Frühwald sei Dank: Der Wetzig hat sich nun sowas von tief in die
Schxxxx Schlammassel geritten:
Nur der sachlich-kühlen Wachsamkeit des lebendigen Menschen Thomas Uwe Wetzig ist es zu verdanken, dass der Reichsbürger und Polizist D*** M*** und seine Kollegin Y keine weiteren unschuldigen Menschen in Mitleidenschaft gezogen hat. Bewaffneter Raubüberfall in Verbindung mit Amtsanmaßung) nennt das das Strafgesetzbuch (§ 250, §244 und §132) , wenn wir dieses Statut mal einbeziehen wollen. Aber die Liste der Verbrechen dieser vorgeblichen Ordnungshüter ist noch viel länger. So wollten diese Typen nicht nur Thomas Uwe Wetzig ermorden, sondern der gewalttätige „Mitfahrer“ D*** M*** das Auto in eine Menschengruppe vor der Brühlschen Terrasse lenken, die gerade vor einem Elbdampfer stand. Und er hat es tatsächlich (mit einer Hand am Lenkrad) versucht. Das nennt das Strafgesetzbuch versuchter vorsätzlicher Mord (§ 211). Glücklicherweise konnte Thomas Uwe Wetzig dies verhindern, weil er beide Hände fest am Lenkrad hatte und gegensteuern konnte.
http://staseve.wordpress.com/2014/09/21/ein-tatsachenbericht-der-raububerfall-des-polizisten-und-reichsburger-daniel-matyjaszczuk-auf-den-staatlichen-selbstverwalter-uwe-wetzig/Öhm und wo bitte ist da die "sachlich-kühlen Wachsamkeit"?
Wer bitte hätte denn nur auf die Bremse anstatt offenbar noch aufs Gaspedal drücken können: "...das Auto in eine Menschengruppe vor der Brühlschen Terrasse lenken". Nach dieser Schilderung kann der Wetzig doch eigentlich nur froh sein, das er nur mit ner "dicken Lippe" davongekommen ist! Jeder Richter hätte ja wohl auf Notwehr erkannt, wenn der besonnene Polizist in seiner Lage dem Uwe ins Knie geschossen hätte, um ihn vor der Weiterfahrt zu hindern.
Also wenn ich der ermittelnde Staatsanwalt wäre, ich würde mir die Hände reiben, das Ding ausdrucken, Rahmen lassen und ins Büro hängen! Wetzig gibt also zu, das sich der Beamte von Anfang an hat zu erkennen gegebnen! Selbst wenn er (Wetzig) "Klärungsbedarf" gehabt hätte
hätte er anhalten könne/müssen um die Sache zu klären. Das sich der Polizist nicht "ausweisen" konnte (egal ob mit Dienst/Beamten oder sonst was Ausweis), sondern festhalten musste - er stand ja offenbar auf dem Schweller der Tür - ist wohl mehr als verständlich... Und das in so einer Situation auch "Kraftausdrücke" gewechselt wurden, irgendwie ja auch verständlich - auch wenn hier sicher Aussage gegen Aussage steht.
Denke da kann jetzt auch ein guter Anwalt nur noch auf verminderte Schuldfähigkeit plädieren...
Alleine schon wegen den 5 Millionen US$! (wie war das bei Majoh???
)
Auto wech, Führerschein (hoffentlich) ganz ganz lange weg (falls er noch einen gehabt hat?) und Wohnungstausch
auch (demnächst)...