Merkwürdig ist an dem Verfahren gar nichts, merkwürdig sind nur die RD, die darüber jammern.
Nach den Angaben auf dem abgebildeten Schreiben des Amtsgerichts handelt es sich eindeutig um ein Strafverfahren wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit. Als Absender ist eindeutig die Strafabteilung genannt.
Das Problem ist schon, dass die lieben Leute dauernd von einem "Handelsrichter" sprechen. Ich kann nicht entscheiden, ob der betreffende Richter nur an der Strafabteilung tätig ist oder auch zumindest aushilfsweise in einer anderen Abteilung, die sich tatsächlich auch mit handels- oder zumindest privatrechtlichen Angelegenheiten beschäftigt. Das wäre jedenfalls nicht ungewöhnlich und auch nicht verboten.
Nun hat jemand (wer, ist nicht zu erkennen) die Ladung des Gerichts "entwertet", weil sie nach UCC ungültig sei. UCC bedeutet "Uniform Commercial Code" und ist ein US-amerikanisches "Modellgesetz", also entgegen der Bezeichnung kein Gesetz, sondern nur ein Entwurf, eine Empfehlung an die US-Bundesstaaten, die dieses Modell tatsächlich inzwischen meistens in ihr eigenes Recht übernommen haben, aber teils mit Abweichungen oder Auslassungen - die Staaten müssen ja auch zeigen, dass die Gesetzgebungshoheit bei ihnen liegt und sie sich nichts vorschreiben lassen.
Was UCC in einem anderen Staat, namentlich in Deutschland, bewirken soll, zumal in einer Strafsache, ist mir und jedem halbwegs vernünftigen Menschen schleierhaft.
Die Angeschuldigte selbst hat dann offensichtlich erklärt, sie habe ja gar keinen Widerspruch eingelegt. Kein Widerspruch, kein Verfahren, so einfach ist das.
Auch die Drohung mit Ablehnung kommt natürlich wieder vor, doch eine Ablehnung muss erstens auf entsprechende Gründe gestützt sein und zweitens von der zuständigen Stelle geprüft werden. Man kann einen Richter nicht einfach so mal ablehnen, und dann hat er nichts mehr zu sagen. Das mag (auch für nicht-RD) bitter sein, aber ist nun mal so, nicht nur in Deutschland.
Das grundsätzliche Problem der hier geschilderten Personen ist offenkundig, dass sie alles als eine Art "Vertrag" und dem Handelsrecht unterworfen ansehen. Damit verbauen sie sich selbst die Möglichkeit, z. B. in einer Strafsache etwas zu erreichen. Denn wenn man Briefe "privat" an "Angestellte" eines "Geschäftsbetriebes" statt an das zuständige Gericht schickt, handelt es sich eben auch nicht um ein Rechtsmittel. Doch schon das Sprichwort sagt: "Wo kein Kläger, da kein Richter". Somit verbauen sie sich selbst den Weg dazu, auch nur das Geringste zu erreichen.
Spielchen wie das Prüfen der "Legitimation", des GVP usw. sind gegenüber diesem grundlegenden Problem geradezu harmlos.