Nach dem hier zu urteilen
https://forum.sonnenstaatland.com/index.php?topic=1545.msg145516#msg145516ist es dann Betrug, wenn die folgenden "Voraussetzungen" erfüllt sind:
Spoiler
Das ist die Definition von Betrug nach dem Strafgesetzbuch?
§ 263 Abs. 1 StGB enthält die strafrechtliche Definition eines Betruges. Nach § 263 StGB macht sich strafbar: „Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält.“
Wenn Sie nach dem Lesen der Definition immer noch nicht wissen, was ein Betrug ist, muss Sie das nicht verwundern. Der Tatbestand des Betruges gilt weithin als verfehlt, da es letztlich sehr schwer ist, diese Norm nach dem konkreten Wortlaut anzuwenden.
Was sind die objektiven Voraussetzungen eines Betruges gem. § 263 StGB?
Da der Wortlaut der Norm missglückt ist, hat die Rechtsprechung festgelegt, welche objektiven Voraussetzungen vorliegen müssen, damit ein Verhalten strafrechtlich als Betrug eingeordnet werden kann. Nach der Rechtsprechung müssen vorliegen:
Täuschung über Tatsachen
Irrtum
Vermögensverfügung
Schaden
1. Täuschung über Tatsachen
In objektiver Hinsicht muss zunächst eine Täuschung über Tatsachen vorliegen.
Unter einer Tatsache versteht man alle gegenwärtigen oder vergangenen Verhältnisse, Zustände oder Geschehnisse, die dem Beweis zugänglich sind. Wenn bei einem Autokauf der Verkäufer mitteilt, dass der Wagen unfallfrei sei, dann handelt es sich bei dieser Aussage um einen überprüfbaren Zustand einer Sache. Wer zum Beispiel im Rahmen der Erlangung von Bafög falsch angibt, kein Vermögen oder Einkommen zu haben, täuscht über seine wirtschaftlichen Verhältnisse.
Grundsätzlich kann man über zukünftige Umstände nicht täuschen, soweit die zukünftigen Umstände nicht bereits gegenwärtig eine Wahrscheinlichkeitsaussage enthalten.
Ein häufiges Bespiel ist der Betrug im Internet (Onlinebetrug). Wenn z. B. eine Ware bei E-Bay angeboten wird, dann enthält dieses Angebot die Erklärung des Verkäufers, die Ware nach Erhalt des Verkaufspreises an den Käufer zu liefern. Im Rahmen des Vertragsschlusses erklärt der Verkäufer, er werde die Ware nach Erhalt des Verkaufspreises an den Käufer liefern.
Abzugrenzen sind Tatsachen von Werturteilen. Ein Werturteil ist dadurch gekennzeichnet, dass es nicht überprüfbar ist, sondern nur subjektive Bewertungen des Erklärenden enthält.
Die Abgrenzung zwischen Tatsache und Werturteil kann im Einzelfall sehr schwierig sein. In der Regel enthalten z. B. Werbeaussagen lediglich Werturteile und keinen überprüfbaren Tatsachenkern.
2. Der Irrtum beim Betrug
Durch die Täuschungshandlung muss ein Irrtum erregt oder unterhalten werden, wobei unter einem Irrtum jeder Widerspruch zwischen der Vorstellung des Getäuschten und der Wirklichkeit verstanden wird. Für einen Irrtum ist erforderlich, dass sich der „Getäuschte“ eine konkrete Vorstellung gemacht hat. Diese Fehlvorstellung muss auf der Täuschungshandlung beruhen.
3. Die Vermögensverfügung beim Betrug
Ohne dass sich diese Voraussetzung im Gesetz wiederfindet, ist anerkannt, dass bei einem Betrug der Getäuschte eine Verfügung über eigenes oder fremdes Vermögen vornehmen muss. Eine Verfügung ist jede Handlung, die sich unmittelbar vermögensmindernd auswirkt. Vermögensverfügungen sind in Form aktiven Tuns oder aber auch durch Unterlassen möglich.
