Autor Thema: http://newstopaktuell.wordpress.com/  (Gelesen 143306 mal)

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Nun ja, SSL beobachtet ja nun mal Reichsdeppen und dann muss man sich eben auch NTA ansehen.  Langer ist ja schon viele Jahre unbehelligt aktiv und es spricht leider wenig dafür, dass dieses Hetzportal trotz Meldungen an Verfassungsschutz und Polizei abgeschaltet wird. Ich bleibe jedenfalls  dran.
Will nicht heim ins Reich!
 
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Online kairo

Diesmal lässt er wieder was über den Klimawandel los, da rollen sich einem die Zehennägel auf.

Zitat
[In 6 km Höhe gibt es kein CO2, weil es schwerer ist als Luft.]

Dann soll er uns mal erklären, warum wir in Bodennähe nicht schon alle erstickt sind.

Zitat
Nicht nur Physiker wissen, dass ab 3000 Meter Höhe über dem Meeresspiegel die Vegetation aufhört – u. a. mangels CO2!

Nur die doofen Bewohner der Anden und des Himalaya haben es noch nicht gemerkt.

Zitat
[Edelmetalle zeichnen sich dadurch aus, dass sie den elektrischen Strom ganz besonders gut leiten.]

Ich wusste nicht, dass Kupfer ein Edelmetall ist.

Zitat
Entropie ist jener gebundene Teil der Energie, der ...

Entropie ist keine Energie, sondern die Ableitung der inneren Energie nach der Temperatur.

Zitat
Die Differenz zwischen Energieaufwand und Energieumwandlung in Arbeit (kinetische Energie) ist die „Entropie“ ...

Wie gesagt: Entropie ist keine Energie.

Zitat
Alle Gase (CO2 ist eines) sind Nichtleiter, und die sind daher für elektromagnetische Infrarot-Wärmestrahlung durchlässig – werden also absorbiert!

Was mag man wohl unter "Absorption" verstehen?

Zitat
Materie ist vollständig in Energie überführbar und umgekehrt, wie Albert Einsteins berühmte Gleichung (E = m x c²) beweist

Erstens beweist eine Gleichung überhaupt nichts, und zweitens ist diese Gleichung hier völlig irrelevant.

Zitat
IR-Wärmestrahlung wird von kalten Gasen niemals „reflektiert“, sondern ohne Energieverlust, ausschließlich absorbiert und pflanzt sich im gesamten Universum geodätisch-geradlinig fort.

Siehe oben - zu Weihnachten schenken wir ihm mal ein Buch, in dem steht, was Absorption ist.

Grausig ...
 

Offline teobald.tiger

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jaja der Herr Langer, die Physik und der Klimawandel...  :doh:

Wie üblich abgeschwurbelt - die "älteste" Quelle scheint aus 2004 (!) zu stammen. Da hatte man ja lange noch nicht so viele Erkenntnisse zum Klimawandel, wie heute...
Während man dem Langer wohl noch zu gute halten kann, das er wahrscheinlich während des Chemie/Physik Unterrichts ständig "Kreide" holen" war, scheint der ursprüngliche Artikel von einem dieser "PI" Vordenkern und "Grünen - Hassern" Georg Reichert (http://www.huegelland.net/klima-a.htm) zu stammen. Motivation dieser (und anderer) selbsternannten "Fachleute" war und ist weniger ihr wissenschaftlicher Backround als vielmehr ihr Kampf gegen Windmühlen - also Windräder/Windparks. http://www.huegelland.net/

Diese Initiativen zeichnet bis heute aus, das sie ihr fachliches Wissen hauptsächlich dadurch erlangt haben, alles zu sammeln, was (aus ihrer Sicht) gegen Windräder spricht! Und so werden solche alten - und vielfach widerlegte - Beiträge lustig bis heute in den Kreisen der Windkraftgegner geteilt und weiterverbreitet.

Bei uns ist auch gerade eine solche Initiative unterwegs, die wenn die Argumente ausgehen, auch gerne mal persönlich wird...

