Aber dann ist bei denen doch wieder das Merkmal "dämlich-naiv" zu sehr ausgeprägt und diese Herrschaften kommen nicht mal auf die Idee, dass der Professor mit seinen beispiellosen AGB den gesetzlichen Vorgaben - nun ja - nicht ganz entspricht und sie einfach nur abzockt. Das Ganze soll laut den etwas kruden AGB ja nicht einmal ein Warenkauf sein, sondern die Stifter (= Kunden) spenden etwas und erhalten dafür vom Professor sozusagen ein Geschenk. Leute, die wahrscheinlich nicht mal das durchschauen, rennen wohl eher nicht zum Anwalt.
Recht gebe ich Dir mit dem Hinweis auf die ebay-Fälle. Wenn man sich anschaut, wegen welcher Banalitäten dort zum Teil Abmahnungen versandt und Unterlassungsklagen erhoben werden, ist es unglaublich, dass der Typ mit seinem Vertragskonstrukt, das ein wenig in die Richtung der Sklavenverträge in der SM-Szene geht, durchkommt.
Vielleicht findet sich hier ja jemand, der den Professor bei der Verbraucherzentrale Niedersachsen denunziert und vielleicht haben die dort ja starke Nerven, um den Fall anzugehen. Ich könnte mir vorstellen, dass auch die Polizei in Munster/Örtze oder die Staatsanwaltschaft in Lüneburg sich wegen § 132a StGB für den Herrn "Prof. Dr. " interessieren dürfte. Gleiches gilt für das Angebot der sogenannten "Zedernöloptionsscheine" mit 11 % p.a. Rendite. Das riecht geradezu nach Kapitalanlagebetrug und/oder nach unerlaubten Bank- und Börsengeschäften.
Aber Vorsicht, der Typ ist eventuell trotz veganer Ernährung nicht so ungefährlich. In dem Psiram-Artikel über ihn wird er dahingehend zitiert, dass er während seiner Bundeswehrzeit Lehrgänge in Sonthofen besucht hat. Da spricht einiges dafür, dass der Herr früher mal Feldjäger war.