Autor Thema: Ralph T. Niemeyer  (Gelesen 64927 mal)

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Re: Ralph T. Niemeyer
« Antwort #765 am: 7. August 2025, 13:59:15 »
Wie sieht es in Russland mit Familiennachzug aus?

So rein vom Bauchgefühl würde ich sagen, wenn der Nachzug eine Waffe oder wenigstens einen Stock halten und dabei laut peng rufen kann, wird da nicht groß nachgefragt und man nimmt, wer kommt.
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Re: Ralph T. Niemeyer
« Antwort #766 am: 7. August 2025, 14:07:29 »
Dann darf er aber dort nicht ungeschützt pimpern. Sonst könnte ihn das in ein Dilemma führen.

Die Probleme lassen sich mit Sicherheit sehr willkommen durch die Spezialoperation lösen und sind als Nachschub sicher sehr willkommen
 
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Re: Ralph T. Niemeyer
« Antwort #767 am: 9. August 2025, 13:10:00 »
Unser Exilkanzler trifft sich derweil mit 2 Russenflöten die aus Köln nach Russland geflüchtet sind und da kräftig Werbung für den Krieg machen
Wir kennen die beiden unter anderem von der Organisation von Autokorsi und dafür das sie ein EU-weites Einreiseverbot haben

https://x.com/Anonymous00708/status/1953834674721046869
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

Wir kamen
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Re: Ralph T. Niemeyer
« Antwort #768 am: 9. August 2025, 14:48:40 »
Mit russischem Pass kann er nicht mehr Kanzler einer deutschen Exilregierung sein.
Und warum sich die die zahlungsunwillige Genschleuder nicht mehr nach Deutschland traut, dürfte auch klar sein.
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Re: Ralph T. Niemeyer
« Antwort #769 am: 18. August 2025, 09:49:20 »
Mit russischem Pass kann er nicht mehr Kanzler einer deutschen Exilregierung sein.

Das GG verlangt witzigerweise nicht, dass der Bundeskanzler Deutscher sein muss. Niemeyer fehlt es an anderen Voraussetzungen.
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
˙uǝllǝʇsɹoʌ uǝɥɔsuǝɯ uǝɥɔılʞɔülƃ uǝuıǝ slɐ soɥdʎsıs sun uǝssüɯ ɹıʍ ˙uǝllüɟnzsnɐ zɹǝɥuǝɥɔsuǝɯ uıǝ ƃɐɯɹǝʌ lǝɟdıƃ uǝƃǝƃ ɟdɯɐʞ ɹǝp

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Re: Ralph T. Niemeyer
« Antwort #770 am: 18. August 2025, 10:37:51 »
Und wie kann es eigentlich sein, dass die Genschleuder die russische Staatsbürgerschaft erhält ohne gedient zu haben, während andere Verrückte für dieses Versprechen erst mal an die Front geschickt werden?
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Re: Ralph T. Niemeyer
« Antwort #771 am: 18. August 2025, 10:47:24 »
Das GG verlangt witzigerweise nicht, dass der Bundeskanzler Deutscher sein muss.
Der Bundeskanzler muss aber das passive Wahlrecht besitzen, denn er muss ja gewählt werden. Und das können nur Deutsche haben.
 
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Re: Ralph T. Niemeyer
« Antwort #772 am: 18. August 2025, 14:06:00 »
Das GG verlangt witzigerweise nicht, dass der Bundeskanzler Deutscher sein muss.
Der Bundeskanzler muss aber das passive Wahlrecht besitzen, denn er muss ja gewählt werden. Und das können nur Deutsche haben.

Auch falsch. Er wird ja nicht als Abgeordneter gewählt und das GG enthält nur Wahlbarkeitsvorauss etzungen für Abgeordnete und den Bundespräsidenten, keine allgemeinen Wahlvoraussetzungen. Es setzt darauf, dass der Bundestag nicht doof ist.

