Autor Thema: http://newstopaktuell.wordpress.com/  (Gelesen 143305 mal)

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Offline Schnabelgroß

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Wie gehabt, ich bin dafür , das den Reichsdeppen, von ALLEN FIRMEN ganz zuerst der FIRMA : AGENTUR für Arbeit / Hartz 4 usw. : Sämtliche Zugeständnisse RESTLOS gestrichen werden.*GELD*
Warum dieses noch an diese Unter-Irdischen Loser gezahlt wird, bleibt ein Rätsel. Sozialstaat muss hier aufhören ! Bei Reichis SOFORT !
Einen sich bekennenden IRREN sollten also keine Gelder mehr zukommen. 1. Wahl : Rausschmiss aus dem System und unter der Brücke leben, da kann man gerne und vielfach seinen eigenen Bockmist anbauen, was auch immer. 2. Wahl :Raus mit denen aus DE ! Keinesfalls verhaften, oder gar noch in DE in ein Gefängnis, dann hätten die GUTEN Steuerzahler, wieder das Nachsehen. Weg mit dem Gesindel und Gut ist es. Danach braucht man auch nicht mehr viel Worte über dieses Pack zu verlieren, was mittlerweile meiner Meinung nach ein : Kurzes aber LÄSTIGES Problem darstellt.

ich frage nur mal so an, ob das wirklich dein Ernst ist? Nachher sagst du selbst noch, dass dies und das in Deutschland nicht richtig läuft, weil genau so ein Vorgehen nicht zu machen ist...
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Offline teobald.tiger

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Langers Artikel über den Bundestag ist schon ziemlich bemerkenswert! Besonders weil er uns zweierlei belegt:

1. der Bundestag eine „öffentliche Einrichtung“ ist! Also mitnichten nur eine Firma...
2. Berlin ist nach Langers Logik eine Stadt in Belgien als Sitz der „Firma“!  :facepalm:

Bei soviel Dummheit schafft es offenbar auch nur noch ein einziger „Kommentar“ durch die Zensur... (Oliver Janich) :hand:

"Wer schweigt, stimmt nicht immer zu. Er hat nur manchmal keine Lust mit ♥♥♥en zu diskutieren!"
 

Offline Staatstragender

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Den Artikel über die Staatsangehörigkeit finde ich auch interessant https://newstopaktuell.wordpress.com/2017/05/22/wissenswertes-ueber-deutschland-verfassung-und-staatsangehoerigkeit/

Zitat
Darum sollte jeder Deutsche seine Abstammung bis vor 1914 nachweisen, um seine Rechte als Deutscher, bezogen auf die Gesetzgebung bis 1914 und die jeweiligen Verfassungen vor 1918, nutzen zu können. Diese Nachweise erhält man über die jeweiligen Standesscheinämter.

Falls man mal nicht weiterkommt und man keine Geburtsdaten eines Vorfahren hat, helfen gegebenenfalls auch Heirats- oder Sterbeurkunden.

Die Staatsangehörigkeit durch Abstammung kann nur nachgewiesen werden, wenn man seine  :scratch:Vorfahren bis vor den 01.01.1914 im Deutschen Reich nachweisen kann.

Es gilt, die Abstammung bei ehelichen Geburten jeweils durch den väterlichen Familienangehörigen nachzuweisen. Bei unehelichen Geburten wird über den mütterlichen Familienangehörigen die Abstammung nachgewiesen.

Menschen, bzw. deren Familienangehörige, die nicht innerhalb der BRD/DDR geboren wurden, bekommen Entsprechendes beim Auslandsstandesamt 1 in Berlin.

Bewirbt er da den gelben Schein der BRD? Den hat er sonst immer verrissen. In den Kommentaren lehnt dann Naturrechtsfan Langer die StaatsangeHÖRIGKEIT ab.
Spoiler
3 Responses to Wissenswertes über Deutschland, Verfassung und Staatsangehörigkeit

    Jürgen Hunke sagt:   
    22. Mai 2017 um 12:43   

    Liebes NTA Team

    Dieser Staatsangehörigkeitsnachweiß ist ne gute Sache.

        News Top-Aktuell:

        Finden Sie? Denken Sie noch mal darüber nach. In dem Begriff „Staatsangehörigkeit“ befindet sich der Begriff > Hörigkeit <. Uns ist keine Hörigkeit bekannt, die ´ne gute Sache ist, da Hörigkeit Freiheit einschränkt, oder sogar komplett ausschließt. Das kann keine gute Sache sein.

    Aber was machen die Heimatvertriebenen und Flüchtlinge die nach den 2.WK die Heimat verlassen mußten?

        News Top-Aktuell:

        „Nach dem zweiten Weltkrieg“??? Haben wir etwas verpasst? Wann wurden denn Friedensverträge unterschrieben, mit welchen der zweite Weltkrieg beendet wurde?

        Entschuldigen Sie bitte, aber sowohl erster, wie auch zweiter Weltkrieg laufen bis zur Sekunde, da niemals Friedensverträge geschlossen wurden.

    Die haben so gut wie keine Dokumente mehr über ihre Herkunft. Wir z.b. sind Sudetendeutsche. Die Geschichte ist bekannt. Ich habe das Glück, noch einen alten Führerschein zu besitzen, der meinem Ur-Großvater gehörte.

        News Top-Aktuell:

        Na dann können Sie ja einen Antrag auf Hörigkeit stellen.

    Lg

        News Top-Aktuell:

        Liebe Grüße auch für Sie.

    Antwort
    Gerhard a.d.F. Hallen sagt:   
    22. Mai 2017 um 19:24   

    Deutscher ist wer die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat besitzt. RuStaG. Basta.

        News Top-Aktuell:

        Dummerweise gibt ´s hierzulande derzeit keine Bundesstaaten (Bundesglieder). Im hiesigen Land ist rein gar nichts „Staat“, da bis zur Sekunde keine Friedensverträge geschlossen wurden und das hiesige Land daher komplett fremdregiert wird. Keine eigene Staatsgewalt = kein Staat (siehe Drei-Elemente-Lehre). Basta!

    Ich habe es auf Grund meiner Vorfahren nachgewiesen. Ich bin der Mann Gerhard aus der Familie Hallen. Staatsangehöriger des sich in Reorgination befindlichen Bundesstaates Bayern (Restitutionspflicht status quo ante bellum § 185 Völkerrecht i.v. §§ 227,228,229, BGB).

