Autor Thema: http://newstopaktuell.wordpress.com/  (Gelesen 138076 mal)

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Offline teobald.tiger

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Re: http://newstopaktuell.wordpress.com/
« Antwort #255 am: 24. November 2015, 19:37:18 »
Neues aus der Zelle Celle - da die böse Militärpolizei nicht reagiert, schreibt er mal wieder an Kummerfaltenkasten Onkel NTA:

Irgendwie läuft alles suboptimal: Die Lieferanten wollen nicht mehr liefern, die Käufer nicht mehr kaufen und das Finanzamt holt sich trotzt der div. Drohungen mit der Militärpolizei weiterhin das noch ausstehende Geld...  :o
Vom Langer gibt es - wie üblich - noch eine entsprechende Packung oben drauf, auch wenn die nicht mehr ganz so heftig ausfällt. Und wertvolle Tips, wenns bei Herbalife endgültig aus sein sollte:

Aluhüte verkaufen!

Wir lernen: Wenn eine Institution nicht auf "mimimiiii" reagiert hat sie unrecht...  :facepalm: Und natürlich: Wenn der Lieferant nicht auf meine Bedienungen eingeht, dann kaufe ich nichts... von niemanden! *ätsch

Zitat
Hallo NET Team
Die Fa. Finanzamt und die Fa. Stadt, in dem Fall Celle, lassen meine Schreiben unbeantwortet, bzw. reagieren nicht, und ziehen ihr Ding einfach durch!

News Top-Aktuell:
Logisch. Das zeigt übrigens vortrefflich, dass Sie mit dem, was Sie vortrugen, absolut Recht haben. :-)


Das heißt ich muß mich um meine kleine bescheidene persönliche und geschäftliche Zukunft richtig sorgen!

News Top-Aktuell:
Statt sich zu sorgen, sollten Sie besser Pläne für die Zukunft schmieden. Übrigens! Hierzulande muss niemand verhungern.


Meine Auftraggeber springen ab. Neue kommen nicht!

News Top-Aktuell:
Das ist in der heutigen Zeit nicht wirklich selten.


Da geht es vor allem um die steuerliche und Bankengeschichte. Zu fast 100 % wickeln die Ihre Geschäfte per Bank und steuerlich mit der Fa. Finanzamt ab. (Booahh sind die gemein!!  :facepalm:)

News Top-Aktuell:
Ja. Leider sind noch viele Menschen uninformiert. Wir arbeiten jeden Tag daran, damit sich das ändert.


Darum werde ich schon als nicht geschäftsfähig abgewunken.

News Top-Aktuell:
Wie niedlich, dass immer ausgerechnet die, die Bescheid wissen, abgewunken werden. Drehen Sie den Spieß doch mal um: “Entschuldigen Sie bitte… aber ich mache nur mit Leuten Geschäfte, die sich mit der Gesetzeslage auskennen. Sollten Sie noch nicht wissen, in was für einem Land wir hier alle leben, und was gültig ist und was nicht, dann möchte ich Sie bitten, sich darüber zu informieren. Das Internet hält diesbezüglich massenhaft Informationen bereit”.


Ich werde wohl die Verträge meiner Kunden auslaufen lassen müssen. Da ja immer wieder die Fa. Stadt Celle und die Fa. Finanzamt Celle die Hand drauf legen.

News Top-Aktuell:
Das Gesindel möchte offenbar nicht, dass Sie arbeiten. Dass Gesindel ist offenkundig zu erkennen zu blöd, dass es sich kontraproduktiv verhält.


“Separierung der Pfändung” wird das genannt. Noch nie habe ich von so einen Begriff gehört.

News Top-Aktuell:
Immer mal wieder was Neues. Ist aber egal, wie man den Diebstahl nennt. Pfändung verstößt in jedem Fall gegen das Völkerrecht.


Das macht auf Dauer kein Auftraggeber mit!

News Top-Aktuell:
Es freut uns, dass sich auch andere informieren und zur Wehr setzen. Das meinten Sie aber sicher gar nicht.
Auch Ihre Auftraggeber werden lernen müssen, was hierzulande los ist.


Und die Banken spielen, ob mit oder ohne Drohung, dieses perfide Spiel ja mit.

News Top-Aktuell:
Auch wir finden es hochinteressant, wer und was so alles unter ein und der selben schmutzigen Decke steckt.


Ich habe ja sämtliche Schreiben, bzw. Klagen ans Militärgericht geschickt! Das ist ja auch schon eine ganze Weile her. Ach ja und als rechte Socke werde ich auch schon angesehen. “Reichsbürger” und so weiter. Bin ich persönlich aber ganz bestimmt nicht!

News Top-Aktuell:
Das darf Sie gar nicht stören. Der Begriff “Reichsbürger” wurde von den üblichen Verdächtigen entwickelt. Früher wurden denkende Menschen als “Verschwörungstheoretiker” bezeichnet – heute nennt man die selben Menschen “Reichsbürger”. Die üblichen Verdächtigen haben trotzdem ausgespielt. Die wollen das nur noch nicht wahr haben. Die wollen sich lieber künftig durch die Straßen schleifen lassen. Jedem das Seine.


Habt ihr noch irgendwelche Ideen, Hilfen o. ä.!

News Top-Aktuell:
Wir raten, niemals aufzugeben, niemals den Kopf hängen zu lassen, und vor allen Dingen niemals die Brieftasche aufzumachen, um das eigene Hab und Gut Verbrechern in den Rachen zu schmeißen.


Ihr seit Klasse! Gruß Filipp

Immerhin darf er aber noch auf den Herbalife Treffen teilnehmen, wie er auf seiner FB Seite (https://www.facebook.com/VitalTreffCelle/ stolz berichtet!

