Autor Thema: Zur Typologie des Reichsdeppen - Eine Materialsammlung  (Gelesen 16220 mal)

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Offline aargks

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Re: Zur Typologie des Reichsdeppen - Eine Materialsammlung
« Antwort #30 am: 28. Oktober 2014, 20:13:56 »
Mal ein erstes Gliederungsfragment:

Einleitung

I. Zur Entstehung des Begriffes RD
1.  Frühe Foren/blogs KRR FAQ, Reichling
2.  Der Taufpate: Anti-Rechsdeppen-Forum Hebinhos
3.  Die Epigonen: Reichsdeppenrundschau, Sonnenstaatland-Forum und Wiki
4.  Etablierung des generalisierenden Gebrauchs
5.  Eingrenzung

II. Zur Phänomenologie des RDtums
1. RD, ein Phänomen des Internets?
2. Gegenentwurf: Ebel, Mahnwachen, Kopp-Verlag
3. Protestbewegungen vs. Querulantentum
     a. Abgrenzung zum bürgerlichen Widerstand - Gorleben, occupy!, attack
     b. Gemeinsamkeiten - emotionaler Anlass der Besorgnis
     
Hauptteil - Zur Typologie des Reichsdeppen

....

Sehr, sehr coole Idee, Chaos. Das würde das Buch "Vorwärts in die Vergangenheit" schön ergänzen. Und uns auf Jaaaaaaahre Arbeit bescheren, aber man hat ja sonst nix zu tun  ;)

Kleiner Beitrag zu den Reichsphrasen: "Es spielt sich viel ab im Hintergrund"
 

Offline Lisa

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Re: Zur Typologie des Reichsdeppen - Eine Materialsammlung
« Antwort #31 am: 28. Oktober 2014, 20:19:27 »
Oh, ein klassischer Conrad!
Laden Sie hier die Konvention von Montevideo herunter:
 
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Offline be-eh

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Re: Zur Typologie des Reichsdeppen - Eine Materialsammlung
« Antwort #32 am: 28. Oktober 2014, 20:42:29 »

Das ist IMHO nicht ganz richtig: Entweder PD/Priv.-Doz. Dr. phil.  Kajetan von Schlaggenberg oder  Dr. phil. habil Kajetan von Schlaggenberg
Ansonsten ist das ein Doktor der Privat-Dozierenden Wissenschaft (was immer das sein mag). *Klugsch.eissermodus* off

Wo kommt denn jetzt der "phil" her ? ;-) Könnte auch ein rer. soc. sein...

Und nebenbei: Wenn Privatdozent, dann will ich auch die Titularlehre sehen!
« Letzte Änderung: 28. Oktober 2014, 20:45:29 von be-eh »
 

Offline Das Chaos

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Re: Zur Typologie des Reichsdeppen - Eine Materialsammlung
« Antwort #33 am: 29. Oktober 2014, 00:00:48 »
Kaum wurde das Werk angekündigt, schon gibt es die ersten Reaktionen:

Zitat
Kajetan von Schlaggenberg - den Namen wird man sich merken müssen.
DER SPIEGEL

Zitat
Die Geschichte des Reichsdeppentums wird in großen Teilen neu geschrieben werden müssen.
stern

Zitat
A feature rich, refined piece of scientific work the world will listen to
Harvard Quarterly Review

Zitat
Mindboggling!
The New York Times
In orientalischen und westlichen Schöpfungsmythen ist der Drache ein Sinnbild des Chaos, ein gott- und menschenfeindliches Ungeheuer

Und es erschien ein anderes Zeichen im Himmel, und siehe, ein großer, roter Drache, der hatte sieben Häupter und zehn Hörner Offenb. 12,3
 
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Re: Zur Typologie des Reichsdeppen - Eine Materialsammlung
« Antwort #34 am: 29. Oktober 2014, 00:25:41 »
Wo kommt denn jetzt der "phil" her ? ;-) Könnte auch ein rer. soc. sein...
Wie, was jetzt? Den Dr. phil. bekommt man in der Regel durch ein Promotionsstudium an einer Universität. Kajetan von Schlaggenberg hat Geschichte studiert, deshalb könnte er auch kein Dr. rer.soc.sein.
Zitat
Und nebenbei: Wenn Privatdozent, dann will ich auch die Titularlehre sehen!
K.v.S. ist kein Titularlehrer sondern Privatdozent. Die Universität des SonnenstaatlandesSSL sieht keineTitular-Lehrverpflichtung vor.
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Offline Marcel REICH

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Re: Zur Typologie des Reichsdeppen - Eine Materialsammlung
« Antwort #35 am: 29. Oktober 2014, 00:40:28 »
Bei so einem Buch wäre ein Soziologe natürlich hilfreich!  :salut:
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Offline drxdsdrxds

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Re: Zur Typologie des Reichsdeppen - Eine Materialsammlung
« Antwort #36 am: 29. Oktober 2014, 00:48:02 »
TEAMWORK!!!

