Nun, um mal auf das Rechtsmittel einzugehen, hust, hust: Da wird also eine Sprungrevision verlangt. Schön, das ist ja auch grundsätzlich in Ordnung. Wenn dem Antrag stattgegeben werden sollte, könnte der Staat sich Zeit, Geld und Ärger sparen. Nur sind die Merkbefreiten, wenn ich das richtig sehe, nicht in der Lage zu erkennen, dass eine Sprungrevision rechtlich gleich behandelt wird wie eine Revision. Das bedeutet, dass die Tatsachen nicht überprüft werden, eine neue Beweisaufnahme nicht stattfindet. Sie meckern aber dann genau wegen angeblich falsch festgestellter Tatsachen und fügen "Beweismittel" bei. Das stellt doch eigentlich einen Widerspruch in sich dar.
Dann wird auch darauf herumgeritten, dass durch die ach so bösen Durchsuchungen und Beschlagnahmen der arme Fitzefatzke nicht in der Lage gewesen sei, sich richtig zu verteidigen. (Dass er zu einer wirksamen Verteidigung nicht in der Lage war und es auch heute immer noch nicht ist, will ich nicht einmal bestreiten, aber das hat Gründe, die in seiner Person liegen.) Zugleich wird dann aber auch gesagt, dass Fitzefatzke auch ohne die beschlagnahmten Unterlagen "umfassende Kenntnisse" hatte. Auch das ist wieder ein Widerspruch in sich. Davon abgesehen ist es auch in der Sache selbst wenig hilfreich zuzugeben, dass man umfassende Kenntnisse hatte, wen man sich auf Unzuständigkeit herausreden möchte.
Das dürften aber nur die Spitzen des Eisbergs sein, jedenfalls aber die zwei Punkte, die mir am deutlichsten aufgefallen sind.
Dass natürlich auch der Hinweis auf die Unzuständigkeit der Gerichte nicht fehlen darf, da man ja souverän sei, ist klar, denn darum ging es den RD ja immer schon. Ob es im vorliegenden Fall wirklich hilfreich sei, bleibe dahingestellt.
Die "Sie-sind-ja-gar-nicht-zuständig-zeigen-Sie-mir-erstmal-ihre-Vollmacht"-Taktik wird ja auch in den Schreiben an Oppermann versucht. Dieser hat allerdings in seiner Antwort souverän gekontert.
Diese Taktik gehört ja in allen Abwandlungen zum Kern des RD-tums. Bekanntlich verlangen RD vor Gericht ja schon mal die "Legitimation" der Richter und Staatsanwälte, den GVP, wenn möglich auch noch die Bestallungsurkunden usw. Der Trick wird aber auch sonst versucht, man kann damit ja schon mal durchkommen, wenn der Gegner eingeschüchtert wird und daher dann einen Rückzieher macht.
Von mir wurde auch schon verlangt, dass ich meine "Vollmacht" vorlegen sollte, nachdem ich einen Strafantrag gestellt hatte. Das entsprechende Begehren hatte das Gericht an mich weitergeleitet, um dazu Stellung nehmen zu können. Das fiel mir nicht weiter schwer: Ich brauchte nur den entsprechenden Abschnitt aus dem Gesetz zu zitieren, der die Berechtigung zum Stellen eines Strafantrags regelt. So einfach sind die Dinge manchmal, wenn man die Wirklichkeit akzeptiert.