- Fortsetzung folgt -
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Offline vollstrecker

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Re: http://newstopaktuell.wordpress.com/
« Antwort #256 am: 24. November 2015, 22:38:37 »
Pfändung verstößt gegen das Völkerrecht? Den kannte ich noch nicht... der ist gut...
Edith fragt, ob die Zwangsvollstreckung der Staaten durch OPPT dann nicht auch völkerrechtswidrig idt.
 

Offline Richard Sharpe

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Re: http://newstopaktuell.wordpress.com/
« Antwort #257 am: 25. November 2015, 06:31:02 »
Zitat
“Entschuldigen Sie bitte… aber ich mache nur mit Leuten Geschäfte, die sich mit der Gesetzeslage auskennen.

Ich nehme an, dass es genau das ist, was seine Kunden und Lieferanten auch denken.

@ Vollstrecker: Pfändung = Plünderung, und Plünderung ist nach der HLKO verboten.  :)
« Letzte Änderung: 25. November 2015, 06:34:39 von Richard Sharpe »
" Artikel 19 Grundgesetz ist zu akzeptieren! Da steht, was da steht. Aufgrund dessen sind quasi alle Gesetze ungültig. "
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Offline A.R.Schkrampe

Re: http://newstopaktuell.wordpress.com/
« Antwort #258 am: 25. November 2015, 11:16:07 »
...
@ Vollstrecker: Pfändung = Plünderung, und Plünderung ist nach der HLKO verboten.  :)

Wir sollten analog des (sich dann doch sehr schnell zerstäubt habenden) WahnMichi-Freundeskreises eine entsprechende Unterstützerszene für unseren @vollstrecker aufbauen. Wenn sich diese logische Rechtsauffassung weiter durchgesetzt haben wird, dann wird er ganz schnell von der Bildfläche veschwunden sein.
 

Offline kairo

Re: http://newstopaktuell.wordpress.com/
« Antwort #259 am: 25. November 2015, 12:44:49 »
Da nun aber die Bundesrepublik Deutschland nach Ansicht unserer werten Kundschaft überhaupt kein Staat ist, hat sie auch die HLKO niemals ratifiziert. Daher ist sie nicht daran gebunden, und ihre Behörden können nach Herzenslust und ohne Unterschrift rauben, plündern, brandschatzen usw., was sie ja bekanntlich auch tun.

Die HLKO bindet nur das Deutsche Reich, das ihr 1910 beigetreten ist. Und das Deutsche Reich hat seit dem 8. Mai 1945 noch nie gegen die HLKO verstoßen. Aber es hat ja auch sonst nicht viel getan. Außer 1990 in aller Stille zu verschwinden - aber das wollen die ja nicht hören.

Zu viel Logik? Ja, ich weiß, aber das ist so eine dumme Angewohnheit von mir. Ich kanns nicht lassen. Andere schlagen kleine Kinder, das ist auch nicht besser.
 
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Offline David Aaronson

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Re: http://newstopaktuell.wordpress.com/
« Antwort #260 am: 25. November 2015, 17:11:41 »
Du vernachlässigst da den reichsdepperten Kontext: Die HLKO regelt Rechte und Pflichten des Besatzers und das sind natürlich die alliierten Siegermächte. Die BRD GmbH ist nur ausführendes Organ.

Nach NTA-Doktrin ist die Frage der Ratifizierung ohnehin nicht von Belang, denn durch die Bezeichnung als Völkerrecht ist die HLKO übergeordnete Rechtsnorm und erklärt dadurch gerne auch mal staatliches Recht implizit für ungültig. Dem muss sich scheinbar jeder Staat beugen - Ratifizierung hin oder her. Man könnte hier die andererseits gern diskutierte Frage nach der staatlichen Souveränität stellen, aber ich kann dir jetzt schon verraten, dass die nicht im Kommentar-Bereich von NTA veröffentlicht wird.
 

Offline GeneralKapitalo

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Re: http://newstopaktuell.wordpress.com/
« Antwort #261 am: 25. November 2015, 17:54:40 »
Nach NTA-Doktrin ist die Frage der Ratifizierung ohnehin nicht von Belang, denn durch die Bezeichnung als Völkerrecht ist die HLKO übergeordnete Rechtsnorm und erklärt dadurch gerne auch mal staatliches Recht implizit für ungültig. Dem muss sich scheinbar jeder Staat beugen - Ratifizierung hin oder her. Man könnte hier die andererseits gern diskutierte Frage nach der staatlichen Souveränität stellen, aber ich kann dir jetzt schon verraten, dass die nicht im Kommentar-Bereich von NTA veröffentlicht wird.

Ironisch dabei ist doch, dass wenn es so wäre, würde die ansonsten so bekämpfte "eine Weltordnung" doch bereits existieren. Schließlich könnte die UN, mit ihren Resolutionen doch in die einzelnen Staaten hinein Regieren. So gesehen, müssten sich unsere Freunde ja quasi gegen die Anerkennung von Völkerrecht aussprechen.
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Offline David Aaronson

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Re: http://newstopaktuell.wordpress.com/
« Antwort #262 am: 25. November 2015, 19:58:17 »
Die Implakationen ihrer Denkkonstrukte werden ja genauso verdrängt, wie die sich entgegengesetzt darstellende Realität. In einem Land ohne legitimierte Staatsgewalt, ohne Grundgesetz und im andauernden Kriegszustand müssten sie eigentlich jederzeit damit rechnen, sich bei ihren querolatorischen Darbietungen von einem entnervten Scheinbeamten eine Kugel einzufangen, ohne dass der dafür belangt werden würde.

Das was angeblich nicht existiert, ist eigentlich das, was das aktive Reichsbürgerdasein überhaupt ermöglicht.
 
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Offline teobald.tiger

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Re: http://newstopaktuell.wordpress.com/
« Antwort #263 am: 25. November 2015, 22:10:59 »
...
Edith fragt, ob die Zwangsvollstreckung der Staaten durch OPPT dann nicht auch völkerrechtswidrig idt.

Reichsdödel und Logik! Irgendwas mit Matrix...

