Ein Reichsinnenminister vor Gericht. Prozessbericht über einen Reichsbürger in MünchenIhr könnt es auch gerne in meinem Blog lesen.
http://goo.gl/5EjRXM
Vor drei Wochen wurde der Reichsbürger Peter Putzhammer in Erding verurteilt, u.A., weil er mit der Bezeichnung „Rechtsanwalt“ hausierte, wobei ihm auch das angefügte „A.D.“ nichts nützte. Putzhammer zeigte dort der Richterin eine Urkunde vor, unterschrieben vom Innenminister des Deutschen Reich. Nun gibt es den Staat mit dem Namen „Deutsches Reich“ zwar schon seit 1949 nicht mehr (Korrekterweise gibt es ihn schon, aber er nennt sich jetzt „BRD“), aber das hält ja ein paar verlorene Seelen nicht davon ab, so genannte Kommissarische Reichsregierungen (KRR) zu gründen und sich zu Kanzlern, Präsidenten oder Königen des Deutschen Reiches zu ernennen, Ausweise und Führerscheine zu drucken und mit diesen Spinnereien auch in der Öffentlichkeit aufzutreten.
Am 25. November 2014 stand der Herr Reichsinnenminister in München vor Gericht, ich gehe mal davon aus, dass es derselbe war, der Putzhammers Urkunde unterschrieben hat. Verteidigt sollte er nämlich von eben diesem Herrn „Rechtsanwalt“ werden.
Aber von Anfang an…
Im Internet tauchte auf einer einschlägigen Webseite folgende E-Mail auf (Adresse von mir anonymisiert):
Von: Innen Minister <***@***.***>
Datum: 21. November 2014 11:57
Betreff: Gerichtsverhandlung LG München
An: mkh ***@***.***>, M****** L****** <***@***.***>, reichsoberinspektor <***@***.***>
Wegen Verwendens verfassungsfeindlicher Kennzeichen (Kennkarte) stehen am Dienstag den 25.11.2014 der RM Norbert MA. Zimmermann und der Reichsstatthalter Karl Rottengatter vor dem Landgericht München (zweite Instanz).
Es wird spannend werden, da RA. im Deutschen Reich Peter Putzhammer die Angeklagten vertreten wird. Prozessbeobachter sind herzlich eingeladen. Beginn 9.00 h
Landgericht, Nymphenburgerstrasse 16, in 80335 München.Also das konnte ja nur lustig werden! Ein Reichsinnenminister wird wegen Verwendens verfassungsfeindlicher Kennzeichen angeklagt, die Ironie ist dabei, dass der RM die Verfassung ja anzunehmenderweise gar nicht anerkennt. Und verteidigt wird er von einem Rechtsanwalt, der gar kein Rechtsanwalt ist. Also auf nach München!
Es handelte sich hierbei um eine Berufungsverhandlung, im ersten Prozess, der schon einige Zeit zurückliegt, wurden Rottengatter zu 150 Tagessätzen und Zimmermann zu 200 Tagessätzen verurteilt. Beide legten Berufung ein, ebenso dann die Staatsanwaltschaft.
Abgehärtet durch den letzten Prozess machte ich mich auf das Schlimmste gefasst, aber es wurde doch ein ruhiger, aber leider sehr langer Tag. Die Sicherheitsvorkehrungen vor und im Landgericht II München waren noch schärfer, sie galten allerdings nicht dem Herrn Reichsinnenminister sondern dem zeitgleich stattfindenden NSU-Prozess. So gab es am Haupteingang zwar auch eine Polizeikontrolle und Durchleuchtung, aber ich konnte alles (Handy, etc.) behalten. Vor dem Verhandlungsaal A229 herrschte gähnende Leere.
Um 9 Uhr sollte der Prozess beginnen, anwesend waren außer mir nur ein weiterer Zuschauer, ein Angeklagter und der Staatsanwalt. Der Staatsanwalt wirkte recht grantig, er fuhr schon vor Beginn den einzigen anderen Zuschauer außer mir an, er solle seine Kappe (Mütze) abnehmen, das ist unhöflich, sowas macht man nicht in geschlossenen Räumen. Oha! Meine Meinung über den Staatsanwalt sollte sich im Laufe des Prozesses aber gewaltig ändern.
