Autor Thema: Lach- und Videogeschichten: Die Sendung mit dem Reichsdepp Mario. 2015-er-Saga.  (Gelesen 133798 mal)

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Offline drxdsdrxds

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So, jetzt mache ich endlich die versprochene Rezension von...

Du kannst auch einfach die Videos des Users "Hodenlose Frechheit" verlinken. Oftmals bringen es die wenigen Schnitte ganz gut auf den Punkt:

Mario Heinz Kiesel ruft den Atomkrieg aus und wird von Hunden belästigt

https://www.youtube.com/watch?v=D_sMC_ihmmE

Zitat
Veröffentlicht am 13.02.2015
Mario auf Facebook:
https://www.facebook.com/marioheinzkiesel

Hinweis: Bei diesem Video handelt es sich um eine gekürzte Zusammenfassung. Die vollständige Original-Version des Videos finden Sie auf dem offiziellen YouTube-Account von Mario Heinz Romanowski unter:
http://youtube.com/berlinerjustiz
 

Offline drxdsdrxds

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Wo wir gerade beim Thema sind:

hodenlose Frecheit freundliche Abmahnung, 2.3.2015 Vollzugsmeldung

https://www.youtube.com/watch?v=90jqsQxgoGY

Zitat
Veröffentlicht am 16.02.2015
https://www.youtube.com/watch?v=wk3cwMfJHKE

ganzen Schmierer auf einer Seite, fast alle...mich anzeigen weil ich über den Rechtsstillstand der BRiD Justiz berichte.. aber in einem anderen Fall es gut finden , wenn das nicht öffentliche Wort nach $ 201 StGB ohne irgendwelche Rechte veröffentlicht wird, da nützt es nicht von einem Skype Mitschnitt zu faseln

Edit: Der Link in der Videobeschreibung ist "privat". Gibt man die url jedoch bei google ein, so wird klar das es sich um diesen Beitrag handelt:

Zitat
:mhk:
"Sollte es das Deutsche Reich geben, bekommt Die die erste Fahrkarte nach Hause"

http://forum.sonnenstaatland.com/index.php?topic=521.msg8794#msg8794
 

Müllmann

  • Gast
Wenn das wirklich ein heimlich gemachter Skype-Mitschnitt war, dann ist Mario hier ausnahmsweise mal zuzustimmen. Hat er wohl doch was gelernt aus seinen diversen Verfahren.
 

Offline drxdsdrxds

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Wenn das wirklich ein heimlich gemachter Skype-Mitschnitt war, dann ist Mario hier ausnahmsweise mal zuzustimmen.

Hmmm.... als unkundiger Nicht-Jurist erinnert mich das doch sehr an den "Diebstahl" der Prozessberichte aus dem KRD.
Ich kopiere das mal 1:1 vom Herr Wittenberger:

Spoiler
Bin ich Pferdi, dass ich mich über das Kopieren meiner Texte sinnlos aufregen sollte? Verhindern kann ich es eh nicht.

Juhu? Jemand zu Hause?
Was studierst Du? Management Baumschule oder was?

Wir sind im Urheberrecht und im Zitatrecht.
Die positive Kenntnis eines Verstoßes gilt als Duldung: Du wirst Dich später nicht wehren können (auch gegen Trittbrettfahrer nicht), wenn Du jetzt nicht reagierst. Jeder Richter wird später sagen: Der Müllmann hat durch dieses Sonnenlanddings das gewusst. Er hätte reagieren können, er hat aber nicht reagiert. Er hat sich insoweit die Kopie zu eigen gemacht. (hier ist übrigens eine üble Falle: Du hast Dir die Aussagen der verfälschten Kopie zu eigen gemacht!)

Ein Brief, so richtig auf Papier: Ich widerspreche. Ich fordere. Das Papier eintüten. Als Einschreiben/Rückschein an die offensichtlich ladungsfähige Adresse Heuweg (siehe Foto der vielen Briefe wegen Umstellung der Verträge). Eine Kopie an den Hoster, der die nicht autorisierten Kopien hostet: Dort mit Anschreiben: Bitte um Unterbindung der Verletzungen des Urheberrechts.