        News Top-Aktuell:

        Verlinken Sie doch bitte mal zu „§ 185 Völkerrecht“. Restitutionspflicht hat mit Völkerrecht übrigens nichts zu tun – ebenso, wie das BGB nichts mit Völkerrrecht zu tun hat.

    Die Firma BRD hat kein Recht mir meine Staatsangehörigkeit wegzunehmen.

        News Top-Aktuell:

        Stimmt, da die „BRD“ im Jahre 1990 erloschen ist und nur noch als hochkriminelle eingetragene Firma existiert, in welcher hochkriminelle Nachfolgenazis und deren willfährigen kriminellen Erfüllungsgehilfen stets dabei sind, die eigenen Landsleute zu drangsalieren, zu berauben und auszuplündern.

        Übrigens! Die „BRD“ kann Ihnen nicht wegnehmen, was Sie nicht haben.

    Entgegengesetzte Willenserklärung zur Glaubhaftmachung ,,Deutsch“. Entnazifizierung und gut ist.

        News Top-Aktuell:

        Schon Dwight D. Eisenhower hat die besiegte Bevölkerung des hiesigen Landes entnazifiziert, indem er sämtliche Nazigesetzgebung abschaffte und deren Anwendung verboten hat.

        Was hat ´s gebracht? Nix!

        Das damalige Nazigesindel blieb (mit Adenauer, als Chef) im hiesigen Land trotzdem am Ruder – auch die Nachfolgenazis (Brandt, Schmidt, Kohl, Schröder, Merkel) haben längst verbotene Nazigesetze angewendet und Merkel macht das bis zur Sekunde.

        Entnazifizieren kann sich die Bevölkerung des hiesige Landes nur durch eine Bevölkerungsrevolution, bei welcher das Nazi- und Nachfolgenazigesindel mit Stumpf und Stiel ausgemerzt und ausgerottet wird.

        Dann können vielleicht sogar mal Friedensverträge geschlossen werden, was wir derzeit für unmöglich halten. Mit Nazis und Nachfolgenazis schließt nämlich keiner Friedensverträge.

    Ich vermeide gern dieses Englisch. Darum:,, Amerikaner geh nach Hause.“ Wir übernehmen die Funktion des ,,Persistent Objektor“ und verzichten nicht auf unsere Bodenrechte!!!!!
    Lieber Gruß

    Gerhard a.d.F. Hallen

        News Top-Aktuell:

        Wann der Amerikaner nach Hause geht, bestimmt der Amerikaner, und nicht eine besiegte Bevölkerung, die sich bis zur Sekunde von Nachfolgenazis durch die Mangel drehen lässt, anstatt dieses Faschistengesindel auszurotten.

        Mit „persistent objector“ wird im Völkerrecht übrigens ein Völkerrechtssubjekt bezeichnet, dass sich von Anfang an ausdrücklich einer zu Völkergewohnheitsrecht führenden Völkerrechtsübung widersetzt.

        Wie daran in der derzeitigen Situation hilfreich sein kann, können wir nicht nachvollziehen.

    Antwort
    Klaus Borgolte ZA7975 sagt:   
    22. Mai 2017 um 23:15   

    Hallo geschätztes NTA-Team,

    euer Artikel äußert sich definitiv positiv zur Staatsangehörigkeit…

        News Top-Aktuell:

        Finden Sie!? An welcher Stelle haben wir denn etwas definitiv Positives dazu migeteilt, staatsangehörig zu sein?

    …(Bundesstaatsangehörigkeit RuStAg 1913) und weist auf seine besondere rechtliche Stellung hin.

        News Top-Aktuell:

        Wir wiesen auf eine rechtliche Stellung hin, nicht auf eine besondere rechtliche Stellung. Die rechtliche Stellung im deutschen Reich ist uns nämlich gar nicht bekannt, als dass wir da etwas gutheißen oder gar positiv hervorheben könnten. Dazu müssten wir uns erste einmal eindringlich mit den Reichsgesetzen befassen, was wir jedoch bisher noch nicht getan haben (aber womöglich noch tun werden).

    In Ihrem Kommentar zu Jürgen Hunke, 22. Mai 2017 um 12:43,
    dagegen disqualifizieren Sie den Begriff Staatsangehörigkeit und damit seine Bedeutung mit dem Hinweis auf eine Angehörigkeit = Hörigkeit.

        News Top-Aktuell:

        Das haben Sie gut erkannt, denn auch eine Angehörigkeit ist eine Hörigkeit. Der Hinweis steckt ja schon im Begriff.

    Der Begriff Angehörigkeit kann offensichtlich als positiv oder negativ gedeutet werden.

        News Top-Aktuell:

        Offensichtlich.

    Ich bin Angehöriger meiner Familie
    [Borgolte], aber ihr nicht hörig.

        News Top-Aktuell:

        Sind Sie sicher, dass Sie Ihrer Familie nicht hörig sind? 🙂

    Grüße
    Klaus Borgolte

        News Top-Aktuell:

        Grüße auch für Sie.

    Antwort
[close]

Da hat er wohl abgeschrieben ohne richtig zu lesen  :facepalm: .
« Letzte Änderung: 24. Mai 2017, 08:25:33 von Staatstragender »
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Offline Richard Sharpe

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Zitat
Da hat er wohl abgeschrieben ohne richtig zu lesen

Macht er das nicht immer?
" Artikel 19 Grundgesetz ist zu akzeptieren! Da steht, was da steht. Aufgrund dessen sind quasi alle Gesetze ungültig. "
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Online kairo

Zitat
Da hat er wohl abgeschrieben ohne richtig zu lesen

Macht er das nicht immer?

Er eiert immer auf den selben drei unsinnigen Thesen herum: es gibt keine Beamten, es gibt keine Gesetze, und eine im Handelsregister eingetragene Firma ist aus eben diesem Grund "hochkriminell". Und damit erwidert er auf Fragen und Themen jedweder Art, ohne Ansehen der Sache.
 

Offline Evil Dude

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Den Artikel über die Staatsangehörigkeit finde ich auch interessant https://newstopaktuell.wordpress.com/2017/05/22/wissenswertes-ueber-deutschland-verfassung-und-staatsangehoerigkeit/

Darum sollte jeder Deutsche seine Abstammung bis vor 1914 nachweisen, um seine Rechte als Deutscher, bezogen auf die Gesetzgebung bis 1914 und die jeweiligen Verfassungen vor 1918, nutzen zu können. Diese Nachweise erhält man über die jeweiligen Standesscheinämter.


