Musteranzeige nach Washington D.C.
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Ihnen ist Unrecht widerfahren? Das geht hierzulande schnell, da wir uns erwiesen in einem noch immer besetzten Kriegsgebiet befinden, in welchem zusätzlich auch noch Nachfolgenazis die eigenen Landsleute terrorisieren und ausplündern.
Die Terrorbanden nennen sich unter anderem „Polizisten“, „Gerichtsvollzieher“, „Staatsdiener“ „Beamte“!
Erwiesene Tatsache ist, dass das hiesige Land gar kein Staat ist, gar kein Staat sein kann, da kein einziges Element der Drei- Elemente-Lehre erfüllt ist, welche völkerrechtlich vorschreibt, dass ein Staat folgendes zu haben hat, um ein Staat sein zu können:
Staatsvolk, Staatsterritorium, eigene Staatsgewalt.
Nichts davon ist hierzulande vorhanden. Daraus folgt logischerweise und messerscharf feststellbar: Wo kein Staat, da auch keine Staatsdiener.
Beamte gibt es hierzulande ebenfalls nicht, da der Beamtenstatus bereits am achten Mai des Jahres 1945 erloschen ist (siehe 1 BVR 147/52, Leitsatz 2).
Da sich alle sogenannte „Beamte“ (die tatsächlich gar keine Beamte sind und somit zu absolut gar nichts ein Befugnis besitzen) auf erloschene Gesetze berufen (STPO, ZPO, OWIG usw.), im Gegensatz dazu aber gültige Gesetze (HLKO, Genfer Konventionen, UN-Resolutionen usw.) ignorieren, sollte jeder und jede per Einschreiben/Rückschein diese Scheinbeamte anzeigen!
Man sende den Beschuldigten immer eine Durchschrift, damit diese wissen, dass etwas gegen sie in die Wege geleitet wurde und aktenkundig wird.
Hier nun das Musterschreiben einer Anzeige, welches selbstverständlich individuell abgeändert und angepasst werden muss:
John Doe
Freudenweg 69
11111 Lächeldorf
Germany
The US Department of Justice
Secretary of Justice
950 Pennsylvania avenue NW
Washington D. C. 20530-0001
USA
Datum: …………..
Strafanzeige/Strafantrag
Ich, John Doe, erstatte hiermit Strafanzeige/Strafantrag gegen:
1. den sogenannten „Gerichtsvollzieher“ am sogenannten Amtsgericht …………, Herrn …………….
zu ermitteln und zu laden über
(Adresse)
2. die sogenannten „aufsichtsführenden Richter“ (Dienstaufsicht des Herrn ………)
zu ermitteln und zu laden über
Amtsgericht …………..
(Adresse)
3. alle weiteren sogenannten „Amtswalter“ in ihren jeweiligen Funktionen, die aus dem in der Anlage befindlichen Schriftsatz an den sogenannten „Gerichtsvollzieher“, Herrn ………….., als Beteiligte hervorgehen, wegen Vergehen nach Kontrollratsgesetz Nr. 2 (MRG Gesetz Nr. 2) insb. Art. I, III, IV, V, VI Kontrollratsgesetz Nr. 4 Art. I (Umgestaltung des Deutschen Gerichtswesens) SHAEF Gesetz Nr. 53 Proklamation Nr. 1 und sowie aus allen anderen rechtlichen Gesichtspunkten.
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Begründung: Mit drei Schriftstücken, datiert vom ………….., hat Herr ………………., nachhaltig dokumentiert, dass er kein Freund von Recht und Gesetz ist, sondern viel mehr als Anhänger oder zumindest als Sympathisant der Nazi-Ideologie zuzuordnen ist.
Dafür spricht allein schon die Tatsache, dass der Beschuldigte auch die Hitler-Verordnung JBeitrO (Justizbeitreibungsordnung vom 11.03.1937 aus der NS-Zeit) in seinem Repertoire hat.
Die Alliierten haben erstens, mit dem ersten Kontrollratsgesetz Nr. 1 (Ausrottung der Nazigesetze) vom 20. September 1945, und zweitens, dem Urteil Tribunal General 06.01.1947, sind für alle deutschen Gerichte und Verwaltungsinstanzen bindend, alle Gesetze des NS-Regimes von Adolf Hitler aufgehoben, bzw. für ungültig erklärt.
Der Beschuldigte sogenannte „Gerichtsvollzieher“ am sogenannten „Amtsgericht“ hält demnach an NS-Gesetzen von Adolf Hitler fest.
