Autor Thema: Gerichtsverhandlung am 13.November 2014  (Gelesen 62195 mal)

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Offline Ferkel

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Re: Gerichtsverhandlung am 13.November 2014
« Antwort #105 am: 11. November 2014, 14:57:31 »
Du meinst die BaFin die 2011 schon ihre Unzuständigkeit gegenüber der Kooperationskasse bestätigt hatte?
Das habe ich gerade gefunden:

http://www.neudeutschland.org/tl_files/Neudeutschland/schriftwechsel%20dateien/BaFin%20KoopKasse/2011-08-10_BaFin.zu.KOOPERATIONSKASSE-farbig.unterlegt.pdf

In den 3 jahren muss aber schon was passiert, meinst du nicht?

http://wiki.koenigreichdeutschland.de/wiki/Schriftwechsel#Kooperationskasse
Und ich mache NEUE EIGENE Regeln. Und da ist mir alles alte ♥♥♥GAL, denn es gilt für mich nicht. ICH bin ein göttliches Wesen, handle NUR im Naturrecht und ich passe MIR die WELT an so wie es mir gefällt und es mein göttlicher Auftrag ist. - Peter Fitzek, König von Deutschland, geistig gesund?
 

Müllmann

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Re: Gerichtsverhandlung am 13.November 2014
« Antwort #106 am: 11. November 2014, 15:02:32 »
Du meinst die BaFin die 2011 schon ihre Unzuständigkeit gegenüber der Kooperationskasse bestätigt hatte?

In dem Schreiben ging es um die Vergabe von Krediten durch die Kooperationskasse. Was eine Ausgestaltung eines aufsichtspflichtigen Bankgeschäftes ist. Allerdings hat die BaFin auch bemängelt, dass unbedingt rückzahlbare Gelder des Publikums angenommen werden. Was eine andere Möglichkeit ist, ein aufsichtspflichtiges Bankgeschäft zu betreiben.

Ich verweise mal auf §1 Abs. 1 Satz 2 KWG ( http://www.gesetze-im-internet.de/kredwg/__1.html )

Die BaFin hat mit dem zitierten Schreiben festgestellt, dass die Kooperationskasse keine Bankgeschäfte im Sinne von Nr. 2 betrieben hat. Bleibt aber der Vorwurf, dass sehr wohl Bankgeschäfte im Sinne von Nr. 1 Alt. 2 betrieben werden. Und um dies zu umgehen dann die Einführung der Nachrangabrede.

Die BaFin hat dies auch von Anfang an vorgebracht, siehe
http://neudeutschland.org/index.php/bafin-zur-kooperationskasse.html?file=tl_files/Neudeutschland/schriftwechsel%20dateien/BaFin%20KoopKasse/2011-05-25_BaFin_1.Schreiben.betreffend.KooperationsKasse.pdf Seite 4 Abschnitt II. Enthalten ist der Vorwurf von Kreditgeschäft und Einlagengeschäft nach Nr. 2 und Nr. 1.

Die Nachrangabrede taucht erstmals öffentlich in diesem Schreiben auf
http://neudeutschland.org/index.php/bafin-zur-kooperationskasse.html?file=tl_files/Neudeutschland/schriftwechsel%20dateien/BaFin%20KoopKasse/2011-06-03_An%20BaFin%20KoopKa.pdf Seite 2 1. Absatz

Der Sachbearbeiter Mitschke bei der BaFin kam dann zu der Beurteilung, dass wegen der Nachrangabrede kein Einlagengeschäft im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 vorliegt. Siehe Schreiben http://neudeutschland.org/index.php/bafin-zur-kooperationskasse.html?file=tl_files/Neudeutschland/schriftwechsel%20dateien/BaFin%20KoopKasse/2011-07-08_von.BaFin_bez.KooperationsKasse.pdf Seite 4 Abschnit I.

Dann wechselte bei der BaFin der Schbearbeiter und der "Sklave Gohr" kam im Gegensatz zu seinem Vorgänger zu der Überzeugung, dass es sich bei den Kapitalüberlassungsverträgen um AGB handelt und die Nachrangabrede eine überraschende Klausel darstellt, siehe

http://wiki.koenigreichdeutschland.de/images/a/ac/2013-06-26_BaFin_Stellungnahme_Koenigliche_Reichsbank.pdf Seite 12 1. Absatz

Diese Erkenntnis wurde anläßlich der bei der Durchsuchung im April 2013 beschlagnahmten Unterlagen gewonnen. Grund für die Durchsuchung war eigentlich die Deutsche Rentenkasse. Von da an nahm das Verhängnis seinen Lauf.