Es gibt dazu übrigens einen interessanten Artikel bei http://www.science-skeptical.de/blog/der-treibhauseffekt/001780/, der mit dem Unsinn aufräumt...  :dance:


Übrigens: Schon aufgefallen?
In den Kommentarspalten von NTA treibt sich seit ein paar Wochen ein gewisser "Frank" herum. Der scheint kein überzeugter reichsdödel zu sein. sondern eher einer, der schon öfters versucht hat, beim BVerfG zu klagen, und damit regelmässig vor die Wand gefahren ist...

Zitat
Und anschl. entscheidet das BVerfG in 99,5%-Fällen, dass eine Verfassungsbeschwerde nicht angenommen wird. Die Entscheidunden sind UNANFECHTBAR und werden in ´Ausfertigungen´ OHNE Begründungen anonym und lediglich durch eine TARIFBESCHÄFTIGE unterschrieben und abgewiesen.

Der ist auch bei Facebook aufgetaucht und hat da mal verlauten lassen, er hätte gegen Urteile geklagt, die seiner Überzeugung nach ungerecht waren. leider versteht er nicht, das es für solche Klagen einen Rechtsweg gibt und nicht jeder Unsinn von den Verfassungsrichtern entschieden wird. Schon gar nicht,wenn es "nur" um eine private Auseinandersetzung geht... :facepalm: die mit der Verfassung nun mal nichts zu tun haben...
« Letzte Änderung: 16. Juni 2017, 16:09:56 von teobald.tiger »
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Gibts eigentlich noch den Straftatbestand der Verunglimpfung vom Andenken Verstorbener? Oder sowas wie übler Nachrede?
Und gilt der auch für verstorbene Promis?

Ok Familie Kohl wird wohl besseres zu tun haben, als so einen kleinen Wicht zu verklagen, bei dem man - im Gegensatz zu anderen - wahrscheinlich nicht mal Anwaltskosten wieder holen kann... :naughty:

Aber was da die (angeblich) gemütlich vor sich hin kotzende NTA Belegschaft als "Nachruf" abliefert, hatte der alte Mann echt nicht verdient und dafür sollte dem Langer alle seine Redaktionsohren mal ordentlich lang gezogen werden, wenns seine Mutti schon nicht tut..  :shifty:

(sorry auf einen link verzichtet ich aus Anstand - jeder der sowas NICHT lesen muss, lebt gesünder...)
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Gibts eigentlich noch den Straftatbestand der Verunglimpfung vom Andenken Verstorbener? Oder sowas wie übler Nachrede?
Und gilt der auch für verstorbene Promis?

Ja den gibt es noch. Das ist aber leider, wie du schon angedeutet hast, ein reines Antragsdelikt. Darum konnten wir mit unseren Anzeigen
gegen die Schulz-Schwestern nichts erreichen und die Familien der Opfer vom Breitscheidplatz hatten/haben definitiv andere Dinge im Kopf, als
zwei widerwärtige Hetzmaschinen ausm Verkehr zu ziehen. (leider)
Alles was in die Richtung Beleidigung, üble Nachrede, Verunglimpfung Verstorbener usw geht, wird nur auf Antrag verfolgt.
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Gibt es eigentlich irgendein Thema, von dem unser guter Freund etwas versteht?

Da regt er sich fürchterlich darüber auf, dass einem Betroffenen im Strafverfahren in Nürnberg die persönliche Akteneinsicht wegen §147 StPO verweigert wurde. Das Recht hat nämlich der Verteidiger, nicht der Betroffene alleine.

Klar, das ist gegen das Völkerrecht sowie gegen alle nur möglichen EGMR-Urteile usw. usw. usw. Und auch noch gegen das AVG, aus dem er den §17 zitiert.

Man liest es und wundert sich: AVG ... nie gehört, was mag das sein? Wikipedia ist dein Freund: Es geht um das "Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz". Allerdings gilt dieses Gesetz für Behörden, nicht im Gerichtsverfahren. Und: es ist ein österreichisches Gesetz.