Es besteht das sinnvolle Verbot ein Wiederaufleben oder die Weiterführung von NS-Strukturen in irgendeiner Form direkt oder indirekt zu unterstützen.
Mit dem zweiten Gesetz zur Bereinigung von Bundesrecht v. 23.11.2007 haben sich die Besatzungsmächte mit Art. 4 § 3 zu ihren Rechten und Pflichten bekannt (BGBl. I Nr. 59, S. 2614).
Damit sind sämtliche Kontrollratsgesetze, SHAEF Gesetze sowie die SMAD Befehle uneingeschränkt und vorbehaltlos gültig.
Das hat zur Folge:
1. Im besetzten Gebiete werden alle Oberlandesgerichte und alle Gerichte, über welche die erstgenannten Gerichte Rechtsmittel- oder Aufsichtsinstanz sind geschlossen und wird diesen die Amtsgewalt entzogen, und zwar solange bis sie ermächtigt werden, ihre Tätigkeit wieder aufzunehmen.
2. Entscheidungen, Urteile, Beschlüsse, Verfügungen oder Anordnungen, welche von diesen Gerichten nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes und während der Schließung erlassen werden, sind innerhalb des besetzten Gebietes nichtig.
3. Alle Oberlandesgerichte, Landgerichte und Amtsgerichte im besetzten Gebiet dürfen erst dann wieder eröffnet werden und ihre ordentliche Tätigkeit aufnehmen, wenn und soweit dies in schriftlichen Anweisungen, der Militärregierung bestimmt wird.
4. Verwaltungsgerichte sollen erst dann wiedereröffnet werden, und ihre ordentliche Tätigkeit aufnehmen, wenn und soweit dies in schriftlichen Anordnungen der Militärregierung bestimmt wird.
5. Niemand darf ohne Genehmigung der Militärregierung als Richter,
Staatsanwalt, Notar oder Rechtsanwalt, bzw. Amtswalter tätig werden.
Der Anzeigeerstatter und Unterzeichner hat gemäß
1. Artikel 10 der Menschenrechte UNO Resolution 217A (III) vom 10.12.1948,
2. Artikel 6 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten vom 04.11.1950,
3. Artikel 14 – Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte…
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ein Recht auf ein gerechtes Verfahren unter Mitwirkung von gesetzlichen Richtern i. V. m. gültigen Gesetzen, was ihm bisher verwehrt wurde.
Stattdessen nimmt ein sogenannter „Gerichtsvollzieher“ unverhohlen sogenannte „Amtshandlungen“ vor, diesbezüglich von seinen Vorgesetzten (aufsichtsführende „Richter“) gedeckt, zum Nachteil des Unterzeichners und verletzt sogar permanent dessen Grund- und Menschenrechte.
Die im Namen des sogenannten „Amtsgerichtes“ von den oben genannten Personen gegen den Unterzeichner gerichteten Aktivitäten, also das Zuwiderhandeln gegen die aktuellen Kontrollrats- und SHAEF Gesetze, sowie die vorsätzliche rechtswidrige Anwendung nicht in Kraft getretener ungültiger Gesetze erfüllt möglicherweise Straftaten wie Vorteilsnahme, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung, Bestechung, Unterlassung einer Diensthandlung, Vermögensstrafe und erweiterter Verfall, Rechtsbeugung, Körperverletzung im „Amt“, Falschbeurkundung im „Amt“, Gebührenüberhebung, Verleitung eines Untergebenen zu einer Straftat, Nötigung, Erpressung, Strafvereitelung im „Amt“, Betrug und Hochverrat.
Es sind hierzu entsprechende Ermittlungen aufzunehmen.
Es sei noch darauf hingewiesen, dass eine Haftungsverpflichtung der hier angezeigten Person(en) aus einer Verletzung des Völkerrechts, Menschenrechtes oder eines Vertrages der Vereinigten Staaten, gemäß dem Alien Claims Tort Act – 28 U.S.C. § 1350 vor einem district court in den USA, wonach US-Gerichte sachlich zuständig sind, auch wenn alle Beteiligten nicht US-amerikanischer Nationalität sind und die Ereignisse, welche die Anspruchsgrundlage darstellen, nicht auf US-Boden sondern, wie im Fall Deutschlands, auf beschlagnahmten, besatzungsrechtlich verwalteten Ländern, gegenüber dem
Anzeigeerstatter und Unterzeichner besteht.
