@Plöngler: Der "rosa Elefant" ist aber die Staatenlosigkeit ...
--------- Hier braucht niemand, der die Sachlage kennt, weiterzulesen. Nur für echt Aufklärung Suchende bestimmt. ---------
Unterscheiden muss man die Ausweispflicht und die Meldepflicht. Die Ausweispflicht im engeren Sinne trifft ohnehin nur Deutsche, denn Ausländer dürfen ohne gültiges Reisedokument gar nicht nach Deutschland einreisen oder sich hier aufhalten, benötigen also in jedem Fall ein gültiges Ausweisdokument ihres Heimatstaates. Von der Ausweispflicht ausgenommen sind Deutsche, die sich im Ausland aufhalten (nur werden sie dort in aller Regel einen deutschen Pass oder wenigstens Personalausweis benötigen, weil die meisten Staaten fremde Staatsangehörige ähnlichen Pflichten unterwerfen wie Deutschland) oder die noch nicht 16 sind. Mit dem Besitz eines Reisepasses erfüllt man die Ausweispflicht, dann benötigt man nicht auch noch einen Personalausweis.
Die Meldepflicht erstreckt sich auf jede Person, die in einer Gemeinde wohnt. Selbst wenn man dort nur eine Zweitwohnung hat, muss man sich anmelden. Das gilt für Deutsche ebenso wie für Ausländer und auch für Kinder (die sich aber in der Regel nicht selbst anmelden, sondern von ihren Eltern mit angemeldet werden).
Ein deutsche Reisepass oder Personalausweis dient verschiedenen Zwecken. Zuerst einmal identifiziert er eine Person, enthält also deren Identitätsmerkmale wie Name, Geburtsdatum usw., gemeinhin "Personalien" genannt (aha, daher also der Name Personalausweis). Daneben gelten beide Dokumente aber auch als Nachweis des Alters, was bei den neuen maschinenlesbaren Dokumenten z. B. auch an Automaten für Tabakwaren nachvollzogen werden kann. Sodann wird auch der Nachweis der Wohnadresse ermöglicht, der unabhängig von der Meldepflicht nachzuführen ist (also auch dann, wenn man innerhalb einer Gemeinde umzieht).
Ausländer erhalten keine Personalausweise, da sie ohnehin Reisedokumente ihres Heimatstaates benötigen. Jedoch müssen sie einen Aufenthaltstitel erwerben, der seit geraumer Zeit fast nur noch in Form einer Karte ausgestellt wird, die dem deutschen Personalausweis technisch und in der Gestaltung recht ähnlich sieht, was auch kein Wunder ist, da beide Dokumente nach Richtlinien der ICAO für maschinenlesbare Reisedokumente gestaltet sind.
In geringem Umfang gibt Deutschland auch Reisedokumente an Ausländer aus. Dies sind vor allem Flüchtlinge und Staatenlose, die sich dauerhaft in Deutschland aufhalten. Daneben können in Notfällen auch anderen Ausländern, die sich in Deutschland befinden, Reiseausweise ausgestellt werden (z. B. wenn sie ihre heimatlichen Dokumente verloren haben und in Deutschland keine Vertretung ihres Heimatstaates existiert, denn andernfalls wären sie illegal in Deutschland, könnten aber weder in ihre Heimat noch ein Land, in dem ihre Heimat eine Vertretung unterhält, reisen, sich also noch nicht einmal Papiere ihres Heimatlandes beschaffen).
So, nun kommt noch ein Punkt, der leicht falsch verstanden werden könnte: Ein Reisepass, ein Personalausweis, ein Aufenthaltstitel, ein sog. Passersatzpapier, ein Flüchtlings- oder Staatenlosenpass erbringt nach internationalen Gepflogenheiten nicht den Nachweis einer bestimmten Staatsangehörigkeit. Das ist im normalen Reiseverkehr den Behörden der meisten Länder auch piebschnurzegal. Sie schauen nur darauf, welcher Staat ein Reisedokument ausgestellt hat. Wenn sie zufälligerweise ein Embargo gegen diesen Staat laufen haben, ihm eine Visumspflicht aufgebrummt haben oder sich sogar im Krieg mit diesem befinden, dann lassen sie die betreffenden Personen nicht einreisen, verlangen ein Visum oder schicken sie wieder zurück, je nach dem. Alle anderen lassen sie passieren, sofern keine individuellen Gründe gegen die jeweiligen Personen vorliegen.
