Ich frage mich nur, wie der auf den Gedanken kommt, dass es in einem Zivilverfahren ein Recht auf Akteneinsicht gibt? Und wozu. Es werden doch eh alle Schriftsätze an das Gericht entweder vom Gericht selbst oder gleich von der Gegenpartei zugeschickt. Ist doch kein Strafverfahren. Und wenn er ein bischen clever wäre, dann könnte er die Räumung noch abbügeln. Durch die zwischenzeitlichen Mieterhöhungen ist er nämlich noch nicht mit drei vollen Monatsmieten in Rückstand. Aber er scheint ja der Ansicht zu sein, dass Diabetiker gar keine Miete zahlen müssen:
Siehe letzter Absatz:
Und seine Logik, dass keine Versäumnisurteile gegen natürliche Personen möglich sind finde ich drollig.
§ 331 Abs. 1 Satz 2 ZPO besagt letztendlich nur, dass das Gericht das Vorbringen des Klägers bezüglich einer Gerichtsstandsvereinbarung nicht ungeprüft als gegeben ansehen darf. Für alle anderen Behauptungen des Klägers darf das Gericht dagegen davon ausgehen, dass diese richtig sind, solange das Vorbringen schlüssig begründet ist. Und wie DJ Dünnpfiff richtig feststellt, sind Gerichtsstandsvereinbarungen nur zwischen Kaufleuten und Öffentlichen Einrichtungen zulässig, also für ihn nicht zutreffend. Das hat aber kein gar nix mit dem Rest von § 331 ZPO zu tun.