Abgesehen davon, dass, wie von Mad Dog dargelegt, Schweigen grundsätzlich keine Willenserklärung darstellt (Ausnahmen gibt es z.B. im Handelsrecht), kommt hinzu, dass es Schadensersatz nur für tatsächlich entstandene Schäden (Schaden=unfreiwillige Vermögenseinbuße) gibt. Dem deutschen Recht ist etwa die Figur des Strafschadensersatzes, die es im Common Law gibt, fremd. § 249 Abs. 1 BGB besagt: "Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre." (Grundsatz der Naturalrestitution). D.h. Mario müsste erstmal darlegen, warum ihm z.B. durch die Beschlagnahme seines Phantasieausweises ein Schaden in solch exorbitanter Höhe entstanden sein soll. Selbst wenn also eine Schadensersatzpflicht bestünde, was natürlich nicht der Fall ist, so wäre der zu ersetzende Schaden die Kosten für die Herstellung eines neuen Ausweises, also großzügig geschätzt etwa 5 Euro.