Das hat Peter mir gegenüber auch in einem Gespräch erzählt, dass er es nicht versteht, dass die BaFin gegen die Koperationskasse und die Reichsbank vorgehen würde, weil die ihm doch bestätigt hätten, dass er kein Einlagegeschäft betreiben würde. Dann hätte bei der BaFin aber der Sachbearbeiter gewechselt und der würde es anders sehen.
Diese Darstellung ist nicht ganz korrekt, da die Einstellung des Verfahrens ja bezüglich der Kooperationskasse auch schon durch den "Sklaven Gohr" erfolgte, man beachte aber das Wort "vorläufig".
Dass ich mich anlässlich des zweijährigen Geburtstages vom KRD lange mit Peter unterhalten habe hast Du ja gesehen, wenn Du bei der Veranstaltung tatsächlich anwesend warst.






« Letzte Änderung: 11. November 2014, 16:13:27 von Müllmann »
 
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Re: Gerichtsverhandlung am 13.November 2014
« Antwort #107 am: 11. November 2014, 15:12:53 »
Wie alles im Leben - eine Frage des Vertrauens.
Ich frage mich was die tausenden von den Krankenkassen mit ihrer Krankheit im Regenstehen gelassenen und sich betrogen fühlenden Menschen zu deinem "Rechtsanspruch" sagen..
Es gibt sehr sehr viele Menschen die über die teils illegalen Versuche von Krankenkasse sich vor einer Bezahlung zu drücken sehr verärgert sind.

Genau ... weil eine Krankenkasse, die von vorneherein sich die Auszahlung in Spielgeld vorbehält, die Einnahmen alle als Gewinne behandeln möchte und von einem Haufen Hasardeure betrieben wird, die meinen, nur ihren eigenen Gesetzen und ihrer eigenen Aufsicht unterworfen zu sein, irgendwelches Vertrauen verdient. Und die seit Jahren erwiesenermaßen ein Projekt nach dem anderen in den Sand setzen, während über Zwangspfändungen alles verwertbare ihres Oberhäuptlings weggenommen wird, diesem nach vielen, vielen Vorstrafen eine Freiheitsstrafe droht und der sich selbst über die eigene Gesetzte gewohnheitsmäßig hinwegsetzt.  :clap:

Mit Dir möchte man gerne Geschäfte machen, aber nur solche, bei denen Du auf der Seite bist, die vertrauen muß und alles in blinder Vorauszahlung leistet, ohne auf Sicherheiten zu bestehen.  ;D
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Re: Gerichtsverhandlung am 13.November 2014
« Antwort #108 am: 11. November 2014, 18:00:19 »
Ich glaube, man darf sowenig Ahnung vom Bankgewerbe wie ich haben, um zu erkennen, was für ein Mist diese Königliche Reichsb-Sparkassen-Schatzamtgeschichte ist.
Laden Sie hier die Konvention von Montevideo herunter:
 
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Re: Gerichtsverhandlung am 13.November 2014
« Antwort #109 am: 11. November 2014, 18:30:54 »

zu 1.  Dazu hätte ich gerne mal eine Quelle. Ich weiß aus sicherer Quelle das nicht "einfach alle Guthaben in E-Mark getauscht" wurden.
         Das Mangels masse kommt aus dem Bericht mit Herrn Ganz und bezieht sich auf SEINEN Fall. Das er nicht die volle Einzahlungssumme zurück             haben kann, da es dafür zur Zeit an Masse fehlt. Was auch kein Problem ist, da es eine Nachrangabrede gibt, die jeder Anleger kennt.
http://wiki.koenigreichdeutschland.de/images/6/64/2014-06-16_Schreiben_an_Kapitalueberlasser.pdf
Zitat
der Versuch der Rückzahlung der Gelder zur Insolvenz der Kooperationskasse führen würde...
Eine Insolvenz der Kooperationskasse würde den Totalverlust Ihres Kapitals bedeuten, da keine verwertbare Insolvenzmasse in der Kooperationskasse existiert.
Wie war das noch mal mit der von Sachwerten gedeckten Währung? Anscheinend sind diese ganzen Projekte und Immobilien nichts wert. Ach ich vergaß, die gehören ja einzig und allein Peter Fitzek (siehe Schreiben Grundbuchamt Adressat).  :scratch: ::)
Die Kooperationskasse ist pleite, nichts anderes schreibt das KRD (ok, ich hatte gesagt die Reichsbank ist pleite, mea culpa)

