Autor Thema: Das "Staatsvolk" im "KRD"  (Gelesen 52722 mal)

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Offline drxdsdrxds

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Re: Das "Staatsvolk" im "KRD"
« Antwort #15 am: 21. Oktober 2013, 13:59:57 »
Wie immer fehlt halt etwas die Transparenz im transparenten Königreich.

Ich darf daran erinnern das Peter schon seit längerem scharf auf unsere Arbeit ist.
Damit wir aber Kollegen werden können, müssen erstmal die Hosen runter.
Manuel, du machst bestimmt einen guten Kaffee; da bin ich mir sicher.  ;)

 

Offline Manuel

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Re: Das "Staatsvolk" im "KRD"
« Antwort #16 am: 21. Oktober 2013, 14:10:35 »
Zitat
Wer ist : Walter Entress
Keine Ahnung.

Zitat
Und wo finde ich das "Telemediengesetze des KRD" =?
Siehe TMG der Bundesrepublik in Verbindung mit Artikel 86 Absatz 1 der Verfassung des KRD:
"Recht aus der Zeit vor dem Entstehen des Königreiches Deutschland gilt fort, soweit es dieser Verfassung und den aus ihr folgenden nachrangigen Gesetzen nicht widerspricht."

Zitat
Hier bietet Robert dann "Schwarzarbeit" an, oder wie darf ich das verstehen?
Du darfst das so verstehen, wie du willst.

Zitat
Manuel, du kennst uns doch mittlerweile auch schon etwas... Wir wollen alles wissen. Alternativ sag doch dem Robert bitte das er hier gerade Thema ist. Vielleicht will er ja selber was dazu sagen.
Kann ich machen.

Zitat
Manuel, du machst bestimmt einen guten Kaffee; da bin ich mir sicher.
Ja, und zwar nur Kopi Luwak. ;)
 

Offline Richard Sharpe

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Re: Das "Staatsvolk" im "KRD"
« Antwort #17 am: 21. Oktober 2013, 14:30:51 »

Zitat
Diese Unterscheidung nach 'Staatsangehörigen' , 'Staatszugehörigen', 'Volk' und 'Bürger' spricht eher für eine Rückwärtsgewandtheit dieses Pseudostaats. Derartige Unterscheidungen gibt es eigentlich seit dem 19. Jahrhundert nirgends mehr.
Das 19. Jahrhundert war nicht in allen Belangen rückschrittlich. Ob es sich bei der heutigen Idee des Egalitarismus in jedem Bereich um erstrebenswerten Fortschritt handelt, mag jeder für sich selbst entscheiden.

Schade, dass es keine Zeitmaschinen gibt. Ich würde dich gern mal sehen, wie du im 'fortschrittlichen' 19. jahrhundert klar kommst. Damals war man Ideen wie z.B. der Sezession gegenüber nicht sehr tolerant.

" Artikel 19 Grundgesetz ist zu akzeptieren! Da steht, was da steht. Aufgrund dessen sind quasi alle Gesetze ungültig. "
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Offline Sonnenstaatland®

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Re: Das "Staatsvolk" im "KRD"
« Antwort #18 am: 21. Oktober 2013, 14:37:03 »
Zitat von: königreichdeutschlandtv

Ihr seid wirklich gut. Fachleute Wie euch könnten Wir hier gut für den Dienst am Allgemeinwohl brauchen :-)

Zunächst ergebensten Dank für das Lob.
Dann aber grundsätzlich: Sollte das Angebot nicht ein kaum glaublicher Anflug von Ironie sein, dürfte es kaum zweckmäßig sein. Die Bewohner des Sonnenstaatlandes sind durchweg nicht so leicht hinter das Licht zu führen wie die (jetzt doch spärlich gewordenen) Untertanen des "Königreich Deutschland". Das Fachwissen wird sich nicht an einer zum Scheitern verurteilten Idee instrumentalisieren lassen. Deshalb hat das "Königreich Deutschland" auch keine Fachkräfte (bitte erwähnt nicht Saskia ohne eine Kaffeewarnung auszugeben).

Den "Dienst am Allgemeinwohl" leistet das Sonnenstaatland gerade im Kampf gegen das "Königreich Deutschland".
 
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Offline Manuel

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Re: Das "Staatsvolk" im "KRD"
« Antwort #19 am: 21. Oktober 2013, 18:04:09 »
Zitat
Ich würde dich gern mal sehen, wie du im 'fortschrittlichen' 19. jahrhundert klar kommst.
Meine Aussage war, dass es nicht in allen Belangen rückschrittlich war. Dass du daraus schließt, dass ich meine, es sei fortschrittlich gewesen, zeigt einmal mehr, dass du nur in Extremen denken kannst oder diese Schubladentaktik bewusst verwendest, um zu provozieren.