Merke: Reichsdödel sind einzelne "Souveräääne", für die nichts gilt! Und alle anderen - auch die nichtexistenten müssen sich gefälligst ans Völkerrecht halten und handeln! Also nur die jenigen Teile, die sie sich heraussuchen, weil sie besonders gut verhindern, das sie... ach lassen wir das!  :think:

Immerhin wäre es mal eine Anfrage wert, wieso OPPT nun bei Staaten doch darf bzw. so tun darf als ob!  :whistle: :whistle:
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Offline teobald.tiger

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Re: http://newstopaktuell.wordpress.com/
« Antwort #264 am: 30. November 2015, 16:30:10 »
Bei NTA ist der nächste aufgeschlagen, der jetzt wohl schon seit einem Jahr versucht, seine "Steuern" zurück zu bekommen. Seine bisherigen Versuche waren wohl nur bezüglich dessen "erfolgreich", dass ihm

Zitat
„Verfahrenskosten“ in Höhe von 300 Euro abverlangt wurden.

Aber von sowas lässt er sich nicht unterkriegen und hat nun - wie er voller Stolz vermeldet - einen Termin im Dezember beim OVG!
Wie üblich schildert auch er seine Flucht vor der Realität sehr ausführlich:
(und ich hab zwecks "Übersichtlichkeit" alle Kommentare Langers weggelassen, indem er seinen üblichen Unsinn wiederholt)

Zitat
Nach meinem Antrag auf Steuerrückerstattung hatte ich heute – nach 11 Monaten(!) – nen gelben Brief im Briefkasten. Habe ihn mal geöffnet (die Seiten des Umschlages waren offen, kann den Brief also immer noch zurückschicken, man würde nicht sehen, dass er gelesen wurde) und siehe da: Vorladung zur mündlichen Verhandlung beim “Oberverwaltungsgericht” infolge Rechtsstreit mit mir und des „Finanzamtes“.
Soso… Rechtsstreit nennt man das also, wenn man sein Recht auf Rückforderung wahrnimmt. Aber weiter:
So steht dann auch noch, dass „im Fall des Nichterscheines auch ohne mich verhandelt und entschieden (§91 Abs. 2 der FGO) werden kann“.

News Top-Aktuell:
Schöne Lüge, denn dummerweise kann es das ganz und gar nicht. Siehe: Recht auf faires Verfahren


Unterschrieben hat auf richterliche AO eine Justizbeschäftigte. Lustig, nech?
Ich würde nun trotzdem gerne dort bei diesem “Gericht” erscheinen, denn ich habe keine Lust drauf, dass im Falle meines Nichterscheines zu Ungunsten entschieden wird (das wird es ja sowieso), aber zumindest kann mir nicht unterstellt werden, geprüft zu haben, ob ich es z.B. mit einem staatlichen Gericht und einem staatlichen Richter (Zulassung Militärregierung) zu tun habe.

News Top-Aktuell:
Sollten Sie an dieser Gerichtsfarce teilnehmen, dann zeichnen Sie das bitte per Video auf, damit Ihre Mitmenschen auch ´was davon haben. :-)


Die Eidesstattliche Versicherung, dass z.B. der Richter nach Deutschem Recht Deutscher Richter mit wirksamer Ernennung ist und in seinen Entscheidungen mir gegenüber unabhängig ist, möchte er mir dann natürlich auch unterschreiben. Ich befürchte nur, die machen mich dann fertig, da ich keine Prozessbeobachter habe.
Ich überlege also noch, ob ich die Klärung schriftlich veranlasse und bei Nichtvorlage der abzulärenden Punkte die Freiwillige Gerichtsbarkeitsgesetz (FGG) sodann ablehne.

Liebes NTA-Team, wie würdet ihr denn reagieren?

News Top-Aktuell:
Na Sie können ja Fragen fragen :-)
Bei uns wäre das wohl tagesformabhängig: Hat man Lust zu diesem Blödsinn, oder hat man dazu keine Lust!? Regnet es, oder scheint die Sonne!? :-)
Also um es kurz zu machen: Sie werden das allein für sich entscheiden müssen, wie Sie reagieren. Wir wünschen Ihnen auf jeden Fall viel Spaß, egal, wie Sie sich entscheiden. :-)

Immer wieder erschreckend, wie merkbefreit diese Truppe doch ist! Schliesslich möchte er ja etwas vom Gericht: Das das doch bitte entscheiden soll, das er seine Steuern zurück bekommt! Aber irgendwie will er ja nicht: Vielleicht die "Einladung" zurückweisen, die Legitimation des Gerichts anzweifeln...  :facepalm:
Da Langer wohl so wohlwollend kommentiert, gibts gleich noch eins drauf. Aber erstmal werden noch juristischen Fragen geklärt:

Zitat
Hi, wieso OVG, hast es bereits eine Runde vor dem VG gegeben?

News Top-Aktuell:
Ab 5000 Euro Streitwert ist die “erste Instanz” nicht mehr zuständig. Da geht es dann gleich mit sogenannten “Obergerichten” los.

Irgendwie habe ich dazu nichts gefunden - die Begründung scheint wohl aus der Phantasie vom Langer entsprungen zu sein:

Zitat
Erstinstanzlich zuständig sind die Oberverwaltungsgerichte für

Verfahren, die bestimmte in § 48 Abs. 1 VwGO aufgezählte technische Großprojekte zum Gegenstand haben
Verfahren gegen nach Landesrecht ausgesprochene Vereinsverbote sowie
verwaltungsgerichtliche Normenkontrollverfahren gegen autonome Satzungen und gegen Rechtsverordnungen, insbesondere gegen solche aufgrund des Baugesetzbuchs.
(Quelle Wikipedia)

Vermutlich hatte er auch schon eine Verhandlung beim VG - wie er ja indirekt zugibt, wenn er sich über "Verfahrenskosten" beschwert. Weshalb er jetzt sogar beim OVG landet, erschliesst sich mir trotzdem nicht. Ein VG Richter wird da doch keine "grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache" erkannt haben wollen? Aber vielleicht weiss hier jemand was???