Hier schon mal die Seitenzahlen:

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109 110 111 112 113 114 115 116 117 118 119 120 121 122 123 124 125 126 127 128 129 130 131 132 133 134 135 136 137 138 139 140 141 142 143 144 145 146 147 148 149 150 151 152 153 154 155 156 157 158 159 160 161 162 163 164 165 166 167 168 169 170 171 172 173 174 175 176 177 178 179 180 181 182 183 184 185 186 187 188 189 190 191 192 193 194 195 196 197 198 199 200 201 202 203 204 205 206 207 208 209 210 211 212 213 214 215 216 217 218 219 220 221 222 223 224 225 226 227 228 229 230 231 232 233 234 235 236 237 238 239 240 241 242 243 244 245 246 247 248 249 250 251 252 253 254 255 256 257 258 259 260 261 262 263 264 265 266 267 268 269 270 271 272 273 274 275 276 277 278 279 280 281 282 283 284 285 286 287 288 289 290 291 292 293 294 295 296 297 298 299 300 301 302 303 304 305 306 307 308 309 310 311 312 313 314 315 316 317 318 319 320 321 322 323 324 325 326 327 328 329 330 331 332 333 334 335 336 337 338 339 340 341 342 343 344 345 346 347

Wenn ihr mehr braucht, einfach kurze Nachricht an mich. :salut:
 

Offline Marcel REICH

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Re: Zur Typologie des Reichsdeppen - Eine Materialsammlung
« Antwort #37 am: 29. Oktober 2014, 00:50:09 »
Folgendes Zitat sollte auch nicht vergessen werden: "!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!1!!!!!11"
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Re: Zur Typologie des Reichsdeppen - Eine Materialsammlung
« Antwort #38 am: 29. Oktober 2014, 00:55:26 »
Bei so einem Buch wäre ein Soziologe natürlich hilfreich!  :salut:

Nur zu!
In orientalischen und westlichen Schöpfungsmythen ist der Drache ein Sinnbild des Chaos, ein gott- und menschenfeindliches Ungeheuer

Und es erschien ein anderes Zeichen im Himmel, und siehe, ein großer, roter Drache, der hatte sieben Häupter und zehn Hörner Offenb. 12,3
 

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Re: Zur Typologie des Reichsdeppen - Eine Materialsammlung
« Antwort #39 am: 29. Oktober 2014, 03:53:50 »
Ein erster Versuch zur Kritik freigegeben:
Einleitung

"Reichsdepp", mag sich der Leser dieses Buches denken, "ist das nicht eine grobe  Beleidigung einer Gruppe von Mitbürgern, die zwar möglicherweise seltsame Ansichten vertreten, aber vielleicht dennoch den Respekt der Andersdenkenden verdienen?"
Ja, es ist eine Beleidigung,  aber die so Gescholtenen haben sich diese Invektive durch ihre nun eine erhebliche Anzahl von Jahren andauernden  Belästigungen von öffentlichen Stellen redlich verdient. Zum anderen  hat sich der Begriff hauptsächlich bei den Gegenkräften im Internet eingebürgert und spiegelt auch die Rezeption bei den Betroffenen wieder.
So meldet einer derjenigen, welche das Phänomen mit am ausführlichsten beobachtet, Frank Schmidt in seinen KRR-FAQ vom 14. Dezember 2004:

- Bericht in Frankfurter Rundschau

Die "Frankfurter Rundschau" (Artikel inzwischen leider nicht mehr zugänglich) berichtet über den leitenden Kriminaldirektor und Chef der Polizeidirektion im sächsischen Grimma, Bernd Merbitz. Merbitz war u.a. der erste ostdeutsche Staatsschutzleiter und kenne, so die FR, die Neonaziszene in Sachsen vermutlich besser als jeder andere Polizist. Da verwundert es nicht, daß Bernd Merbitz auch die "Reichsregierungen" nicht unbekannt sind. In dem Bericht der FR heißt es zu diesem Thema:

"Im Muldentalkreis treten seit längerem Leute in Erscheinung, die sich zu einer "Deutschen Reichregierung" zählen. Ein Haufen Spinner, der die Bundesrepublik nicht anerkennt, eigene Pässe und Führerscheine ausstellt, bundesrepublikanische Gesetze missachtet und eine eigene Regierung gebildet hat. "Das ist längst kein Spaß mehr", sagt Merbitz. Unter den "Reichsdeutschen" seien lauter Handwerker aus seiner Gegend, zum Teil angesehene Leute. "Reichsdeutsche" und NPD, das würde sich munter überschneiden."

http://www.krr-faq.net/archiv1.php

Der Ausdruck Spinner, der bei geplagten Behörden gängige Ansicht sein dürfte, weist bereits begrifflich in die Richtung der Reichsdeppen.
Dennoch war zu dem frühen Zeitpunkt der Begriff "Reichsbürger" auch in öffentlichen Verlautbarungen generalisierend die Regel:

09. Oktober 2004:

- Verhaftung eines "Reichsbürgers".

Während sich einige Behörden immer wieder von "Reichsbürgern" auf der Nase herumtanzen lassen, hat man in Bayern nun hart durchgegriffen. Alles fing damit an, daß ein selbsternannter "Reichsbürger" ein Bußgeld in Höhe von 35 EUR nicht bezahlen wollte (er hatte unberechtigt auf einem Behindertenparkplatz geparkt). Nach einer Gerichtsverhandlung war schließlich eine Rechnung i.H.v. 104,08 EUR fällig. Der "Reichsbürger" zahlte nicht, die Staatsanwaltschaft beantragte Erzwingungshaft von 2 Tagen, das Gericht zeigte sich großzügig und verhängte 3 Tage Erzwingungshaft. Am 7. Oktober berichtete der Betroffene auf seiner Internetseite von seiner Verhaftung am Freitag der vorangegangenen Woche (Screenshot). Einsichtig zeigt sich der "Reichsbürger" allerdings nicht: er werde auf keinen Fall zahlen und weiterkämpfen.