Zitat
Den "Dienst am Allgemeinwohl" leistet das Sonnenstaatland gerade im Kampf gegen das "Königreich Deutschland".
Schön, dass ihr noch Humor habt. ;)
 

Offline Richard Sharpe

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Re: Das "Staatsvolk" im "KRD"
« Antwort #20 am: 21. Oktober 2013, 19:18:22 »
Zitat
Ich würde dich gern mal sehen, wie du im 'fortschrittlichen' 19. jahrhundert klar kommst.
Meine Aussage war, dass es nicht in allen Belangen rückschrittlich war. Dass du daraus schließt, dass ich meine, es sei fortschrittlich gewesen, zeigt einmal mehr, dass du nur in Extremen denken kannst oder diese Schubladentaktik bewusst verwendest, um zu provozieren.

Deine Aussage habe ich durchaus verstanden. Ich habe auch nur etwas überspitzt darauf hinweisen wollen, dass dir anscheinend einige Geschichtskenntnisse fehlen, denn anders ist eine derartige Aussage ('nicht alles war rückschrittlich') nicht zu erklären. Sie erklärt aber, wieso du jemandem wie Fitzek hinter rennst.

Übrigens: 'Fortschrittlich' stand in Anführungszeichen. Ich denke, du weißt, was das bedeutet.

Zitat
Schön, dass ihr noch Humor habt.

Schade, dass dir meist jeder Sinn für Humor oder Ironie abgeht.
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Offline Mad Dog

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Re: Das "Staatsvolk" im "KRD"
« Antwort #21 am: 21. Oktober 2013, 20:11:30 »
Hi.

Zitat
Schade, dass es keine Zeitmaschinen gibt. Ich würde dich gern mal sehen, wie du im 'fortschrittlichen' 19. jahrhundert klar kommst. Damals war man Ideen wie z.B. der Sezession gegenüber nicht sehr tolerant. ]

In den Zeiten, von denen Manuel ja so begeistert ist, wäre der Fitzek-Spuk zuende gewesen, sobald er der "Obrigkeit" bekannt geworden wäre.
Hochverrat??
Ohne Verfahren entweder Kopf ab oder (je nach Geschmack des Landesfürsten) Hals lang.

vor soviel Naivität nur noch den Kopf schüttelnd
Mad Dog
« Letzte Änderung: 21. Oktober 2013, 20:16:22 von Mad Dog »
"Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist."
(Beschluss AG Duisburg 46 K 361/04 vom 26.01.2006)
 

Marty McFly

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Re: Das "Staatsvolk" im "KRD"
« Antwort #22 am: 21. Oktober 2013, 20:48:24 »
Wir kümmern uns am Montag darum.

Manuel war erstaunlich zuverlässig  :D

Stand: 21.10.2013
"Oberster Souverän": 1
"Staatsangehörige (Bürger)": 7 (+2)
"Staatsangehörige (Volk)": 0
"Staatszugehörige": 104 (neu)
Antragsteller auf "Staatsangehörigkeit": 40 (+2)
 

Emil Nordström

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Re: Das "Staatsvolk" im "KRD"
« Antwort #23 am: 21. Oktober 2013, 21:06:51 »
Wow, wenn man diese Zahlen nimmt, dann sind das 0.0001807% (gerundet) aller deutschen Bundesbürger. Lasst uns einen Bunker mieten und Vorräte horten. Diesen Massen ist das "alte System" nicht mehr gewachsen.
 

Offline Manuel

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Offline Richard Sharpe

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Re: Das "Staatsvolk" im "KRD"
« Antwort #25 am: 22. Oktober 2013, 14:01:00 »
Statt des Links hättest du auch gleich das Zitat posten können.

Zitat
Never doubt that a small group of thoughtful, committed citizens can change the world; indeed, it's the only thing that ever has.

Dem Zitat stimme ich zu. Ich bezweifele aber sehr stark, dass Fitzek oder du oder irgendein anderer Staatszugehöriger/Staatsangehöriger/Bürger des 'Königreichs' die genannten Eigenschaften besitzen.
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Marty McFly

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Re: Das "Staatsvolk" im "KRD"
« Antwort #26 am: 12. November 2013, 20:31:36 »
Stand: 21.10.2013
"Oberster Souverän": 1
"Staatsangehörige (Bürger)": 7 (+2)
"Staatsangehörige (Volk)": 0
"Staatszugehörige": 104 (neu)
Antragsteller auf "Staatsangehörigkeit": 40 (+2)

= gesamt 152

Die in der Datenbank eingetragenen Personen sind per ID referenziert.
ID 1 = Peter (eigentlich fängt man doch mit der Null an zu zählen, aber das hat dem "Obersten Souverän" sicherlich nicht gepasst  :)))
ID 2..9 = 7 Souveräne bei der "KRD"-Gründung (ID 7 wurde offenbar ausgelassen)
ID 66 (Silvio R.) stimmt bspw. mit der bei der Durchsuchung sichergestellten Urkunde überein.

Die Antragsteller auf "Staatsangehörigkeit" müssen erst 1 Jahr Probezeit überstehen.
Im September 2013 war dieses dann für die Souveräne der "KRD"-Gründung vorbei - somit sind sie jetzt auch als "Staatsangehörige" gelistet.
Nach Manuels Angaben könnte er dann im Juli 2014 zum "Staatsangehörigen" werden.