Nochmals:
Nicht-Handeln ist implizites Einverständnis. Du hast positive Kenntnis des Rechtsverstoßes.
[close]

Wann genau der Upload war, ist momentan nicht klar.  Im SSL Forum wurde er am 31. Mai 2014 verlinkt. Ich bin mir sicher Mario kannte das Video doch schon etwas länger.
Ist es hier also nicht genau der gleiche Fall, solange ich beweisen könnte das Mario im Zeitraum 31.05.2014 - 15.02.2014 Kenntnis hatte?

Wie erwähnt, nur Vermutungen eines Unkundigen Nicht-Juristen.... klärt mich auf!
 

Müllmann

  • Gast
Der Unterschied ist, dass eine Skype-Gespräch ein nicht öffentlich gesprochenes Wort ist. Und dessen Aufzeichnung und die Verbreitung der Aufzeichnung sind nach § 201 StGB verboten.

Hättte ich Peters Worte vor Gericht aufgezeichnet wäre dies der gleiche Fall. Aber das bloße Mitschreiben fällt nicht unter den § 201 StGB. Von daher kannst Du die zwei Dinge nicht vergleichen. Anderes Beispiel sind die Sürmeli-Videos. Der zeichnet ja auch Telefongespräche auf. Das ist strafbar. Aber jeder, der Sürmeli-Videos verbreitet macht sich auch strafbar. Allerdings werden Straftaten nach § 201 StGB nur auf Antrag verfolgt. Es erfordert also den Strafantrag desjenigen, dessen Gespräch aufgezeichnet wurde. Und das erklärt dann auch, warumPolizei und Staatsanwaltschaft nix gegen Hodenlose Frechheit unternommen haben, es fehlte schlicht am Strafantrag durch Mario. Für den Strafantrag gibt es aber eine Frist von 3 Monaten ab Zeitpunkt der Kenntnis. Mario hat aber schon länger als 3 Monate Kenntnis von der Aufzeichnung. Somit dürfte die Antragsfrist abgelaufen sein und es passiert gar nix.

Ein erneutes Hochladen des Videos aber wäre eine neue Tat und die Frist würde erneut laufen.
 

Offline A.R.Schkrampe

Noch was dazu, jetzt läßt Mahjo eine elektrische Frauenstimme vorlesen.

https://www.youtube.com/watch?v=Eq6ijBuvv2M
 

Müllmann

  • Gast
Tja, das war nun weniger klug von der Zahnfee. Die Bilder haben nix mit § 201 StGB zu tun, das ist § 22 KunstUrhG.

Hmm, die Löschung des Kanals zu verlangen, sonst würde man Anzeige wegen § 201 StGB erstatten ist grenzwertig. Da wird etwas verlangt, was nichts mit der anzuzeigenden Straftat zu tun hat. Das könnte ein empfindliches Übel sein (die Strafanzeige). Dazu noch eine Geldforderung, hmm. Da hat sich Mario wohl wieder erfolgreich ins Knie geschossen.
 

Offline drxdsdrxds

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Noch was dazu, jetzt läßt Mahjo eine elektrische Frauenstimme vorlesen.
https://www.youtube.com/watch?v=Eq6ijBuvv2M

In Schriftform:

Zitat
:mhk:

Hodenlose Frechheit, vergessen Internetanbieter müssen wegen Straftaten 6 Monate
alles speichern.

Einfach den Film löschen reicht hier nicht, ist Ihr gesammter Kanal bis zum 2.März 2015
nicht gelöscht... kommt der relevante Film zur Anzeige dieser ist sichergestellt worden
, mit dem löschen des Film beweisen Sie ja selbst daß Sie eine Straftat begangen
haben.

