Jürgen Niemeyer will aussteigen und nennt seine Kumpels "I dioten"....
Trotz Tränen und Anwalt wird er bis Januar zumindest eine warme Unterkunft haben.
Spoiler
Löhne Führender „Germanit“ kündigt Ausstieg an und wird verurteilt
Jürgen N. hat seinen 60. Geburtstag im Gefängnis verbracht. Beim Prozess wegen Beamtenbeleidigung und Fahrens ohne Fahrerlaubnis bricht er mit seinen alten Freunden aus der Neonazi- und Reichsbürgerszene und nennt sie „♥♥♥en“
Löhne. Der Mann in Handschellen ist erstaunlich ruhig. Die letzten Auftritte des 60-Jährigen im Amtsgericht Bad Oeynhausen waren lauter und aggressiver. Bei der Zwangsversteigerung der „Botschaft Germanitien" im September 2015 musste der Mann, der als führendes Mitglied der Löhner „Justizopferhilfe" zur Reichsbürgerszene gezählt wird, wegen hartnäckiger Störungen herausgetragen werden.
Diesmal ist Jürgen N. ohne Unterstützer da. Justizbeamte führen ihn Mittwochmittag zum Strafrichter. Seit der Hausdurchsuchung im April ist es auch am Büro der „Justizopferhilfe" gegenüber vom Gohfelder WEZ ruhig. Das Büro ist nur sporadisch geöffnet. Im Eingang steht ein elektrisch beleuchteter Weihnachtsbaum.
Bei der Durchsuchung soll N. Polizisten beleidigt, sie als „♥♥♥" beschimpft, „schlimmer als Kinderschänder" bezeichnet und ihnen angekündigt haben: „Eure Kinder werden auf eure Gräber pissen." So schildert es der Vertreter der Staatsanwaltschaft Bielefeld. Zwei Tage zuvor soll N. zudem Auto gefahren sein, obwohl er keine Fahrerlaubnis mehr hatte.
N. hat keine Erinnerungen an den Tag
Seit April sitzt N. im Gefängnis – ohne Hafterleichterungen, wie der Richter feststellt. N. hatte gegen Bewährungsauflagen einer Haftstrafe von 2012 (zwei Jahre, zwei Monate) wegen Geldfälschung verstoßen, die Bewährung war widerrufen worden. N. hat deshalb seinen 60. Geburtstag in der Justizvollzugsanstalt Brackwede verbracht.
Jürgen N., grauer Musketierbart, schwarze Brille, rasierte Glatze, hört die neue Anklage – und versteht sie nicht. Man möge doch lauter sprechen, bittet er Richter und Anklagevertreter. Und als sie das tun und seinen Namen laut und deutlich wiederholen, sagt N.: „Ich weiß, wie ich heiße."
N.s Verteidiger Mirko Roßkamp räumt das Autofahren seines Mandanten unumwunden ein. Zu den Beleidigungen sagt er: „Da ging’s hoch her." Der Richter will das vom Angeklagten etwas genauer wissen, doch N. hat „keine Erinnerung" an den Tag im April. „Ich war aufgewühlt, hatte Angst", sagt N.
„Ich habe das alles im Internet gelesen"
Die betroffenen Bereitschaftspolizisten (43 und 45 Jahre) aus Bielefeld bestätigen die Beleidigungen. Ein 43-jähriger Beamter schildert, wie N. sie während der Warterei auf den Gefangenentransport versuchte zu provozieren. Erst habe er das ignoriert, doch als N. von seinen Kindern gesprochen habe, sei „eine Grenze überschritten" worden. Der Vergleich mit Kinderschändern habe dem Fass den Boden ausgeschlagen.
Jürgen N. rechtfertigt sich: „Ich wusste nicht, was ich tat. Ich habe das alles im Internet gelesen. Das kommt nicht von mir." Als der Zeuge entlassen wird, bittet N. den Richter höflich ums Wort: „Ich entschuldige mich", sagt er zum Polizisten und der erwidert: „Das halte ich für fadenscheinig." Auch beim zweiten Polizeibeamten bittet N. um Entschuldigung. „Es war nicht meine Absicht, sie zu beleidigen." Er habe schlechte Erfahrungen mit Polizisten gemacht, ihm sei schwerer Schaden zugefügt worden.
Sein Vorstrafenregister spricht eine andere Sprache. N. ist seit dem Jahr 2008 immer wieder wegen Beleidigungen, Widerstands gegen Polizeibeamte und Fahren ohne Fahrerlaubnis vorbestraft. Er hat einen Hauptschulabschluss und Maschinenschlosser gelernt, aber vor allem als Fahrer gearbeitet. Er lebt von 500 Euro Rente.
Fünf Monate Haft
Der Staatsanwalt will wissen, was N. im Januar macht, wenn er aus der Haft entlassen wird. „Ich möchte aussteigen aus der Szene von Nazis und Reichsbürgern", antwortet N. zur Überraschung des Gerichts. „Das sind doch ♥♥♥en", ergänzt er, verdrückt eine Träne und schluchzt: „Ich war selbst einer." Sein Anwalt reicht ihm ein Taschentuch und N. schnäuzt hinein. Er bekräftigt, er wolle so bald wie möglich eine „emotionale Therapie" machen. Bei einem Freund in Löhne könne er wohnen.
Der Richter verurteilt N. schließlich zu fünf Monaten Haft, die drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden. „Das waren besonders heftige Beleidigungen", sagt der Richter: „Sie wollten die Polizisten intensiv treffen." Drei Jahre sei N. nun unter Kontrolle der Bewährung. Da werde man sehen, ob sich N. an seine Ankündigungen halte.