P.S. Die gängigen Komentatoren sehen das anders und wenden Art. 38 II analog an, ohne allerdings darauf einzugehen, warum hier eine ungeplante Regelungslücke vorliegen sollte und nicht eine geplante Nichtregelung, und die dafür angegebenen Belege sind zirkulär. Zudem verstößt das gegen Art. 3 III. Ein Schutz gegen ausländische Interessen ist das ohnehin nicht, zur Not wird der Kandidat eben eingebürgert.

Mit gerichtlichen Entscheidungen ist in absehbarer Zeit nicht zu rechnen :)
« Letzte Änderung: 18. August 2025, 14:23:35 von Sandmännchen »
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Re: Ralph T. Niemeyer
« Antwort #773 am: 18. August 2025, 14:55:26 »
Auch falsch. Er wird ja nicht als Abgeordneter gewählt und das GG enthält nur Wahlbarkeitsvorauss etzungen für Abgeordnete und den Bundespräsidenten, keine allgemeinen Wahlvoraussetzungen. Es setzt darauf, dass der Bundestag nicht doof ist.

Das GG regelt nun mal nicht Kommunal- oder Landtagswahlen, sondern die zum Bundestag sowie zum Bundespräsidenten oder Bundeskanzler sowie zu Bundesrichtern. Vom Bundespräsidenten wird immerhin verlangt, dass er das aktive Wahlrecht besitzt (und mindestens 40 Jahre alt ist). Es wäre aber wohl, gelinde gesagt, ein wenig unsystematisch, wenn man zu diesen Ämtern jemanden zulassen würde, der nicht auch das passive Wahlrecht besitzt. Wie gesagt: sie werden ja gewählt, und nirgends im GG steht, dass aktives und passives Wahlrecht nur bei Bundestagswahlen gelten. Gibt es dann für Landtagswahlen ein Extrarecht?

Das aktive Wahlrecht bekommt man relativ einfach: man muss 18 Jahre alt sein. Für das passive Wahlrecht gilt seit 50 Jahren oder so die gleiche Grenze. (1949 waren das mal 21 und 25 Jahre.) Daher braucht man über die ganze Sache nicht besonders zu diskutieren, denn jemand, der nicht vollständig geschäftsfähig ist, hat wohl keine Chance, die Regierungsbank zu erklimmen. Wie kriegt man es eigentlich hin, das passive Wahlrecht zu verlieren, aber nicht das aktive?

Dein Vertrauen in den Bundestag ehrt diesen. Möge es nie enttäuscht werden.

Zudem verstößt das gegen Art. 3 III. Ein Schutz gegen ausländische Interessen ist das ohnehin nicht, zur Not wird der Kandidat eben eingebürgert.
Trotz Art. 3(3) finden sich im GG zahlreiche Rechte, die nach dem Gesetzestext nur Deutschen zustehen (Art. 8, 9, 11, 12). Da steht dann nicht "Jeder" oder "Alle", sondern "Jeder Deutsche" (ungegendert, schkandalös!!!). In der Praxis allerdings dürfen Ausländer genau wie Deutsche sich versammeln, Vereine gründen und arbeiten, wo sie wollen.
 
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Re: Ralph T. Niemeyer
« Antwort #774 am: 18. August 2025, 15:50:26 »
Außerdem ist er ja schon Kundesbanzler. Weiß nur kaum jemand.
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Re: Ralph T. Niemeyer
« Antwort #775 am: 19. August 2025, 14:13:31 »
Und wie kann es eigentlich sein, dass die Genschleuder die russische Staatsbürgerschaft erhält ohne gedient zu haben, während andere Verrückte für dieses Versprechen erst mal an die Front geschickt werden?

Er hat vielleicht nur noch nicht das Kleingedruckte gelesen.
Ich liebe Sarkasmus. Es ist wie jemandem die Tastatur in die Fresse zu hauen, nur mit Worten.
 
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Re: Ralph T. Niemeyer
« Antwort #776 am: 19. August 2025, 18:40:42 »
Oder er startet die Produktion für die Front.
 
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