Was Marco G. da von sich gibt, bewegt sich in der Tat auf Kinderniveau. Aber nehmen wir mal ein Stück davon auseinander:
In der Rechtsordnung der BRD gibt es zwei Möglichkeiten neues Recht zu schaffen. Die erste Möglichkeit ist, der Gesetzgeber beschließt ein Gesetz (vorausgesetzt er ist dazu legitimiert) und damit ist Recht geschaffen. Die zweite Möglichkeit ist es, eine höchstrichterliche Entscheidung vor einem ordentlichen (?) Gericht zu erwirken. Ein Oberlandesgericht beispielsweise kann durch sein Urteil neues Recht schöpfen. Die erste Möglichkeit neues Recht zu schöpfen ist im vorliegenden Fall leider eher unwahrscheinlich, da sich die BRD „Behörden“ in der Vergangenheit meist nicht gerade durch konstruktive Zusammenarbeit auszeichneten!
Schon der erste Satz verrät eine grundlegende Verkennung des Problems: Warum sollte es überhaupt um BRD-Recht gehen, wenn denn Fitzefatzkes "Reich" ein
eigener Staat ist? Also, wenn wir einen Staat A und einen Staat B haben, dann setzt Staat A sein Recht fest und Staat B ebenfalls sein eigenes Recht. Nun stellt sich nur die Frage, was geschieht, wenn Leute aus Staat A auch mit Staat B zu tun haben und die Rechtsordnung der beiden Staaten sich unterscheidet.
Das ist zwischen real existierenden Staaten in der Tat öfter ein Problem. Nehmen wir einmal an, Staat A sei die BRD, Staat B sei zum Beispiel die Schweiz: Die BRD gestattet etwa die Durchführung von Klassenlotterien. Daher wirbt die Süddeutsche Klassenlotterie auch über die Grenze hinweg in der Schweiz. Die Schweiz verbietet derartige Glücksspiele aber gänzlich oder erlaubt sie nur in Einzelfällen unter Auflagen gegen vorherige Bewilligung. Die Süddeutsche Klassenlotterie aber hat nie eine Schweizer Bewilligung erhalten und auch nie darum nachgesucht. Daher begehen die Mitarbeiter der Süddeutschen Klassenlotterie aus Sicht der Schweiz dauernd Straftaten, nämlich immer dann, wenn sie Mitspielende in der Schweiz anwerben, aber jedes Amts- oder Rechtshilfeersuchen wird an der BRD scheitern, da nach deren Recht nichts Illegales geschieht.
Nun gehen wir noch einen Schritt weiter: Staatliche Gesetze gelten eben immer nur innerhalb des Staatsgebietes des betreffenden Staates. Daher kann es nun sein, dass die Schweizer Behörden dummerweise eine Gewinnanweisung aus Deutschland abfangen und einkassieren, wogegen sich ein Schweizer Mitspieler der Süddeutschen Klassenlotterie nicht wehren kann (natürlich kann er schon, wird aber nichts nützen, da das eben nach Schweizer Recht illegal ist). Zumindest die Geschäftsführer der Süddeutschen Klassenlotterie sind auch gut beraten, niemals in die Schweiz einzureisen, denn dort könnten sie verhaftet werden, und wie man spätestens seit der Sache um einen gewissen polnisch-französischen Filmregisseur wissen sollte: Die Schweizer tun das durchaus.
Wir können das Ganze auch umdrehen und etwa das Steuerrecht anschauen: Da ist dies und jenes in der BRD illegal, was in der Schweiz legal ist und umgekehrt. Doch das eben vorgeführte Exempel genügt schon, um zu erkennen, wo das wirkliche Problem liegt:
Gehen wir einfach einmal davon aus, das KRD sei tatsächlich ein Staat. Dann muss dieser auch ein Staatsgebiet haben. Nach eigenen Angaben handelt es sich um das besagte Krankenhausgelände nahe einer schönen deutschen Kleinstadt, somit also um eine Enklave innerhalb der BRD.
Dann gilt aber das Folgende: Das KRD kann sich natürlich seine eigenen Gesetze machen. Diese gelten dann natürlich, aber eben nur innerhalb des Staatsgebietes, also jener Enklave inmitten der BRD. Auf dem Gebiet der BRD gelten diese Gesetze aber nach wie vor nicht, sondern weiterhin das Recht der BRD.
Das bedeutet also, dass, immer vorausgesetzt, das KRD wäre ein echter Staat, das KRD-Recht zwar innerhalb des Staatsgebietes des KRD gälte, aber nicht im Mindesten auf BRD-Staatsgebiet.