Nun gut - weiter:

Zitat
Ihr seid ja auf Zack….
ja super Idee mit dem Aufruf zur Prozessbeobachtung; darauf werde ich gerne zuückkommen (oder hoffentlich nicht… lest selbst):
Vorab habe ich nun beschlossen, zunächst eine schriftliche Legitimation einzuholen. Ich werde die Ladung aufgrund von Rechtsunsicherheit nur unter der Voraussetzung annehmen, wenn sich das Oberlandesgericht mir gegenüber ordnungsgemäß legitimiert. Hier erwarte ich unter anderem, dass mir z.B. meine beigefügte Erklärung an Eides statt vollständig ausgefüllt zuückgesendet wird. (machen die ganz bestimmt...  :doh: )
Die nicht rechtskonforme bzw. gesetzliche Gelbe-Brief Zustellung werde ich in meinem Schreiben mal außen vor lassen, ebenso Ungültigkeit GG, denn da beziehe ich mich kurioserweise ja noch drauf… ist eben alles irre hier… Rechtsbankrott eben.
Ist der Gelbe Brief eigentlich auch als klassifizierbare Entwurfschreiben zu werten, wenn nur die Justizangestellte auf richterlicher Anordnung unterzeichnet hat?

News Top-Aktuell:
Diese Schreiben sind als Entwurf zu werten, da solche Schreiben, ohne Unterschrift eines gesetzlichen Richters, null und nichtig sind.
Da es im hiesigen Lande in eingetragenen Gerichtsfirmen keinen einzigen gesetzlichen Richter gibt, sind Schreiben von sogenannten “Gerichten” grundsätzlich null und nichtig.


Euer Hinweis liebes NTA-Team bzgl. EMRK Art. 6 ist auch ausserordentlich nützlich für mich, da hier das Oberlandesgericht aufgrund der fehlenden Gesetzmäßigkeit (vgl. § 15,16 GVG, Art. 101 GG) ja im besagten „Fall des Nichterscheines“ (derer Verweis auf §91 Abs. 2 der FGO) ohne mich ja gar nicht verhandeln und entscheiden kann.

News Top-Aktuell:
Kurioserweise dürfen die auch in Ihrem Beisein nichts verhandelt und entscheiden. Ohne Ihre Anwesenheit dürfen die das natürlich erst recht nicht, da Sie das Recht auf eine faire Gerichtsverhandlung vor einem gesetzlichen Gericht haben.


Da das EMRK aber nur Empfehlungscharakter hat und so wie ich informiert bin, kein geltendes Recht beinhaltet (korrigiert mich bitte, wenn ich falsch liege), werde ich mich vorsorglich noch auf die AEMR (bzw. Resolution 217 A (III) vom 10.12.1948) Art. 10 beziehen, die da lautet: “Jeder hat bei der Feststellung seiner Rechte und Pflichten sowie bei einer gegen ihn erhobenen strafrechtlichen Beschuldigung in voller Gleichheit Anspruch auf ein gerechtes und öffentliches Verfahren vor einem unabhängigen und unparteiischen Gericht.”

Die AEMR ist geltendes und höherrangiges Recht in Deutschland (Entscheidung BVerGe, dass Art. 25 GG dem innerstaatlichen Recht vorgeht BverfGE23,309[363] und BverfGE23,288[316]) und die fehlende Gesetzmäßigkeit aus § 15,16 GVG, Art. 101 GG wäre hier ebenso anwendbar. In meinem „Fall des Nichterscheinens“ darf hier ebenso nicht verhandelt und entschieden werden, schon gar nicht, wenn sich dieses Gericht mir gegenüber jetzt nicht ordnungsgemäß legitimieren wird.

Was meint ihr? Sieht doch gut aus, oder?

News Top-Aktuell:
Ja. Sieht gut aus. Noch ein paar Worte zur EMRK:
Die EMRK gibt lediglich einen Mindeststandard des Menschenrechtsschutzes vor, der erweitert werden darf.
Der EGMR betrachtet die EMRK als ein „living instrument“ (lebendiges Instrument). Das bedeutet, dass eine EMRK-Bestimmung auf Grundlage der aktuellen sozialen und wirtschaftlichen Bedingungen ausgelegt wird und nicht nach den Bedingungen zum Zeitpunkt der Entstehung dieser Vorschrift.
Der Menschenrechtsschutz einer EMRK-Bestimmung kann sich damit im Laufe der Zeit verändern. So spricht Art. 6 Abs. 3 EMRK beispielsweise von den Rechten der „angeklagten Person“ (engl. „charged with a criminal offence“ bzw. franz. „accusé“).
Heutzutage versteht der EGMR diesen Begriff viel weiter als nur das Verfahren vor Gericht (vgl. Anklage). Nach seiner Auffassung können die in Art. 6 Abs. 3 EMRK verbürgten Rechte auch bereits im Zeitpunkt des polizeilichen Ermittlungsverfahrens greifen, wenn noch gar kein gerichtliches Verfahren eingeleitet ist.
Nach ständiger Rechtsprechung des EGMR, ist es das Ziel der Konvention, nicht theoretische und illusorische Rechte zu gewähren, sondern praktische und effektive. Das bedeutet, der EGMR legt die Konvention so aus, dass die Konventionsrechte auch wirksam sind.


