Autor Thema: DPHW - Reichsbürger Polizei  (Gelesen 55712 mal)

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Offline Peter von Löwenstein

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Re: DPHW - Reichsbürger Polizei
« Antwort #135 am: 17. Dezember 2015, 18:04:32 »
Die Durchsetzungsfähigkeit des Gerichts ist ja bei den Reichis ausgesprochen sinnvoll. Ich verstehe allerdings nicht, mit welcher Berechtigung das Gericht Publikum mit Reisepaß abweist. Paß oder Perso, beides stellt ja nun die Identität sicher, und wer einen Paß hat, muß ja keinen Perso haben.

Denen ging es wahrscheinlich darum, im Falle eines Falles wirklich die Personalien, inklusive Anschrift feststellen/überprüfen/notieren zu können.

Adresse steht im Reisepaß nicht drin.
Oder waren es Reichspässe? Ansonsten würde ich mich auch fragen, auf welcher Grundlage der Ausschluss erfolgt ist - schließlich muss niemand einen Personalausweis besitzen, wenn er einen Reisepass (der Bundesrepublik) hat.
Franzosen und Russen gehört das Land
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Wir aber besitzen im Luftreich des Traums
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-Heinrich Heine, Deutschland. Ein Wintermärchen, 1844

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Offline Gutemine

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Offline Derausmwaldkam

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Re: DPHW - Reichsbürger Polizei
« Antwort #137 am: 17. Dezember 2015, 19:24:00 »
Mal davon ab, dass es schon ein wenig lächerlich ist, dass hier im oberen Teil der "Einsatz" von damals an sich ja noch einmal gerechtfertigt werden soll - lese ich da richtig, dass von den anderen Angeklagten welche vor Ort waren, aber wegen fehlendem Personalausweis nicht rein gelassen wurden? Das wäre jetzt wirklich etwas bitter. Oder geht es dabei um die diversen anderen Personen, die in den weiteren Verfahren noch behandelt werden?
« Letzte Änderung: 17. Dezember 2015, 19:25:54 von Derausmwaldkam »
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Offline Gutemine

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Re: DPHW - Reichsbürger Polizei
« Antwort #138 am: 17. Dezember 2015, 19:42:52 »
Mal davon ab, dass es schon ein wenig lächerlich ist, dass hier im oberen Teil der "Einsatz" von damals an sich ja noch einmal gerechtfertigt werden soll - lese ich da richtig, dass von den anderen Angeklagten welche vor Ort waren, aber wegen fehlendem Personalausweis nicht rein gelassen wurden? Das wäre jetzt wirklich etwas bitter. Oder geht es dabei um die diversen anderen Personen, die in den weiteren Verfahren noch behandelt werden?

Ich würde sagen, da geht es vor allem um die "selbstgewählten Verteidiger" (oder juristischen Beistände) von denen der eine oder andere eventuell auch angeklagt ist, in einem der anderen, abgetrennten Verfahren.

So ja z.B. der Benkert vom DPFW.
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Offline A.R.Schkrampe

Re: DPHW - Reichsbürger Polizei
« Antwort #139 am: 17. Dezember 2015, 19:49:03 »
Ganz großes Popkorn-Kino - "Pressemitteilung" des DPHW
...

Nö, die können es nicht (das Defininieren von Siegen). Alles nur Mimimigewimmer.
 

Offline Derausmwaldkam

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Re: DPHW - Reichsbürger Polizei
« Antwort #140 am: 17. Dezember 2015, 19:50:18 »
Zitat
"Die Beschuldigten [...] wurden nicht in den Gerichtssaal gelassen. Jetzt werden die Beschuldigten medienwirksam per Haftbefehl gesucht."
Das ist dann doch eine sehr blöd gewählte Formulierung.
Dieses Posting wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig
 

Offline A.R.Schkrampe

Re: DPHW - Reichsbürger Polizei
« Antwort #141 am: 17. Dezember 2015, 19:51:17 »
"Die Beschuldigten [...] wurden nicht in den Gerichtssaal gelassen. Jetzt werden die Beschuldigten medienwirksam per Haftbefehl gesucht."Das ist dann doch eine sehr blöd gewählte Formulierung.

Die vor allem die ganze Chose noch teurer und unbequemer macht.
 

Offline hair mess

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Re: DPHW - Reichsbürger Polizei
« Antwort #142 am: 18. Dezember 2015, 07:06:44 »
Ganz großes Popkorn-Kino - "Pressemitteilung" des DPHW
...

Nö, die können es nicht (das Defininieren von Siegen). Alles nur Mimimigewimmer.
Wird noch richtiger, wenn Du M durch N ersetzt:
Alles nur Nininigewinner.
Fällt Dir nur Unsinn ein und immer,
erzähle nichts, sonst wird es schlimmer.
 

Offline Pantotheus

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Re: DPHW - Reichsbürger Polizei
« Antwort #143 am: 18. Dezember 2015, 19:35:30 »
Das ganze Mimimi oder Ninini dreht sich ja schwergewichtig um angeblich fehlende Unterschriften. Abgesehen davon, dass es zahlreiche alltägliche Geschäfte gibt, bei denen niemand unterschreibt, aber trotzdem ein rechtskräftiger Vertrag zustande kommt, gibt es auch keine Rechtsvorschrift, die verlangt, dass jeder behördliche Zettel unterschrieben werden müsse. Da wäre es doch einmal nett, wenn die Leutchen die angeblichen Belege für diese Unterschriftspflicht angeben würden; wenn es denn in jedem Gesetz steht, dann müsste es doch einfach sein, eine Handvoll einschlägiger Gesetze zu nennen und darin die konkrete Vorschrift, die das bestimmt.