Alle die ein Sparbuch bei der "Königlichen Reichsbank" besitzen, mussten ja ihren Beitritt zum "KRD" gleich in der Kapitalüberlassungsvereinbarung bekunden,
und sind somit mindestens "Staatzugehörige".
Darunter finden sich u.a. Karma S. (=Singh) und auch der BILD-Reporter, der sich ein Sparbank zum Test geholt hatte.

Vereinzelt fehlen einzelne IDs, aber manchmal ganze Blöcke ID 108..120.
Auf die ID 7 wurde vielleicht aus Aberglauben verzichtet, aber der Verbleibt der anderen gibt ein paar Rätsel auf.

Eine davon war Manuel.
Saskia ist auch nicht gelistet und das als Ober-Bänkerin.
Ebenso vermisse ich Andreas DüsenNachtrieb. Er ist vermutlich derjenige, der die meiste Zeit auf dem "originären Staatsgebiet" im "RTZ" verbringt.

Summa summarum fehlen min. 18 % der IDs.

PS: Keine Sorge, ich habe mich nicht überarbeitet, da mir fortschrittliche Technologien zur automatisierten Datenverarbeitung und -analyse bekannt sind und zur Verfügung stehen.
[geheim]Hab ich mir bei meiner letzten Zeitreise besorgt.[/geheim]
 

Emil Nordström

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Re: Das "Staatsvolk" im "KRD"
« Antwort #27 am: 12. November 2013, 20:52:49 »
Die in der Datenbank eingetragenen Personen sind per ID referenziert.
ID 66 (Silvio R.) stimmt bspw. mit der bei der Durchsuchung sichergestellten Urkunde überein.
Interessant wäre, ob die internen Daten tatsächlich in einer öffentlichen Datenbank geführt werden. Wieso muss man als "Staat" überhaupt seine Mitglieder öffentlich angeben?

Alle die ein Sparbuch bei der "Königlichen Reichsbank" besitzen, mussten ja ihren Beitritt zum "KRD" gleich in der Kapitalüberlassungsvereinbarung bekunden,
und sind somit mindestens "Staatzugehörige".
Auch eine Art das eigene "Staatsvolk" zu vergrößern^^
 

Marty McFly

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Re: Das "Staatsvolk" im "KRD"
« Antwort #28 am: 12. November 2013, 21:21:13 »
Interessant wäre, ob die internen Daten tatsächlich in einer öffentlichen Datenbank geführt werden.

Die Daten habe ich alle aus dem öffentlichen "Personenregister": http://koenigreichdeutschland.de/de/personenregister.html


aus den Ausführungen zur "Staatsangehörigkeit" (http://koenigreichdeutschland.de/de/staatsangehoerigkeit-63.html):
Zitat
6. Nach erfolgreicher Überprüfung werden Sie mit Ihrem Vornamen und dem ersten Buchstaben Ihres Familiennames im Personenregister eingetragen. Wahlweise können Sie auch mehrere Daten veröffentlichen lassen.

aus den Ausführungen zur "Staatszugehörigkeit" (http://koenigreichdeutschland.de/de/staatszugehoerigkeit.html):
Zitat
3. Sie werden mit Ihrem Vornamen und dem ersten Buchstaben Ihres Familiennamens im Personenregister eingetragen. Wahlweise können Sie auch mehrere Daten veröffentlichen lassen.

 

Offline Manuel

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Re: Das "Staatsvolk" im "KRD"
« Antwort #29 am: 13. November 2013, 10:55:42 »
Zitat
ID 66 (Silvio R.) stimmt bspw. mit der bei der Durchsuchung sichergestellten Urkunde überein.
Kannst du bitte erklären, wo man diese sichergestellte Urkunde einsehen kann? Woher weißt du, was darauf steht?

Zitat
Die Antragsteller auf "Staatsangehörigkeit" müssen erst 1 Jahr Probezeit überstehen.
Im September 2013 war dieses dann für die Souveräne der "KRD"-Gründung vorbei - somit sind sie jetzt auch als "Staatsangehörige" gelistet.
Die Souveräne waren kraft ihrer Souveränität, die sie im Augenblick der Staatsgründung und der Wahl der Staatsgewalt ausgeübt haben, schon immer "Bürger".

Zitat
Vereinzelt fehlen einzelne IDs, aber manchmal ganze Blöcke ID 108..120.
Auf die ID 7 wurde vielleicht aus Aberglauben verzichtet, aber der Verbleibt der anderen gibt ein paar Rätsel auf.
Die IDs kommen aus einer Liste, in der auch Mitarbeiter geführt werden, die (noch) keine Staatsangehörigkeit beantragt haben, als auch solche Antragsteller, die die Prüfung nicht bestanden haben. Diese kommen dann natürlich nicht ins öffentliche Personenregister. Die ID 7 gehört Andreas Nachtrieb. Die Mitarbeiter werden beim nächsten Update des Personenregisters alle korrekt aufgeführt sein.

Zitat
Wieso muss man als "Staat" überhaupt seine Mitglieder öffentlich angeben?
Muss man nicht, es sei denn, ein Gesetz schreibt dies vor.