Zitat
Wir werden deshalb, nun auch ohne Ihr schriftliches explizites Einverständnis und nötigenfalls auch gegen Ihren Willen, die vollständige Abwicklung der Kooperationskasse leisten...
Wenn Sie diese Frist verstreichen lassen, wird die Kooperationskasse durch mich geschlossen und Ihre Euroguthaben würden durch die Abwicklung mangels Masse in der Kooperationskasse verloren
sein...
Er ist jedoch nicht bereit, Gelder, die nicht durch Ihre eigene Willenserklärung mithilfe eines neuen KÜV in der Königlichen Reichsbank angelegt wurden, anzunehmen und in Euro auf einem Konto der KRB zu belassen... ist Er jedoch bereit, Ihnen den Betrag in E-Mark auf der Königlichen Reichsbank gutzuschreiben.
Wenn ich den neuen KÜV also nicht unterschreibe, wird mein gesamtes €-Guthaben in e-mark umgewandelt. Und dagegen kann ich nichts tun, muss meine Ansprüche gegenüber der Kooperationskasse erst aufgeben.
Warum wurde die Kooperationskasse eigentlich geschlossen und die königl. Reichsbank eingeführt? Nur weil die Bafin abwickeln wollte?

Dazu schreibt die Bafin auch: http://wiki.koenigreichdeutschland.de/images/b/be/2014-06-13_BaFin_E-Mail_an_Kooperationskasse.pdf
Zitat
Die von der KK auf den "Sparbüchern" verwalteten Anlegergelder sind unbedingt rückzahlbare Gelder des Publikums. Dies folgt aus dem KÜV, auf dessen Grundlage die KK die Gelder ihrer Anleger annimt. Die Klausel des KÜV, mit der ein unbedingter Rückzahlungsanspruch ausgeschlossen werden soll, ist nach §305c Abs. 1 BGB unwirksam...
Dass die KK ihren Anlegern... einen Wechsel in die "königliche Reichsbank" anbietet, stellt keine taugliche Form der Abwicklung dar
 

Offline Wittenberger

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Re: Gerichtsverhandlung am 13.November 2014
« Antwort #110 am: 11. November 2014, 19:05:47 »
Punkt 27: Die Wurst/Döner-Bude ist eine der am besten laufenden in der ganzen Stadt und auch sehr beliebt. Dort arbeiten übrigens Südländer und eine Asiatin..

Das soll nun ein Erfolg des "Königreichs" sein? Dönerbuden gibt es in ganz Deutschland, unter ungleich schwereren Voraussetzungen: Dort werden Steuern, Gebühren und Sozialabgaben gezahlt.

Welcher Imbiss soll das denn konkret sein? Steht da im Schaufenster "ein Unternehmen des Königreichs" oder "Engel gern gesehen"? Ich würde da ja gern mal fragen: Ob die wissen, dass sie ein Unternehmen des "Königreichs" sind.

Also: Welcher Imbiss ist das?
 
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Re: Gerichtsverhandlung am 13.November 2014
« Antwort #111 am: 11. November 2014, 19:10:20 »
zu 3. Schonmal darüber nachgedacht was eine "Sachwerte gedeckte Währung" ist? Das sind keine Spenden sondern in Immobilien gespeicherte Guthaben.

Ich frage mich, ob du wirklich so dermaßen naiv bist oder hier schlicht Propaganda für Fitzek betreibst? Ich glaube letzteres. Hast du schon mal überlegt, wie viele "Sachwerte" aus Fitzeks vielen gescheiterten Projekten noch übrig sind? [vorhandenes Toastbrot (c) nicht mitgezählt]
Hast du dir mal überlegt, bei welchen Grundstücken er tatsächlich Eigentümer ist und welchen reellen Wert die haben? :o Und nein, die Antwort "ich weiß es nicht und deshalb gehe ich mal von 5 Milliarden aus" reicht NICHT, um sich "tief damit zu beschäftigen", während du uns "haten" unterstellst.

Also: Welcher Imbiss ist das?

Das habe ich auch schon gefragt, aber keine Antwort bekommen. Also, Arkana, Butter bei die Fische! Im übrigen fasse ich dich nur deshalb etwas grob an, weil ich das Gefühl habe, dass du uns hier ganz schön verarschst. Aber ich lasse mir gerne das Gegenteil beweisen.
« Letzte Änderung: 11. November 2014, 19:50:40 von Königlicher Hofnarr »
Peter Fitzek: „... dann kommen Dinge aus mir raus, die ich vorher gar nicht wusste!"
 