Ich habe im übrigen im Mai 2015 Strafanzeige/Strafantrag beim EUGH gegen das Finanzgericht, das Finanzamt und das Amtsgericht gestellt (Nachweis liegt vor), da von mir für meinen Steuerrückerstattungsantrag im November 2014 „Verfahrenskosten“ in Höhe von 300 Euro abverlangt wurden.
Ich wurde vom Amtsgericht UNTER ANDEREM als Reichsbürger beschimpft, dass ich „bestimmte Verwaltungsakte ablehne, die bundesrepublikanische Rechtsordnung nicht anerkenne, Ansichten propagandiere, Anschauung vortrage“ usw…usw… Also richtig böse.
Kurz: Mein Antrag auf Steuerrückerstattung wurde bereits im Januar 2015 abgewiesen (die Kosten des Verfahrens in Höhe von 300 Euro wurden mir dann ja auferlegt).

News Top-Aktuell:
Eine Kostenauferlegung ist unzulässig, da Sie lediglich einen Antrag gestellt haben. Sie haben keinen Vertrag unterzeichnet, der eine Kostenauferlegung rechtfertigt.


Ist das beim Oberlandesgericht erneut erwähnenswert?
Vom EUGH habe ich bisher leider noch keine Rückmeldung.
Die 300 Euro habe ich i.ü. bisher in Erwähnung gegenüber den drei Firmen der HLKO nie bezahlt, noch wurden diese mir in den vergangenen 11 Monaten widerrechtlicherweise gepfändet.Was soll man sagen und wertet ihr das Ganze, liebes NTA-Team, ähnlich wie ich? *Zwinka* Und wieso jetzt noch die mündliche Verhandlung im Dezember 2015?

News Top-Aktuell:
Die mündliche Verhandlung dient zur weiteren Bereicherung der Justizkriminellen.


Wenn ihr Unterlagen benötigt, sende ich diese euch gerne zu.

Halten wir fest: Er hat gelernt, das die EMRK nur Empfehlungen sind. Das dieses auch für die AEMR gilt, wurde wohl in der YT Jura Vorlesung noch nicht behandelt ("keine verbindliche Rechtsquelle des Völkerrechts")? Gut, laut NTA dürfen die ja eigentlich überhaupt nichts, ausser in ihrem Gericht rumsitzen...

Und halten wir weiter fest: Das Gericht kann nicht entscheiden, weil es ja weder GG noch Richter noch Gerichte gibt (jedenfalls solche wie sie sich die Dödel vorstellen) und deshalb kann es auch nicht entscheiden, das Steuern zurück bezahlt werden sollen/müssen! Einfach: Manchem Mitmensch muss es irgendwie ganz ganz schrecklich langweilig sein...

Aber immerhin hat er mal ne Anzeige an den EUGH geschwurbelt und wundert sich, das die sich nicht rühren! Sollte man ihm sagen, das seine Klage schon lange im Altpapiercontainer liegt?  :scratch:
Jetzt kann man eigentlich nur noch hoffen, das er nicht hingeht bzw. seine Klage zurück zieht und dann 2016 eine hübsche noch höhere Rechnung bekommt!  :clap:
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Offline Mr. Devious

Re: http://newstopaktuell.wordpress.com/
« Antwort #265 am: 30. November 2015, 18:54:33 »


Zitat
Hi, wieso OVG, hast es bereits eine Runde vor dem VG gegeben?

News Top-Aktuell:
Ab 5000 Euro Streitwert ist die “erste Instanz” nicht mehr zuständig. Da geht es dann gleich mit sogenannten “Obergerichten” los.

Irgendwie habe ich dazu nichts gefunden - die Begründung scheint wohl aus der Phantasie vom Langer entsprungen zu sein:

Oje. Ihnen ist alles ein Brei. Wie sollten sie da zwischen den verschiedenen Gerichtsbarkeiten unterscheiden können?

"§ 23 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)

Die Zuständigkeit der Amtsgerichte umfaßt in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, soweit sie nicht ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes den Landgerichten zugewiesen sind:

1. Streitigkeiten über Ansprüche, deren Gegenstand an Geld oder Geldeswert die Summe von fünftausend Euro nicht übersteigt;
2. ..."

Über 5.000 Euro kommt das Landgericht zum Zug. Von Obergerichten spricht man aber erst bei den Oberlandesgerichten.

Aber der größte Hammer: Der Typ merkt nicht einmal, dass er gar nicht vom Oberverwaltungsgericht geladen ist, sondern vom Finanzgericht. Ergibt sich aus dem Hinweis auf § 91 Abs. 2 Finanzgerichtsordnung. Wahrscheinlich hatte er seine Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht, und dieses hat den Rechtsstreit zuständigkeitshalber an das Finanzgericht verwiesen.
Ich weiß nicht immer, was ich will, aber ich weiß immer, was ich nicht will.
 

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Re: http://newstopaktuell.wordpress.com/
« Antwort #266 am: 30. November 2015, 21:29:25 »
...

Über 5.000 Euro kommt das Landgericht zum Zug. Von Obergerichten spricht man aber erst bei den Oberlandesgerichten.

Aber der größte Hammer: Der Typ merkt nicht einmal, dass er gar nicht vom Oberverwaltungsgericht geladen ist, sondern vom Finanzgericht. Ergibt sich aus dem Hinweis auf § 91 Abs. 2 Finanzgerichtsordnung. Wahrscheinlich hatte er seine Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht, und dieses hat den Rechtsstreit zuständigkeitshalber an das Finanzgericht verwiesen.

Für unsere juristischen Koniferen scheint es offenbar egal, vor welchem Gericht sie antanzen müssen...

Kam heute noch ergänzend, aber auch nicht weiter erhellend:

Zitat
…ja find ich auch merkwürdig, zumal das Ganze ja jetzt schon nen Jahr zurückliegt.

Der Weg war folgender:

Antragsstellung Fianzagentur (hier Antragsabweisung), dann Post vom Amtsgericht (hier Beschluss) und dann Post vom Finanzgericht (hier Zusendung der Schriftsätze von der Finanzagentur) und gleichzeitig Zahlungsaufforderung “Verfahrenskosten” Landesjustizkasse in Höhe von 300 Euro…tja….und nun kommt vom Fianzgericht wieder Post (ungesetzliche Zustellung) mit Vorladung zum Oberverwaltungsgericht….
Im übrigen beträgt der Streitwert oder was auch immer damit gemeint ist “Verfahren im Allgemeinen §§ 3,34,52 GKG 1500 Euro” Wie immer die Justizkasse darauf kommt…..