Ab dem 2.März 2015 gibt es keine freundliche Abmahnung mehr, dann wird dieser Film
Bestandteil der Anklage sein.
Jedes Schreiben welches nötig ist an Youtube, dann an Ihren Internetanbieter, ans
Amtsgericht jommt je Anschreiben mit extra 150€ als Auswand zur Rechnung um
meine Rechte sicher zu stellen mit zur Forderung... also knallhart... sämmtliche Filme mit
meinem Kontafei, auch ihr Benutzerbild was mich darstellt, jegliche Tonwiedergabe
wozu Sie keine Recht haben... einfach alles... ansonsten sehen Wir Uns vor Gericht §
201 StGB
 

Offline RainerWilli

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 Die elektronische Frauenstimme hat dieser Volldepp wohl gewählt, weil seine untere Kauleiste nicht mehr haftet ;D.
 

Offline kalizzy

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Was ist eure Meinung zum Black Knight?

Gibt es dazu eine seriöse Quelle?

Ein Satellit kann keinesfalls fast 80 Jahre im Orbit bleiben. Auch nicht 55 Jahre. Selbst wenn er vom Boden aus gesteuert wird, ist irgendwann mal der Sprit alle, und die Erde holt ihn wieder. Es kann Weile dauern, wenn er hoch fliegt, aber irgendwann erliegt er der Luftreibung.

Wird er nicht vom Boden aus kontrolliert, geht es noch schneller, weil es ja dann gar keine Bahnkorrekturen mehr gibt.
Der Mond ist ein Satellit.

Allerdings weit genug von der Erdatmosphäre weg, im Gegensatz zu künstlichen Satelliten. Wenn der mysteriöse "Black Knight" sich in der Nähe des Space Shuttle befunden haben soll, wie in einem der Videos angedeutet, kann er nur eine sehr niedrige Bahn haben - klarer Fall von LEO.
Der Mond entfernt sich sogar von der Erde. Muss man wissen. Und muss man fragen, warum eigentlich? Könnte nicht dieselbe Kraft erdnahe Satelliten gegen die Reibung der Atmosphäre beschleunigen?
 

Offline kairo

Der Mond entfernt sich sogar von der Erde. Muss man wissen. Und muss man fragen, warum eigentlich? Könnte nicht dieselbe Kraft erdnahe Satelliten gegen die Reibung der Atmosphäre beschleunigen?

Sobald du rausgefunden hast a) warum und b) wie schnell sich der Mond von der Erde entfernt, klärt sich diese Frage sehr schnell.
 

Offline kalizzy

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Für den Wahn reichen meine Fragen als Begründung aus.
 

Offline Hodenlose Frechheit

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Edit: Der Link in der Videobeschreibung ist "privat". Gibt man die url jedoch bei google ein, so wird klar das es sich um diesen Beitrag handelt:

Zitat
:mhk:
"Sollte es das Deutsche Reich geben, bekommt Die die erste Fahrkarte nach Hause"

http://forum.sonnenstaatland.com/index.php?topic=521.msg8794#msg8794

Ja, das besagte Video war auf meinem Kanal ein Re-Upload. Das Original gibts hier:
https://soundcloud.com/user553579097/majo-hat-stress-mit-seiner

Kein Plan, wem dieser Soundcloud-Account gehört.
 

Offline RainerWilli

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Diese Aufzeichnung ist ja nahezu überfüllt mit Juden- und Ausländerhass. Zudem bezeichnet unser Ober-Vollpfosten Hitler auch noch als "größten Staatsmann der Geschichte". Damit möchte er vor Gericht ziehen? Viel Vergnügen!
 

Müllmann

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Naja Volksverhetzung ist nur strafbar, wenn sie geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören. Das ist bei einem Skype-Gespräch wohl zu verneinen. Von daher hat auch hier der Veröffentlicher der Aufnahme das größere Problem an der Backe. So widerlich das Gesabbel auch ist, da wird nicht viel passieren.