Offline tobias-vom-rias

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Re: Gerichtsverhandlung am 13.November 2014
« Antwort #112 am: 11. November 2014, 19:13:39 »
immer verpasse ich die schönsten schlagabtauschgeschichten weil ich auf arbeit hänge,

die euphorische stimmung unseres behelmten nordmannfreundes kann ich zu teilen ja nachvollziehen. da justizia verbundene augen hat, trifft ihr schwert ja manchmal die, die es eigentlich schützen sollte. zudem ist es mein empfinden dass gewisse personen alle winks und kniffe der deutschen gesetze und prozessordnung perfekt beherschen. dadurch erscheint es oft dass diese personen ja "recht" haben und nichts "unrechtes" tun, ja sie sind in wirklichkeit die opfer. nur leider gibt es für solche fälle  die Judikative, Legislative und Exekutive.

manchmal furchtbar träge und unflexible institutionen. man kann mit ihnen spielen und sich freuen wenn man sie mal gelinkt hat.

sieh es aber ein wenig so wie den "Rumble in the Jungle"! die genannten institutionen und die demokratie können rundenlang einstecken ... aber wenn sie dann offensiv und aktiv werden ... nun ja schau dir die letzte runde des kampfes an  ;)
Ich geh jetzt Raptoren streicheln, Löwen sind mir zu kuschelig!

"Seit ich meine Tabletten wieder nehme, reden die Möbel kein Wort mehr mit mir. Eingeschnapptes, zickiges Pack!"
 

Offline Resting Bench

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Re: Gerichtsverhandlung am 13.November 2014
« Antwort #114 am: 11. November 2014, 20:19:21 »
Da kann man - laut dieser Seite - gegen Engel was zum Essen bekommen. Wenn man Vereinsmitglied ist. Und wie kauft der Imbißstand die benötigten Rohstoffe ein?

"Ohne die Einlagen in der Kooperationskasse wären diese Dinge so nicht möglich."

Ein gutgehendes Wirtschaftsunternehmen, das die Einlagen in der Kooperationskasse aufzehrt.  :clap:
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Re: Gerichtsverhandlung am 13.November 2014
« Antwort #115 am: 11. November 2014, 20:26:46 »
http://kooperationskasse.de/index.php/crepes-und-waffelbude-imbissstand.html

Zitat
Die Kooperationskasse hat ihm mit einem Imbißwagen zur Selbstständigkeit verholfen.
Na wat denn nu?! Gehört das Ding dem KRD oder Christian? Laut Formulierung ("Selbstständigkeit") handelt er auf eigene Rechnung.
 

Müllmann

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Re: Gerichtsverhandlung am 13.November 2014
« Antwort #116 am: 11. November 2014, 20:40:34 »
Punkt 27: Die Wurst/Döner-Bude ist eine der am besten laufenden in der ganzen Stadt und auch sehr beliebt. Dort arbeiten übrigens Südländer und eine Asiatin..

Das soll nun ein Erfolg des "Königreichs" sein? Dönerbuden gibt es in ganz Deutschland, unter ungleich schwereren Voraussetzungen: Dort werden Steuern, Gebühren und Sozialabgaben gezahlt.

Welcher Imbiss soll das denn konkret sein? Steht da im Schaufenster "ein Unternehmen des Königreichs" oder "Engel gern gesehen"? Ich würde da ja gern mal fragen: Ob die wissen, dass sie ein Unternehmen des "Königreichs" sind.

Also: Welcher Imbiss ist das?

Will ich auch wissen, kann ich dann am Donnerstag auf dem Rückweg testen.
 

Offline Wittenberger

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Re: Gerichtsverhandlung am 13.November 2014
« Antwort #117 am: 11. November 2014, 21:02:05 »
Also: Welcher Imbiss ist das?

Will ich auch wissen, kann ich dann am Donnerstag auf dem Rückweg testen.

Wenn ich das verlinkte Foto richtig zuordne: Coswiger Straße. Gegenüber dieser "Neue Stadtinformation". Dort ist eine Baulücke, dort steht das Dings. Ich kann aber nicht sagen, ob das immer dort ist und auch nicht, ob es täglich geöffnet ist.
 

Müllmann

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Re: Gerichtsverhandlung am 13.November 2014
« Antwort #118 am: 11. November 2014, 21:18:58 »
Ist die Crepsbude jetzt identisch mit dem Imbiss oder sind das zwei verschiedene Einrichtungen?
Also beim Reformationsfest stand in der Coswiger Strasse eine Crepes-Bude, das ist richtig.
 

Müllmann

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Re: Gerichtsverhandlung am 13.November 2014
« Antwort #119 am: 11. November 2014, 21:40:42 »
Du meinst die BaFin die 2011 schon ihre Unzuständigkeit gegenüber der Kooperationskasse bestätigt hatte?