Freundlicher Hinweis mittels Kommentar, das könne aber schwerlich in Nürnberg anwendbar sein. Antwort:

Zitat
Damit ist ein Mal mehr bewiesen, wie wichtig es doch ist, dass Gesetze mindetens einen Geltungsbereich nennen, damit man weiß, wo sie überhaupt gelten sollen.

So eine ♥♥♥rei aber auch, dass der österreichische Gesetzgeber nicht in seine Gesetze schreibt, dass sie in Deutschland nicht gelten.

Macht aber fast gar nichts, er weiß Rat und kennt das richtige Gesetz:

Zitat
Und dann war da noch…
Das Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG). Dieses findet sich hier:
https://bravors.brandenburg.de/de/gesetze-212780

Ah ja. Dieses nun ist ein brandenburgisches Gesetz, und auch in seinen besten Zeiten erstreckte sich Brandenburg nicht bis nach Nürnberg (auch wenn die Hohenzollern mal die Burggrafen von Nürnberg waren, bis der Kaiser sie 1415 aus Verzweiflung mit Brandenburg belehnte). Fortsetzung folgt ...

In dem Briefausschnitt, den man in seinem Post findet, steht doch klar und deutlich zu lesen, dass die Entscheidung nach §147 StPO ergangen ist. Das gilt auch in Bayern (wenngleich nicht in Österreich). Offenbar hat er das nicht begriffen.
 
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Offline teobald.tiger

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Gibt es eigentlich irgendein Thema, von dem unser guter Freund etwas versteht?

nicht das ich wüsste... Aber so kann er den ganzen Laden am leben halten: Heute das Mysterium um Unterschriften, wo sie hingehören und weshalb ein blauer feuchter Hände ähh Fingerabdruck in Langers eigenartigem Universum auch nichts bringt...  :facepalm:
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Online kairo

Zitat
Und dann war da noch…
Das Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG). Dieses findet sich hier:
https://bravors.brandenburg.de/de/gesetze-212780

Ah ja. Dieses nun ist ein brandenburgisches Gesetz, und auch in seinen besten Zeiten erstreckte sich Brandenburg nicht bis nach Nürnberg (auch wenn die Hohenzollern mal die Burggrafen von Nürnberg waren, bis der Kaiser sie 1415 aus Verzweiflung mit Brandenburg belehnte). Fortsetzung folgt ...

Wie schön, er lässt uns nicht im Stich. Alles hinsetzen und die Ohren spitzen, denn jetzt lernen wir was zum Thema Geltungsbereich von Gesetzen, liebe Kinder.

Zitat
Während die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte in Artikel 2 die Gleichheit bei der Durchsetzung der Menschenrechte beschreibt, verpflichtet Artikel 7 die Gesetzgeber, ihr Recht – ihre Gesetze – gegenüber jedermann gleich anzuwenden und jedem Menschen Schutz vor Ungleichbehandlung zu gewähren.

Da sich Brandenburg in Deutschland befindet und Artikel 7 die Gesetzgeber, ihr Recht – ihre Gesetze – gegenüber jedermann gleich anzuwenden verpflichtet, hat das vom Normgeber Brandenburg erlassene Gesetz auch in Nürnberg zu gelten.

Unter "Gleichbehandlung" versteht er also, dass das Land Brandenburg dafür zu sorgen hat, dass die Bayern und die Argentinier und die Pinguine und die Zulus genau so ungerecht und brutal behandelt werden wie die Brandenburger ...

WO IST DENN HIER DER NOTAUSGANG ??

In einem Kommentar zu einem anderen Beitrag jammert ein ähnlich Verwirrter herum, er habe einen Bescheid vom Katasteramt "zurückgewiesen" unter Verweis auf § 126 BGB. Antwort: es gelte das Verwaltungsverfahrensgesetz.

Zitat
Rückruf von mir an den Sachbearbeiter wegen BGB und Antwort des Scheinbeamten: BGB hat nur Rechte für Zivilpersonen? Alles klar! In Faschismus und in einer Diktatur haben Scheintaatsvasallen immer Recht !

