@Ferkel Der Junge ist Behandlungsbedürftig, das sieht man (schon alleine an den Plakaten im Hintergrund Stichwort Schriftbild) und hört man.
Die F20.0 also eine paranoide Schizophrenie oder andere Erkrankung aus dem Schizophrenen formenkreis drängen sich auf.
Allerdings kann man niemanden zu einer Behandlung zwingen den es gilt das Grundgesetz, hier insbesondere Artikel 2 punkt 1 und 2 siehe Spoiler:
Spoiler
Artikel 2
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
Solange er mit seinem Verhalten oder auf Grund seiner Erkrankung, weder sich selbst, dritte oder bedeutende Rechtsgüter dritter nicht gefährdet oder gegen geltende Gesetze verstößt kann man ihn nicht zu einer Behandlung zwingen.
Das hat der BGH vor 2.5 Jahren auch nochmal bestätigt (
http://openjur.de/u/134068.html, worauf jetzt die PsychKG's in vielen Bundesländer überarbeitet werden müssen.
Kurz gesagt hat jeder das Recht verrückt zu sein, genau wie jeder das Recht auf Verwahrlosung oder Obdachlosigkeit hat. Darum kann man gegen Personen (umgangssprachlich Messi's genannt) auch erst etwas unternehmen, wenn zum Beispiel eine Gesundheitsgefährdung der Nachbarn eintritt.
Als Beispiel jemand hortet Lebensmittel in der Wohnung, Garage oder Flur, dadurch wird Ungeziefer wie Ratten angelockt.
Sonst kann jeder in seiner Wohnung Tonnen von Zeitungen, Klamotten oder what ever lagern.