Das Standesamt ist also nur ein Scheinamt, bestätigt aber trotzdem rechtsgültig die Abstammung?
 :banghead:
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Offline Irrsinn

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Zitat von : Schnabelgroß
Zitat
ich frage nur mal so an, ob das wirklich dein Ernst ist? Nachher sagst du selbst noch, dass dies und das in Deutschland nicht richtig läuft, weil genau so ein Vorgehen nicht zu machen ist...

Mein Schreiben :
Zitat von: Irrsinn am Gestern um 20:58:27

    Wie gehabt, ich bin dafür , das den Reichsdeppen, von ALLEN FIRMEN ganz zuerst der FIRMA : AGENTUR für Arbeit / Hartz 4 usw. : Sämtliche Zugeständnisse RESTLOS gestrichen werden.*GELD*
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Warum sollte ich da sagen, das da was in Deutschland nicht funktioniert? Es ist so, das da was nicht funktioniert. Punktum. Reichs Deppen können und dürfen sich scheinbar alles erlauben. Kann so ja wohl nicht sein. Also da brauche ich nicht lange überlegen um zu so einem *Zynischen* wie auch *Schwarz Humorigen* Aussage Punkt zu gelangen.

Vieles ist machbar, man muss nur mal Arsch in der Hose zeigen, von Seiten der Gesetzgebung und nicht dauernd *rumseuseln* sondern machen. Das ist leider in Deutschland noch eine Große Baustelle ! Siehe den Fall Frau Tschäpe NSU usw. Was kostet uns das alles Gelder. Warum sollten uns also diese Reichsdeppen noch viel kosten? Sind doch Total VERNEINER in allen Instanzen, dann bitte auch die Gestze *verschärfen* Ich sehe das so, Punktum.
« Letzte Änderung: 24. Mai 2017, 19:13:06 von Irrsinn »
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Offline Staatstragender

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Aber die Reichsdeppen sind halt -  wenn auch wider Willen -  Bürger. Ausweisen kann man daher die deutschen RD nicht, wohin auch? Selbst Rußland hat den geflüchteten Griesbachs noch kein offizielles Asyl gewährt. Und Irrsinn ist nicht pauschal verboten  ;D . Ein konsequenteres Vorgehen nach bestehenden Gesetzen gegen kriminelle RD reicht mir persönlich, ein spezielles Reichsdeppengesetz wie in Österreich halte ich für übertrieben.
« Letzte Änderung: 24. Mai 2017, 20:11:35 von Staatstragender »
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Offline Schnabelgroß

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Vieles ist machbar, man muss nur mal Arsch in der Hose zeigen, von Seiten der Gesetzgebung und nicht dauernd *rumseuseln* sondern machen. Das ist leider in Deutschland noch eine Große Baustelle ! Siehe den Fall Frau Tschäpe NSU usw. Was kostet uns das alles Gelder. Warum sollten uns also diese Reichsdeppen noch viel kosten? Sind doch Total VERNEINER in allen Instanzen, dann bitte auch die Gestze *verschärfen* Ich sehe das so, Punktum.

Ein gewisses Verständnis für solche Ideen habe ich ja manchmal schon. Aber: wie soll das denn bitte ganz konkret aussehen? Welche Gesetze müssten dann geändert werden um das alles auszuführen? Gegen wen, außer die Reichsdeppen, könnte man dann ganz genauso vorgehen? Wohin mit denen wenn sie aus DE raus sollen und wie sollte das genau ablaufen? Was soll mit all denen passieren die ganz plötzlich kein Geld mehr hätten und was meinst du, auf welche Ideen die dann kommen? So wie die Rechtslage ist, geht es nicht. Wenn sie entsprechend geändert werden würde, würde sie möglicherweise gar nicht mehr eine sein, für die ich mich -auch gegen Reichsdeppen- einsetzen will. Der Weg klingt für mich ein bisschen wie den Teufel mit dem Beelzebub austreiben.
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Das Standesamt ist also nur ein Scheinamt, bestätigt aber trotzdem rechtsgültig die Abstammung?

Natürlich ist das Standesamt ein Scheinamt. Da kriegt man alle Arten von Scheinen - Totenscheine, Heiratsscheine, Abstammungsscheine, um nur einige zu nennen.
 
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Offline David Aaronson

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Ein gewisses Verständnis für solche Ideen habe ich ja manchmal schon. Aber: wie soll das denn bitte ganz konkret aussehen? Welche Gesetze müssten dann geändert werden um das alles auszuführen? Gegen wen, außer die Reichsdeppen, könnte man dann ganz genauso vorgehen? Wohin mit denen wenn sie aus DE raus sollen und wie sollte das genau ablaufen? Was soll mit all denen passieren die ganz plötzlich kein Geld mehr hätten und was meinst du, auf welche Ideen die dann kommen? So wie die Rechtslage ist, geht es nicht. Wenn sie entsprechend geändert werden würde, würde sie möglicherweise gar nicht mehr eine sein, für die ich mich -auch gegen Reichsdeppen- einsetzen will. Der Weg klingt für mich ein bisschen wie den Teufel mit dem Beelzebub austreiben.

Gerade wenn solche Ideen im Zusammenhang mit Gestalten wie Langer aufkommen, läuten bei mir die Alarmglocken. Wir diskutieren hier seinen Blog und wissen von seinem Verhalten im real life praktisch überhaupt nichts. Ganz sicher ist sein Auftreten online widerlich und wenn es sich gegen bestimmte Personen oder Personengruppen richtet, bin ich auch der Meinung, dass man dagegen etwas unernehmen können sollte. Aber ausweisen oder der Existenzgrundlage berauben, nur weil er zu dumm ist, die Gründe für sein armseliges Dasein bei sich selbst zu suchen? Das wäre ganz sicher nicht verhältnismäßig oder nach meinem Verständnis Recht.

Wir wissen hier vor allem auch nicht welche Sanktionen und Auflagen ihm seine reichsdepperten Überzeugungen im real life tatsächlich schon eingebracht haben und können daher auch nicht entscheiden, ob gegen ihn prinzipiell "schärfer vorgegangen" werden sollte.
 