Und genau hier irren sich die Fitzefatzke-Jünger grundlegend: Selbst wenn es so wäre, wie sie es gerne hätten, so könnte die Geltung von BRD-Recht auf BRD-Territorium nicht durch die Gründung eines eigenen Staates aufgehoben werden. Wenn wir als Vergleich die Klassenlotterie heranziehen, dann verhält es sich genau gleich: Auf dem KRD-Staatsgebiet wären nach KRD-Recht die "Anlagen" dann zwar legal, aber nach BRD-Recht wären sie es eben weiterhin in der BRD nicht. Auch ohne Erlaubnis der BaFin Kunden anzuwerben usw. wäre nicht legal. Würden die Verantwortlichen auf BRD-Gebiet reisen, was bei einer so kleinen Enklave zwangsläufig irgendwann der Fall sein müsste, dann könnten sie dort sofort festgenommen und der Strafverfolgung zugeführt werden. (Man denke nur mal an einen gewissen Julian A. in einer Botschaft in der schönen Stadt L.!)
Vielleicht könnten BRD-Organe dann nicht auf Vermögenswerte im KRD zugreifen oder auf dessen Staatsoberhaupt, aber zum Beispiel könnte die BRD Zahlungen ans KRD abfangen oder Rückzahlungen aus dem KRD einziehen u. dgl. mehr.
Der einzige Weg für ein solches KRD, innerhalb der BRD ungestört Geschäfte abzuwickeln, läge in einer staatsvertraglichen Regelung mit der BRD, die dann aber auch den Interessen der BRD entsprechen müsste und nicht einseitig vom KRD festgelegt werden könnte.
Die Vorstellung einer mickerig kleinen Enklave innerhalb der BRD ist übrigens nicht so absurd, wie es auf den ersten Blick scheinen mag: Italien enthält mit San Marino und dem Vatikanstaat gleich zwei winzige Enklaven innerhalb seines Territoriums, die beide auch völkerrechtlich anerkannte souveräne Staaten sind. Nur kommen auch diese beiden nicht darum herum, wichtige Angelegenheiten vertraglich mit Italien zu regeln.
Damit nun zum zweiten Satz:
Die erste Möglichkeit ist, der Gesetzgeber beschließt ein Gesetz (vorausgesetzt er ist dazu legitimiert) und damit ist Recht geschaffen.
Dass der Gesetzgeber "Recht schaffen" kann, indem er ein Gesetz erlässt, ist eine Binsenweisheit. Die Einschränkung, dass er dazu legitimiert sein müsse, ist ebenfalls eine Binsenweisheit, denn entweder gibt es einen Gesetzgeber, dann ist er auch legitimiert, grundsätzlich beliebige Gesetze zu geben, oder es gibt (in einem bestimmten Gebiet) keinen Gesetzgeber. In einem verfassten Staat gibt es grundsätzlich immer einen Gesetzgeber, anderes kann eigentlich nur da gelten, wo ein Staat nicht besteht, zusammengebrochen ist oder wo die Zugehörigkeit eines Gebietes zu einem Staat umstritten ist, also vielleicht in der Westsahara, in Somalia oder vielleicht auch in Teilen der palästinensischen Autonomiegebiete (die, wie der Name schon sagt, eben gerade
kein Staat sind, auch wenn das manche Vertreter der dortigen Autonomiebehörde anders sehen) der Fall, aber nicht in Deutschland. In einem verfassten Staat gibt es nur die Einschränkung, dass ein Gesetz im Widerspruch zur Verfassung stehen kann. Dann kann aber der Gesetzgeber gleichwohl legitimiert sein, das ändert aber nichts daran, dass ein Gesetz bei Verfassungswidrigkeit illegal wäre. Wie die Erfahrung zeigt, werden in der BRD ja immer wieder Gesetze oder einzelne Bestimmungen von Gesetzen als verfassungswidrig vom Bundesverfassungsgericht verworfen. Was also die Illegalität von Gesetzen angeht, dürfte es in der BRD wenig zu verbessern geben, da die verfassungsgerichtliche Kontrolle schon sehr weit ausgebaut ist. In einem Bundesstaat gibt es noch eine weitere Einschränkung, nämlich die Abgrenzung zwischen Zentralstaat und Gliedstaaten. Doch auch dabei geht es nicht um Legitimität, sondern um Legalität, nämlich um die tatsächliche Einhaltung der verfassungsrechtlichen Kompetenzzuweisungen.
Zum dritten Satz:
Die zweite Möglichkeit ist es, eine höchstrichterliche Entscheidung vor einem ordentlichen (?) Gericht zu erwirken.
Dieser Punkt ist, soweit ich sehe, selbst in der Rechtswissenschaft umstritten: Können Gerichte wirklich Recht schaffen? Faktisch wird man dies in einigen Fällen wohl bejahen müssen, doch die meisten höchstrichterlichen Leitentscheide und Grundsatzurteile klären nur eine strittige Auslegung, schaffen damit aber nicht neues Recht, sondern klären das bestehende Recht. Zudem kann der Gesetzgeber jederzeit eine unklare Regelung durch eine entsprechende Änderung des fraglichen Gesetzes in die von ihm gewünschte Richtung lenken. Wir haben derzeit gerade ein solches Beispiel vor Augen: Im Bundestag wird ein Gesetz über Tarifeinheit behandelt, das die Rechtsprechung korrigieren soll, die der Tarifeinheit eine Absage erteilt hat.
