Bei NTA ist der nächste aufgeschlagen, der jetzt wohl schon seit einem Jahr versucht, seine "Steuern" zurück zu bekommen. Seine bisherigen Versuche waren wohl nur bezüglich dessen "erfolgreich", dass ihm
„Verfahrenskosten“ in Höhe von 300 Euro abverlangt wurden.
Aber von sowas lässt er sich nicht unterkriegen und hat nun - wie er voller Stolz vermeldet - einen Termin im Dezember beim OVG!
Wie üblich schildert auch er seine Flucht vor der Realität sehr ausführlich:
(und ich hab zwecks "Übersichtlichkeit" alle Kommentare Langers weggelassen, indem er seinen üblichen Unsinn wiederholt)
Nach meinem Antrag auf Steuerrückerstattung hatte ich heute – nach 11 Monaten(!) – nen gelben Brief im Briefkasten. Habe ihn mal geöffnet (die Seiten des Umschlages waren offen, kann den Brief also immer noch zurückschicken, man würde nicht sehen, dass er gelesen wurde) und siehe da: Vorladung zur mündlichen Verhandlung beim “Oberverwaltungsgericht” infolge Rechtsstreit mit mir und des „Finanzamtes“.
Soso… Rechtsstreit nennt man das also, wenn man sein Recht auf Rückforderung wahrnimmt. Aber weiter:
So steht dann auch noch, dass „im Fall des Nichterscheines auch ohne mich verhandelt und entschieden (§91 Abs. 2 der FGO) werden kann“.
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Schöne Lüge, denn dummerweise kann es das ganz und gar nicht. Siehe: Recht auf faires Verfahren
Unterschrieben hat auf richterliche AO eine Justizbeschäftigte. Lustig, nech?
Ich würde nun trotzdem gerne dort bei diesem “Gericht” erscheinen, denn ich habe keine Lust drauf, dass im Falle meines Nichterscheines zu Ungunsten entschieden wird (das wird es ja sowieso), aber zumindest kann mir nicht unterstellt werden, geprüft zu haben, ob ich es z.B. mit einem staatlichen Gericht und einem staatlichen Richter (Zulassung Militärregierung) zu tun habe.
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Sollten Sie an dieser Gerichtsfarce teilnehmen, dann zeichnen Sie das bitte per Video auf, damit Ihre Mitmenschen auch ´was davon haben. :-)
Die Eidesstattliche Versicherung, dass z.B. der Richter nach Deutschem Recht Deutscher Richter mit wirksamer Ernennung ist und in seinen Entscheidungen mir gegenüber unabhängig ist, möchte er mir dann natürlich auch unterschreiben. Ich befürchte nur, die machen mich dann fertig, da ich keine Prozessbeobachter habe.
Ich überlege also noch, ob ich die Klärung schriftlich veranlasse und bei Nichtvorlage der abzulärenden Punkte die Freiwillige Gerichtsbarkeitsgesetz (FGG) sodann ablehne.
Liebes NTA-Team, wie würdet ihr denn reagieren?
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Na Sie können ja Fragen fragen :-)
Bei uns wäre das wohl tagesformabhängig: Hat man Lust zu diesem Blödsinn, oder hat man dazu keine Lust!? Regnet es, oder scheint die Sonne!? :-)
Also um es kurz zu machen: Sie werden das allein für sich entscheiden müssen, wie Sie reagieren. Wir wünschen Ihnen auf jeden Fall viel Spaß, egal, wie Sie sich entscheiden. :-)
Immer wieder erschreckend, wie merkbefreit diese Truppe doch ist! Schliesslich möchte er ja etwas vom Gericht: Das das doch bitte entscheiden soll, das er seine Steuern zurück bekommt! Aber irgendwie will er ja nicht: Vielleicht die "Einladung" zurückweisen, die Legitimation des Gerichts anzweifeln...
Da Langer wohl so wohlwollend kommentiert, gibts gleich noch eins drauf. Aber erstmal werden noch juristischen Fragen geklärt:
Hi, wieso OVG, hast es bereits eine Runde vor dem VG gegeben?
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Ab 5000 Euro Streitwert ist die “erste Instanz” nicht mehr zuständig. Da geht es dann gleich mit sogenannten “Obergerichten” los.