9.10 Uhr kamen noch zwei weitere Zuschauer dazu. Jetzt waren es, mich eingerechnet, insgesamt vier, wobei ich wohl der Jüngste war. Die drei hinter mir ließen wieder das übliche Geplapper verlauten. Warum denn solche Sicherheitsvorkehrungen? Doch nur, weil man Angst hat. Wenn man keine Angst hätte, dann bräuchte man das auch nicht. Bla, bla, bla… Und der Putin… Ja, der Putin ist ein „rischtischer Schtaatschmann“!
9.25 Uhr begann die Verhandlung. Der Richterin saßen noch zwei Schöffinnen bei. Erschienen war nur der Herr Reichsinnenminister Norbert Zimmermann. Rottengatter blieb lieber fern und hatte dies auch im Vorfeld sowohl dem Gericht gegenüber als auch bei Zimmermann angekündigt. Somit wurde seine Berufung verworfen und es blieb bei dem Urteil des Amtsgerichts.
Als erstes wurden die Personalien von Zimmermann abgeglichen. Als Beruf gab er „Innenminster“ an, auf seine Frage, ob er das belegen soll, antwortete die Richterin, das nehmen wir so ins Protokoll auf. Auf die Frage, ob er die deutsche Staatsangehörigkeit hat, antwortete Zimmermann: „Das ist die Frage.“ Es wurde dann als gegeben angenommen.
Es wurde nochmal das Urteil des Amtsgerichts vorgelesen sowie die Anklage. Beschuldigt waren Zimmermann und Rottengatter der Verwendung verfassungsfeindlicher Symbole (§86a StGB), also des Hakenkreuzes, auf so genannten Kennkarten (Ausweis des Deutschen Reich), in einem Brief sowie auf der Webseite
www.unser-reich.info.
Bei einer Hausdurchsuchung wurden bei Zimmermann sowohl fertige Kennkarten gefunden als auch Blankovordrucke. Diese, sowie sein Laptop und eine externe Festplatte, wurden bei der Durchsuchung sichergestellt.
Und damit begann das übliche Spiel… Zimmermann wollte drei Anträge stellen.
Antrag Nr. 1: Zimmermann forderte die Hauptverhandlung solange auszusetzen, bis die Schöffinnen bewiesen haben, dass sie deutsche Staatsangehörige sind. Dafür verlangte er einen eindeutigen Nachweis, also nicht durch Personalausweis oder Reisepass, da diese rein rechtlich nur die Vermutung nahelegen, dass die Träger die deutsche Staatsangehörigkeit haben. Letzteres klingt zwar immer wieder absurd, ist allerdings richtig. Nur normalerweise völlig unerheblich.
Antrag Nr. 2: Zimmermann forderte das Verfahren einzustellen, weil er als Reichsminister des Inneren des Deutschen Reiches der deutschen Gerichtsbarkeit entzogen ist.
Antrag Nr. 3: Der ging etwas länger. Zimmermann forderte, die Richterin als voreingenommen abzulehnen, denn ihr fehlt die nötige Distanz. Die Behörden der BRD sind nicht befugt, auf innere Begebenheiten des Deutschen Reiches Einfluss zu nehmen. Zimmermann legte dar, wieso das Deutsche Reich seiner Meinung nach weiter existiert.
An dieser Stelle kam es zu einer Unterbrechung. Peter Putzhammer, der gewollte Verteidiger Zimmermanns kam mit einer Stunde Verspätung und seinem weinroten Köfferchen in der Hand herein und nahm neben dem Angeklagten Platz. Nun ist ja, wie wir bereits wissen, Putzhammer kein zugelassener Rechtsanwalt und die Gesetze des imaginären Deutschen Reiches interessieren in einem Gerichtssaal der BRD nicht. Zimmermann stellte Putzhammer als „Volljurist“ vor, der sein Rechtsbeistand sei.