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Offline Staatstragender

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Heute hat Langer für die Reichsdeppengemeinde wichtige Informationen zur Arbeitsvermeidung im Programm. Aufgrund zahlreicher Scheingerichtsurteile, Handels- und Völkerrecht, muss niemand arbeiten https://newstopaktuell.wordpress.com/2017/05/30/eingliederungsvereinbarung-egv-und-verwaltungsakt-unzulaessige-entrechtung/#comments
Das Totschlagargument möchte ich gleich vorausschicken:

Zitat
Der Grundsatz des „Förderns und Forderns“ ist mit der Vorstellung allgemeiner Menschenrechte nicht vereinbar.

Ich möchte mal endlich vom Langer eine Ausfertigung der "allgemeinen Menschenrechte" bekommen, insbesondere um den Geltungsbereich zu prüfen   :salut: .

Hier der Artikel einschließlich euphorischer Kommentare, dass mit diesen Erkenntnissen die ARGE-Mitarbeiter wirklich keine Chance haben  :facepalm: . Langer findet den Link aus einem Artikel von 2011  :facepalm: zum Thema Kriegsgefangenensold "nicht übel", wirklich Top aktuell  ::) . Dass noch nie jemand Kriegsgefangenensold bekommen hat, erwähnt er natürlich nicht.

Spoiler
Jeder Mensch, der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) bezieht („Hartz IV“-Leistungen, bzw. ALG 2-Leistungen, wie es im korrekten Scheinamtsdeutsch heißt), hat sicher schon mindestens ein mal Erfahrungen mit der sogenannten „Eingliederungsvereinbarung“ (EGV) gemacht.

Anmerkung zu Scheinamtssprache (Scheinamtsdeutsch) und insbesondere zum Begriff „Jobcenter“:

Die Scheinamtssprache ist nach § 23 „Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)“ deutsch und die Scheingerichtssprache ist nach § 184 „Gerichtsverfahrensgesetz (GVG)“ ebenfalls deutsch.

Bei der Bezeichnung „Jobcenter“ handelt es sich indes gerade nicht um eine aus der deutschen Sprache herrührende Begrifflichkeit.

Von daher ist es mehr als fraglich, ob eine unter dem Begriff „Jobcenter“ firmierende Einrichtung eine deutsche Verwaltungsbehörde sein kann.

Unter anderem diesbezüglich hat mal jemand geklagt. Die Beurteilung des Verwaltungsscheingericht Giessen zu diesem Thema ist überaus interessant, denn das Scheingericht sieht das auch so.

Hier die Beurteilung zu diesem Thema des Verwaltungsscheingericht Giessen (Seite 5, letzter Absatz, und weiter auf Seite 6): „klick“

Was geht einer EGV voraus?

Der EGV geht normalerweise eine sogenannte „Einladung“ voraus. Diese euphemistische Formulierung „Einladung“ ist nicht nur irreführend, sondern sie täuscht auch über die Wahrheit hinweg.

Egal, was auf derartigen Schreiben mit Androhung von Sanktionen bei Nichterscheinen geschrieben steht: es handelt sich rechtlich betrachtet um eine Vorladung!

Etymologisch stammt das Wort „Sanktion“ aus der französischen Sprache bzw. Latein und hat die Bedeutung einer „Zwangsmaßnahme „bzw. einer „Bestrafung“.

Wortbedeutung Sanktion

Entsprechend ist das Wort „Sanktion“ ein Synonym für eine Vergeltungsmaßnahme, eine Repressalie, eine Zwangsmaßnahme – ein wirtschaftliches Druckmittel eben.

Der Charakter Zwangsgeld mit Strafcharakter (Zwangsstrafe) zeigt sich insbesondere daran, dass die scheinstaatliche Vergeltungsmaßnahme für Zeiträume bemessen ist, die in keinem Zusammenhang zum erwünschten Verhalten stehen, und die auch nicht durch sofortige Änderung des Verhaltens beendet oder abgemildert werden kann.

„Einladung“ mit Rechtsfolgenbelehrung = Vorladung

Die „Jobcenter“ und „Argen“ sind nicht dazu befugt jemanden vorzuladen. Aus diesem Grunde sind derartige Schreiben schon von Haus aus nichtig!

Wir verweisen auf die Beurteilung des „SG Nürnberg“ vom 14.03.2013 – S 10 AS 679/10 zu „Folgeeinladungen“, die sinngemäß auch auf „Einladungen“ anwendbar ist.

Folgenden oder ähnlichen Text findet man auf diesen sogenannten „Einladungen“:

„Ich möchte mit Ihnen Ihre aktuelle berufliche Situation besprechen.

Dies ist eine Einladung nach § 59 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) in Verbindung mit § 309 Abs. 1 drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III).

Wenn Sie ohne wichtigen Grund dieser Einladung nicht Folge leisten, wird Ihr Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld um 10 Prozent des für Sie nach § 20 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) maßgebenden Regelbedarfs für die Dauer von drei Monaten gemindert.“

Leitsätze zu „Folgeeinladungen“, die ebenfalls auf „Einladungen“ anwendbar sind:

1. Folgeeinladungen des Jobcenters wegen einem Meldeversäumnis sind nichtig und unwirksam, weil § 309 SGB III keine Rechtsgrundlage dafür ist, Hilfeempfängern die Pflicht zum Erscheinen zu einer Anhörung zu Tatbeständen einer beabsichtigen Sanktion aufzuerlegen.

2. Eine Folgeeinladung ist zu unbestimmt, weil der genannte Inhalt der Meldeaufforderung nicht als gesetzlicher Meldezweck im Sinne des § 309 Abs. 2 SGB III ausgelegt werden kann.

Bei sogenannten „Einladungen“ greift ebenfalls der § 309 Abs. 2 SGB III.

(2) Die Aufforderung zur Meldung kann zum Zwecke der

1. Berufsberatung,
2. Vermittlung in Ausbildung oder Arbeit,
3. Vorbereitung aktiver Arbeitsförderungsleistungen,
4. Vorbereitung von Entscheidungen im Leistungsverfahren und
5. Prüfung des Vorliegens der Voraussetzungen für den Leistungsanspruch erfolgen.

Eine Pflicht zum Erscheinen zu einer Anhörung zu Tatbeständen einer beabsichtigen Sanktion gibt § 309 Abs. 2 SGB III nicht her!