Marco G. scheint auch nicht genau zu wissen, was ein "ordentliches" Gericht ist. Im Rechtsleben der BRD sind zwei Verwendungsweisen denkbar und, soweit ich sehe, auch belegt: Einerseits kann ein ordentliches Gericht ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit, also der Privat- und Strafrechtspflege bezeichnen im Unterschied zu den Gerichten der anderen Justizzweige Arbeits-, Verwaltungs-, Sozial- und Finanzgerichtsbarkeit, oder aber ein "ordentliches Gericht" ist in Abgrenzung zu einem Sondergericht zu verstehen. Da das Grundgesetz keine Sondergerichte gestattet, ist diese Abgrenzung allerdings trivial. Wenn die erste Unterscheidung gemeint ist, dann gilt natürlich in allen Gerichtszweigen dasselbe: Urteile, insbesondere höchstrichterliche können in allen Zweigen grundsätzliche Entscheidungen zuvor umstrittener bzw. ungeklärter Rechtsfragen enthalten und dadurch "neues Recht" schaffen. Ebenso kann der Gesetzgeber in allen diesen Fällen "nachbessern". Da nach dem Grundgesetz Sondergerichte nicht erlaubt sind und nicht ständige Gerichte nur in einem stark begrenzten Umfang errichtet werden dürfen, ist die zweite Unterscheidung für die BRD bedeutungslos und eigentlich nur von rechtsgeschichtlichem oder rechtsvergleichendem Interesse.
Zum vierten Satz:
Ein Oberlandesgericht beispielsweise kann durch sein Urteil neues Recht schöpfen.
Über die grundsätzliche Möglichkeit, dass Gerichte "neues Recht schöpfen", habe ich bereits gesprochen. Dazu ist hier nur anzumerken, dass Marco G. offensichtlich keine Ahnung von der Gerichtsverfassung hat. Spricht er im dritten Satz von einer "höchstrichterlichen Entscheidung", so ist das nunmehr im vierten Satz erwähnte Oberlandesgericht kein höchstes Gericht. Urteile und sonstige Entscheidungen der Oberlandesgerichte sind nur in bestimmten Fällen endgültig und in diesem Sinne vielleicht "höchstrichterlich". Höchste Gerichte oder zumindest oberste Gerichte sind in der BRD der Bundesgerichtshof, das Bundesverwaltungsgericht, das Bundesarbeitsgericht, das Bundesverwaltungsgericht und der Bundesfinanzhof. Je nach dem wie streng man "höchstrichterlich" definiert, sind diese Gerichte aber noch nicht höchste Gerichte, da über ihnen noch der Gemeinsame Senat und das Bundesverfassungsgericht stehen. Protokollarisch wird zumindest nur der Präsident des Bundesverfassungsgerichts als höchster Vertreter der Justiz gewertet, was aber nichts für die tatsächliche Stellung bedeuten muss. Wie immer man das im Einzelnen auch sieht, jedenfalls sind die Oberlandesgerichte keine höchsten Gerichte, und für Auseinandersetzungen mit der BaFin sind sie schon mal gar nicht zuständig.
Damit nun noch zum letzten Satz des eingangs zitierten Abschnittes:
Die erste Möglichkeit neues Recht zu schöpfen ist im vorliegenden Fall leider eher unwahrscheinlich, da sich die BRD „Behörden“ in der Vergangenheit meist nicht gerade durch konstruktive Zusammenarbeit auszeichneten!
Nach dem zu Beginn Gesagten über das Verhältnis zweier souveräner Staaten und ihrer Rechtsordnungen zueinander, ist wohl auch klar, warum die BRD "Behörden" im vorliegenden Fall recht unkooperativ sind. Übrigens ist ein Parlament keine Behörde, auch wenn es ein Organ des Staates ist. Selbst wenn man annimmt, dass das KRD ein wirklicher Staat wäre, so wäre es nach den üblichen Gepflogenheiten unter Staaten Sache des KRD, mit Vorschlägen an die BRD heranzutreten, statt einfach auf dem Gebiet der BRD um Anleger zu werben.
Da das KRD aber nie auch nur im Entferntesten ein Staat sein konnte, erübrigen sich weitere Spekulationen. Jedenfalls zeigt nur schon dieser kurze Abschnitt, wie dumm und uninformiert dessen Verfasser ist. Da sich die weiteren Erörterungen seines Textes auf die Grundgedanken dieses Abschnittes stützen, erübrigt sich nach dem bisher Gesagten eine Auseinandersetzung mit diesen Weiterungen.