Es ging weiter mit Antrag Nr. 3 von Zimmermann. Das Deutsche Reich besteht fort, bla, bla, bla, dass die BRD das Deutsche Reich ist, ist eine unbewiesene Behauptung, bla, bla, bla, Bundesverfassungsgericht 1973 Grundsatzurteil (Natürlich wie üblich nur mit dem Teil, der den Reichsbürgern genehm ist), bla, bla, bla, Carlo Schmidt 1948, bla, bla, bla, Schäuble, bla, bla, bla… Also all das Übliche, welches man als Argumentation schon kennt und das zigmal widerlegt wurde. Außerdem erzählte er ein bisschen was davon, dass die meisten Deutschen damals und kurz danach das Dritte Reich ja eigentlich ganz gut fanden.
Die Richterin unterbrach Zimmermann, er habe ja seine Begründung gebracht, und die angebliche „Wohlfühlmentalität“ der Deutschen im Dritten Reich habe damit doch gar nichts mehr zu tun.
Zimmermann endete dann damit, dass die abgelehnten Richter dies alles ignorieren und deshalb abgelehnt werden müssen.
Bevor über die Anträge entschieden wurde, widmete man sich erst mal Putzhammer. Und hier lies der Staatsanwalt Putzhammer richtig schön auflaufen. Er fragte Putzhammer, ob er Rechtsbeistand oder Verteidiger sei. Die Richterin fragte ihn nach einer Urkunde und ob er Rechtsanwalt sei. Putzhammer konnte darauf nur kleinlaut mit „Nein“ antworten. Der Staatsanwalt meinte, man müsse doch mal bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer nachfragen, worauf Putzhammer meinte, er könnte sich jetzt beleidigt fühlen. Der Staatsanwalt beantragte, ihn als Verteidiger abzulehnen, weil er nicht die nötige Gewähr für eine ordentliche Verteidigung biete.
Des Weiteren beantragte der Staatsanwalt, die Anträge Zimmermanns abzulehnen. Zum ersten Antrag sagte er, die Behauptung, dass die Schöffinnen nicht Deutsche wären ist aus der Luft gegriffen. Der zweite Antrag ist völlig absurd. Der dritte Antrag kann auch nicht zulässig sein. Zimmermann präsentierte daraufhin seine Ernennungsurkunde zum Innenminister des Deutschen Reiches.
Man einigte sich schließlich darauf, dass Zimmermann seinen dritten Antrag vorläufig zurückstellt, bis über die ersten beiden Anträge entschieden wurde.
Es folgte eine Pause von fast einer Stunde.
Dem Antrag, Putzhammer als Verteidiger abzulehnen, wurde stattgegeben. Putzhammer verdrehte die Augen. Zimmermann wollte daraufhin gleich einen Antrag stellen, dass das Gericht befangen ist. Putzhammer grummelte was von unbewiesener Begründung und mehr, woraufhin ihn die Richterin zurechtweisen musste, bitte keine Beleidigungen! Der Staatsanwalt wies Putzhammer an, sie sind nicht befugt, für den Angeklagten Verteidigungshandlungen vorzunehmen. Das Gesicht Putzhammers, als er in die fast leeren Zuschauerreihen wechseln musste: UNBEZAHLBAR!
Zimmermann erzählte was von kein Friedensvertrag und NS-Verherrlichung, genau konnte man das Gemurmel nicht verstehen. Es gab dann eine weitere Pause, damit er seinen neuen Antrag formulieren kann. Die Formulierung übernahm Putzhammer für ihn.
Zuvor wurde allerdings noch sein erster Antrag abgelehnt, da davon ausgegangen werden kann, dass die Schöffinnen, die das ganze Lernprogramm durchhatten, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. (Es war natürlich klar, dass der Antrag Zimmermanns nur der Verzögerung diente.) Der zweite Antrag wurde ebenfalls abgelehnt, da der Angeklagte nicht zu dem von ihm genannten Personenkreis (Bürger des imaginären Deutschen Reich) gehört. Das mag Zimmermann nicht gepasst haben, ist aber nun mal die Realität. Der kann er sich noch so sehr verweigern.