Vordruck um sich gegen solche „Einladungen“ zu wehren zum download: „klick“

Anmerkung zum Postversand der „Einladungen“:

Die „Jobcenter“ und „Argen“ verschicken die „Einladungen“ per Normalpost. Das jedoch ist ein äußerst unsicherer Versand, denn es kommt immer wieder vor, dass derartige Standardbrief ihren Empfänger nicht erreichen.

Aus diesem Grund steht „laut Gesetz und Rechtssprechung“ das „Jobcenter“ und die „Arge“ im Zweifelsfall (also, wenn der Empfänger erklärt, einen Brief nicht erhalten zu haben) in der Beweispflicht, dass und wann die Post den „Kunden” erreicht hat.

Eine per Verwaltungsakt erlassene und via Normalbrief verschickte „Eingliederungsvereinbarung“ entfaltet also keine Rechtswirksamkeit.

Eine Vorladung (euphemistisch „Einladung“ genannt) zu einem „Meldetermin“ kann nicht wahrgenommen, einer Bewerbung auf ein Stellenangebot nicht nachgekommen und eine sogenannte „Maßnahme“ nicht angetreten werden, wenn der Empfänger das entsprechende Schreiben nicht erhalten hat.

Ergeht trotzdem eine Sanktion, ist Widerspruch dagegen einzulegen, wenn das Jobcenter keinen Zustellnachweis erbringen kann.

Erfolgt keine Abhilfe per Widerspruch (was leider meistens so ist), ist Klage beim Sozialscheingericht gegen das „Jobcenter“ einzureichen.

Auch die Behauptung des „Jobcenter-Betreuers“ mitsamt eines angeblichen „Computer-Vermerks“, er habe während einer persönlichen „Vorsprache“ die „Einladung“ zum nächstfolgenden „Meldetermin“ oder „Maßnahme-Beginn“, ein Stellenangebot oder eine „Eingliederungsvereinbarung“ dem „Kunden“ übergeben, ist kein Beweis dafür, dass das auch stattfand, denn er kann es vielleicht ausgedruckt, aber dann zu übergeben vergessen haben.

Ein Nachweis kann nur die Unterschrift des Empfängers sein. Aus diesem Grunde sollte man es immer vermeiden, in „Jobcentern“ und „Argen“ etwas zu unterschreiben, denn Unterschrift ist bindend und beweiskräftig.

Das „Jobcenter“ steht laut Schreiben des sogenannten „BRD-Bundestages“ in der Pflicht nachzuweisen, dass eine persönliche Übergabe stattfand, was nur mit einem Empfangsbekenntnis nachgewiesen werden kann, also der „Kunde“ mit seiner Unterschrift bestätigt, das Jobcenter-Schreiben von seinem „Bearbeiter“ persönlich ausgehändigt bekommen zu haben – oder mit Hilfe eines im Raume anwesenden Zeugen, der die Übergabe bestätigt, was gemeinhin nicht der Fall ist.

Einen entsprechenden Vordruck findet man hier: „klick“

Der Verwaltungsakt

Der Ersatz der EGV durch Verwaltungsakt wird angewendet, wenn die EGV, aus welchen Gründen auch immer, vom Leistungsberechtigten nicht unterschrieben wurde.

Der Verwaltungsakt ist jedoch nichts anderes, als eine auf Willkür ausgelegte Zwangsmaßnahme ohne Rechtskraft, welche die gesetzlich garantierte Vertragsfreiheit vollkommen unbeachtet lässt.

Hierbei ist ebenfalls Artikel 8 III des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte (in Deutschland in Kraft getreten am 23. März 1976) als auch das ILO-Übereinkommen Nummer 29 und Nummer 105 über die Abschaffung von Zwangsarbeit vom 5. Juni 1957 zu nennen.

Im „Sozialgesetzbuch“ ist der öffentlich-rechtliche Vertrag in den §§ 53 bis 66 SGB X geregelt.

Das Wesen der EGV

Die EGV ist ein öffentlich-rechtlicher Vertrag und unterliegt somit natürlich der Vertragsfreiheit. Diese Vertragsfreiheit wird im § 311 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) vorausgesetzt.

Die Vertragsfreiheit ist eines der wichtigsten Grundprinzipien des deutschen Zivilrechts und die Ausprägung der Privatautonomie.

Das bedeutet, dass eine „Vereinbarung“ nur und ausschließlich dann zustande kommt, wenn es zwei übereinstimmende Willenserklärungen nach §§ 145 BGB ff gibt und zwar auf der Grundlage der Freiwilligkeit.

Im § 2 Abs. 1 Satz 2 SGB II heißt es:

„Eine erwerbsfähige leistungsberechtigte Person muss aktiv an allen Maßnahmen zu ihrer Eingliederung in Arbeit mitwirken, insbesondere eine Eingliederungsvereinbarung abschließen.“

Diese „Vorschrift“ (muss… eine Eingliederungsvereinbarung abschließen) zu erfüllen ist nach § 275 BGB unmöglich, da Vertragsabschlüsse auf Freiwilligkeit beruhen.

Eine Eingliederungsvereinbarung sollte man grundsätzlich nicht unterschreiben, da man sich mit sowas nämlich vollkommen unnötigerweise zu was auch immer verpflichtet.

Eine Unterschriftverweigerung führt nicht zu Sanktionen. Sollte der Fallmanager im Jobcenter auf eine sofortige Unterschrift drängen oder in irgendeiner Form suggerieren, dass diese Vereinbarung unterschrieben werden müsse, so macht er sich der Nötigung nach § 240 Strafgesetzbuch strafbar.

Eine Androhung von Sanktionen, insbesondere nach § 31 SGB II (sogenannte „Rechtsfolgenbelehrung“), muss immer abgelehnt werden, da diese nach Beurteilung des sogenannten „Bundesverfassungsgericht“ vom 09.02.2010 unzulässig sind, da Sanktionen zur Unterschreitung des Existenzminimums führen, was nicht passieren darf.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass die EGV (Prinzip des Fordern und Förderns) ein Vertragsverhältnis zweier vollkommen ungleicher Partner vorgaukelt, die niemand aus freien Stücken unterschreiben würde.

Unverfügbare Grundrechte muss sich der Hilfebedürftige nun plötzlich erst verdienen, durch gesetzwidrige Auferlegung von Pflichten.

Pflichtverletzungen führen zu Sanktionen, bei denen das zugesicherte Existenzminimum plötzlich keine Rolle mehr spielt.

Der Grundsatz des „Förderns und Forderns“ ist mit der Vorstellung allgemeiner Menschenrechte nicht vereinbar.