Tja, lieber Freund, gewöhn dich lieber gleich dran. C'est la vie (altgermanisches Sprichwort).
« Letzte Änderung: 21. Juni 2017, 22:17:32 von kairo »
 

Offline Pantotheus

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Da gibt es wohl keinen Notausgang. Bei Langer gilt wohl das, was einmal jemand über Kurt von Schleicher schrieb, nämlich dass dieser nie zögerte, einen Fehler durch einen neuen Fehler auszugleichen.

Schauen wir aber mal, was wirklich in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte steht:
Zitat
Artikel 2
Jeder hat Anspruch auf alle in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten, ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Anschauung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt
oder sonstigem Stand.
Des weiteren darf kein Unterschied gemacht werden auf Grund der politischen, rechtlichen oder internationalen Stellung des Landes oder Gebietes, dem eine Person angehört, gleichgültig ob dieses unabhängig ist, unter Treuhandschaft steht, keine Selbstregierung besitzt oder sonst in seiner Souveränität eingeschränkt ist.
Absatz 1 stellt einfach den Grundsatz der Gleichbehandlung auf und verbietet jede Diskriminierung nach unsachlichen Gründen. Der Rassebegriff ist durch Erkenntnisse der Biologie eigentlich obsolet geworden, findet sich aber bis heute aus historischen Gründen in den meisten Grundrechtskatalogen.
Absatz 2 ist auch weitgehend historisch bedingt, denn die Zahl der Gebiete in Treuhandschaft oder sonst "ohne Selbstregierung" dürfte heute recht klein sein, damals jedoch bestanden noch zahlreiche Kolonien, die einen erheblichen Teil der Menschheit umfassten.

Zitat
Artikel 7
Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und haben ohne Unterschied Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz. Alle haben
Anspruch auf gleichen Schutz gegen jede Diskriminierung, die gegen diese Erklärung verstößt, und gegen jede Aufhetzung zu einer
derartigen Diskriminierung.
Hier wird einfach der Grundsatz der Gleichheit vor dem Gesetz eingeschärft. Der Gedanke selbst ist älter und bedeutet natürlich nicht, dass brandenburgisches Recht irgendwo anders gelten müsse. Ich sag's mal zugespitzt so: Es geht um Gleichheit vor dem Gesetz. Darunter kann einerseits die Rechtsordnung insgesamt verstanden werden (also die Summe der materiellen Gesetze), anderseits aber jeweils ein bestimmtes Gesetz. Wer also z. B. mit dem posse comitatus law der USA konfrontiert ist (nur mal als beliebig herausgegriffenes schlechtes Beispiel), hat Anspruch darauf, dass dieses genau so ihm gegenüber angewendet wird wie jede beliebige andere Person im selben Falle auch.
Der zweite Satz verbietet einfach wieder die Diskriminierung, schärft also nochmals e contrario den Grundsatz der Gleichbehandlung ein.
Was Langer daraus ableiten will, steht da nun mal nicht.

Aber das war ja auch nicht zu erwarten. Bei RD steht in den Quellen ja nie das, was sie behaupten, dort gefunden zu haben.
"Vom Meister lernen heißt verlieren lernen." (hair mess über Peter F., auf Bewährung entlassenen Strafgefangenen )
 
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Hier wird einfach der Grundsatz der Gleichheit vor dem Gesetz eingeschärft. Der Gedanke selbst ist älter und bedeutet natürlich nicht, dass brandenburgisches Recht irgendwo anders gelten müsse.

Selbstverständlich, wir sind uns ja darüber auch einig (aber erzähl's nicht rum). Aber das bildet er sich wohl ein. Dann müsste natürlich auch das Recht der chinesischen Provinz Guangdong bei uns gelten, denn auch die sind an das Gleichbehandlungsgebot gebunden, und überhaupt müsste jegliches Gesetz, das irgendwo auf der Welt gilt, überall gelten. Rechtsanwalt müsste man sein ...
 