Quelle: ebenda

Noch weiter zurück  dokumentiert  der Doyen der Reichsdeppenforschung, Willi Reichling  bereits aus dem Jahre 2008 die Umtriebe verschiedener Reichsregierungen in ihrem Bemühen der einschlägigen Klientel aus Querulanten und verzweifelten Verlierern der Gesellschaft Geld mit dem Verkauf von "Reichspersonenausweisen" aus der Tasche zu ziehen.
http://reichling.wordpress.com/2008/12/
Bereits damals ist das Internet  das Medium der Wahl um schnell einen großen Kreis von Interessierten zu erreichen.

Aus dieser frühen Epoche stammt also der Bezug zum "Reich", der die Haupt-Namenskomponente unseres Untersuchungsgegenstandes bildet. Dieser Bezug ist bei den Reichsdeppen im weiteren Sinne nicht zwingend, er bildet aber die Basis des staatskritisch motivierten Querulantentums und ist darüber hinaus bei den Haupt- und Großaktivisten der Szene in überraschend unveränderter Form anzutreffen.

Bei den genannten frühen Großmeistern der Dokumentation und Forschung der Reichsbürger kommt der Begriff Reichsdeppen noch nicht vor, hauptsächlich deshalb, weil sich die genannten weniger satirisch als besorgt mit dem Phänomen befassten.

Als Taufpate für den Namen Reichsdepp dürfte das Anti-Reichsdeppenforum des nach Brasilien ausgewanderten Herbert Waldherr - besser bekannt als Hebinho gestanden haben.
Das 20.. gegründete Forum bündelte neben den ernsten Forschern der Szene die Gegenkräfte in satirisch dokumentierender Form, begünstigt durch das Format des Internet-Forums bei dem zuletzt mehrere hundert Forenmitglieder sämtliche dunkle Ecken des Internets, aber auch der bürgerlichen Presse durchforsteten und so ein immenses Archiv an Äusserungen der Reichsdeppen zusammentrugen und kritisch-satirisch kommentierten.
Hier verfestigte sich der Begriff Reichsdepp und wurde so neben der weiterwirkenden despektierlichen Anredefunktion gewissermaßen zum Fachbegriff, der auch dieser Arbeit zugrunde liegt.
.......
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Offline drxdsdrxds

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Re: Zur Typologie des Reichsdeppen - Eine Materialsammlung
« Antwort #40 am: 29. Oktober 2014, 11:38:08 »
n´klassiker...

[attachment=-1][/attachment]

Zitat
Diese "Demokratie" repräsentiert mich in keiner Weise.
Das Grundgesetz ist keine Verfassung, und da ich nie zu einer Verfassung befragt worden bin bzw. auch nicht darüber abstimmen durfte, gehe ich davon aus, daß auch der Rest meines Volkes dies nicht getan hat. Wo also hat sich Eurer Meinung nach das deutsche Volk in freier Selbstbestimmung eine Verfassung gegeben?

Mir drängt sich das Gefühl auf, Ihr seid entweder doof oder vom Feind bezahlte Auftragstäter.

https://apis.google.com/u/0/b/101276710682340083999/wm/4/104224721085099762182/posts/go135VJMBdW
 

Offline drxdsdrxds

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Re: Zur Typologie des Reichsdeppen - Eine Materialsammlung
« Antwort #41 am: 29. Oktober 2014, 11:54:35 »
@Chaos...

Guck mal hier; Da sind noch Ausschnitte vom alten KRR-FAQ Forum. Frank Schmidt begann dort am 13.06.2003 über die "KRRler" zu berichten:
http://krr-faq.net/forum/t111.htm

[attachment=-1][/attachment]

Vielleicht gibt es da über Webarchive noch ein paar nette Sahneschnitten....?
Bin mir aber sich man kann auch einfach ein Interview mit ihm führen. Wer, wenn nicht wir, sollte das schaffen?
 

Offline Barbapapa

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Re: Zur Typologie des Reichsdeppen - Eine Materialsammlung
« Antwort #42 am: 29. Oktober 2014, 11:58:51 »
Diese Idee mit dem Kompendium ist schon Klasse,
so von "Patient Null" (Ebel) aus die Infektionswege, die verschiedenen Mutationen und Ausprägungen dieser viralen Idee zu verfolgen - das verspricht spannend zu werden.
Aber auch sauschwer.

Es gab lange Zeit noch einen über Umwege bei krr-faq erreichbaren Spiegel des ersten (bzw. zweiten) Ebel-Forums. Leider scheint das alles verschollen.

Da nochmal ran zu kommen wäre Klasse.

Man konnte sehen, wie sich die Reichsflugscheiben-Szene da reinbrachte (KaWi); man konnte das Zerwürfnis mit Bradler verfolgen und vieles mehr.