In dem Schreiben ging es um die Vergabe von Krediten durch die Kooperationskasse. Was eine Ausgestaltung eines aufsichtspflichtigen Bankgeschäftes ist. Allerdings hat die BaFin auch bemängelt, dass unbedingt rückzahlbare Gelder des Publikums angenommen werden. Was eine andere Möglichkeit ist, ein aufsichtspflichtiges Bankgeschäft zu betreiben.

Ich verweise mal auf §1 Abs. 1 Satz 2 KWG ( http://www.gesetze-im-internet.de/kredwg/__1.html )

Die BaFin hat mit dem zitierten Schreiben festgestellt, dass die Kooperationskasse keine Bankgeschäfte im Sinne von Nr. 2 betrieben hat. Bleibt aber der Vorwurf, dass sehr wohl Bankgeschäfte im Sinne von Nr. 1 Alt. 2 betrieben werden. Und um dies zu umgehen dann die Einführung der Nachrangabrede.

Die BaFin hat dies auch von Anfang an vorgebracht, siehe
http://neudeutschland.org/index.php/bafin-zur-kooperationskasse.html?file=tl_files/Neudeutschland/schriftwechsel%20dateien/BaFin%20KoopKasse/2011-05-25_BaFin_1.Schreiben.betreffend.KooperationsKasse.pdf Seite 4 Abschnitt II. Enthalten ist der Vorwurf von Kreditgeschäft und Einlagengeschäft nach Nr. 2 und Nr. 1.

Die Nachrangabrede taucht erstmals öffentlich in diesem Schreiben auf
http://neudeutschland.org/index.php/bafin-zur-kooperationskasse.html?file=tl_files/Neudeutschland/schriftwechsel%20dateien/BaFin%20KoopKasse/2011-06-03_An%20BaFin%20KoopKa.pdf Seite 2 1. Absatz

Der Sachbearbeiter Mitschke bei der BaFin kam dann zu der Beurteilung, dass wegen der Nachrangabrede kein Einlagengeschäft im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 vorliegt. Siehe Schreiben http://neudeutschland.org/index.php/bafin-zur-kooperationskasse.html?file=tl_files/Neudeutschland/schriftwechsel%20dateien/BaFin%20KoopKasse/2011-07-08_von.BaFin_bez.KooperationsKasse.pdf Seite 4 Abschnit I.

Dann wechselte bei der BaFin der Schbearbeiter und der "Sklave Gohr" kam im Gegensatz zu seinem Vorgänger zu der Überzeugung, dass es sich bei den Kapitalüberlassungsverträgen um AGB handelt und die Nachrangabrede eine überraschende Klausel darstellt, siehe

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Diese Erkenntnis wurde anläßlich der bei der Durchsuchung im April 2013 beschlagnahmten Unterlagen gewonnen. Grund für die Durchsuchung war eigentlich die Deutsche Rentenkasse. Von da an nahm das Verhängnis seinen Lauf.

Das hat Peter mir gegenüber auch in einem Gespräch erzählt, dass er es nicht versteht, dass die BaFin gegen die Koperationskasse und die Reichsbank vorgehen würde, weil die ihm doch bestätigt hätten, dass er kein Einlagegeschäft betreiben würde. Dann hätte bei der BaFin aber der Sachbearbeiter gewechselt und der würde es anders sehen.
Diese Darstellung ist nicht ganz korrekt, da die Einstellung des Verfahrens ja bezüglich der Kooperationskasse auch schon durch den "Sklaven Gohr" erfolgte, man beachte aber das Wort "vorläufig".
Dass ich mich anlässlich des zweijährigen Geburtstages vom KRD lange mit Peter unterhalten habe hast Du ja gesehen, wenn Du bei der Veranstaltung tatsächlich anwesend warst.

Noch eine Ergänzung dazu (Edit leider nicht mehr möglich, daher ausnahmsweise mal Vollzitat):

http://kooperationskasse.de/index.php/schriftwechsel-bafin.html?file=tl_files/kooperationskasse/PDF_Schriftwechsel/2014-02-03_von_BaFin_Kooperationskasse.pdf

Hier schreibt der "Skalve Gohr" nochmal haarklein auf, wie sich das mit der Nachrangabrede verhält und warum sein Schrieb von 2011 mit der Verfahrenseinstellung gegenstandslos ist. Es gibt laut Seite 2 des Briefes 146 Sparbucheröffnungen ohne Kapitalüberlassungsvertrag. In 40 Fällen hat Peterchen versucht die Anleger nach Eröffnung des Sparbuches davon zu überzeugen, einen KÜV zu unterzeichnen.

Fazit: Peterchen hat sowohl die BaFin als auch seine Anleger angelogen.

@Arkana: Jetzt kommst Du!