Immerhin wäre jetzt geklärt, wo die 300.- herkommen: Offenbar Gerichtskosten für das Verfahren am Finanzgericht. Und da er nicht mal die Gerichtskosten und den Streitwert auseinander halten kann, könnte es sich beim neuen Termin auch um sonst was von "Oberlandesgericht" handeln...  :scratch: Womöglich geht es auch um ganz was anderes, nur er hat es noch nicht bemerkt! Zutrauen würede ich diesen juristischen Don Quichotes das schon...
Besonders bei Leuten, die ernsthaft darüber diskutieren, ob der Richter die Ladung eigenhändig unterschrieben haben muss!  :facepalm:
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Re: http://newstopaktuell.wordpress.com/
« Antwort #267 am: 7. Dezember 2015, 17:49:10 »
Irgendwie kreisen bei unseren Wahnwichteln ja alle Gedanken mehr oder weniger um drei Bereiche:

Wie begründe ich es, nichts zahlen zu müssen...
Wie bekomme ich möglichst viel Geld (geschenkt)
und wie reitet ich mich dann noch tiefer in die Sch...

Kräftig mithelfen tut da ja wie immer unser Langer/NTA - heute mit einem weiteren Beitrag über den bösen Rundfunkbeitragsdingsda:

Zum einen hat er sein Filmchen aus der YT Uni gefunden, indem eine Doktorandin (2013) behauptet, die der Rundfunkbeitrag wäre eine Steuer. Gut, kann Frau Dr. (?) Anna Terschüren behaupten. Solange aber das kein Gericht bestätigt, ist es eben nur eins: Eine Doktorarbeit... Zumal die Domain, auf der sie das veröffentlicht hat, derzeit zum Verkauf angeboten wird. :scratch: Ach ja, die Frau Doktor hat wohl eher wenig mit Jura zutun: "Sozialwissenschaften"

Zitat
Dr. Anna Terschüren ist zurzeit noch Mitarbeiterin des NDR und hat sich in ihrer Dissertation mit dem neuen Rundfunkbeitrag auseinandergesetzt. Sie kommt mit ihrer Dissertation zu dem Schluss, dass der Rundfunkbeitrag aus mehreren Gründen verfassungswidrig ist. Generell hat Dr. Terschüren an der derzeitigen Gestaltung des öffentlichen Fernseh- und Hörfunkprogramms einiges zu kritisieren.
Link zur Dissertation: http://www.db-thueringen.de/servlets/...
https://www.youtube.com/watch?v=BIdjm-8J5XI

Die Dissertation gibt es immer noch unter http://www.db-thueringen.de/servlets/DocumentServlet?id=22199
und bei YT das üblichen Reichsdödel geblubber...

Ein (richtiger!!!) Jurist dagen erregt den Unmut von NTA - und sein gestörtes Verhältnis zu Menschen, die nicht seiner Meinung ähh Wahrheit sind.
https://www.youtube.com/watch?v=9zn6oLbZnfM

Da erklärt ein Anwalt Verschwörungstheorien  :dance: :dance: :dance:  rund um den Rundfunkstaatsvertrag und wieso die Blödsinn sind!

Da NTA den YT Film einfach für seinen Kanal kopiert hat, dürfte er demnächst Post von dem Anwalt bekommen!  :dance:
NTAs Argumentation ist wie üblich: Blabla bla Staatsgründungsurkunde, es existieren auch keine Bundesländer, Rundfunkgebühren verstößt gegen das Völkerrecht. Siehe HLKO Artikel 46: “Das Privateigentum darf nicht eingezogen werden”.

und was Langer am meisten wurmt:

Zitat
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice ist eine öffentlich-rechtliche, nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung …

Dazu habe ich zwischen all den üblichen mimimiii Erklärungen eine sehr einleuchtende gefunden:

Zitat
Darf eine nicht rechtsfähige Einrichtung einen Beitragsbescheid ausstellen?

Lass mich raten, du suchst ein Schlupfloch, damit du nicht zahlen musst?
Die Rechtsfähigkeit spielt beim § 1 Abs. 4 VwVfG erstmal keine Rolle. Auch ein Bezirksschornsteinfeger oder der TÜV sind Behörden nach dieser Vorschrift, soweit sie hoheitlich tätig werden. Hier geht es darum, festzulegen, wer eine Behörde sein darf. Behörde ist in diesem Sinne jede Einrichtung, der durch ein Gesetz oder hier einen Staatsvertrag Aufgaben des öffentlichen Rechts übertragen wurden. Laut Rundfunkbeitragsstaatsvertrag sind grundsätzlich natürlich die Landesrundfunkanstalten für die Erhebung zuständig. Die Übertragung an den Beitragsservice kann man wohl als eine Art Weiterdelegation betrachten zur einheitlichen Bearbeitung des Beitragsaufkommens und zur Entlastung der einzelnen Anstalten. Das ändert aber nichts daran, dass es Aufgabe der öffentlichen Verwaltung ist!