Aber einmal anders herum gefragt: Wenn nun der Gerichtsvollzieher eine Forderung einzutreiben versuchte und dafür eine von einem Richter eigenhändig unterzeichnete Anordnung vorlegte, was würden sie dann sagen? Fakt ist doch, dass es ihnen einfach nicht passt, dass sie etwas zahlen sollen. Die angeblichen Formmängel sind da nur eine Ausflucht.
Wenn ihnen etwas vorgelegt würde, was auch nach ihrer eigenen Auffassung keinerlei Formmangel aufwiese, dann wollte sie die Forderung gleichwohl nicht bezahlen.
Dabei geht es in der Sache doch darum, ob eine Forderung materiell berechtigt ist oder nicht. Wenn wir eine Rechtsordnung hätten, in der nahezu jede materiell berechtigte Forderung nicht vollstreckt werden könnte, nur weil die formalen Anforderungen so hoch geschraubt wären, dass sie kaum zu erfüllen wären, dann käme wohl sehr schnell jegliche Geschäftstätigkeit zum Erliegen.
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Offline Gutemine

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Re: DPHW - Reichsbürger Polizei
« Antwort #144 am: 19. Dezember 2015, 15:59:36 »
Die "Experten" der "Grundrechtepartei" um Ingmar Vetter, Helmut Samjeske uvm. müssen natürlich auch ihren Senf dazu geben.

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Offline echt?

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Re: DPHW - Reichsbürger Polizei
« Antwort #145 am: 19. Dezember 2015, 16:11:58 »
Eigentlich ganz lustig ist die Sache mit den Persos. Da haben sich die Rechtskonsulenten selber den Ast ihres Wirkens abgetrennt und müssen draußen bleiben.
Ich bremse nicht für Nazis!
 

Offline kairo

Re: DPHW - Reichsbürger Polizei
« Antwort #146 am: 19. Dezember 2015, 17:31:58 »
Da wäre es doch einmal nett, wenn die Leutchen die angeblichen Belege für diese Unterschriftspflicht angeben würden; wenn es denn in jedem Gesetz steht, dann müsste es doch einfach sein, eine Handvoll einschlägiger Gesetze zu nennen und darin die konkrete Vorschrift, die das bestimmt.

Ach, hör auf, Gesetze und §§§ nennen sie dir schon, nur sind die alle nicht anwendbar. Das BGB etwa gilt weder für Behörden noch für Gerichte. Die §§§ aus dem VerwVG werden unvollständig und sinnentstellend zitiert. Urteile oder Beschlüsse, die sich auf Schreiben ans Gericht beziehen, werden auf Papiere vom Gericht bezogen. Usw. usw. usf. bis in alle Ewigkeit. Es ist ein Graus.

Einmal hatte jemand Akteneinsicht genommen und festgestellt, dass der Richter den Urteilsentwurf wirklich und wahrhaftig vollständig mit der Hand geschrieben hatte, und unterschrieben war er auch. War auch nicht in Ordnung - der Briefkopf des Gerichts fehlte. Dabei sollte der Entwurf doch bei den Akten bleiben und niemandem zugestellt werden. Wie der Richter es macht, er macht es verkehrt.
« Letzte Änderung: 19. Dezember 2015, 17:40:20 von kairo »
 

Offline GeneralKapitalo

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Re: DPHW - Reichsbürger Polizei
« Antwort #147 am: 19. Dezember 2015, 17:36:27 »
Einmal hatte jemand Akteneinsicht genommen und festgestellt, dass der Richter den Urteilsentwurf wirklich und wahrhaftig vollständig mit der Hand geschrieben hatte, und unterschrieben war er auch. War auch nicht in Ordnung - der Briefkopf des Gerichts fehlte. Dabei sollte der Entwurf doch bei den Akten bleiben und niemandem zugestellt werden. Wie der Richter es macht, er macht es verkehrt.

Na, da geht es doch eigentlich nur noch darum, sein eigenes Weltbild zu sicher, nachdem es eine gewisse Erschütterung erlebt hat. Wobei ich ja noch verstehen kann, wie man das mit der Unterschrift falsch verstehen kann. Das aber ein Urteil einen Briefkopf benötigt, ist schon verdammt weit hergeholt.
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Offline Pantotheus

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Re: DPHW - Reichsbürger Polizei
« Antwort #148 am: 19. Dezember 2015, 17:53:35 »
Ich schrieb ja auch "einschlägige Gesetze".
Aber der Grundsatz ist ja auch nicht unbedingt auf RD beschränkt. Auf einer Vereinsversammlung sprach z. B. einmal ein Mitglied des Vorstands davon, dass bei einer Wahl im Verein das und das Verfahren nicht erlaubt sei, weil es die Satzung der Gemeinde verbiete. Ein studierter Jurist, ebenfalls Mitglied des Vorstandes, saß daneben und sagte kein Wort dazu.
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Offline echt?

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Re: DPHW - Reichsbürger Polizei
« Antwort #149 am: 19. Dezember 2015, 18:09:09 »
In meinen Gerichtsakten sind die Beschlüsse handschriftlich, teils mit Hilfe von Formblättern, abgefasst. Dann gibt es noch eine nicht unterschriebene "Lesefassung". Wo das Problem liegen soll, wissen nur die Reichis. Da sie zu blöde sind, Gesetze zu verstehen, stürzen sie sich auf Formalien, die aber durchaus rechtssicher geregelt sind.
Ich bremse nicht für Nazis!