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Na also! Geht doch... Vor Monaten hat er sich ja irgendwie noch (ziemlich) verzweifelt gewehrt, wenn sein Anhänger mit Reichs- oder Nationalgedusel anfingen. Das scheint nun vorbei (oder er hat es überlesen):

Zitat
Die Rechtlosigkeit ist heute total, denn seit dem ersten Weltkrieg gibt es für die Deutschen keinen Friedensvertrag – die staatliche Existenz des Reiches wurde territorial vernichtet – dem Völkerrechtssubjekt „Deutsches Reich“ die Handlungsfähigkeit genommen.
Da es dann noch ein paar Zeilen fröhlich so weiter geht, dürfte es kein "Unfall" sein - auch wenn wahrscheinlich (wie immer) alles kopiert wurde. Inklusive einer mir noch unbekannte Verschwörung:

Zitat
Genau nach Ablauf dieser Frist und 66 Tagen erklärte die Französische Republik am 3. September 1939 abermals dem Deutschen Reich den Krieg.

Da hat uns Ex Gefreiter und seine Generäle aber genau gerechnet!  :scratch: Aber bei den Franzosen weiss man ja nie, so als alte Republik ist man ganz sicher mit Satans verbunden?  :facepalm:

Irgendwie ist dann auch noch die arme "Freiheit" mit ins Getriebe beim Langer geraten. Gäbe es nicht mehr! Also liebe Polizei/Staatsanwaltschaft auf zu Langer und seinen Phantomkollegen - Adresse hätten wir auch notfalls parat. Er bettelt ja quasi...  :dance:

btw ob Langer weiss, wer über Tante Google bei ihm wirbt? Eine AfD nahe Kirchenorganisation aus der "Leben für niemanden" Ecke, die sogar in Harry Potter das "Böse" erkennt und verbieten lassen will:https://www.aktion-kig.de/nachrichten/news_neu_8.html

soviel eben zum Thema "Freiheit"...

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Na also! Geht doch... Vor Monaten hat er sich ja irgendwie noch (ziemlich) verzweifelt gewehrt, wenn sein Anhänger mit Reichs- oder Nationalgedusel anfingen. Das scheint nun vorbei (oder er hat es überlesen):

Die Kröte muss er wohl schlucken, da es mit der Bevölkerungsrevolution ohne rassistische Reichsdeppen nicht klappt.

Interessant finde ich seinen Kommentar zu seinem gestrigen "Artikel" über die Abgabenlast zu einem Kleinunternehmer, der für seine Mitarbeiter keine Genossenschaftsbeiträge zahlen will, der ihn um Hilfe bittet, https://newstopaktuell.wordpress.com/2017/06/26/die-skandaloese-abgabenlast-in-deutschland/

Spoiler
werner kissling sagt:   
26. Juni 2017 um 17:37   

Hallo und guten Tag NT-A Team.

Ich habe beim Arbeitsgericht in Wiesbaden ein Verfahren anhängig und brauche für diese Vorstellung zwei Prozessbeobachter. Es handelt sich hierbei um SOKA Bau und ULAK. Das ist so ziemlich das kriminellste, was mir bisher in meinem leben untergekommen ist.

Durch einen Tarifvertrag, im Baugewerbe, dem ich nicht angehöre, werde ich an Hand von Sozialgesetzen, genötigt in eine Kasse einzuzahlen, die ich noch nie in Anspruch genommen habe. Was ich bisher herausbekommen habe ist, dass ich wohl nicht alleine in diesem Räderwerk stecke. Die machen regelrecht Jagt auf kleine Firmen, um herauszuholen was geht.

Hierbei geht man rigoros und ohne Skrupel vor. Meine Vorgehensweise gegenüber der ULAK und SOKA-Bau wird sein, dass ich von diesen eine Körperschaftsurkunde fordere. Dem vorsitzenden „Richter“ habe ich ein Schreiben zukommen lassen, mit der Bitte, sich mir gegenüber zu legitimieren.

Der Termin ist am 13 Juli und ich werde euch die notwendigen Unterlagen zukommen lassen. Mit freundlichem Gruß: W. K.