Ganz klar: Nein! Der Beitragsservice erlässt keine Beitragsbescheide, er kann nur auf die gesetzlich bestehende Pflicht zur Entrichtung des Rundfunkbeitrags hinweisen. Gegen diese Mitteilungen ist auch kein Widerspruch möglich, auch kann er dich nicht selber dazu zwingen, d.h. die Beiträge selber zwangsweise eintreiben. Er kann nach mehreren Ermahnungen die säumige Schuldner bei der örtlich zuständigen Landesrundfunkanstalt melden. Und die kann dann den letztlich verbindlichen Beitragsbescheid erlassen, gegen den ein Widerspruch und/oder Klage möglich ist. Du kannst also alle Mitteilungen des Beitragsservice erstmal abheften, erst wenn der Beitragsbescheid kommt, wird es ernst, weil Fristen in Gang gesetzt werden. Schließlich wird das Vorenthalten von Rundfunkbeiträgen nach sechs Monaten zur Ordnungswidrigkeit, die mit Geldbuße bis zu 1000 Euro geahndet werden kann. Auch wenn in der Richtung was kommt, musst du reagieren!
http://www.gutefrage.net/frage/kann-eine-oeffentlich-rechtliche-einrichtung-die-nicht-rechtsfaehig-ist-eine-zahlung-anordnen

Hat einer der Wahnwichtel vielleicht schon mal so ein Bussgeld kassiert?
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Offline teobald.tiger

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Re: http://newstopaktuell.wordpress.com/
« Antwort #268 am: 7. Dezember 2015, 22:23:17 »
NTA hofft ja seit lange(r)m darauf, das das System irgendwie zusammenbrechen wird und er dann alle seine Sorgen los ist!
 
Nun hat ihm "Vater Staat" geantwortet und versucht, ein paar Denk Fehler zu verbessern - offensichtlich jemand, der sich mit der Materie auskennt und nicht nur 10 Stunden YT Uni hinter sich hat...

Besonders bemerkenswert daran ist vor allem wie ungehaltener der Langer mit der Zeit wird, wenn man sein Weltbild zerpflückt! Den letzten Teil dann löscht er nur noch - da scheinen ihm endgültig sein Argumente auszugehen...

Zitat
Vater Staat sagt: Werte Amateur-Juristen – und -Staatsrechtler:

News Top-Aktuell:
Sie wären freundlich, wenn Sie mitteilen würden, wen Sie damit meinen.


Vor einem Strafgericht gibt es keine Privatklage.

News Top-Aktuell:
Damit liegen Sie schon mal grundsätzlich falsch. Ist für andere aber nicht schlimm. :-)


Im Falle des ICC kann nur das “Office of the Prosecutor” Anklage erheben. Es können deshalb allenfalls 170.000 Hinweise auf angebliche Straftaten eingegangen sein.

News Top-Aktuell:
Inkorrekt, denn es wurden bereits Aktenzeichen vergeben. :-)


Welcher Bedienstete Völkermord oder Kriegsverbrechen begangen haben soll, lasse ich hier mal offen.

News Top-Aktuell:
Lassen wir für den Moment auch offen. Wir werden uns allerdings eingehend damit befassen. Vielen Dank für Ihren Themenhinweis.


Der ICC kann wieterhin nur Angehörige der Staaten verfolgen die das Rom Statut ratifiziert haben.

News Top-Aktuell:
Auch das ist so nicht korrekt. Aber das wissen Sie womöglich sogar selbst. :-)


Soweit ich die Ausführungen hier verstanden habe, ist Deutschland kein Staat

News Top-Aktuell:
Das haben Sie absolut korrekt verstanden, denn genau so ist es erwiesenermaßen.


und der angebliche Besatzer, die USA, haben das Statut nicht ratifiziert.

News Top-Aktuell:
Der “angebliche Besatzer”??? Müssen Sie ausgerechnet jetzt Witze machen? Wieso denn “angeblich”??? Dass das hiesige Land bis zur Sekunde bestztes Gebiet ist, weiß mittlerweile sogar die Nichte eines unserer Redaktionsmitglieder. Und die is´ 12 Jahre alt!


Nach dieser Argumentation ist der ICC also nicht für Eure Anliegen bezüglich der in Deutschland tätigen Bediensteten der Behörden zuständig.

News Top-Aktuell:
Nach IHRER Argumentation. Nicht nach unserer.


Tatsächlich gibt es in Eurem erdachten Weltbild keine zuständigen Gerichte (nein, auch Militärgerichte sind in keinem Fall zuständig für Angestellte privatrechtlicher Firmen).

News Top-Aktuell:
Was Sie “erdachtes Weltbild” nennen, bezeichnen Menschen mit Verstand als Realität. Ob… und welche Gerichte sich als zuständig sehen und als hilfreich erweisen, wird die Zukunft offenbaren.


Ihr müsst da schon alleine durch.

News Top-Aktuell:
Womöglich müssen wir das, doch das ist heute noch nicht sicher. Wenn wir da allein durch müssen, dann gibt es auf der ganzen Welt keine Kleidung, die warm genug wäre.

Man sagt ja immer so schön: “Da können sich einige dann schon mal verdammt warm anziehen”.
Wir lassen mal das folgende Bild für sich selbst sprechen: “Klick” https://newstopaktuell.files.wordpress.com/2014/05/noch-sitzt-ihr-da-oben-ihr-feigen-gestalten.jpg [/i]

Vater Staat sagt:
Die wiederholte Bezeichnung einer Darstellung als “inkorrekt” ist keine valide Argumentation. Die meisten Menschen lernen spätestens gegen Ende der Grundschule, dass ein reines “stimmt nicht, stimmt nicht, stimmt nicht!” auf niemanden überzeugende Wirkung hat.

News Top-Aktuell:
Ja. Und darum folgt auf unser “Inkorrekt” auch stets die Begründung, warum etwas inkorrekt ist.


Die Behauptung, dass alle Menschen mit Verstand ihrer Meinung wären, hat die gleiche kindliche Qualität.

News Top-Aktuell:
Stimmt. Jedoch haben Sie diese kindliche Qualität. Sie und Ihr Gefasel. Wir haben nämlich nichts dergleichen behauptet, da wir gar keine Meinung besitzen.


Meine Angaben sind alle leicht überprüfbar:

News top-Aktuell:
Ja. Und sie sind fast sämtlichst Mumpitz, was Überprüfung ergibt.


