Bei der Dortmunder Polizei scheint man nicht zu wissen, was man tun soll. Bei der Zeitung aber auch nicht.
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Suspendiert: Polizist als Reichsbürger aufgefallen
DORTMUND Im November 2014 suspendierte die Dortmunder Polizei einen 34-jährigen Polizisten und leitete ein Disziplinarverfahren gegen ihn ein. Dem Mann wurde damals vorgeworfen, "Reichsbürger" zu sein. Das Disziplinarverfahren läuft noch immer, auch die Suspendierung ist nach wie vor gültig - ein Ende ist nicht absehbar. Wir erklären die Hintergründe.
Worum geht es?
Anhänger der „Reichbürgerbewegung“ gehen davon aus, dass die Bundesrepublik kein Staat, sondern eine Firma, ein Verwaltungskonstrukt ist. Für „Reichsbürger“ besteht das Deutsche Reich in den Grenzen von 1937 oder wahlweise von 1939 fort. Personal- und Gebietshoheit der Bundesrepublik sowie hoheitliche Maßnahmen von Behörden werden von ihnen nicht akzeptiert - all das sind schlechte Grundvoraussetzungen für einen Dienst als Polizeibeamter. So reagierte die Dortmunder Polizei im November 2014 prompt, als sie in ihren eigenen Reihen einen „Reichsbürger“ ausmachte. Ein 34-jähriger Beamter war damals, so heißt es heute, durch sein „Verhalten aufgefallen“.
Was genau hat die Polizei unternommen?
Ein Disziplinarverfahren wurde eingeleitet, die Wohnung und auch die Diensträume des Mannes wurden durchsucht, dann folgte die Suspendierung.
Wie ist der aktuelle Stand?
Bis heute hat sich wenig geändert. Auch heute noch, im Juli 2016, geht die Polizei davon aus, dass der Mann zu den „Reichsbürgern“ gehört. Wo der Polizist konkret beschäftigt war, welchen Dienstrang er hatte, ob er Kontakte in die rechtsextreme Szene hatte und was bei den Durchsuchungen gefunden wurde, dazu will sich die Polizei aktuell nicht äußern – das Verfahren läuft noch. Mit der Benennung interner Ermittlungsdetails, heißt es aus dem Präsidium, könnte ein noch ausstehendes Gerichtsverfahren gefährdet werden.
Wer sind diese „Reichsbürger“?
Die Szene der „Reichsbürger“ ist indifferent, heißt es aus dem Düsseldorfer Innenministerium. Generell, so ein Sprecher, ließen sich drei verschiedene Gruppierungen ausmachen. „Verschwörungstheoretiker, Rechtsextreme und Menschen, die schlicht kein Geld an den Staat zahlen wollen und hoffen, dort Argumente dafür zu finden.“ So gibt es dann auch eine „Behördeninterne Handlungsempfehlung“, die das Innenministerium 2015 an die Kommunen geschickt hat, um den Sachbearbeitern Hilfestellungen in der Auseinandersetzung mit den „Reichsbürgern“ zu geben.
Der Verdacht liegt nahe, dass der suspendierte Beamte dem rechten Flügel der Szene zuzuordnen ist. Als er 2014 suspendiert wurde, hieß es in der dazu gehörigen Pressemitteilung, der Mann sei den Germaniten zuzurechnen. Eine Gruppierung, die laut ihrer Homepage unter anderem einen Kaiser ausrufen und Hitlers „Mein Kampf“ als Unterrichtsmaterial in den Schulen einsetzen will.
Wie geht es mit dem Verfahren gegen den 34-Jährigen weiter?
Für die Polizei ist „ein Ende des Verfahrens bisher nicht absehbar“. Man habe umfangreiche Unterlagen ausgewertet, geprüft und auf eine Verfahrensrelevanz bewertet. „Noch in keinem Disziplinarverfahren zuvor mussten derartige Datenmengen ausgewertet werden.“