Im Bezug auf die konkrete Straftat hat Fatzke aber eben doch ein gewisses Bemühen gezeigt, künftig gesetzeskonform zu agieren. Das "noch viel Krasser werden" bezog sich wohl eher auf sein allgemeines Agieren. Daher halte ich Bewährung für gerechtfertigt...leider.
Allerdings hat er auch erhebliche Bemühungen gezeigt, die Bafin als nicht zuständig zu bezeichnen, weil er ein eigener staat sei etc etc.
Da kann man schon Gründe erkennen, sie Strafe nicht zur Bewährung auszusetzen, zur Verteidigung der Rechtsordnung .
Ähnliches hat ihm die 3 Monate, gegeben zu Rübenberge, beschert.
Ich sag, eine kürzere Haftstrafe bringt bei solchen Leuten mehr. Auch wenn man auf der Resozialisierungswelle surft. Gerade dann.