Es besteht nach Beurteilung des sogenannten „Bundessozialgericht“ vom 22.09.2009 kein Anspruch auf den Abschluss einer EGV.

Warum sich eine Amerikanisierung der Begriffe wie z. B. „Jobcenter“ und „Fallmanager“ durchgesetzt hat und die Hilfsbedürftigen als „Kunden“ betitelt werden, erklärt sich wenn man sich folgendes vor Augen führt: http://www.upik.de

Nach anklicken der UPIK-Suche gibt man als Firma „BRD“ und als Land „Deutschland“ ein.

Man erhält sodann eine Auflistung der Firma BRD und allerlei anderer Firmen wie z. B: den Deutschen Bundestag usw.

Gibt man nun seine zuständige Arbeitsagentur (Jobcenter) ein, so erhält man ebenfalls den eindeutigen Nachweis, dass es sich hier ebenfalls um eine Firma handelt.

Manta und Hoppenstedt sind ebenfalls firmenübergreifende Identifizierungssysteme und liefern die gleichen Ergebnisse.

Sehr bemerkenswert ist, dass die USA ebenfalls als Firma eingetragen ist, wegen dem Konkurs 1933 und der Verpfändung der Arbeitskräfte an die Federal Reserve Privatbank als Sicherheit, womit klar wird, wem sowohl die Firma USA als auch die Firma BRD („Filiale“ der Firma USA) dienen.

Als weiterer Beweis, dass wir tatsächlich in einem Firmenkonsortium, aber auf gar keinen Fall in einem souveränen Staat leben, kann man im Artikel 133 des ehemaligen GG nachlesen:

„Der Bund tritt in die Rechte und Pflichten der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes ein.“

Hier wird nun ganz klar von einem „Wirtschaftsgebiet“ gesprochen.

Sicher ist das eine erschreckende und unbequeme Wahrheit, aber trotzdem ist es die Wahrheit.

Die „Jobcenter“ und „Argen“ begehen multiplen Rechtsverstoß und halten sich noch nicht einmal an die von ihnen immer wieder gern zitierten „Sozialgesetzbücher“ (die aus mehreren Gründen übrigens allesamt ungültig sind).

Der „Kunde“ aber soll sich daran halten. Tut er das nicht, wird erbarmungslos und absolut widerrechtlich sanktioniert. Eine unbeschreibliche Frechheit und purer Faschismus!
                                                                                                                               
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3 Responses to Eingliederungsvereinbarung (EGV) und Verwaltungsakt = unzulässige Entrechtung

    nixypropaghandi sagt:   
    30. Mai 2017 um 11:40   

    Ich denke, das Obenstehende wird jetzt so manchen (Jobcenter-) ARGEn-Auftragsmörder ENDLICH in Nöte bringen… und dabei sind deren de jure Kriegsverbrechen hier noch nichteinmal berücksichtigt (Zwangsarbeit ist in besetzten Ländern verboten – und Deutschland ist bis zur Stunde besetzt)!

    Im Übrigen bin ich der Meinung, dass Angela Merkel eine Aufzuknüpfende sei.

        News Top-Aktuell:

        Hören Sie doch bitte damit auf, sich Meinungen zu bilden. Analysieren Sie lieber die Fakten und ziehen Sie logische Schlüsse.

        Aufknüpfen bedeutet Tod. Tod bedeutet wiederum das Ende oder dem Entgehen jeder Strafe.

        Wollen Sie, dass Angela Merkel ungestraft davon kommt? Sehen Sie…! 🙂
        Aufknüpfen ist daher keine gute Idee.

        Bessere Idee: Lebenslänglich „gestreiftes Sonnenlicht“ (Knast) bei Wasser, Brot und „BILD-Zeitung“. Ein Mal pro Woche einige Stunden Ausgang in einen großen Saal, in welchem ein Käfig steht.

        Dort die Merkel ´reinpacken. Dann wird die Bevölkerung in den Saal eingelassen, die dann an dem Käfig entlang schlendern kann, um Merkel zu beschimpfen, zu bespucken und mit Steinen, Kot oder was auch immer zu bewerfen.

        Das kommt Strafe schon deutlich näher!

    Antwort
    Frank B. sagt:   
    30. Mai 2017 um 13:22   

    Für diesen Artikel bin ich aus gegebenem Anlass sehr dankbar. Selbstverständlich wird er alle mir bekannten Betroffenen weitergeleitet.
    (Wieder mal) schnörkellos und auf den Punkt.
    Damit kann man arbeiten, wenn der Zirkus richtig losgeht.
    Ich werde nicht „durch den Reifen springen“.
    You made my day.

    Gruß an das ganze hochwertige Team.

        News Top-Aktuell:

        Ein Gruß auch für Sie. 🙂

    Geht auch mal an die Sonne. 😉

    Einer der vielen Franks hier

        News Top-Aktuell:

        Keine Sorge. Wir gönnen uns kleine Pausen an der Sonne. 🙂

    Antwort
    Frank sagt:   
    30. Mai 2017 um 13:52   

    Ein sehr hervorragender Artikel von NTA. Besten Dank dafür. Auch sehr interessant und wissenswert, was all den Betroffenen tatsächlich zustehen würde:
    https://homunculix.wordpress.com/2011/10/25/sind-hartz-iv-empfanger-kriegsgefangene/

        News Top-Aktuell:

        Ja. Nicht übel, der von Ihnen verlinkte Artikel. Wir haben etwas Ähnliches vor ca. 3 Jahren veröffentlicht und sind dabei ebenfalls recht gut in ´s Detail gegangen. Überzeugen Sie sich selbst: „klick“

    Antwort
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« Letzte Änderung: 30. Mai 2017, 22:12:19 von Staatstragender »
Will nicht heim ins Reich!
 
Folgende Mitglieder bedankten sich: David Aaronson, Schnabelgroß

Offline Staatstragender

  • Rechtskonsulent
  • *
  • Beiträge: 403
  • Dankeschön: 784 mal
  • Karma: 74
  • Grundgesetzgläubiger
  • Auszeichnungen Wertvolle Beiträge! Schon 100 "Danke" erhalten Ein einzigartiger Award der nur für beteiligte der Plakataktion verfügbar ist. Beliebt! 50 positives Karma erhalten
    • Auszeichnungen
Langers "Team" macht schon wieder Urlaub, bis 11.06.2017 verschont er das Netz mit seinen Hetzartikeln, https://newstopaktuell.wordpress.com/2017/06/01/news-top-aktuell-macht-pfingsturlaub/#comments.