Irgendwie habe ich dazu nichts gefunden - die Begründung scheint wohl aus der Phantasie vom Langer entsprungen zu sein:
Erstinstanzlich zuständig sind die Oberverwaltungsgerichte für
Verfahren, die bestimmte in § 48 Abs. 1 VwGO aufgezählte technische Großprojekte zum Gegenstand haben
Verfahren gegen nach Landesrecht ausgesprochene Vereinsverbote sowie
verwaltungsgerichtliche Normenkontrollverfahren gegen autonome Satzungen und gegen Rechtsverordnungen, insbesondere gegen solche aufgrund des Baugesetzbuchs.
(Quelle Wikipedia)
Vermutlich hatte er auch schon eine Verhandlung beim VG - wie er ja indirekt zugibt, wenn er sich über "Verfahrenskosten" beschwert. Weshalb er jetzt sogar beim OVG landet, erschliesst sich mir trotzdem nicht. Ein VG Richter wird da doch keine "grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache" erkannt haben wollen? Aber vielleicht weiss hier jemand was???
Nun gut - weiter:
Ihr seid ja auf Zack….
ja super Idee mit dem Aufruf zur Prozessbeobachtung; darauf werde ich gerne zuückkommen (oder hoffentlich nicht… lest selbst):
Vorab habe ich nun beschlossen, zunächst eine schriftliche Legitimation einzuholen. Ich werde die Ladung aufgrund von Rechtsunsicherheit nur unter der Voraussetzung annehmen, wenn sich das Oberlandesgericht mir gegenüber ordnungsgemäß legitimiert. Hier erwarte ich unter anderem, dass mir z.B. meine beigefügte Erklärung an Eides statt vollständig ausgefüllt zuückgesendet wird. (machen die ganz bestimmt... )
Die nicht rechtskonforme bzw. gesetzliche Gelbe-Brief Zustellung werde ich in meinem Schreiben mal außen vor lassen, ebenso Ungültigkeit GG, denn da beziehe ich mich kurioserweise ja noch drauf… ist eben alles irre hier… Rechtsbankrott eben.
Ist der Gelbe Brief eigentlich auch als klassifizierbare Entwurfschreiben zu werten, wenn nur die Justizangestellte auf richterlicher Anordnung unterzeichnet hat?
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Diese Schreiben sind als Entwurf zu werten, da solche Schreiben, ohne Unterschrift eines gesetzlichen Richters, null und nichtig sind.
Da es im hiesigen Lande in eingetragenen Gerichtsfirmen keinen einzigen gesetzlichen Richter gibt, sind Schreiben von sogenannten “Gerichten” grundsätzlich null und nichtig.
Euer Hinweis liebes NTA-Team bzgl. EMRK Art. 6 ist auch ausserordentlich nützlich für mich, da hier das Oberlandesgericht aufgrund der fehlenden Gesetzmäßigkeit (vgl. § 15,16 GVG, Art. 101 GG) ja im besagten „Fall des Nichterscheines“ (derer Verweis auf §91 Abs. 2 der FGO) ohne mich ja gar nicht verhandeln und entscheiden kann.
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Kurioserweise dürfen die auch in Ihrem Beisein nichts verhandelt und entscheiden. Ohne Ihre Anwesenheit dürfen die das natürlich erst recht nicht, da Sie das Recht auf eine faire Gerichtsverhandlung vor einem gesetzlichen Gericht haben.
Da das EMRK aber nur Empfehlungscharakter hat und so wie ich informiert bin, kein geltendes Recht beinhaltet (korrigiert mich bitte, wenn ich falsch liege), werde ich mich vorsorglich noch auf die AEMR (bzw. Resolution 217 A (III) vom 10.12.1948) Art. 10 beziehen, die da lautet: “Jeder hat bei der Feststellung seiner Rechte und Pflichten sowie bei einer gegen ihn erhobenen strafrechtlichen Beschuldigung in voller Gleichheit Anspruch auf ein gerechtes und öffentliches Verfahren vor einem unabhängigen und unparteiischen Gericht.”
Die AEMR ist geltendes und höherrangiges Recht in Deutschland (Entscheidung BVerGe, dass Art. 25 GG dem innerstaatlichen Recht vorgeht BverfGE23,309[363] und BverfGE23,288[316]) und die fehlende Gesetzmäßigkeit aus § 15,16 GVG, Art. 101 GG wäre hier ebenso anwendbar. In meinem „Fall des Nichterscheinens“ darf hier ebenso nicht verhandelt und entschieden werden, schon gar nicht, wenn sich dieses Gericht mir gegenüber jetzt nicht ordnungsgemäß legitimieren wird.
Was meint ihr? Sieht doch gut aus, oder?