Es folgte die angekündigte Pause von 10 Minuten, in der Putzhammer fleißig den Antrag formulierte. Den hatte man halt nicht von vorneherein als ausformuliert und ausgedruckt mitgebracht.
Nach der Pause stellte Zimmermann also seinen Antrag Nr. 3 plus Ergänzung. Die Zurückweisung seines gewünschten Verteidigers sei nichts rechtens. (Putzhammer im Publikum schüttelte derweil den Kopf.) Er werde in seinen Rechten als Angeklagter behindert. Er legte als zusätzlich zu seinem Antrag Nr. 3 Beschwerde gegen die Ablehnung des Verteidigers ein. (Putzhammer schaute frustriert.)
Die nächste Pause…
Putzhammer musste sich nun die leeren Reihen mit den drei Fans von Zimmermann und meiner Wenigkeit teilen.
Jetzt ging es endlich um das eigentliche Thema der Verhandlung und Zimmermann äußerte sich zur Sache. Er erzählte etwas von Staatsnotstand und wie sie die Verantwortung für das Deutsche Reich übernommen haben. Zu diesem Zweck nutzten sie auch Staatssymbole des Deutschen Reiches, das habe nichts mit Verherrlichung des Nationalsozialismus zu tun. Nicht er als Zimmermann habe diese Symbole benutzt sondern der Herr Minister des Deutschen Reiches: Zimmermann. Diese so genannten Kennkarten wurden nicht öffentlich übergeben sondern in einem geschlossenen Umschlag, sogar mit Hinweis auf die Rechtslage in der BRD. Der Brief, den er an eine Adresse in Berlin (?, mir war das leider bis zum Ende nicht ganz klar, an wen der ging) geschrieben hatte, der war ebenfalls nicht öffentlich. Auf die Internetseite hatte er sowieso keinen Einfluss. Und das Schreiben, welches mit Innenminister des Deutschen Reich unterschrieben ist, das hat jemand ganz anderes da eingestellt.
Die Richterin zeigte einige Seiten aus den Akten, was so auf Zimmermanns Computer gefunden wurde.
Zimmermann erzählte davon, dass er schon mal wegen eines Briefes verurteilt wurde. Über diesen Brief herrschte noch einige Zeit in der Verhandlung Unklarheit, da niemand so richtig wusste, ob das ein anderer Brief war, oder der, weswegen er aktuell angeklagt ist. Außerdem wollte Zimmermann Zeugen laden, die belegen, dass er die Briefe mit den Kennkarten nicht öffentlich, also in einem geschlossenen Umschlag verschickt hat.
Die Beweisaufnahme begann.
Die erste Zeugin berichtete von einer Verkehrskontrolle, bei der ein Fahrer seinen Reichsführerschein vorgezeigt hat mit eben diesem verfassungsfeindlichen Symbol nach §86a. Der Fahrer hätte auch erzählt, dass er schon oft damit geprüft wurde und alles gepasst hätte.
Der zweite Zeuge berichtete von der Hausdurchsuchung im Jahr 2011 bei Zimmermann, bei der sich Zimmermann mit einer solchen Kennkarte ausgewiesen hat. Die wurde später beschlagnahmt.
In einer kurzen Pause von 5 Minuten fragte mich die ältere Zuschauerin, für welche Zeitung ich schreibe, weil ich ganz vorne auf der für die Presse reservierten Plätze sitze. (Vermutlich hätte niemand was gesagt, wenn sie sich da auch hingesetzt hätte, aber die Reichsdeutschen haben halt doch riesigen Respekt vor Hinweisschildern.) Ich gab ihr meine Internetadresse.
