Stimmt der Bericht, so hat man bei den JOH mal wieder die gesamte Bandbreite an "wie erschummle ich mir ein Wohnrecht" abgespult. Wie vertrauenswürdig das Blättchen ist, kann man sich allerdings fragen, wird die JOH doch als "Justizopferhilfe" dargestellt die sogar in der Lage wäre eine anwaltliche Vertretung zu übernehmen. Da ist ja wohl dringend eine Journalistenschulung nötig.
Ach ja und der Neueigentümer konnte wohl sogar davon ausgehen, dass die beiden "Germaniten" gar nicht zu Hause sind, die hätten nämlich eigentlich bei Gericht sein müssen.
Spoiler
Schalksmühler weiterhin in der Klinik
Kettensägen-Streit zeitgleich zu Verhandlung um Wohnrecht
Schalksmühle - Als es am vergangenen Donnerstag im Bereich Schnarüm/Römerweg zur Mittagszeit zur blutigen Kettensägen-Auseinandersetzung zwischen einem 54-jährigen Schalksmühler und einem 37-Jährigen Mann aus Werdohl kam, hätte der Schalksmühler im Landgericht Hagen eigentlich als Zeuge aussagen sollen.
„Es ging um einen Zivilrechtsstreit“, sagte Jens Berndt, Pressesprecher des Landgerichts, auf Anfrage unserer Zeitung. Verhandelt wurde vor der Berufungskammer in Hagen eine sogenannte Vollstreckungsabwehrklage einer Zwangsräumung.
Geklagt hatte eine Frau, die auf dem früheren Hof im Höhengebiet wohnt, um den der Streit der beiden Männer entbrannt war. Die Klägerin könnte die Lebensgefährtin des 54-Jährigen sein. Vor Gericht habe sie dies jedoch verneint, wie Berndt sagte.
Im Gerichtsgebäude erschien der Schalksmühler, der Kontakte zur sogenannten Szene der Reichsbürger pflegt, vor einer Woche ohne Angaben von Gründen nicht. Auch die Klägerin fehlte, legte jedoch ein Attest über ihre Verhandlungsunfähigkeit vor.
Erschienen in Hagen war einzig der Anwalt der Klägerin und die Gegenseite, eine Frau aus Werdohl, die die Immobilie im August 2015 aus dem Besitz des 54-Jährigen zwangsersteigert hatte. „Die Werdohlerin hat Eigenbedarf angemeldet und der Bewohnerin ordentlich gekündigt“, sagte Berndt. Weil diese und der 54-Jährige sich jedoch weigerten, das Haus zu verlassen, leitete die Frau aus Werdohl am Amtsgericht Lüdenscheid die Zwangsräumung ein.
Vollstreckungsabwehrklage als Reaktion
Als die Ankündigung der Maßnahme nach Schalksmühle zugestellt worden war, folgte als Reaktion die Vollstreckungsabwehrklage. Nachdem die Frau mit ihrer Abwehrklage in erster Instanz am Amtsgericht Lüdenscheid gescheitert war, wies vergangene Woche das Landgericht Hagen die Berufung ebenfalls zurück. Denn die Bewohnerin hatte im Verfahrensverlauf neben einem ihrer Meinung nach gültigen, befristeten Mietvertrag mit dem 54-Jährigen, datiert auf das Jahr 2004, auch eine mündliche Zusatzvereinbarung ins Spiel gebracht.
Diese besagt laut Berndt, dass die Klägerin Geld für Renovierungsmaßnahmen vorgestreckt habe und diese Summe abwohnen dürfe. „Damit wird es juristisch ein unbefristeter Vertrag, der ordentlich gekündigt werden kann, was die Werdohlerin gemacht hat“, sagte Berndt.
Verhandelt werden konnte nach Auffassung des Gerichts deshalb auch ohne die fehlenden Personen. Denn ausschlaggebend für die Entscheidung sei letztlich gewesen, dass seit der Kündigung wegen Eigenbedarfs der längstens für den Auszug zu gewährende Zeitraum von einem Jahr verstrichen sei. „Weil die Kammer eine Revision nicht zugelassen hat, dürfte das Urteil in Kürze rechtskräftig werden“, sagte Berndt.
Zwangsräumung liegt derzeit auf Eis
Sobald dies der Fall ist, könnte das Zwangsräumungsverfahren am Amtsgericht Lüdenscheid durch einen Gerichtsvollzieher weiter betrieben werden. Dieses ist durch die Abwehrklage derzeit auf Eis gelegt.
Eine Rolle im Verfahren am Landgericht spielte kurzzeitig auch die Justiz-Opfer-Hilfe Deutschland, deren Mitglied der 54-jährige Schalksmühler nach Informationen unserer Zeitung ist. Die Organisation aus Löhne hat es sich zur Aufgabe gemacht, Reichsideologien vor Gericht zu vertreten. „Die Justiz-Opfer-Hilfe hat in der Absicht, die Klägerin anwaltlich vertreten zu wollen, eine Vollmacht vorgelegt“, sagte Berndt. Dazu sei es aber letztlich nicht gekommen.
Weiterhin in der Klinik
Der 54-jährige Schalksmühler, der am vergangenen Donnerstag nach dem gewalttätigen Streit mit einem Mann aus Werdohl (37) mit schweren Schnittverletzungen an beiden Unterarmen und hohem Blutverlust mit einem Rettungshubschrauber ausgeflogen werden musste, liegt weiterhin in einer Dortmunder Klinik.