Das muss einfach noch auf irgendeiner Festplatte herumliegen.

Ganz ähnliches gilt für das "grüne" Ebel-Forum, dass ca. 2006 Willy im Alleingang zerlegt hat.

PS.: Frank Schmidt war schon 2001 im Ebel-Forum als Debunker unterwegs, das "Butter bei die Fische"-post dürfte einer der ersten ernsthaften Versuche in dieser Richtung sein.

Nachtrag
Butter bei die Fische, Februar 2001
http://www.krr-faq.net/bbdf.htm
« Letzte Änderung: 29. Oktober 2014, 12:06:25 von Barbapapa »
Keine Toleranz!
 

Offline drxdsdrxds

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Re: Zur Typologie des Reichsdeppen - Eine Materialsammlung
« Antwort #43 am: 29. Oktober 2014, 12:07:29 »
Nachtrag
Butter bei die Fische, Februar 2001
http://www.krr-faq.net/bbdf.htm

Archiviert:

Spoiler
Zitat
Geschrieben von Frank Schmidt am 07. Februar 2001 21:39:29:

Sehr geehrter Herr Bradler,

ich wende mich an Sie, weil Sie anscheinend eines der aktivsten Mitglieder der "Kommissarischen Reichsregierung" sind.

Zugegeben: die Informationsseite der "KRR" hat mir zu denken gegeben.

Der Gedanke, daß die Bundesrepublik gar nicht existiert und dies mit fast verschwörerischen Mitteln ("Gleichschaltung" der Medien und teilweise der Justiz) verschleiert werden sollte, sprach mich als Fan der Serie "Akte X" schon an.

Auch erweckt Ihre Seite gerade aufgrund der Vielzahl der zitierten Urteile, Gesetze und Verordnungen für den Laien einen glaubwürdigen Anschein.

Andererseits jedoch macht vieles im Forum stutzig. Zu nennen seien hier nur immer wieder ausweichende Antworten auf Fragen nach Beweisen.

Außerdem sind auf Ihrer Informationsseite schon länger Urteile angekündigt, die "in den nächsten Tagen" veröffentlicht werden sollen, bis heute jedoch nicht veröffentlicht wurden.

Ich entschloß mich, der Sache mal selbst auf den Grund zu gehen und möchte an dieser Stelle den Versuch unternehmen, Ihre Argumentation zu entkräften.

Dies ist nicht ganz einfach, verlangte den Einstieg in eine mir bis dato unbekannte, juristische Materie. Ob mir mein Vorhaben gelungen ist, werden Sie selbst und die Leser dieses "offenen Briefes" zu beurteilen haben.

Der Einfachheit halber beschränke ich mich in meiner Argumentation auf die Auseinandersetzung mit einigen der "Rechtsgrundlagen" des Deutschen Reiches, wie sie auf der "Informationsseite der kommissarischen Regierung des Deutschen Reiches" (www.krr-info.de) durch den "Staatsgerichtshof" veröffentlicht wurden.

Beginnen möchte ich mit einem Punkt, der auch für Laien offensichtlich ist, nämlich der Behauptung

"Mit Urteil des Sozialgericht Berlin S72Kr433/93 wurde festgestellt, daß der Einigungsvertrag ungültig ist."

Ganz abgesehen von der Tatsache, daß ich dieses Urteil nicht in der wohl umfangreichsten juristischen Datenbank (die der Juris GmbH) finden konnte, was für ein Urteil mit dieser angeblichen Bedeutung schon fast unmöglich ist, kann diese Behauptung rein rechtlich nicht den Tatsachen entsprechen.

Der Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung, wie es bei den Juristen wohl heißt.

Blicken wir also ins Grundgesetz, hier speziell auf Artikel 100:

Absatz 1:

"Hält ein Gericht ein Gesetz, auf dessen Gültigkeit es bei der Entscheidung ankommt, für verfassungswidrig, so ist das Verfahren auszusetzen und [...] die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes einzuholen."

Lassen wir die Frage, warum sich ein Sozialgericht mit der Gültigkeit des Einigungsvertrages befassen sollte, einmal außen vor. Art. 100 I GG zeigt jedenfalls, daß die Gerichte verpflichtet sind, zweifelhafte Rechtsgrundlagen dem BVerfG zur Entscheidung vorzulegen (sog. "konkrete Normenkontrolle").

In Deutschland ist es, anders als in den USA, mithin nicht möglich, daß ein Richter einer untersten Instanz über die Gültigkeit von Bundesrecht entscheiden kann.

Das Sozialgericht Berlin hatte demzufolge gar keine Kompetenz, den Einigungsvertrag als nichtig zu erkennen. Sollte es das trotzdem getan haben, ist dieses Urteil wegen Verstoßes gegen das Grundgesetz unwirksam.

Nun mögen Sie einwenden, daß der Einigungsvertrag doch gar kein Gesetz, sondern ein völkerrechtlicher Vertrag sei und daher Art. 100 I GG gar nicht gelten kann.

Dann halte ich Ihnen Artikel 100 II GG entgegen:

"Ist in einem Rechtsstreite zweifelhaft, ob eine Regel des Völkerrechts Bestandteil des Bundesrechts ist und ob sie unmittelbare Rechte und Pflichten für den Einzelnen erzeugt (Artikel 25), so hat das Gericht die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes einzuholen."