Ein Kommentator lobt erst überschwänglich, ist aber doch irritiert, dass stets das ganze Team Urlaub macht und so die "Bevölkerungsrevolution" eventuell nicht klappt...

Zitat
Und da möchte ich mal nachfragen: Könnt ihr im Team nicht so Urlaub nehmen, dass der Redaktionsbetrieb immer weiter läuft? Durch euren (selbstverständlich hochverdienten!) Urlaub fehlen uns leider 8 wertvolle Artikel, die ansonsten zwischen heute und Pfingstmontag veröffentlich worden wären.

Bitte versteht dies nicht als Kritik – die kann bei euren Verdiensten nämlich nur positiv ausfallen! ABer was wäre passiert, wenn sich Che Guevara kurz vor der Kubanischen Revolution 12 Tage Urlaub genommen hätte? Oder wenn die Montagsdemos direkt vor der Wende 2 mal ausgefallen wären?

Bin mir nicht ganz sicher, ob Langer getrollt wurde. Herrlich aber die Antwort, hier ein Highlight:

Zitat
Nun sieht ´s folgendermaßen aus: Wir sind auch bei Vollbesetzung bereits vollkommen überlastet. Recherche, Entwicklung, Erstellung und Bearbeitung macht einen Haufen Arbeit. Hinzu kommt das Abarbeiten von Kommentaren.

Was meint der mit Recherche, Entwicklung, Erstellung? Nur die Bearbeitung = Copy & Paste rechne ich ihm an.

Zitat
Außerdem ist da noch die e-mail-Flut, der wir schon lange nicht mehr Herr werden. Abetausende Menschen schreiben uns. Abertausende Menschen warten auf Antwort. Wir kommen einfach nicht mehr hinterher, so leid, wie uns das tut. Und nun stellen Sie sich mal eine „Notbesetzung“ unter dieser Belastung vor.

Bei den paar Kommentaren (die Kritischen löscht er ja sowieso!), kann ich mir beileibe keine E-Mail-Flut vorstellen :liar: . Und die typischen unbestimmten Reichsdeppensuperlativen wie "Abertausende" und "Flut" dürfen nicht fehlen.

Zitat
Von Mitte Januar bis Anfang Juli durchgehend zu arbeiten ist nämlich verdammt hart, weil eine verdammt lange Zeit.

Im Spoiler der ganze Artikel samt Kommentaren
Spoiler
News Top-Aktuell macht Pfingsturlaub

 

News Top-Aktuell macht Pfingsturlaub

 

Wir haben uns dazu entschlossen, uns wieder einen kleinen Pfingsturlaub zu gönnen und zwar vom 02. bis einschließlich 11. Juni 2017.

In dieser Zeit werden keine neuen Artikel erscheinen.

Wichtig für “Verlinker(innen)” und sonstige Kommentarschreiber(innen):

Sämtliche Kommentare, die uns in der Zeit vom 02.06.2017 bis einschließlich 11.06.2017 erreichen, werden weder von uns gelesen, noch beantwortet und auch nicht veröffentlicht, sondern gelöscht.

Grund: Wir wollen nicht aus unserem Pfingsturlaub kommen und Unmengen Kommentare bearbeiten müssen. Vielen Dank für das diesbezügliche Verständnis.

Wir wünschen schöne Feiertage.
                                                                                                                               
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3 Responses to News Top-Aktuell macht Pfingsturlaub

    stenleh sagt:   
    4. Mai 2016 um 13:51   

    Liebes Team von NTA!

    Zuerst möchte ich euch (erneut) für eure tolle und wichtige Arbeit loben!

    Ich bin gestern am Körner Denkmal in Lützow gewesen und fragte mich: Wer sind wohl die heutigen Freiheitskämpfer unter uns?

    Wer wird in ein paar Jahren ein ähnliches Denkmal erhalten? Als allerstes seit ihr mir eingefallen!

    Selbst wenn ihr morgen noch von Nachfolgenazis eingesackt und mundtot gemacht werdet, wenn das Dreckssystem erst mal verjagt ist, wird man sich an eure wichtige Grundlagenarbeit und unzähligen Weckrufe erinnern. Ich bin mir jedenfalls sicher, dass ihr Geschichte schreibt. Wahrheitsgetreu recherchierte Aufklärung ist wichtiger denn je!

    Und da möchte ich mal nachfragen: Könnt ihr im Team nicht so Urlaub nehmen, dass der Redaktionsbetrieb immer weiter läuft? Durch euren (selbstverständlich hochverdienten!) Urlaub fehlen uns leider 8 wertvolle Artikel, die ansonsten zwischen heute und Pfingstmontag veröffentlich worden wären.

    Bitte versteht dies nicht als Kritik – die kann bei euren Verdiensten nämlich nur positiv ausfallen! ABer was wäre passiert, wenn sich Che Guevara kurz vor der Kubanischen Revolution 12 Tage Urlaub genommen hätte? Oder wenn die Montagsdemos direkt vor der Wende 2 mal ausgefallen wären?

        News Top-Aktuell:

        Wir würden Ihrem Wunsch gern nachkommen, und den Redaktionsbetrieb auch zu Urlaubszeiten aufrecht erhalten. Das ist uns allerdings leider nicht möglich, denn die Sache ist nämlich die:

        Würde zu Urlaubszeiten eine „Notbesetzung“ den Betrieb aufrecht erhalten, so hätte diese „Notbesetzung“ noch viel mehr, als ohnehin schon zu tun, da diese die Arbeit derer zu übernehmen hätte, die in Urlaub sind.

        Nun sieht ´s folgendermaßen aus: Wir sind auch bei Vollbesetzung bereits vollkommen überlastet. Recherche, Entwicklung, Erstellung und Bearbeitung macht einen Haufen Arbeit. Hinzu kommt das Abarbeiten von Kommentaren. Außerdem ist da noch die e-mail-Flut, der wir schon lange nicht mehr Herr werden.

        Abetausende Menschen schreiben uns. Abertausende Menschen warten auf Antwort. Wir kommen einfach nicht mehr hinterher, so leid, wie uns das tut. Und nun stellen Sie sich mal eine „Notbesetzung“ unter dieser Belastung vor.

