Da fällt mir eine Geschichte von Ephraim Kishon ein, die etwa so ging:
Kishons "Alter Ego" in der Geschichte hat einem Freund 20 Schekel geliehen und verlangt diese nach Monaten zurück. Nach verschiedenen erfolglosen Versuchen nimmt er einen Anwalt und geht vor Gericht. Der Freund, dem er das Geld geliehen hatte, erscheint erst nicht vor Gericht, weil er gerade Militärdienst leisten müsse, bringt beim nächsten Termin Ausflüchte vor usw. Der Prozess verzögert sich, Kishon traut seinem eigenen Anwalt nicht mehr und nimmt einen neuen. Das Gericht vertagt den Prozess, Kishons Anwalt sagt, da könne man nichts machen, man müsse eben warten. Kishon nimmt einen neuen Anwalt, dieser rät ihm, das Obergericht anzurufen. Das Obergericht lehnt aber eine Klage ab, weil es erst ab einem Streitwert von 50 Schekel zuständig ist. Wieder ein neuer Anwalt rät Kishon, dem Freund noch 30 Schekel zu leihen. Das tut er und reicht nun Klage vor Obergericht ein. Dort wiederholt sich das Spiel, der Prozess wird wieder verschleppt, Kishon wechselt seinen Anwalt usw.
Endlich nimmt er einen neuen Anwalt, der sich die ganze Geschichte anhört. Dieser rät Kishon nun, den Freund zu verprügeln. Kishon tut das und erhält sein Geld sofort wieder.
Was Kishon hier beschreibt, ist vielleicht etwas überspitzt, aber es schildert doch einen bestimmten Grundtyp: Warum einfach, wenn es auch kompliziert geht?
Der DJ scheint nach genau dieser Devise zu handeln: Statt mit den Leuten vom Jobcenter offen zu reden, beschwert er sich erst einmal bei allen möglichen und unmöglichen (= nicht zuständigen) Gerichten und erfindet gleich auch noch seine eigenen Rechtsbehelfe. Natürlich muss er auch noch alle seine Schritte öffentlich dokumentieren und sich so in den Paragrafen 201 StGB hineinreiten.
Er ist aber nicht der Einzige. Mein Freund D. aus H., der eine kleines Unternehmen leitet, musste z. B. einmal vor Arbeitsgericht erscheinen. Er hatte keine Ahnung, worum es genau ging, nur dass ein ehemaliger Angestellter ihn verklagt hatte. Er erschien mit seinem Anwalt und vernahm dann zu seinem höchsten Erstaunen, dass der ehemalige Angestellte - ein Arbeitszeugnis wünschte.
Dieser war aber offenbar nie auf die Idee gekommen, einfach in der Unternehmung anzurufen oder z. B. eine E-Mail zu schicken mit der Bitte um ein Arbeitszeugnis. In ein paar Tagen hätte er es in Händen gehalten.