Ein Blick ins Gesetz...

Somit dürfte klar geworden sein, daß ein Sozialgericht (es ist übrigens die unterste Instanz in der Sozialgerichtsbarkeit; vergleichbar in etwa mit einem Amtsgericht) nicht über die Gültigkeit von Bundes- und/oder Völkerrecht zu entscheiden hat.

Eigentlich wollte ich mich in dieser Argumentation lediglich auf Ihre "Rechtsgrundlagen" beziehen.

Trotzdem möchte ich an dieser Stelle kurz auf das Interview mit Ihrem "Generalbevollmächtigten" Ebel im "Magazin 2000+" eingehen, weil es meine Argumentation sogar noch stützt.

Er spricht dort im Zusammenhang mit dem o.g. Urteil des Berliner Sozialgerichts davon, daß die Klage als unzulässig abgewiesen wurde, da sich das Gericht als sachlich unzuständig erklärte.

Dann ist mir erst recht nicht verständlich, wie es zu der Behauptung kommen kann, das Berliner Sozialgericht habe den Einigungsvertrag als ungültig erkannt. Denn wenn ein Gericht sich für sachlich unzuständig erklärt, kann es logischerweise auch "in der Sache" kein Urteil fällen.

Ich denke, es dürfte jetzt jedem klar sein, daß das Berliner Sozialgericht im o.g. Urteil rein gar nichts über die Gültigkeit oder Ungültigkeit des Einigungsvertrag sagen konnte und auch nicht gesagt hat.

Dies war der einfache Teil der Argumentation. Nun begeben wir uns etwas tiefer in den juristischen Dschungel.

Kernpunkt Ihrer "Rechtsgrundlagen" ist die Behauptung:

"Der Vertrag über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland ("2+4 Vertrag") vom 12.09.1990 ist nichtig, da weder ein besatzungsrechtliches Provisorium Bundesrepublik Deutschland, noch ein besatzungsrechtliches Provisorium Deutsche Demokratische Republik über die Grenzen Deutschlands verhandeln kann. Deshalb wurde dieser Vertrag im ´Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in bezug auf Berlin´ vom 25.09.1990 aufgehoben."

Hier ist es zunächst unabdingbar, ein paar Daten geradezurücken.

1. Der sog. "2+4-Vertrag" wurde zwar, wie Sie richtig bemerken, am 12.09.1990 geschlossen. In Kraft trat er jedoch erst am, man möchte es kaum glauben, 15. März 1991 (vgl. BGBL. II (1990), S. 1317 (Artikel 2) und BGBL. II (1991), S. 587)! Dies deshalb, weil ihm erst die Parlamente aller beteiligten Länder zustimmen mußten.

2. Der Vertrag zur "Regelung bestimmter Fragen in bezug auf Berlin" wurde zwar erst am 25.09.1990 geschlossen, mithin nach dem "2+4-Vertrag". In Kraft trat er jedoch bereits am 03. Oktober 1990 - also lange v o r dem "2+4-Vertrag" (vgl. BGBL II (1990), S. 1273).

Daher kann schon denknotwendig der "Berlin"-Vertrag nicht den "2+4-Vertrag" aufgehoben haben, weil letzterer zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des "Berlin"-Vertrages noch gar keine Rechtskraft entfaltet hatte.

Eine weiterer Punkt Ihrer "Rechtsgrundlagen" ist die Leugnung der Souveränität der Bundesrepublik Deutschland:

"Im Bundesgesetzblatt II 1990 auf Seite 1274 heißt es im Pkt. 6 der Präambel: Die... deutsche Souveränität in bezug auf Berlin wird nicht berührt. Im Artikel 2 heißt es: Alle Rechte und Verpflichtungen der alliierten Behörden bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft. Im Artikel 4 heißt es: Alle Urteile und Entscheidungen der alliierten Behörden bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht rechtswirksam und rechtskräftig. Das heißt, alle Vorbehaltsrechte der Alliierten in bezug auf Berlin und Deutschland bleiben weiter in Kraft und Deutschland verfügt weiterhin über keine Souveränität."

Sie zitieren also offensichtlich aus dem "Berlin"-Vertrag, der sich im BGBL II (1990) auf S. 1274 befindet.

Allerdings unterschlagen Sie dabei den fünften Punkt der Präambel desselben Vertrages.

Dort heißt es:

"In Anerkennung der Tatsache,... daß das vereinte Deutschland volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten haben wird".

"Haben wird!", werden Sie jetzt entgegnen, Herr Bradler. "Das deutet auf ein Ereignis in der Zukunft! Damit ist noch nichts über die Souveränität bewiesen!"

Recht haben Sie!

Werfen wir einen Blick in die Zukunft, nämlich auf den "2+4-Vertrag", der, wir erinnern uns, n a c h (!) dem "Berlin"-Vertrag in Kraft trat, also in der Zukunft.

Denn in diesem Vertrag wird unzweifelhaft deutlich, daß das vereinte Deutschland souverän ist.