Nach der kurzen Pause wurde der letzte Antrag von Zimmermann abgelehnt. Der Staatsanwalt sagte, die Auffassung des Angeklagten, er sei Mitglied einer Regierung, ist völlig abwegig.
Es folgte eine längere Mittagspause. Das Essen in der Kantine war nicht herausragend.
Nach der Pause ging die Zeugenbefragung weiter.
Die beiden nächsten Zeugen lassen sich zusammenfassen für diesen Bericht. Es ging hauptsächlich um die Hausdurchsuchung und was dabei gefunden wurde. Anschließend kam als fünfter Zeuge ein Beamter zu Wort, der die Auswertung des Laptops und der Festplatte vorgenommen hatte. Hier herrschte wieder etwas Verwirrung, weil der Beamte zwar die Daten extrahiert und gesammelt hat, sie aber nicht direkt analysierte. Er wurde dann gefragt, ob er denn an Hand der sichergestellten Daten auf einer CD zeigen könnte, um was es sich dabei handelte, und das bejahte er. Leider befanden sich die Beweismittel aber nicht in der Kiste, die den ganzen Tag auf dem Richtertisch stand und so musste die CD erst mal aus der Asservatenkammer geholt werden.
Die nächste Pause von 35 Minuten.
Nach der Pause beschäftigte sich Zeuge Nr. 5 vor der Tür mit der CD und einem Laptop und der sechste Zeuge kam zu Wort. Er berichtete von einem Autofahrer, der sich in einer Verkehrskontrolle mit einer der Kennkarten des Deutschen Reiches ausgewiesen hat. (Das Verfahren gegen ihn wurde eingestellt.) Inzwischen war der fünfte Zeuge fertig und man studierte eine ganze Weile am Richtertisch den Inhalt der CD. Damit war die Zeugenbefragung erst mal beendet.
Die Richterin verlas einen Auszug aus der Webseite, das mit „Reichsminister des Inneren“ unterschrieben war. Zimmermann stritt ab, dass er das da eingestellt hat, weil er, so seine Aussage, keinerlei Zugriff auf die Seite hat.
Zimmermann stellte zwei weitere Anträge. Als erstes wollte er 3 Zeugen laden, die beweisen, wie sie die Kennkarten erhalten haben, nämlich in einem geschlossenen Brief, also nicht öffentlich. Des Weiteren wollte er den Inhaber der Webseite laden, was aber auf Grund dessen, dass dieser in den USA wohnt, kaum machbar ist.
Der Staatsanwalt hielt gegen den ersten Antrag, es gehe nicht darum, wie er diese Kennkarten verschickt hat, sondern dass er sie vorrätig gehalten hat.
Nach einer kurzen Pause wurden beide Anträge abgelehnt. Außerdem verlas die Richterin ein Schreiben, aus dem hervorging, das 60€ und weitere Zahlungen in die USA überwiesen wurden zu dem Hoster der Webseite.
Nun kam es zur Befragung der persönlichen Verhältnisse Zimmermanns. Ich will hier nicht zu sehr ins Detail gehen. Seine jetzige Tätigkeit ist Minister, dafür bekommt er aber kein Geld. Er lebt vom Einkommen seiner Frau. Außerdem werden die Auszüge aus dem Bundeszentralregister verlesen, dort sind vier Verurteilungen Zimmermanns eingetragen.
Zimmermann regte sich noch ein bisschen darüber auf, dass der Staatsanwalt behauptete, das Deutsche Reich existiert nicht mehr, die Richterin schloss die Beweisaufnahme.
Da Zimmermann als erstes Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts eingelegt hatte, durfte er auch als Erster das Schlusswort halten. Er verwies wieder mal auf den Teil des Urteils des Bundesverfassungsgericht von 1973, der den Reichsbürgern genehm ist und erklärt, dass dies die Grundlage seines Handelns ist. Außerdem sei das Hakenkreuz ja nicht überall verboten und die Dateien auf seinem Computer waren alle nur aus geschichtlichen Interesse gespeichert. Er beantragte, das Verfahren aufzuheben.
