Hallo,
ich habe mich mal entschieden, ein neues Thema aufzumachen …
Auf den hier im Forum schon bekannten DJ Silvan bin ich mehr oder weniger zufällig gestossen: Neulich sah ich auf einem parkenden Auto einen Aufkleber, der die Menschen über die Wahrheit aufklären wollte (Also z.B., dass StVO und StPO nicht mehr gültig sind). Da ich — wie durch meinen Nickname nachgewisen — einer von IHNEN™ bin wurde ich natürlich misstrauisch. Reichsbürger in der schönen Stadt Köln? Und da googelt man dann ein bisschen …
Wie es aussieht stehen für DJ Silvan ein paar spannende Termine an!
Hier seht ihr die Polizeiladung von der bereits von mir angezeigten Kriminalhauptkommissarin H.
Gestern(9.3.) hatte er vor einen Termin im Polizeipräsidium. Seit dem kein Blogeintrag. Wäre interessant zu wissen, ob er hingegangen ist oder doch lieber die Beamtinnen und Beamten in seine Wohnung bittet.
Am 06.05.2014 soll ich wieder einmal wegen Beleidigung abgeurteilt werden und das nur, weil ein Nazi (diesmal der Amtsgerichtspräsident Henning B.) die Wahrheit nicht ertragen kann, das auch gar nicht mal von mir selbst in den Internetseiten reingesetzt wurden, so wie es in der Anklageschrift drinsteht!
Ich überlege mir schon, da hinzugehen. Da ich aber auch hier vermute, dass er gar nicht erst kommt habe ich wohl doch besseres zu tun. Hat vielleicht jemand anders mehr Zeit?
Und dann steht da etwas aus, und zwar
eine Mahnung, die ich wegen der angeblichen Straftat nach dem Waffengesetz bekommen habe bezüglich des illegalen erlassenen Strafbefehls von der Nazi-Richterin Dr. H.
Ich glaube, hier war auch schon Ersatzhaft angedroht worden, aber bei DJ Silvan weiss man es langsam nicht mehr, was zu welcher Straftat gehört.
Allerdings habe ich eine ernsthafte Frage: Wenn man sich den Kerl so ansieht, dann scheint ja doch völlig frei zu rotieren, und auch die Behörde haben das ja schon gemerkt. Er tut mir auch eigentlich richtig leid, und die Leute, die ihn mit diesen Falschinformationen versorgen (denn er weiss mit Sicherheit nicht, was er da schreibt) nehmen ihm sicher noch das bisschen Geld, was ihm vom ALG2 übrig bleibt.
Da DJ Silvan ja hier doch ganz offensichtlich mit Anlauf vor die Wand rennt:
1) Ab welchem Punkt muss eine Betreuung/Vormundschaft geprüft werden?
2) Die StPO sagt, dass ein Pflichtverteidiger auch gestellt werden kann "wenn ersichtlich ist, dass sich der Beschuldigte nicht selbst verteidigen kann". Ist das bei dem vollkommenen Schwachsinn schon der Fall?
Mit systemtreuen Grüßen
Euer Illuminat
P.S.: Das *hüstl* wunderhübsche Blog von DJ Silvan ist hier:
http://brdnazijustiz.wordpress.com