Ich sehe das Problem - typisch für RD-Kreise - darin, dass ein Widerspruch zwischen den verschiedenen Ansätzen besteht: Mit der "Justizopferhilfe" wird so getan, als ob es sich um eine "demokratische" Einrichtung handle, die allen "Bedrängten" gleichermaßen Hilfe gegen "Justizwillkür" usw. zugestehe. Die "WASG" soll dann eine Kirche aus (grundsätzlich) gleichgestellten Mitgliedern sein.
Diese scheinbare Demokratie und Gleichberechtigung wird allerdings dadurch, dass man sich zu einem angeblich erblichen Monarchen bekennt, Lügen gestraft.
Grundsätzlich dasselbe Problem weist aber auch Fatzkes KRD auf: Freiheit, Liebe, Demokratie - aber es gibt eben dann doch nur den Einen, der alle Dinge entscheidet.
Grundsätzlich ist ja dieser "Stammbaum" nichts Neues. Die "Gelbe-Schein"-Bewegung versucht ja etwas Ähnliches auch, nur auf einer anderen Ebene. Indem man Stammbäume anlegt, die bis vor 1913 zurückgehen, versucht man, seine Eigenschaft als "Deutscher" oder je nach dem als Staatsangehöriger eines Bundesstaates (Preußen, Bayern, was auch immer) nachzuweisen.
Dabei gehen die Leute allerdings unhistorisch vor und vergessen, danach zu fragen, welche Staatsangehörigkeiten jeweils in bestimmten Zeiten galten. Oder anders gesagt: Selbst wenn ich es schaffe zu beweisen, dass ich lückenlos von meinem Vater und von dessen Vater abstamme und dass der Vater meines Vaters tatsächlich Preuße war, bedeutet dies nicht, dass ich auch Preuße (oder Preusse) sein müsse. Vielmehr müsste nun gefragt werden, welche Staatsangehörigkeiten die beteiligten Personen jeweils hatten und von wann bis wann.
Es wird auch nicht so richtig klar, wie ein "König der Germaniten" sich durch einen Stammbaum, der ihn als Nachkomme eines preussischen Prinzen ausweist (was in Tat und Wahrheit gar nicht stimmt!), als solcher legitimieren will. Einen Staat Germanitien gab es nämlich zur Zeit, als jener Prinz lebte, nicht, auch später gab es diesen Staat nicht, da er ja eine erst vor wenigen Jahren gemachte Erfindung ist. Ginge man davon aus, dass der behauptete Stammbaum richtig wäre, dann ergäbe sich daraus vielleicht ein irgendwie gearteter Erbanspruch gegenüber Mitgliedern der Familie Hohenzollern, aber ein Herrschaftsanspruch sicher nicht, da nach den damals geltenden Gesetzen der Stammvater gar keinen Herrschaftsanspruch hatte. Und selbst wenn man noch zugestehen wollte, dass da zumindest ein denkbarer Herrschaftsanspruch bestünde, der in gewissen Fällen aufleben könnte, so ist damit für den Staat "Germanitien" nichts gesagt. Denn wenn ich König von Frankreich bin, folgt daraus einfach kein Anspruch, dass ich auch z. B. König von England sein müsse.
Kurz also wieder mein bekannter Refrain: Mit logischem Denken haben es die RD nicht.