Der Staatsanwalt wies nochmal darauf hin, dass Zimmermann die Kennkarten vorgehalten hat und diese an verschiedene Personen verteilt werden sollten. Zimmermann hat damit einen substanziellen Beitrag geleistet, dass diese in Umlauf kommen. Das Hakenkreuz ist DAS Kennzeichen der nationalsozialistischen Bewegung, er kann auch keine Distanzierung vom NS erkennen. Nach Ansicht des Staatsanwalts hat Zimmermann zusammen mit Rottengatter betrieben, auf der diese Hakenkreuze zu sehen sind. Außerdem entspricht die Proklamation auf der Webseite den Texten, die auf Zimmermanns Computer gefunden wurden. Das Schreiben, welches Zimmermann nach Berlin geschickt hat, kann als öffentlich betrachtet werden, da es von vielen Personen beim Empfänger gesehen werden konnte. Der Staatsanwalt fordert eine Freiheitsstrafe von 4 Monaten auf Bewährung sowie die Einbeziehung der Tatmittel. Außerdem soll Zimmermann die Kosten des Verfahrens tragen.
Völlig überraschend und unvorbereitet traf Zimmermann die Tatsache, dass er als Angeklagter das letzte Wort hat. Er verwies noch mal darauf, dass der Brief nach Berlin nicht öffentlich war, ansonsten stritt er alle Anschuldigungen ab. Das von ihm verwendete Kennzeichen sei nicht das Zeichen des Nationalsozialismus sondern ein Staatssymbol.
Er folgte die letzte Pause. Dabei kam es auch zu einer aus meiner Sicht lustigen Begebenheit. Zimmermann, Putzhammer und die drei Zaungäste standen plappernd zusammen. Als die junge Protokollantin in der Tür stand, unterhielten sie sich auch mit ihr. Ich konnte es mir nicht verkneifen, ihr einfach mal lächelnd mitzuteilen, dass der nette Herr Putzhammer erst vor drei Wochen in Erding wegen Beleidigung und unerlaubten Tragen der geschützten Berufsbezeichnung „Rechtsanwalt“ verurteilt wurde, außerdem dass er dort seine Urkunde vom Innenminister des Deutschen Reiches präsentiert hat. Putzhammer schaute ziemlich säuerlich und warf mir das einzige vor, was ihm wohl einfiel. „Wir kennen sie schon, sie bezahlter Schreiberling.“
Es folgte die Urteilsverkündung. Schuldig in zwei Punkten, 200 Tagessätze á 15€. Na mit 600€ kommt er ja noch gut weg, vorbestraft ist er sowieso. Das entsprach dem Urteil des Amtsgerichtes. Außerdem muss er einen Teil der Kosten des Verfahrens tragen, das dürfte teurer werden. Verurteilt wurde er für die Kennkarten mit dem Hakenkreuz und den Brief. Die Mitarbeit an der Webseite konnte man ihm nicht eindeutig nachweisen, darum spielte das keine Rolle in dem Urteil.
Es hat sich wiedermal gezeigt, dass die ganze schwachsinnige Argumentation mit dem Deutschgen Reich und was es da alles für Spinnereien gibt, irrelevant sind. Er kann ja Reichsbürger, Innenminister und all den Quatsch spielen, das verbietet ihm niemand. Aber es muss sich an die Gesetze des Landes halten, in dem er lebt, und das ist nun mal die Bundesrepublik Deutschland. Dass er abstreitet, dass diese existiert, spielt dabei keine Rolle. Die Richterin und der Staatsanwalt haben das sehr souverän abgehandelt, sie haben sich auf keinerlei Diskussionen dazu eingelassen. Ich erinnere nur an die Berufsbezeichnung „Innenminster“ von Zimmermann, über die die Richterin trocken antwortete „Wir nehmen das so in das Protokoll auf.“ Alle Versuche des Reichsbürgers, in der Hinsicht etwas zu erreichen, sind ins Leere gelaufen.
Ende nach 9 Stunden.