Dabei gehen die Staaten davon aus, dass der Staat, der einer Person ein Reisedokument ausgestellt hat, diese Person auch wieder zurücknehmen muss, wenn es Gründe zur Rückschaffung oder Abweisung an der Grenze gibt. Also: Wer mit einem von Deutschland ausgestellten Reisedokument nach Tuvalu fliegt, aber dort zurückgewiesen wird, den muss Deutschland auch wieder zurücknehmen. Für Flüchtlings- und Staatenlosenpässe ist dies durch die entsprechenden Verträge auch ausdrücklich festgelegt, in den übrigen Fällen ist es zumindest ständige Praxis aller Staaten. Wenn nun bei "Staatsangehörigkeit" auch noch "deutsch" steht, dann gehen die anderen Staaten davon aus, dass das auch stimmt.
Nach deutschem Recht begründet aber ein deutscher Reisepass oder Personalausweis nur die Vermutung, dass der Inhaber auch die deutsche Staatsangehörigkeit besitze. "Vermutung" bedeutet hier, dass Private und Behörden im Alltag davon ausgehen können, dass diese Angabe auch stimmt. Niemand wird z. B. vom Wählen abgehalten, wenn er nur den Personalausweis vorzeigt. (Bei Wahlen kommt es ohnehin nicht darauf an, die Staatsangehörigkeit nachzuweisen. Es wird nur überprüft, ob man im Wählerverzeichnis steht. In den heute in diesem Forum erwähnten Wahlbeschwerden, die der Bundestag gerade abarbeitet, findet sich etwa das Beispiel eines Herrn, der sich beschwerte, weil er im Wahllokal abgewiesen wurde, obwohl er doch seit 50 Jahren in der Gemeinde wohne. Nur leider hat er sich, so hat der Wahlprüfungsausschuss ermittelt, dort nie angemeldet, kann folglich also auch nicht im Wählerverzeichnis stehen.)
Wie bereits von anderer Seite erwähnt kann es Fälle geben, in denen jemand nach Ausstellung eines Personalausweises die deutsche Staatsangehörigkeit verloren hat, den Ausweis aber behält. Weiter ist auch der Fall zumindest denkbar, dass ein Personalausweis versehentlich ausgestellt wurde und die betreffende Person gar nie rechtens die deutsche Staatsangehörigkeit erworben hatte.
Wenn es daher um Rechtsakte geht, bei denen es entscheidend auf die deutsche Staatsangehörigkeit ankommt, oder wenn bestritten wird, dass jemand Deutscher sei, dann wird dies von der zuständigen Behörde überprüft, und wenn die Überprüfung zum Ergebnis führt, dass die deutsche Staatsangehörigkeit besteht, dann wird dies durch einen Staatsangehörigkeitsausweis belegt. Dieser beweist dann auch als Urkunde die Staatsangehörigkeit. Staatsangehörigkeitsausweise werden z. T. bei Beamtungen verlangt, aber etwa auch bei Verheiratung im Ausland.
Zusammenfassend kann man also sagen: Wer einen deutschen Pass oder Personalausweis hat, ist aller Wahrscheinlichkeit nach Deutscher. Allerdings bleibt ein geringes Risiko bestehen, dass einige Personen, die solche Dokumente erhalten haben, nie Deutsche waren oder die deutsche Staatsangehörigkeit inzwischen verloren haben. Staatenlos ist man aber nicht, nur weil man keinen Staatsangehörigkeitsausweis besitzt.
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