Hier steht zunächst als Punkt 13 der Präambel:

"in Anerkennung dessen, daß dadurch und mit der Vereinigung Deutschlands als einem demokratischen und friedlichen Staat die Rechte und Verantwortlichkeiten der Vier Mächte in bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes ihre Bedeutung verlieren" (BGBL. II (1990), S. 1320; siehe auch Artikel 7 Abs 1 auf S. 1324).

Und weiter im Artikel 7, Absatz 2:

"Das vereinte Deutschland hat demgemäß volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten." (BGBL. II (1990), S. 1324).

Nicht umsonst wird übrigens der "2+4-Vertrag" auch als "Souveränitätsvertrag" bezeichnet.

Nun, Herr Bradler, wie denken Sie jetzt über die Souveränität der Bundesrepublik?

Kaum bleibt man in der richtigen chronologischen Reihenfolge, erweisen sich Ihre sog. "Rechtsgrundlagen" als Makulatur.

Hinweisen möchte ich noch darauf, daß Deutschlands Grenzen im "2+4-Vertrag" ebenfalls endgültig festgelegt wurden (Art. 1). Die zwischen dem vereinten Deutschland und der Republik Polen bestehende Grenze wurde, wie von Art 1 II gefordert, durch einen völkerrechtlich bindenden Vertrag festgelegt (BGBL II (1991), S. 1328 ff.).

Ich höre bereits Ihren Einwand, Herr Bradler, daß das alles irrelevant sei.

Schließlich hätten nach Ihren "Rechtsgrundlagen" die beiden "Deutschlands" gar keine Vollmacht gehabt, den "2+4-Vertrag" zu unterzeichnen (oder, wie es in Ihren, bereits oben zitierten, "Rechtsgrundlagen" steht "da weder ein besatzungsrechtliches Provisorium Bundesrepublik Deutschland, noch ein besatzungsrechtliches Provisorium Deutsche Demokratische Republik über die Grenzen Deutschlands verhandeln kann") und außerdem:

"Das Deutsche Reich ist nicht untergegangen! Die Existenz des Staates Deutsches Reich ist völkerrechtlich und mit Bundesverfassungsgerichtsurteilen (u.a. 2BvL6/56, 2Bvf1/73 und 2BvR373/83) unwiderruflich festgestellt."

Richtig ist zunächst, daß das BVerfG tatsächlich solche Urteile gefällt hat.

Die korrekte Fundstelle für das Urteil, welches auf der krr-info-Seite als Scan zu sehen ist lautet übrigens BVerfGE 36, S. 1 ff. und nicht, wie von Ihnen sicher versehentlich dargestellt BVerfGE 35, 257.

Allerdings stammen diese Urteile alle aus einer Zeit weit vor der Wiedervereinigung, das o.g. zum Beispiel aus dem Jahre 1973.

Doch, um eine Floskel anzubringen: Zeiten ändern sich.

Aus dem Bundesgesetzblatt (a.a.O.) kann man entnehmen, daß Hans-Dietrich Genscher "für die Bundesrepublik Deutschland" und Lothar de Maizière "für die Deutsche Demokratische Republik" den "2+4-Vertrag" unterzeichneten.

Ich zitiere nun aus einem Aufsatz von Professor Dr. Dieter Blumenwitz, nachzulesen in der Neuen Juristischen Wochenschrift (NJW) 1990 auf den Seiten 3041 ff.:

"Die beiden deutschen Staaten handelten nur im eigenen Namen und nicht als Vertreter Deutschlands [...]. Gem. Art 8 I 2 des Vertrages hat dann jedoch die Ratifikation 'auf deutscher Seite durch das vereinte Deutschland' zu erfolgen; der Vertrag soll 'für das vereinte Deutschland' in Kraft treten (Art. 9 S. 1) und 'daher für das vereinte Deutschland' auch gelten (Art. 8 I 2).[...]

Politisch soll durch die gewählte Verfahrensweise sichergestellt werden, daß Brüche und Verwerfungen in den zwischenstaatlichen Beziehungen, wie sie in Fällen von Staatensukzession vorkommen können, vermieden werden. Es ist zwar ungewöhnlich, daß ein Rechtssubjekt als 'Verhandlungsstaat' den Vertragstext abfaßt und annimmt, ein anderes Rechtssubjekt aber seine Zustimmung bekundet, durch den Vertragstext gebunden zu sein; es ist jedoch grundsätzlich möglich, daß ein Staat einer vertraglichen Regelung zustimmt und rechtlich gebunden wird, obgleich er nicht 'Verhandlungsstaat' war. [Vgl. Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge vom 23.5.1969...]" (Blumenwitz, NJW 1990, S. 3041)

Bis hierhin klingt alles typisch juristisch: staubtrocken und langweilig.

Ich mußte es aber zitieren, um die Ausgangssituation klar zu machen (bzw. mindestens den Versuch dafür zu unternehmen).

Doch ich verspreche Ihnen, daß es umgehend interessanter wird.

