gestalten, die ausstehende Summe bei Ihnen einfordern ist mir schlichtweg egal.
Ich persönlich sehe gleich drei mögliche Drohungen in diesem Text:
- kein Scherz, Lachen wird vergehen.
- skrupellose Gestalten, Methoden des Einforderns
- Ist mir egal. (Wird im nächsten Abschnitt dann sogar noch fortgeführt.)
Es kommt nun wohl nicht so sehr darauf an, wie der Verfasser diese Formulierungen genau gemeint hat, auch nicht darauf, wie sie vielleicht auch verstanden werden könnten, sondern eher darauf, wie ein durchschnittlicher, vernünftiger und lebenserfahrener Empfänger sie verstehen muss. Und da scheint, wie immer ich es drehe, einfach Gewalt durch. Das wäre dann auch schon das "empfindliche Übel".
Davon abgesehen ist ja auch das Gesamtbild zu beachten: Der Mann schickt eine Rechnung, dann schickt er eine Mahnung, zudem "weist" er den Strafbefehl usw. "zurück". Ich erhalte auch immer wieder mal eine Rechnung von irgendwem, der eben versucht, an mein Geld zu kommen. Wenn ich keine Lust habe, werfe ich den Schrieb in den Müll. Wenn ich gerade Lust und Zeit habe und sonst nichts Besseres zu tun, dann schreibe ich womöglich zurück, dass ich keinen Rechtsgrund sehe, diese Rechnung zu bezahlen. Und je nach dem, wie unverfroren oder hartnäckig jemand ist (bekannt sind in dieser Hinsicht gewisse Kabelnetzbetreiber, die schon mal Eigentümer von Gebäuden, die nicht einmal an ihre Netze angeschlossen sind, mit Rechnungen beglücken), sehe ich mich auch gezwungen, etwas dagegen zu unternehmen.
Doch hier schreibt einer dem Gericht, will den Strafbefehl nicht anerkennen, die Ladung zur Verhandlung, droht den einzelnen Personen, will sie für ihr amtliches Handeln privat zur Rechenschaft ziehen usw. Das hat doch, meine ich, eine ganz andere Qualität, als wenn jemand eine Fantasie-Rechnung verschickt und's eben mal versucht, ob einer darauf reinfällt und blecht.