        Sie werden sicher verstehen, dass das nicht hinhauen kann. Aus diesem Grund soll gelten: Urlaub ist Urlaub und im Urlaub ist Ruhe für alle.

        Vielleicht ist Ihnen aufgefallen, dass wir uns diese Jahr zum ersten Mal einen kurzen Oster- und Pfingsturlaub gegönnt haben. Das haben wir darum eingeführt, damit wir uns zwischendurch wenigstens mal ein paar Tage regenerieren können. Von Mitte Januar bis Anfang Juli durchgehend zu arbeiten ist nämlich verdammt hart, weil eine verdammt lange Zeit.

        Nun freuen wir uns schon auf unseren alljährigen, zweimonatigen Sommerurlaub. Das ist dann RICHTIG Urlaub, denn erst wenn ein Urlaub länger als nur ein paar Tage lang ist, kann man richtig abschalten und sich erholen.

        Vielen Dank für Ihr Verständnis.

    Viele Liebe Grüße und trotzem einen schönen gemeinsamen Urlaub wünscht euch Karsten a.d.F. Lehmann

        News Top-Aktuell:

        Vielen Dank und liebe Grüße auch für Sie.

    Antwort
    nwhannover sagt:   
    5. Mai 2016 um 00:24   

    Sehr gut! Pausen sind wichtig.
    Antwort
    Jürgen Hunke sagt:   
    5. Mai 2016 um 11:31   

    Danke. Euch auch.
    Antwort
[close]

Seit Mai 2017 hat "sein Team ja eine 4-Tage-Woche, https://newstopaktuell.wordpress.com/2017/04/ . Also "sein Team" nimmt immer gleichzeitig rund 1 Nettowoche Weihnachten, Ostern, Pfingsten und 8 Wochen im Sommer... Da ist er ganz Reichsdepp, wirklich Arbeiten ist nichts für die Aufgewachten  :snooty: .



« Letzte Änderung: 2. Juni 2017, 00:30:30 von Staatstragender »
Will nicht heim ins Reich!
 
Folgende Mitglieder bedankten sich: David Aaronson, Gast aus dem Off

Offline David Aaronson

  • General für Menschenrechte
  • *****
  • Beiträge: 328
  • Dankeschön: 164 mal
  • Karma: 30
  • Plastics!
  • Auszeichnungen Wertvolle Beiträge! Schon 100 "Danke" erhalten
    • Auszeichnungen
Ein Kommentator lobt erst überschwänglich, ist aber doch irritiert, dass stets das ganze Team Urlaub macht und so die "Bevölkerungsrevolution" eventuell nicht klappt...

Zitat
Und da möchte ich mal nachfragen: Könnt ihr im Team nicht so Urlaub nehmen, dass der Redaktionsbetrieb immer weiter läuft? Durch euren (selbstverständlich hochverdienten!) Urlaub fehlen uns leider 8 wertvolle Artikel, die ansonsten zwischen heute und Pfingstmontag veröffentlich worden wären.

Bitte versteht dies nicht als Kritik – die kann bei euren Verdiensten nämlich nur positiv ausfallen! ABer was wäre passiert, wenn sich Che Guevara kurz vor der Kubanischen Revolution 12 Tage Urlaub genommen hätte? Oder wenn die Montagsdemos direkt vor der Wende 2 mal ausgefallen wären?

Bin mir nicht ganz sicher, ob Langer getrollt wurde. Herrlich aber die Antwort, hier ein Highlight:

Es ist für mich schwer zu akzeptieren, dass überhaupt irgendjemand Langers Team-Charade nicht durchschaut. Wenn man die Kommentare der Deppenfolgschaft lange genug verfolgt, muss man sich aber eben eingestehen, dass es wirklich so dumme Menschen gibt. Ich würde hier aber auch auf einen Troll tippen.

Bei unserem speziellen Freund gibt es auch noch eine dritte Möglichkeit: Das Selbstgespräch. Er klatscht sich erwiesnermaßen gerne selbst in den Kommentaren Beifall, wieso sollte er sich also nicht auch ab und zu eine Vorlage schreiben, um etwas zu beantworten, was nie jemand gefragt hat.
 
Folgende Mitglieder bedankten sich: Staatstragender

Offline Irrsinn

  • Anti-KRRler
  • ***
  • Beiträge: 73
  • Dankeschön: 43 mal
  • Karma: 2
  • Carpe Diem
    • Auszeichnungen
Mal ganz ehrlich :

Wie oft habe ich dies hier schon geschrieben :
Die NTA Seite ist keine *Presse Seite* mit einem Staab dahinter. Der Herr Langer ist ein kleines armes Wichtchen, was sehr schnell, sehr komplexe Themen ALLEINE abarbeiten tuen tut.
Nix Redaktion , nix Helferleins einfach nur Reichsdeppen Ideologie vom Feinsten verbreiten, sich in alles einmischen, aber sich in und Rum um gar nichts auskennen in der Welt.Hauptsache ich habe mal Feuer gemacht....
Hoffentlich werden die Zeiten mehr, in denen er URLAUB macht, den braucht er auch als ONE MAN SHOW.
Mittlerweile , wenn man diese Seite wieder und wieder anzeigt (Polizei etc..), heisst es Mittlerweile nur : Ja nun , was sollen wir hier Unternehmen? Cybercrime !
Also, das einfachste : Diese Seite gar nicht mehr mit einem Klick besuchen und gut ist es. Diese Seite wird irgendwann verschwinden. Warum? Hier kommuniziert nur einer mit sich alleine und die Themen wie schon gesagt, festgestellt, selbst erlesbar usw. sind nicht TOP AKTUELL, sondern TOP Akkut daneben und von Gestern, von einem einzigen Menschen, der es halt im Leben zu nichts gebracht hat und es auch nie erbringen wird. Einfach ein Troll seiner selbst. Nochmals wie schon zig mal von mir geschrieben : Norman Bates des 21 . Jahrhunderts ohne Perspektive.
Ziehe mich da auch echt im Moment zurück von dem Thema, weil hier nicht wirklich etwas passiert. Dachte auch , je mehr Feuer man legen tut desto schneller geht etwas da voran, tut es aber nicht. Ignoranz scheint mir im Moment die Beste Würze zu sein.
Gehabt Euch wohl.  ;)
« Letzte Änderung: 2. Juni 2017, 19:15:04 von Irrsinn »
Phantasie ist wichtiger als Wissen, denn Wissen ist begrenzt.