Wobei ich mich frage wie man mit ~60 Böllern auf „kiloweise Schwarzpuver“ kommt..
Scheint sich wieder mal um einen Qualitätsbericht der Qualitätspresse zu handeln!
Wenn das nur China-Böller (also mit CE-Zeichen) waren, kann er davon auch einige Kilos lagern.
Aber verwenden darf er sie halt nur am 31.12.
Oder mit Sondergenehmigung und Sprengschein § 27 SprengG unter dem Jahr, wenn er anmeldet.
Vermutlich hat man an den China-Böllern manipuliert (was verboten ist, da "Bearbeiten") oder es waren Polen-Böller (in denen ist gern Nitrocellulose-Pulver oder was Anderes hier Verbotenes).
Oder er hatte einen schlechten Anwalt (wir hatten ja schon den Fall, daß das AG München einen Studenten zu 4000 € verknacken wollte wegen Transport eines Luftgewehrs - unter 7,5 J - und der Richter meinte, mit Kleinem Waffenschein hätte er das gedurft. Weder Staatsanwaltschaft, noch Verteidigung, noch der Richter hatten also Ahnung von der Materie und so konnte man unbemerkt Blödsinn schwafeln. Auch von Seiten der Verteidigung).
Alles ist möglich, man weiß es nicht.
Nu, bei einem Pegid.ioten werde ich nicht nachhaken ...