Prof. Dr. Blumenwitz fährt fort:

"Die Logik der Identität der (alten) Bundesrepublik Deutschland mit dem Völkerrechtssubjekt 'Deutsches Reich' (Deutschland als Ganzes) und das Konzept des Beitritts der DDR zum Grundgesetz (Inkorpotation) hätten auch direkte Wege zum Ziel der Bereinigung der Kriegs- und Nachkriegszeit aufgezeigt. Zu bedenken war aber, daß das stringente Identitätskonzept der Bundesrepublik der 50er Jahre auch von ihren Verbündeten nie voll akzeptiert worden war, daß das BVerfG die Identitätsaussage auf eine den damaligen Geltungsbereich des Grundgesetzes beschränkte "Subjektsidentität" reduzierte und daß für den '2+4'-Prozeß nur das Wiedervereinigungsmodell der Teilordungslehre, aufbauend auf der rechtlichen Gleichordnung von Bundesrepublik und DDR, in Betracht kommen konnte. [...] Dies schließt die rechtliche Identität des vereinten Deutschlands mit der (alten) Bundesrepublik Deutschland und mit dem Deutschen Reich nicht aus" (Blumenwitz, NJW 1990, S. 3041, 3042).

Wichtig ist vor allem der letzte Satz.

Und da das jetzt wirklich nicht leicht zu verstehen war, fasse ich es kurz mit meinen eigenen Worten zusammen: das Deutsche Reich existiert nicht mehr! Es gibt stattdessen einzig und allein die (vereinte) Bundesrepublik Deutschland!

In "Frontal" käme an dieser Stelle ein unvermeindliches "Noch Fragen, Kienzle?" :-)

"Ja, Hauser", müßte die Antwort lauten. "Was ist denn mit den angeblich so zahlreichen Urteilen, welche die Existenz der 'Kommissarischen Reichsregierung' anerkennen?"

Wie heißt es so schön in den "Rechtsgrundlagen" der "Kommissarischen Reichsregierung":

"Die Existenz der Kommissarischen Reichsregierung ist u.a. durch Urteil des Sozialgerichts Berlin S/56Ar239/92 und u.a. durch Urteil des Landessozialgerichts Berlin L14Ar50/92 festgestellt".

Diese Urteile, Herr Bradler, sind auch für mich ein kleines Rätsel, weil auf Ihren Internetseiten nicht der volle Urteilstext veröffentlicht ist, sondern nur das sog. "Rubrum", also die Einleitung.

Daher muß ich an dieser Stelle erst- und letztmals den Pfad gesicherter Informationen verlassen und spekulieren - leider. Spekulieren darüber, wie es zu solchen Gerichtsurteilen bzw. -beschlüssen gekommen sein kann.

Nehmen wir an, ich würde mich als Botschafter Spock des Planeten Vulkan ausgeben und vor dem Verwaltungsgericht Berlin gegen die Bundesrepublik klagen, weil sie keine diplomatischen Beziehungen mit meinem Heimatplaneten unterhält.

Das Verwaltungsgericht wird die Klage prüfen und feststellen, daß es den Planeten Vulkan nur in der Phantasie einiger SciFi-Fans gibt.

Daher würde es einen Beschluß erlassen, in dem in etwa folgendes im Rubrum stünde:

"In dem Rechtsstreit des Planeten Vulkan, Erdbotschafter Spock, ... gegen..."

Danach würde jedoch zu lesen sein, daß die Klage kostenpflichtig (für mich) abgewiesen wird, wegen "Nichtexistenz" der klagenden Partei.

Ich könnte nun allerdings das Rubrum auf meiner Homepage veröffentlichen, um der Welt weiszumachen, das Verwaltungsgericht Berlin hätte die Existenz des Planeten Vulkan festgestellt und mich als dessen Botschafter ausgewiesen.

Sehen Sie, worauf ich hinaus möchte?

Jeder könnte in Deutschland unter einer Phantasiebezeichnung vor Gericht gehen, auch als "Kommissarische Reichsregierung unter Anweisung und Schutz der USA".

Die Gerichte sind verpflichtet, solche Klagen zu bearbeiten, sie abzuweisen - und das sogar per Urteil bzw. Beschluß.

Nachzulesen ist dies zum Beispiel in den gängigen Lehrbüchern und Kommentaren zur Zivilprozeßordnung, wie z.B. im Münchener Kommentar zur ZPO, Band 1, 2. Auflage 2000, vor § 50 Rdnr. 26 oder Thomas-Putzo, Kommentar zur ZPO, 22. Auflage 1999, Rdnr. 13 zu § 50.

Selbst der BGH hatte Fälle bzgl. der Nichtexistenz von Prozeßparteien zu entscheiden (vgl. nur BGHZ 24, S. 91, 94).

Diesen Punkt könnten Sie, Herr Bradler, jedoch ganz einfach entkräften, indem Sie auch den Rest der betreffenden Urteile im Internet veröffentlichen, so daß nicht nur ich erkennen kann, ob die jeweiligen Gerichte tatsächlich irgendwo in ihren Urteilsgründen schreiben: "Ja, die Kommissarische Reichsregierung existiert!".

Dies würde in mir zwar Zweifel am Rechtsverständnis der betreffenden Richter wecken, doch damit müßte ich wohl leben.

Übrigens: auf gleiche Weise könnte ich ein Grundstück und/oder Gebäude als "Botschaftssitz" bezeichnen lassen. Ich würde in meiner Klage gegen die Bundesregierung einfach schreiben, ich sei "Botschafter Spock, vom Planeten Vulkan, wohnhaft in der Erd-Botschaft des Planeten unterhalb der Reichstagskuppel".