Die Zuständigkeit des Staatsanwaltes in der Strafverfolgung allgemein nennt man Offizialmaxime. Das Lexikon der Wahl erläutert den Begriff.

News Top-Aktuell:
Wow! Ein auf höherem Niveau Verblödeter.

Im speziellen Fall des ICC ist direkt dem Rom Statut zu entnehmen, dass allein der Prosecutor die Ermittlungen einleiten und Anklage erheben kann (Art. 13 ff).

News Top-Aktuell:
Und??? Strafprozessanträge können trotzdem gestellt werden.


Auch die Beschränkung der Zuständigkeit auf die Mitgliedsstaaten steht direkt im Rom Statut (Art. 4).
Dass die USA nicht zu den ratifizierenden Staaten gehören, kann man der Liste der Mitgliedsstaaten auf den Internet-Seiten des ICC entnehmen: http://www.icc-cpi.int/en_menus/asp/states%20parties/Pages/the%20states%20parties%20to%20the%20rome%20statute.aspx

News Top-Aktuell:
Wir sind hier in Deutschland. Nicht in den USA. Übrigens! Die US-Regierung unterzeichnete im Jahr 2000 das Statut des IStGH.


Der ICC ist dadurch nicht nach meiner sondern nach ihrer Argumentation nicht für Bedienstete deutscher Behörden zuständig.

News top-Aktuell:
Wir haben keine solche Argumentation verfasst. Übrigens!
Wenn der internationale Strafgerichtshof nicht für deutsche Bedienstete zuständig ist, wie kommt es dann, dass bezüglich Strafprozessanträgen gegen deutsche Bedienstete bereits Aktenzeichen vergeben wurden???


Scheinbar haben sie hier den Faden verloren.

News Top-Aktuell:
Offenbar haben Sie den verloren.


Nach meiner Argumentation ist die BRD ein Staat

News Top-Aktuell:
Und nach Faktenlage ist die “BRD” kein territoriales Gebiet, sondern eine eingetragene Firma und erwiesen kein Staat.


und gehört auch zu den Unterzeichnern des Rom Statuts (was im übrigen auch recht klar die Einstellung des ICC selbst zur Frage der Staatlichkeit der BRD zeigt).

News top-Aktuell:
Dann ist der internationale Strafgerichtshof also doch für Klagen gegen deutsche Bedienste zuständig. Das zeigt allerdings noch lange nicht die Staatlichkeit der Firma “Bundesrepublik in Deutschland (BRiD).


Ein Aktenzeichen ist lediglich ein Ablagevermerk. Auch das erläutert ein beliebiges Lexikon. Mit der Erhebung einer Anklage hat das nichts zu tun.

News Top-Aktuell:
Inkorrekt. Für Weglegesachen werden keine Aktenzeichen vergeben. Siehe “Aktenplan”.


Dem FAQ auf den Seiten des ICC kann man die offenen Ermittlungen entnehmen. Es sind 8 Fälle und Deutschland ist nicht dabei.

News Top-Aktuell:
Sollte es so sein und dabei bleiben, werden wohl andere Saiten aufgezogen wwerden müssen.


Ein dezenter Hinweis: Wer auch immer diese 170.000 Hinweise eingereicht hat, weiß selbst schon lange, dass der ICC sich nicht damit befassen wird – aus erster Hand.

News Top-Aktuell:
Wenn dem so sein sollte, dann wird wohl das oberste Gericht tätig werden müssen: BEVÖLKERUNG!


Antwort
Vater Staat sagt:

*Kommentar ausgeblendet*
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Offline DC71

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Re: http://newstopaktuell.wordpress.com/
« Antwort #269 am: 7. Dezember 2015, 22:59:13 »
Zum einen hat er sein Filmchen aus der YT Uni gefunden, indem eine Doktorandin (2013) behauptet, die der Rundfunkbeitrag wäre eine Steuer. Gut, kann Frau Dr. (?) Anna Terschüren behaupten. Solange aber das kein Gericht bestätigt, ist es eben nur eins: Eine Doktorarbeit... Zumal die Domain, auf der sie das veröffentlicht hat, derzeit zum Verkauf angeboten wird. :scratch: Ach ja, die Frau Doktor hat wohl eher wenig mit Jura zutun: "Sozialwissenschaften"
Wobei ich auch einer Sozialwissenschaftlerin durchaus zutraue, sich in ihrer Doktorarbeit vernünftig mit den juristischen Grundlagen des Rundfunbeitrags außereinander zu setzen. Außerdem war einer der Gutachter der Doktorarbeit Rechtswissenschaftler, veröffentlicht wurde sie überdies in den Medienrechtliche Schriften des Instituts für Rechtswissenschaft an der TU Ilmenau. Wie gut die Dame rechtswissenschaftlich gearbeitet hat, vermag ich jedoch nicht zu beurteilen und ich habe auch wenig Muße, mich durch die 400 Seiten ihrer Dissertation zu ackern  ;)

Abgesehen davon ist aber auch unter Juristen durchaus umstritten, ob der Rundfunkbeitrag verfassungsgemäß ist und einige halten sie ebenfalls für eine verdeckte Zwecksteuer.

Richtig ist aber natürlich, dass die rechtswissenschaftliche Diskussion für die Praxis irrelevant ist, solange die damit befassten Gerichte nicht ebenso urteilen. Und soweit ich weiß, wurde der Rundfunkbeitrag bisher von allen Gerichten (auch einige Landesverfassungsgerichte waren damit schon befasst) stets abgesegnet. Insoweit entspricht diese Auffassung nicht der Rechtsprechung und stellt meines Erachtens auch in der Rechtsliteratur nur eine Mindermeinung dar.

Zwei Juristen, drei Meinungen, mehr ist das mithin nicht. Für die Reichsbürger ist so etwas aber natürlich der heilige Gral...
Früher war "Internet for Porn". Heute scheint "Internet for rechte Verschwörungstheoretiker" zu sein. Ich will das Früher zurück...