Das ganze Mimimi oder Ninini dreht sich ja schwergewichtig um angeblich fehlende Unterschriften. Abgesehen davon, dass es zahlreiche alltägliche Geschäfte gibt, bei denen niemand unterschreibt, aber trotzdem ein rechtskräftiger Vertrag zustande kommt, gibt es auch keine Rechtsvorschrift, die verlangt, dass jeder behördliche Zettel unterschrieben werden müsse. Da wäre es doch einmal nett, wenn die Leutchen die angeblichen Belege für diese Unterschriftspflicht angeben würden; wenn es denn in jedem Gesetz steht, dann müsste es doch einfach sein, eine Handvoll einschlägiger Gesetze zu nennen und darin die konkrete Vorschrift, die das bestimmt.
Aber einmal anders herum gefragt: Wenn nun der Gerichtsvollzieher eine Forderung einzutreiben versuchte und dafür eine von einem Richter eigenhändig unterzeichnete Anordnung vorlegte, was würden sie dann sagen? Fakt ist doch, dass es ihnen einfach nicht passt, dass sie etwas zahlen sollen. Die angeblichen Formmängel sind da nur eine Ausflucht.
Wenn ihnen etwas vorgelegt würde, was auch nach ihrer eigenen Auffassung keinerlei Formmangel aufwiese, dann wollte sie die Forderung gleichwohl nicht bezahlen.
Dabei geht es in der Sache doch darum, ob eine Forderung materiell berechtigt ist oder nicht. Wenn wir eine Rechtsordnung hätten, in der nahezu jede materiell berechtigte Forderung nicht vollstreckt werden könnte, nur weil die formalen Anforderungen so hoch geschraubt wären, dass sie kaum zu erfüllen wären, dann käme wohl sehr schnell jegliche Geschäftstätigkeit zum Erliegen.