Der in der Anlage befindliche Schriftsatz wurde dem sogenannten „Gerichtsvollzieher“, Herrn ……………… am ………………. von einem seitens des Unterzeichners bevollmächtigten Vertreter übergeben, wobei Herr …………… aussagte, dass ihn die Einwände des Unterzeichners nicht interessieren und er seine rechtswidrigen, gegen den Unterzeichner gerichteten Handlungen fortsetzen wird.
Bitte teilen Sie dem Unterzeichner zeitnah die Vorgangsnummer mit, unter der vorliegende(r) Strafanzeige/Strafantrag bearbeitet wird.
Mit freundlichen Grüßen:
__________________________
John Doe
Anlage(n):
Ende des Musterschreibens.
Dieses Musterschreiben kann gegen sämtliche scheinamtliche Terroristen angewendet werden, die welches Recht auch immer gebrochen und/oder sich als „Beamte“ ausgeben, bzw. ausgegeben haben.
Dieses Musterschreiben kann also gegen sogenannte „Richter“, „Polizisten“, „Finanzbeamte“, „Ordnungsbeamte“, „Straßenverkehrsamtsmitarbeiter“ usw. usw. angewendet werden.
Selbstverständlich muss das hiesige Musterschreiben (wie schon erwähnt) individuell abgeändert und angepasst werden.
Ob eine solche Anzeige Früchte trägt, ist uns freilich nicht bekannt. Jedoch sollte man nichts unversucht lassen.
Michel sagt:
6. März 2017 um 00:19
Eine hoffentlich zielführende Idee! Dazu eine kleine Ergänzungsfrage: Wären denn nicht auch die entsprechenden englischen, französischen und russischen Behörden als Adressat denkbar?
News Top-Aktuell:
Sicherlich kann man zusätzlich auch noch einige andere Adressen verwenden. Mehr dazu hier:
https://newstopaktuell.wordpress.com/2015/10/02/strafantrag-an-die-militaerregierung-gegen-kriminelle-deutsche-behoerden-firmen/ Antwort
Otto Krueger sagt:
6. März 2017 um 00:43
Hallo
Ich habe gelesen, daß alles was hier geschieht im Sinne der Alliierten ist, gern geduldet und alles andere nur Makulatur für Gläubige ist.
News Top-Aktuell:
Womöglich ist das so. Oder mit anderen Worten: Die Hinweise darauf mehren sich, dass es so ist.
Post in dieser richtung wird Abgefangen und selbst dort zB. in Stuttgard arbeiten Deutsche, die das „zufällig“ blockieren, klingt komisch, iss aber so, sagte Löwenzahn immer…
News Top-Aktuell:
Klingt komisch, is´ aber so. Eigentlich war ´s nicht Löwenzahn, sondern Peter Lustig, der das ab und zu mal sagte.
Dass Post in dieser Richtung abgefangen wird, dürfte allerdings ein Propagandagerücht sein. Doch wie dem auch immer sei…: Man sollte nichts unversucht lassen.
Antwort
Otto Krueger sagt:
6. März 2017 um 00:49
Dein Kommentar muss noch freigeschaltet werden.
So, das erscheint dann!!
News Top-Aktuell:
Ja. Damit schützen wir unsere Leserinnen und Leser vor Lügen, Unsinn und dummen Zeug.
also „Glaubt“ doch nicht das eine Silbe unzensiert durch geht.
News Top-Aktuell:
Wir pflegen nicht zu glauben. Auch nicht in Anführungszeichen. Wir betreiben nach besten Gewissen Aufklärung und zeigen nutzbare Möglichkeiten auf.
Was hier China vorgeworfen wird, funktioniert hier lückenlos Perfekt und nicht erst seid Heute
News Top-Aktuell:
Hier bei News Top-Aktuell wurde China bisher nichts vorgeworfen. Ist nämlich nicht ganz unsere „Ecke“.
oder sind wir hier bei „Wünsch dir was“ ? ? ?
News Top-Aktuell:
Nein. Wir sind hier bei News Top-Aktuell, was nicht bedeutet, dass wir für Wünsche kein offenes „Ohr“, bzw. Auge haben.
Antwort
Sanktionscenter sagt:
6. März 2017 um 13:03
*Kommentar ausgeblendet*
News Top-Aktuell:
Ihr Kommentar war leider etwas zu verworren für eine Veröffentlichung.
Antwort
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