    News Top-Aktuell:

    Leider können wir Ihnen da nicht helfen, da wir im Moment kein funktionierendes e-mail-Postfach besitzen. Hinzu kommt, dass am 30 Juni unser Sommerurlaub beginnt.

    Es tut uns leid, dass wir Ihnen darum nicht helfen können.

    Freundliche Grüße auch für Sie.
[close]

Er hat die E-Mail-Adresse [email protected] nicht mehr  :dance: . Es freut mich sehr, dass Web.de offensichtlich reagiert hat  :whistle: .

In seinen Kommentaren wird er immer krasser... Aus Gesindel werden Arschlöcher. Hoffentlich ist das Langers vorläufig letzter Urlaub auf freiem Fuß.
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Zitat
(...) genötigt in eine Kasse einzuzahlen, die ich noch nie in Anspruch genommen habe (...)

Das zeigt mal wieder die assoziale Denkweise der Reichsbürger, nicht einzahlen wollen weil ja "keine Leistungen" bisher bekommen aber jede Wette wenn er im Krankhaus liegt will er, dass die Gemeinschaft für ihn zahlt! ::)
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*mMn - meiner (ganz persönlichen) Meinung nach
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(...) genötigt in eine Kasse einzuzahlen, die ich noch nie in Anspruch genommen habe (...)

Das zeigt mal wieder die assoziale Denkweise der Reichsbürger, nicht einzahlen wollen weil ja "keine Leistungen" bisher bekommen aber jede Wette wenn er im Krankhaus liegt will er, dass die Gemeinschaft für ihn zahlt! ::)

Bei den Geldbeträgen, die unsere Wahnwichtel so in die Krankenkassen einzahlen - wenn überhaupt was - dürfte das ein eher ganz ganz kurzer Besuch werden:

"Sorry, sie liegen jetzt hier schon 3 Minuten"! Für länger reichen ihre Einzahlungen heute nicht"

sagte die Krankenschwester und holte die Security...  :whistle: :whistle: :whistle:
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Die SOKA Bau ist eine Kasse, die Bauarbeiter versichert, nicht die Bauunternehmer. Nach den verfügbaren Informationen verwaltet die Kasse einerseits das Urlaubsgeld, andererseits die Zusatzversorgung der Bauarbeiter, was wegen zahlreicher Stellenwechsel, häufigen Insolvenzen von Unternehmen in dieser Branche usw. auch sinnvoll ist. Die Bauunternehmen zahlen das Urlaubsgeld in die Kasse ein und erhalten es wieder zurück, wenn ein Arbeitnehmer tatsächlich Urlaub nimmt und in dieser Zeit Arbeitsentgelt erhält. (Wenn das Unternehmen nicht zahlt, kann der Bauarbeiter das Urlaubsgeld von der Kasse erhalten.)
Erstens ist die SOKA Bau also eine Absicherung der Bauarbeiter, nicht der Bauunternehmer. Zweitens sollte bei einem funktionierenden Unternehmen das Verhältnis zur SOKA ein Geben und Nehmen sein. Drittens passt die SOKA vielen Nebengewerben aus der Bauwirtschaft nicht, da sie sich selbst nicht als Bauunternehmen sehen, aber natürlich gilt die rechtliche Bestimmung, nicht die eigene Meinung. Davon abgesehen gründet die SOKA Bau in einem Tarifvertrag, den beide Seiten, Arbeitgeber und Arbeitnehmer, ausgehandelt haben, ist also kein staatlich verordnetes Diktat. Daher sind ja auch die Arbeitsgerichte zuständig, nicht etwa die Sozial- oder Finanzgerichte.

Drittens ist es interessant zu sehen, wie Langer einen Hilfesuchenden abweist. Viertens ist der "Sommerurlaub" wieder einmal so eine Sache. Da muss einer Urlaub machen, der eigentlich eh nichts tut. Über die Hintergründe dieser "Urlaube" wurde hier ja auch schon gesprochen, Genaues ist aber offenbar nicht bekannt.
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