Und schon taucht diese Bezeichnung im Rubrum eines Beschlusses oder Urteils auf.

Jetzt könnten Sie, Herr Bradler, einwenden, daß ich selbst mich in meiner Argumentation auf ein Urteil beziehe, das gerade nicht wegen "Nichtexistenz" der klagenden Partei gefällt wurde, sondern wegen sachlicher Unzuständigkeit (o.g. Urteil des Berliner Sozialgerichts, angeblich zum Einigungsvertrag).

Dann sei Ihnen entgegengehalten, daß es unsere Gerichte gerne bequem haben. Aus eigener Erfahrung weiß ich zu berichten, daß man bei Gericht in einer Klage nach Gründen sucht, aus denen sie vielleicht abgewiesen könnte. Ein einziger Grund reicht dabei für eine Klageabweisung aus.

Dabei sieht das Gericht immer zuerst nach, ob es überhaupt sachlich zuständig ist. Denn: warum soll es sich Gedanken über einen Fall machen, den es gar nicht verhandeln darf?

Stellt das Gericht fest, daß es sachlich unzuständig ist, wird es die Klage bereits aus diesem Grund als unzulässig abweisen und sich über Existenz und/oder Nichtexistenz der klagenden Partei keine Gedanken mehr machen.

Falls Sie über diese Praxis nachlesen möchten, können Sie das in den oben zitierten Kommentaren zur ZPO tun.

Aber auch hier hilft bereits ein Blick ins Gesetz, zum Beispiel in das Gerichtsverfassungsgesetz, das die allgemeinen Regeln über die Zuständigkeiten formuliert oder in die diversen Prozeßordnungen, in denen diese allgemeinen Regeln konkretisiert werden (vgl. zum Beispiel §§ 1, 280, 281 ZPO).

Somit sind die wichtigsten Punkte Ihrer "Rechtsgrundlagen", Herr Bradler, ad absurdum geführt.

Dennoch möchte ich noch kurz auf Ihren Hinweis betreffend Artikel 146 GG eingehen:

"Im Artikel 146 des Grundgesetzes heißt es: 'Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.'"

In der Tat ist Artikel 146 GG heftig umstritten gewesen.

Manche nahmen ihn zum Anlaß, das Grundgesetz als "Dauerprovisorium" zu bezeichnen.

Dies geschah allerdings zu einer Zeit kurz nach der Wiedervereinigung.

Und, wie oben bereits erwähnt: Zeiten ändern sich.

Ganz deutlich ist dies zum Beispiel bei Professor Dr. Michael Sachs nachzulesen, der in der "Juristischen Schulung" (JuS) von 1991 auf Seite 985, 991 schreibt:

"Das Grundgesetz ist im vereinten Deutschland kein Dauerprovisorium, aber auch noch nicht endgültige Verfassung; es wird dies jedoch in wenigen Jahren sein, wenn es bis dahin nicht durch eine neue Verfassung gemäß Art. 146 des Grundgesetzes ersetzt worden ist."

Mit "in wenigen Jahren" meint Professor Dr. Sachs "also etwa in dem Zeitraum von zwei Jahren, den Art. 5 EinigungsV vorsieht" (Sachs, JuS 1991, S. 985, 991).

Herr Bradler, wissen Sie zufällig, ob in einem Zeitraum von inzwischen 10 Jahren ein neues Grundgesetz das alte, d.h., zur Zeit bestehende, abgelöst hat? Mir ist davon nichts bekannt.

Folglich dürfte man Artikel 146 GG als obsolet betrachten.

Nun wäre es langsam an der Zeit für ein Fazit.

Auch wenn Sie es nur schwer ertragen werden, Herr Bradler, das Deutsche Reich, für das Sie glauben zu arbeiten, ist, wie ich hoffentlich verständlich genug nachgewiesen habe, weder de facto noch de jure existent.

Wir (Sie und ich und sicher der Großteil der Leser dieses Forums) leben in der Bundesrepublik Deutschland, sind deren Gesetzen unterworfen, haben allerdings auch unserseits Ansprüche gegen diesen Staat.

Es mag perfektere Demokratien geben, Staaten, in denen es nicht möglich ist, daß ein "Polizistenprügler" zum Außenminister aufsteigt. Doch es gab und gibt auch auch Staaten, in denen das Wort "Demokratie" ebenso ein Fremdwort ist wie das der "Menschenwürde" oder der "Freiheit".

Ich jedenfalls bin nicht unzufrieden damit, Bürger der Bundesrepublik Deutschland zu sein - man möge es mir nachsehen.

Mit freundlichen Grüßen

Frank Schmidt
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Offline Das Chaos

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Re: Zur Typologie des Reichsdeppen - Eine Materialsammlung
« Antwort #44 am: 29. Oktober 2014, 12:33:37 »
Sehr schön die Butter bei die Fische, das wird ein Kernstück bei der Frage, ob der Begriff ein Kind des Internets ist.
In orientalischen und westlichen Schöpfungsmythen ist der Drache ein Sinnbild des Chaos, ein gott- und menschenfeindliches Ungeheuer

Und es erschien ein anderes Zeichen im Himmel, und siehe, ein großer, roter Drache, der hatte sieben Häupter und zehn Hörner Offenb. 12,3