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Deine markigen Worte stehen aus meiner Sicht in einem Missverhältnis zu der Qualität deiner Argumente.
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Für die Qualität seiner Argumente mag
der Plöngler nicht zu garantieren; markige Worte vermag er nicht zu sehen.
Deine Ausführungen zum Maßstabe des Strafzweckes für das Strafmaß sind wirr und soweit verständlich, falsch. Selbstverständlich erhöht sich in der Urteilspraxis die Strafe in dem Maße in der das Schutzgut gefährdet oder verletzt wurde; je höher der gestohlene Geldbetrag, die hinterzogene Steuer, die Anzahl der getöteten Opfer umso höher die Strafe; das sollte Binsenwahrheit sein. Je höher also die Anzahl der Menschen ist, die im Vertrauen, ausreichend krankenversichert zu sein auf Fitzek hereinfallen oder möglicherweise hereinfallen könnten, desto höher muss auch die Strafe sein.
Ihm als strafmildernd auszulegen "er habe es ja nur gut gemeint" verbietet sich nach Ansicht Etlicher hier zu Recht der Umstand, dass das vom falschen König als "Förderung des Gemeinwohls" aufgefasste (angebliche) Handlungsziel weit weg von dem ist, was ein "vernünftig und gerecht denkenderAngehöriger des Rechtskreises" als solches anerkennen würde.
Darüber hinaus ist die Bereicherung in dem Falle offensichtlich: Ein Mensch, der vorgibt durch seiner Hände Arbeit etwa 600 Euro im Monat zu verdienen, kann nicht Eigentümer einer Großimmobilie, eines Kraftfahrzeuges der oberen Mittelklasse, Tonnen von Marmor und anderen Materialien (Gold, Silber...) sein, ohne dass er sich an den Geldern der Versicherten vergriffen hätte (hier fragt sich
der Plöngler, warum nicht Unterschlagung geprüft wurde).
Was den Vorwurf des "Stammtisches" betrifft:
Der Plöngler wünschte, jeder würde seine Worte so genau überlegen wie er selbst, bevor er sie schrieb.
Das "Zusammenschustern" bezog sich auf ein Gericht, das diesen Aspekt nicht berücksichtigen würde und wurde bewußt so abstrakt formuliert.