4. Der Schaden beim Betrug
Aufgrund der Vermögensverfügung muss ein Schaden entstanden sein. Zur Berechnung eines Schadens ist der Wert des Vermögens vor und nach der irrtumsbedingten Vermögensverfügung zu vergleichen. Ergibt sich bei diesem Vergleich ein negativer Saldo, liegt ein Schaden vor.
Es müssen also 1. falsche Tatsachen vorgespiegelt werden. Das dürfte eindeutig der Fall sein, da offensichtlich ein Perpetuum Mobile vorgeführt wird!
Das muss der Staatsanwalt nur erkennen! Dass es ein Perpetuum Mobile nicht geben kann, (sollte) muss er imho wissen! Dummheit des Anbieters schützt hierbei (hoffentlich) nicht!
2. muss "ein Irrtum erregt werden" (Wieso sprechen Juristen in Deutschland eigentlich kein deutsch?), was imho auch erfüllt sein dürfte, denn beim (zweifellos dummen) Opfer wird der "Irrtum erregt", er könnte für einen (vergleichsweise) geringen Betrag dauerhaft viel elektrische Energie gewinnen!
3. muss "Vermögen verfügt" worden sein! In die Sprache "normaler" Menschen übersetzt heisst das wohl, dass das Opfer zumindest eine Anzahlung geleistet haben muss
und 4. muss auch noch ein Schaden entstanden sein.
Was wohl heissen soll (Diese Juristen mal wieder! Wieso nicht gleich chinesisch?) dass es gar kein Betrug wäre, wenn der Anbieter nach 2 Wochen "zur Besinnung" kommt, und sagt, dass er sein Opfer reingelegt hat und das Geld (samt Zinsen) zurückzahlt, es immer noch kein Betrug wäre?
Zum Versuchten Betrug wird es dann noch verwirrender!
Was ist ein versuchter Betrug?
Ein versuchter Betrug liegt vor, wenn ein Mangel im objektiven Tatbestand vorliegt, die subjektiven Voraussetzungen aber erfüllt sind. Dies ist z. B. der Fall, wenn vor Erlass eines Bafög-Bescheides der Beamte aufgrund eines Datenabgleichs Kenntnis von den tatsächlichen Vermögensverhältnissen erlangt. Bei einem versuchten Betrug kann die Strafe gemildert werden. Es gilt dann nicht mehr das Strafmaß eines vollendeten Betruges. Ob die Strafe gemildert werden soll, entscheidet das Gericht
Was wohl in unserem Fall heissen würde, dass der Käufer erkennt, dass das ganze ein Schwindel ist und trotzdem kauft?!? Daher ist es imho recht unwahrscheinlich, dass es beim Gaia-/Rosch-Betrug zum versuchten Betrug kommt. Aber ich bin ja auch kein Jurist.
Was mir aufgefallen ist, ist, dass auf der deutschen Webseite nur jede Menge Geschwurbel, aber kein konkretes Angebot zu finden ist. Womöglich will man so dem Betrugsvorwurf vorbeugen, da man sich da ja rausreden kann, dass man nur "von der Wundermaschine" berichtet.
Zumindest scheinen die Hürden für die Staatsanwaltschaft, von sich aus zu ermitteln, recht hoch (unüberwindbar) zu sein, denn ohne Betrugsopfer ist es ja kein Betrug.
Also reicht es wohl nicht, einen Schwindel zu inszenieren, es muss auch noch einer darauf reinfallen und es muss ihm ein finanzieller Schaden entstehen.
Dieser Irre
https://www.psiram.com/de/index.php/Thomas_Hornauerwurde sogar reich, obwohl das Angebot imho eindeutig Betrug war!
Meines Wissens nach wurde er noch nicht einmal angeklagt, obwohl das verkaufen von "Beratungen", in denen die Zukunft vorhergesagt wird, imho nur Betrug sein kann! Da soll sich noch einer auskennen?