Da hat wieder einmal einer einen "milden Richter" gefunden, vor allem in Anbetracht der Vorstrafen. "Bekehrt" wird er wohl nicht sein, sieht man sich seinen Schlusssatz an. Vermutlich wird er jetzt bei den "Menschen" um Sürmeli bzw. dem Staatenbund "andocken".
Spoiler
07.02.2017
Dirk Thannheimer
Gefälschter Führerschein: Reichsbürger muss 900 Euro zahlen
Amtsgericht Bad Saulgau verurteilt 64-Jährigen zu einer Geldstrafe von 900 Euro – Angeklagter will nicht mehr ins Gefängnis
Bad Saulgau sz Ein sogenannter Reichsbürger ist am Dienstag vor dem Amtsgericht Bad Saulgau zu einer Geldstrafe von 900 Euro verurteilt worden. Der 64-Jährige aus dem Raum Mengen war wegen der Anschaffung von falschen Ausweisen angeklagt. Er war in Besitz eines unechten Führerscheins, den er offensichtlich von der Reichsbürgerbewegung „Germaniten“ erhielt.
Die „Germaniten“ treten für einen eigenständigen Staat innerhalb Deutschlands ein. Sie sind felsenfest davon überzeugt, dass ihr Volk existiert und ein Recht dazu hat, auf deutschem Territorium einen eigenen Staat auszurufen. Der Angeklagte aus dem Raum Mengen ist dieser Bewegung zuzuordnen, auch wenn sich der Eindruck durch die Aktenlage während der Verhandlung nicht bestätigte, dass es sich um einen „Hardcore-Germaniten“ handle, so Richter Klaus-Peter Zell.
Bei Verhandlungen, in denen Reichsbürger angeklagt sind, herrschen oft größte Sicherheitsvorkehrungen, weil Anhänger der Reichsbürgerbewegung als Zuhörer erwartet werden. Das war am Dienstagmorgen nicht der Fall, trotzdem mussten die interessierten Besucher durch eine Sicherheitsschleuse hindurch, ihren Personalausweis zeigen und ihre Taschen abgeben, um in den Gerichtssaal zu kommen. Dort mussten sie anderthalb Stunden auf den Angeklagten warten, der unentschuldigt fehlte und von Polizeibeamten aus seiner Wohnung nach Bad Saulgau gefahren wurde.
Angeklagter fügt sich schließlich
Zu Beginn der Verhandlung war der Angeklagte nicht bereit, sich der Strafprozessordnung unterzuordnen. Er weigerte sich, Platz zu nehmen, gab keine Auskünfte zum Familienstand und zu seinem Beruf, wollte stattdessen den Namen des Richters wissen. Erst als Richter Zell lauter wurde, besann sich der Angeklagte auf eine vernünftige Fortsetzung der Verhandlung. „Ich will nicht noch einmal in den Knast“, sagte der 64-Jährige mit 14 Einträgen im Bundeszentralregister – darunter Verletzung der Unterhaltspflicht, Betrug, Diebstahl, Fahren ohne Fahrerlaubnis. Insgesamt saß er 34 Monate im Gefängnis.
Im aktuellen Fall musste sich der Angeklagte vor seiner Festnahme im November 2015 vor der Polizei ausweisen. Dem Polizisten, der als Zeuge aussagte, händigte er zuerst seinen Diplomatenausweis aus. Der Polizist bestand aber auf einen richtigen Ausweis, um die Identität des Mannes erkennen zu können, der bei der Staatsanwaltschaft Ravensburg vorgeführt werden sollte. Der Polizist erhielt den Führerschein des 64-Jährigen – einen gefälschten Führerschein im Format einer EC-Karte. „Ich musste wegen der verblüffenden Ähnlichkeit zweimal hinschauen“, sagte der Polizist.
Auf dem Führerschein standen als zuständige Verkehrsbehörde die Stadtmission Heilbronn – Verkehrswesen – die es nicht gibt. Die Adresse lautete Hauptstädter Straße in Stuttgart, die es nicht gibt. Dafür waren verschiedene Führerscheinklassen eingetragen, die es gibt. Als Staatsangehörigkeit war Germanitien eingetragen, als Wappen ein Seeadler zu erkennen – das Logo der „Germaniten“. Den Führerschein habe er zugeschickt bekommen – von den „Germaniten“ – wie sich im Verlauf der Verhandlung herausstellte. Der Angeklagte betonte, dass er vom falschen Führerschein nie Gebrauch gemacht habe, ihn nur in seinem Geldbeutel aufbewahrt habe. „Ich schenke Ihnen den Führerschein“, sagte der Angeklagte zu Richter Zell.
Staatsanwaltschaft Sascha Musch forderte eine fünfmonatige Haftstrafe – ausgesetzt zur Bewährung. Richter Klaus-Peter Zell verurteilte den Angeklagten zu 60 Tagessätzen á 50 Euro und 60 und entließ den Angeklagten mit den Worten, dass er ihn nie wieder sehen wolle. „Ich Sie auch nicht“, sagte der Reichsbürger, der einfach nur seine Ruhe haben wolle und als nächstes den Führerschein machen will. Von der Reichsbürgerbewegung distanzierter er sich trotz klarer Hinweise. „Ich bin nur ein Mensch, der die Menschenrechte wahren will.“