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Ja. Sieht gut aus. Noch ein paar Worte zur EMRK:
Die EMRK gibt lediglich einen Mindeststandard des Menschenrechtsschutzes vor, der erweitert werden darf.
Der EGMR betrachtet die EMRK als ein „living instrument“ (lebendiges Instrument). Das bedeutet, dass eine EMRK-Bestimmung auf Grundlage der aktuellen sozialen und wirtschaftlichen Bedingungen ausgelegt wird und nicht nach den Bedingungen zum Zeitpunkt der Entstehung dieser Vorschrift.
Der Menschenrechtsschutz einer EMRK-Bestimmung kann sich damit im Laufe der Zeit verändern. So spricht Art. 6 Abs. 3 EMRK beispielsweise von den Rechten der „angeklagten Person“ (engl. „charged with a criminal offence“ bzw. franz. „accusé“).
Heutzutage versteht der EGMR diesen Begriff viel weiter als nur das Verfahren vor Gericht (vgl. Anklage). Nach seiner Auffassung können die in Art. 6 Abs. 3 EMRK verbürgten Rechte auch bereits im Zeitpunkt des polizeilichen Ermittlungsverfahrens greifen, wenn noch gar kein gerichtliches Verfahren eingeleitet ist.
Nach ständiger Rechtsprechung des EGMR, ist es das Ziel der Konvention, nicht theoretische und illusorische Rechte zu gewähren, sondern praktische und effektive. Das bedeutet, der EGMR legt die Konvention so aus, dass die Konventionsrechte auch wirksam sind.
Ich habe im übrigen im Mai 2015 Strafanzeige/Strafantrag beim EUGH gegen das Finanzgericht, das Finanzamt und das Amtsgericht gestellt (Nachweis liegt vor), da von mir für meinen Steuerrückerstattungsantrag im November 2014 „Verfahrenskosten“ in Höhe von 300 Euro abverlangt wurden.
Ich wurde vom Amtsgericht UNTER ANDEREM als Reichsbürger beschimpft, dass ich „bestimmte Verwaltungsakte ablehne, die bundesrepublikanische Rechtsordnung nicht anerkenne, Ansichten propagandiere, Anschauung vortrage“ usw…usw… Also richtig böse.
Kurz: Mein Antrag auf Steuerrückerstattung wurde bereits im Januar 2015 abgewiesen (die Kosten des Verfahrens in Höhe von 300 Euro wurden mir dann ja auferlegt).
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Eine Kostenauferlegung ist unzulässig, da Sie lediglich einen Antrag gestellt haben. Sie haben keinen Vertrag unterzeichnet, der eine Kostenauferlegung rechtfertigt.
Ist das beim Oberlandesgericht erneut erwähnenswert?
Vom EUGH habe ich bisher leider noch keine Rückmeldung.
Die 300 Euro habe ich i.ü. bisher in Erwähnung gegenüber den drei Firmen der HLKO nie bezahlt, noch wurden diese mir in den vergangenen 11 Monaten widerrechtlicherweise gepfändet.Was soll man sagen und wertet ihr das Ganze, liebes NTA-Team, ähnlich wie ich? *Zwinka* Und wieso jetzt noch die mündliche Verhandlung im Dezember 2015?
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Die mündliche Verhandlung dient zur weiteren Bereicherung der Justizkriminellen.
Wenn ihr Unterlagen benötigt, sende ich diese euch gerne zu.
Halten wir fest: Er hat gelernt, das die EMRK nur Empfehlungen sind. Das dieses auch für die AEMR gilt, wurde wohl in der YT Jura Vorlesung noch nicht behandelt ("keine verbindliche Rechtsquelle des Völkerrechts")? Gut, laut NTA dürfen die ja eigentlich überhaupt nichts, ausser in ihrem Gericht rumsitzen...
Und halten wir weiter fest: Das Gericht kann nicht entscheiden, weil es ja weder GG noch Richter noch Gerichte gibt (jedenfalls solche wie sie sich die Dödel vorstellen) und deshalb kann es auch nicht entscheiden, das Steuern zurück bezahlt werden sollen/müssen! Einfach: Manchem Mitmensch muss es irgendwie ganz ganz schrecklich langweilig sein...
Aber immerhin hat er mal ne Anzeige an den EUGH geschwurbelt und wundert sich, das die sich nicht rühren! Sollte man ihm sagen, das seine Klage schon lange im Altpapiercontainer liegt?
Jetzt kann man eigentlich nur noch hoffen, das er nicht hingeht bzw. seine Klage zurück zieht und dann 2016 eine hübsche noch höhere Rechnung bekommt!