Tja... und während Peter an die Magie der Masse glaubt und vermutlich schon die nächsten 267 Seiten Klagedings zusammen kopiert, bescheidet sich die BaFin mit einer prägnanten
Antwort von einer Seite auf das Geschwafel unseres Fürsten.
Tenor: Die marginalen Änderungen wirken sich nicht auf die bestandskräftig festgestellte Erlaubnispflicht aus.
Und gegen Fitzeks Unart jede halbgare neue Idee als schon vorgestern umgesetzte Maßnahme zu verkünden, haben sie auch ein probates Mittel gefunden:
Sie bestätigen in der Ihrem Schreiben beigefügten Werbung (...), bereits „zinslose Darlehen“ an Privatpersonen gewährt zu haben. Hierdurch betreiben Sie in erlaubnispflichtiger Weise das Kreditgeschäft nach § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 KWG. Ich habe dies der zuständigen Staatsanwaltschaft in Bezug auf einen erneuten möglichen Verstoß gegen § 54 KWG mitgeteilt.
Mal schauen, ob die nächsten Schreiben wieder so voreiliges Geschwätz enthalten.
